Badumbau: Die 18 wichtigsten Fragen zu Ablauf und Kosten (FAQ 2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

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Vom ersten Termin bis zum fertigen Bad – mit festem Ansprechpartner.

Wer einen Badumbau plant, stößt schnell auf eine lange Liste offener Punkte: Wie lange dauert die Sache, was kostet sie, wer holt die alte Wanne raus, und wann muss der Förderantrag eigentlich raus? Im Gespräch mit Handwerkern, Pflegekassen und Angehörigen kommen immer wieder dieselben Fragen auf – nur selten gebündelt an einer Stelle. Dieser Leitfaden sammelt die 18 wichtigsten davon und beantwortet sie so konkret wie möglich. Die Antworten sind in zwei Blöcke gegliedert: zuerst der Ablauf von der Anfrage bis zur Abnahme, dann die Kosten inklusive Förderung und Steuern. Alle Preisangaben sind Richtwerte für das Jahr 2026, keine verbindlichen Angebote. Wer die ausführliche Kostentabelle mit allen Gewerken sucht, findet sie unter Badumbau-Kosten im Überblick; die Grundlagen des Wannenumbaus stehen auf Wanne zur Dusche umbauen. Die zwei Zahlen vorweg: Der Wechsel von der Wanne zur Dusche kostet je nach Ausführung üblicherweise zwischen 3.000 und 8.000 €. Die Bauzeit reicht von einem Tag bei einer Systemlösung bis zu ein bis zwei Wochen bei einem kompletten Umbau – beides Richtwerte, die im Einzelfall abweichen können.

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Die 18 Fragen auf einen Blick

Ablauf (Fragen 1–10):

  1. Wie lange dauert ein Badumbau von der Anfrage bis zur fertigen Dusche?
  2. Welche Schritte gehören zu einem typischen Umbau?
  3. Muss die Firma vor dem Angebot in die Wohnung kommen?
  4. Wer baut die alte Badewanne aus – und wohin kommt sie?
  5. Wie lange ist das Bad während der Bauzeit nicht nutzbar?
  6. Kann ich während des Umbaus irgendwo duschen?
  7. Was passiert bei der Abnahme des fertigen Bads?
  8. Welche Gewährleistung habe ich auf den Umbau?
  9. Darf ich in einer Mietwohnung einfach umbauen?
  10. Woran erkenne ich eine seriöse Firma?
Kosten und Förderung (Fragen 11–18):

  1. Was kostet der Wechsel von der Wanne zur Dusche 2026?
  2. Warum weichen die Angebote für denselben Umbau so stark ab?
  3. Welche Leistungen fehlen in Angeboten am häufigsten?
  4. Was kostet der komplette Umbau eines Bads?
  5. Was ist langfristig günstiger: Systemlösung oder geflieste bodengleiche Dusche?
  6. Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse – und wann muss der Antrag raus?
  7. Welche Finanzierung bleibt ohne Pflegegrad?
  8. Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?

Ablauf: Antworten auf die Fragen 1 bis 10

1. Wie lange dauert ein Badumbau von der Anfrage bis zur fertigen Dusche?

Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Dusche vergehen in der Regel vier bis zwölf Wochen – als Richtwert, nicht als Zusage. In diesem Zeitraum stecken ein Vor-Ort-Termin mit Aufmaß (meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen), die Erstellung des Angebots, bei Bedarf der Förderantrag bei der Pflegekasse sowie die Terminplanung der Firma. Die reine Bauzeit ist dagegen kurz: Eine Systemlösung mit Duschtasse ist oft an einem Tag montiert, eine bodengleiche, geflieste Dusche braucht je nach Trocknungszeiten mehrere Tage, ein kompletter Badumbau ein bis zwei Wochen (Richtwert). Wer einen festen Fertigstellungstermin braucht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, sollte den Zeitpuffer für die Förderung früh einplanen. Wie sich die Bauzeit verkürzen lässt, zeigt der Beitrag Badumbau Bauzeit verkürzen: Systemlösung vs. Fliesen, Planung und Parallelarbeit.

2. Welche Schritte gehören zu einem typischen Umbau?

Die meisten Umbauten laufen in zehn Schritten ab: (1) Beratung und Aufmaß vor Ort, (2) schriftliches Angebot mit Festpreis, (3) Klärung der Förderung vor Baubeginn, (4) Terminvereinbarung und Schutz der Wohnung durch Folien und Abdeckungen, (5) Demontage von Wanne, Fliesen und Altbestand, (6) Sanitär- und Elektroarbeiten, (7) Abdichtung des Nassbereichs, (8) Boden- und Wandflächen, (9) Montage von Dusche, Armaturen und Abtrennung, (10) Reinigung und gemeinsame Abnahme. Nicht jede Firma führt alle Schritte selbst aus – häufig arbeiten Sanitärbetriebe mit Fliesenlegern zusammen. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung, wer für welchen Schritt verantwortlich ist und wer die Gewerke koordiniert.

3. Muss die Firma vor dem Angebot in die Wohnung kommen?

Ja – und ein Angebot, das ohne Vor-Ort-Termin entsteht, sollten Sie kritisch prüfen. Nur wer das Bad gesehen hat, kennt die Aufbauhöhe des Bodens, die Lage der Anschlüsse, den Zustand von Wänden und Fliesen sowie die Zugangswege durch die Wohnung. Auf dieser Grundlage lässt sich ein verbindlicher Festpreis kalkulieren; Angebote „am Telefon“ oder „ab X Euro“ lassen oft genau die Positionen weg, die später als Nachträge zurückkommen. Der Vor-Ort-Termin kostet in der Regel nichts und ist zugleich die Gelegenheit, die Duschlösung zu besprechen: Systemlösung oder geflieste Ausführung, Duschplatz an alter oder neuer Stelle, mögliche Haltegriffe.

4. Wer baut die alte Badewanne aus – und wohin kommt sie?

Die Demontage gehört zum Leistungsumfang der Fachfirma: Sie trennt die Wanne von den Anschlüssen, demontiert gegebenenfalls umliegende Fliesen und trägt den Abfall ab. Alte Wannen sind sperrig und schwer; der Abtransport erfolgt über Container oder die Entsorgung des Betriebs. Wichtig für die Kostenplanung: Nicht jedes Angebot enthält Demontage und Entsorgung automatisch. Stehen beide Positionen nicht im Vertrag, können je nach Aufwand mehrere hundert Euro dazukommen (als Richtwert 400–1.000 € inklusive Abtransport). Klären Sie außerdem, ob der ehemalige Wannenplatz vollständig abgedichtet und wasserdicht aufgebaut wird – die Verbundabdichtung ist Pflicht im Nassbereich und kein optionaler Zusatz.

5. Wie lange ist das Bad während der Bauzeit nicht nutzbar?

Das hängt vom Umfang ab. Bei einer Systemlösung ist das Bad meist nur einen Tag außer Betrieb; bei einer bodengleichen, gefliesten Dusche mit Estricharbeiten kann die Baustelle deutlich länger belegt sein, weil der Untergrund trocknen muss, bevor gefliest werden kann. Ein kompletter Badumbau nimmt als Richtwert ein bis zwei Wochen in Anspruch. Toilette und Waschtisch bleiben je nach Reihenfolge der Arbeiten manchmal bis zuletzt nutzbar – fragen Sie das vor der Auftragsvergabe ausdrücklich ab, damit Sie wissen, ab wann Sie mit einem komplett gesperrten Bad rechnen müssen. Wer während der Bauzeit nicht in der Wohnung bleiben möchte, findet unter Umzug während des Badumbaus: Was einpacken, wohin damit, was die Versicherung zahlt eine Übersicht der Möglichkeiten.

6. Kann ich während des Umbaus irgendwo duschen?

In der Regel nicht, sobald der alte Nassbereich demontiert ist. Planen Sie deshalb eine Übergangslösung ein: Bei Angehörigen duschen, das Schwimmbad oder Fitnessstudio nutzen, oder – falls vorhanden – ein Gäste-WC mit Duschfunktion. Wenn jemand im Haushalt auf tägliches Duschen angewiesen ist, etwa weil ein Pflegedienst kommt, besprechen Sie die Sperrzeit vor der Auftragsvergabe und halten Sie fest, ab welchem Tag die Dusche wieder benutzbar ist. Manche Firmen montieren die neue Dusche so, dass sie möglichst früh in der Bauphase wieder funktionsfähig ist – das sollten Sie sich vorab zusagen lassen, statt es dem Zufall zu überlassen.

7. Was passiert bei der Abnahme des fertigen Bads?

Nach Abschluss der Arbeiten vereinbaren Sie einen Termin für die gemeinsame Abnahme. Dabei gehen Sie den Raum systematisch durch: Läuft das Wasser zügig ab, schließen die Armaturen dicht, schließt die Duschabtrennung sauber, sind Fliesen und Fugen unversehrt, funktionieren Beleuchtung und Lüftung? Kleinere Mängel wie Kratzer oder unsaubere Silikonfugen gehören ins Abnahmeprotokoll, mit Frist zur Beseitigung. Unterschreiben Sie erst, wenn alles erledigt ist – mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und meist wird die Restzahlung fällig. Die Abdichtung unter den Fliesen ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sichtbar; bitten Sie die Firma deshalb schon während der Arbeiten um Fotos der abgedichteten Flächen. Diese Dokumentation schützt im Streitfall beide Seiten.

8. Welche Gewährleistung habe ich auf den Umbau?

Für Bauleistungen gilt nach BGB in der Regel eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren – sie beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Auftragsvergabe. Treten innerhalb dieser Zeit Mängel auf (undichte Stelle, Riss im Fugenbild, abfallende Silikonfuge), melden Sie diese schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung. Bewahren Sie Angebot, Vertrag, Abnahmeprotokoll und Rechnungen gut auf; sie sind die Grundlage jeder Reklamation. Für die eingebauten Produkte wie Armaturen oder Duschkabinen gelten daneben die Garantiebedingungen der Hersteller – lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen und notieren Sie sich die Garantiezeit.

9. Darf ich in einer Mietwohnung einfach umbauen?

Nein. Der Umbau einer Badewanne zur Dusche ist eine bauliche Veränderung der Mietsache und braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Vereinbaren Sie mit ihm außerdem, was beim Auszug passiert: Rückbau auf Wunsch des Vermieters oder Übernahme der Einrichtung ohne Ausgleich sind die üblichen Modelle – halten Sie die Regelung schriftlich fest. Wichtig zu wissen: Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Er wirkt also auch in der Mietwohnung, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist und der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Die rechtlichen Details und ein Muster für die Anfrage beim Vermieter finden Sie unter Badumbau in der Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung, Musterbrief und Fristen (2026).

10. Woran erkenne ich eine seriöse Firma?

An einigen handfesten Merkmalen: einem eingetragenen Handwerksbetrieb mit nachvollziehbarer Adresse, einem kostenlosen Vor-Ort-Termin, einem schriftlichen Festpreisangebot mit einzelnen Positionen, der ausdrücklichen Nennung von Gewährleistung und einer Zahlungsweise in Abschlagszahlungen nach Leistungsstand – hohe Vorauszahlungen vor Baubeginn sind unüblich und ein Warnsignal. Auch die Reaktion auf Ihre Fragen sagt viel: Wer auf Nachfragen ausweicht oder „heute noch“ unterschrieben haben möchte, arbeitet selten im Interesse des Kunden. Holen Sie immer drei Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungen Position für Position; eine Anleitung dazu gibt es unter Sanitärfirmen für den Badumbau vergleichen: Kriterien, Preise, Bewertungen (2026).

Kosten und Förderung: Antworten auf die Fragen 11 bis 18

Preisangaben in diesem Abschnitt sind Marktorientierungswerte für 2026 und ersetzen kein Angebot. Sie helfen aber, Angebote einzuordnen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

11. Was kostet der Wechsel von der Wanne zur Dusche 2026?
Variante Richtwert 2026
Systemlösung (Duschtasse + Paneele)ca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Üblicher Durchschnitt als Standard-Pauschaleca. 4.000–6.000 €

Die Spannen setzen ein Bad in normalem Zustand voraus und umfassen Demontage, Abdichtung und Montage – aber nur, wenn das Angebot diese Positionen ausdrücklich nennt. In Großstädten und im Süden Deutschlands liegen die Stundensätze meist etwas höher als auf dem Land; bei Altbau-Schäden oder unebenen Wänden verschiebt sich der Preis nach oben. Detaillierte Zahlen je Gewerk liefert die Kostenübersicht unter Badumbau-Kosten im Überblick.

12. Warum weichen die Angebote für denselben Umbau so stark ab?

Drei Gründe erklären den größten Teil der Unterschiede. Erstens der Leistungsumfang: Enthält das Angebot Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Elektroarbeiten – oder nicht? Zweitens die Materialklasse: Fliesen vom Discounter bis zur Designkollektion, Armaturen der Einstiegsserie bis zur Premiumlinie – gleiche Endsummen können auf völlig unterschiedlichen Materialien beruhen. Drittens die Region und die Auslastung des Betriebs. Vergleichen Sie deshalb niemals nur die Endsumme, sondern legen Sie die Angebote Position für Position nebeneinander. Wer drei Angebote systematisch gegenüberstellt, findet unter Drei Badumbau-Angebote richtig vergleichen: Die Checkliste für die Entscheidung (2026) eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

13. Welche Leistungen fehlen in Angeboten am häufigsten?

Am häufigsten fehlen: die Demontage und der Abtransport der alten Wanne, Entsorgungskosten und Container, die Verbundabdichtung des Nassbereichs, Elektroarbeiten (Leuchte, Steckdose, Schalter), Kleinmaterial und Transport sowie die Endreinigung. Gerade die Abdichtung ist kritisch: Fehlt sie im Angebot, fehlt sie womöglich in der Ausführung – mit der Folge von Feuchtigkeitsschäden an Wand und Boden. Jede nicht genannte Position ist zugleich ein Kandidat für einen späteren Nachtrag. Als Faustregel gilt: Demontage und Entsorgung schlagen mit etwa 400–1.000 € zu Buche (Richtwert), und ein Puffer von rund 10 Prozent der Bausumme für Unvorhergesehenes gehört in jede realistische Kostenplanung.

14. Was kostet der komplette Umbau eines Bads?

Für einen kompletten Badumbau in Standardgröße – bodengleiche Dusche, neuer Waschtisch, WC, neue Fliesen – ist 2026 ein Rahmen von etwa 12.000 bis 20.000 € ein realistischer Richtwert. Deutlich darüber liegt der Preis, wenn Designmaterialien, eine Fußbodenheizung, komplett neue Leitungen, Wandversetzungen oder ein neues Fenster dazukommen. Mit anerkanntem Pflegegrad senkt der Zuschuss der Pflegekasse die Belastung um bis zu 4.180 €[1]. Ein Rechenbeispiel: Angebot über 16.000 €, Zuschuss 4.180 € – es bleiben als Eigenanteil rund 11.800 € (Richtwerte, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung). Objektabhängige Einordnungen liefern die Beiträge Badumbau Kosten im Einfamilienhaus: Preise 2026 für große Bäder und andere Technik und Badumbau Kosten in der 3-Zimmer-Wohnung: Größen, Beispiele, Preise 2026.

15. Was ist langfristig günstiger: Systemlösung oder geflieste bodengleiche Dusche?

Kurzfristig klar die Systemlösung: 3.000–5.000 €, oft ein Tag Montage, geringer Eingriff in Boden und Wände. Langfristig kann die geflieste bodengleiche Dusche die wirtschaftlichere Wahl sein: Sie ist ebenerdig begehbar – mit Rollator oder bei nachlassender Beweglichkeit ein entscheidender Vorteil –, kommt ohne Tassenrand aus, die in die Jahre geraten können, und lässt sich beim späteren kompletten Badumbau weiterverwenden, statt doppelte Bodenarbeiten auszulösen. Dafür kostet sie mit 5.000–8.000 € mehr und die Bauzeit ist wegen der Trocknungszeiten länger. Wer mit Rollstuhl duschen möchte, braucht ohnehin die bodengleiche Ausführung nach den Maßen der DIN 18040-2; eine Systemlösung mit Reststufe ist dann keine Alternative. Den ausführlichen Vergleich beider Wege finden Sie unter Badumbau: Systemlösung oder Handwerker-Umbau? Vergleich von Kosten, Dauer und Qualität (2026).

16. Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse – und wann muss der Antrag raus?

Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme für den Umbau des Bads (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – etwa für den Wechsel von der Wanne zur Dusche. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Die entscheidende Frist: Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse liegen; nachträglich gibt es keinen Zuschuss. Meist genügt ein formloses Schreiben mit dem Angebot der Firma; die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen. Ein Rechenbeispiel: Systemlösung für 4.900 €, Zuschuss 4.180 € – Eigenanteil 720 € (Richtwerte). Alle Voraussetzungen und der Ablauf im Detail stehen unter Badumbau mit Pflegekasse: Zuschuss bis 4.180 € nach § 40 SGB XI. Die Krankenkasse beteiligt sich dagegen nur an Hilfsmitteln wie Duschhockern (§ 33 SGB V)[2], nicht am Umbau selbst.

17. Welche Finanzierung bleibt ohne Pflegegrad?

Der KfW-Zuschuss 455-B für altersgerechtes Umbauen ist seit dem 31.07.2026 gestoppt: Die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[3]; eine Wiederöffnung käme frühestens mit neuen Bundesmitteln. Ohne Pflegegrad bleiben drei Wege: der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 €[4] je Wohneinheit, der unabhängig von Pflegegrad und Alter über die Hausbank läuft; ein klassischer Ratenkredit; oder die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die den Eigenanteil indirekt senkt. Wie Sie aus Angebot, Zuschüssen und Steuervorteil den tatsächlichen Eigenanteil berechnen, zeigt der Beitrag Badumbau-Eigenanteil berechnen: Schritt für Schritt zur richtigen Summe (2026); einen Kreditvergleich finden Sie unter Badumbau-Kreditvergleich: KfW 159, Ratenkredit oder Bankdarlehen – worauf es ankommt.

18. Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?

Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt sind nach § 35a EStG[5] begünstigt: 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzungen: Die Rechnung wurde per Überweisung bezahlt (nicht bar), und die Lohnkosten sind auf der Rechnung gesondert ausgewiesen – Materialkosten zählen nicht. Gerade beim Badumbau ist der Lohnanteil hoch, weil Demontage, Fliesenarbeiten und Montage ins Gewicht fallen; viele Haushalte erreichen deshalb den Höchstbetrag. Lassen Sie die konkrete Rechnung von einem Steuerberater prüfen; vermietete Wohnungen werden steuerlich anders behandelt als selbst genutztes Eigentum.

Vor der Beauftragung: die Checkliste zum Abhaken

  • [ ] Drei Angebote eingeholt und Position für Position verglichen
  • [ ] Vor-Ort-Termin mit Aufmaß wahrgenommen
  • [ ] Festpreis mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Anschlüssen und Montage
  • [ ] Sperrzeit des Bads erfragt und Übergangslösung für die Dusche organisiert
  • [ ] Pflegegrad-Status geprüft, Zuschussantrag vor Baubeginn gestellt
  • [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt; Kredit 159 über die Hausbank)
  • [ ] Zahlungsplan geklärt: Abschlagszahlungen nach Leistungsstand, keine hohe Vorauszahlung
  • [ ] Gewährleistungsfrist (in der Regel fünf Jahre) schriftlich bestätigt
  • [ ] Fotos der Abdichtung während der Bauarbeiten vereinbart
  • [ ] Abnahmetermin eingeplant, Mängel schriftlich protokollieren
  • [ ] Rechnungen gesammelt, Lohnkosten für § 35a EStG ausweisen lassen

Fazit

Die wichtigsten Antworten in drei Sätzen: Ein Badumbau von der Wanne zur Dusche kostet 2026 je nach Ausführung 3.000 bis 8.000 € und dauert – vom Angebot bis zur Abnahme – realistisch vier bis zwölf Wochen. Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] (bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €[1]) muss vor Baubeginn beantragt sein; ohne Pflegegrad bleiben KfW-Kredit 159[4] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5]. Wer diese Punkte vor der Unterschrift klärt und ein Festpreisangebot mit allen Positionen verlangt, hat den Badumbau fest im Griff. Alle Zahlen und Rechenbeispiele gebündelt: Badumbau-Kosten im Überblick.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • pflege.de, Kosten Wanne zur Dusche (4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • altersgerecht-modernisieren.de, Kosten Badewanne → Dusche (2026): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/

Stand: September 2026. Preisspannen sind Marktorientierungswerte, keine verbindlichen Angebote. Für Ihr konkretes Bad zählt ein Angebot vor Ort.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, max. 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung, keine generelle Verordnungspflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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