Drei Badumbau-Angebote richtig vergleichen: Die Checkliste für die Entscheidung (2026)

Drei Angebote liegen auf dem Tisch: eines für 3.800 €, eines für 4.900 €, eines für 6.200 €. Die Versuchung ist groß, das günstigste zu nehmen – und genau da beginnt der Fehler. Angebote für denselben Badumbau unterscheiden sich fast nie nur im Preis, sondern im Leistungsumfang, in der Materialklasse, in Terminzusagen und im Kleingedruckten. Wer drei Angebote wirklich vergleichen will, braucht eine Methode: eine gemeinsame Vergleichsbasis, eine Tabelle Position für Position, eine Preis-Einordnung und am Ende eine Gewichtung. Dieser Ratgeber liefert genau diese Methode – inklusive Checkliste, die Sie in etwa einer Stunde durcharbeiten können. Die Hintergründe zu Anbietertypen und deren Stärken finden Sie im Badumbau-Anbietervergleich.
→ Festpreis statt Schätzung: Hier das unverbindliche Angebot für Ihren Umbau anfragen.
Warum ausgerechnet drei Angebote?
Ein Angebot ist keine Entscheidungsgrundlage – das weiß jeder. Aber auch zwei Angebote reichen nicht wirklich: Sie erzeugen nur die Illusion von Sicherheit. Liegt ein Angebot 30 % unter dem anderen, weiß niemand, ob das günstige der Normalfall und das teure überzogen ist – oder umgepasst: ob das günstige schlicht Positionen fehlen. Erst das dritte Angebot zeigt die Spannweite des Marktes: Liegen zwei Angebote nahe beieinander und eines weicht stark ab, ist der Ausreißer klar erkennbar – egal ob nach oben oder unten. Drei Angebote sind der kleinste Satz, mit dem sich diese Muster zuverlässig erkennen lassen. Ein viertes oder fünftes Angebot bringt meist wenig zusätzliche Erkenntnis, kostet aber weitere Vor-Ort-Termine und Zeit – es sei denn, das erste Drittel war ungewöhnlich uneinheitlich.
Der entscheidende Haken: Drei Angebote sind nur vergleichbar, wenn sie dieselbe Leistung beschreiben. Ohne diese Voraussetzung vergleichen Sie Äpfel, Birnen und einen halben Apfel. Deshalb kommt Schritt 0 vor allen anderen.
Schritt 0: Die Vergleichsbasis schaffen – bevor Sie Angebote einholen
Wer drei Anbieter unabhängig voneinander „einfach mal machen lässt“, bekommt drei Angebote über drei verschiedene Leistungen. So schaffen Sie Vergleichbarkeit:
- Ihre Wunschliste festschreiben: Was soll das Ergebnis sein? Wanne raus, Dusche rein – als Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen oder als bodengleiche, geflieste Dusche? Welche Armaturen, welche Glasabtrennung, welche Extras (Duschpaneel, Handlauf, Nische)?
- Ein eigenes Leistungsverzeichnis erstellen: Listen Sie die erwarteten Positionen auf – Demontage und Entsorgung, Untergrundvorbereitung, Abdichtung, Duschfläche, Wandverkleidung, Armaturen inklusive Montage, Glas, Endreinigung, mögliche Zusatzpositionen (Leitungsarbeiten, Elektro, Estrich). Sie müssen nicht handwerklich perfekt formulieren – die Positionenliste dient als Abgleich-Raster.
- Allen Anbietern dieselben Unterlagen geben: Grundriss oder Skizze, Fotos des Bads, dieselbe Wunschliste. Anbieter, die nur mit denselben Informationen kalkulieren, liefern vergleichbare Angebote.
- Denselben Angebotszeitraum setzen: Bitten Sie alle um ihr schriftliches Festpreisangebot zum selben Stichtag – sonst vergleichen Sie unter Umständen unterschiedliche Preisstände.
Klingt aufwendig, spart aber genau das ein, woran Angebotsvergleiche sonst scheitern: stundenlanges Rätseln, warum Positionen fehlen oder Preise auseinanderlaufen.
Die Vergleichstabelle: Position für Position statt Endpreis gegen Endpreis
Der Endpreis ist das Letzte, was Sie vergleichen sollten. Zuerst kommt die Tabelle. Tragen Sie jede Position mit dem jeweiligen Betrag ein – fehlende Zeilen fallen sofort auf:
| Position | Angebot A | Angebot B | Angebot C | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Demontage alte Wanne | 350 € | inklusive | 280 € | B: Position fehlt? Nachfragen! |
| Entsorgung Bauschutt | 290 € | inklusive | 250 € | s. o. |
| Untergrundvorbereitung | 420 € | 380 € | inklusive | C: in „Pauschale“ versteckt? |
| Abdichtung Duschbereich | 550 € | 620 € | – | C: fehlt komplett – nicht vergleichbar |
| Duschfläche/Tasse | 900 € | 1.150 € | 780 € | Materialklasse prüfen! |
| Wandpaneele inkl. Montage | 1.200 € | 1.100 € | 1.450 € | – |
| Armaturen inkl. Montage | 550 € | 700 € | 480 € | Marke/Serie vergleichen |
| Glasabtrennung | 600 € | 550 € | 380 € | Glasstärke? |
| Montage/Arbeitsleistung | 950 € | 1.200 € | 1.200 € | – |
| Endreinigung | 150 € | inklusive | 120 € | – |
| Summe | 5.960 € | ca. 5.700 € | ca. 4.940 € | – |
(Beispielwerte zur Veranschaulichung der Methode – keine echten Angebote.)
Drei Dinge zeigt die Tabelle sofort: Angebot B ist ohne die gekennzeichneten Lücken gar nicht summierbar. Bei Angebot C fehlt die Abdichtung – die wichtigste unsichtbare Arbeit im Bad. Und die Preisdifferenz bei Armaturen und Glas erklärt sich womöglich über die Materialklasse, nicht über schlechtere oder bessere Kalkulation. Erst wenn alle drei Angebote dieselben Zeilen enthalten, ist der Endpreisvergleich erlaubt. Fehlt eine Position, lassen Sie sie nachreichen – ein seriöser Anbieter ergänzt sein Angebot problemlos. Wer sich weigert oder „das ist bei uns eben anders kalkuliert“ sagt, beantwortet damit bereits eine Frage.
Was der Endpreis verschweigt: Das Kleingedruckte
Zwei Angebote mit identischer Summe können trotzdem völlig unterschiedlich sein. Prüfen Sie bei allen dreien:
- Netto oder brutto? Klingt banal, ist aber der häufigste Zahlenfehler: Ein Angebot ohne Mehrwertsteuer ist erst mit 19 % Aufschlag vergleichbar. Achten Sie auf die Fußnote.
- Festpreis oder Kostenvoranschlag? Ein Festpreis bindet den Anbieter an die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung – liegt er später höher, sind Nachzahlungen in bestimmten Grenzen zulässig. Nur Festpreise auf Basis vollständiger Positionen sind vergleichbar.
- Materialklasse: Stehen Marke und Serie der Armaturen, der Duschfläche und der Paneele im Angebot? Fehlt das, kann der Anbieter bei der Ausführung zur günstigsten Kategorie greifen – bei gleichem Preis, aber anderer Qualität. Verlangen Sie konkrete Produktbezeichnungen.
- Ausgenommene Leistungen: Häufig ausgenommen sind Schadstoffsanierung (z. B. Asbest im Altbestand), Arbeiten an Leitungen in Bestandswänden, Elektroarbeiten oder das Versetzen von Heizkörpern. Jede Ausnahme gehört schriftlich ins Angebot – und in Ihre Vergleichstabelle als eigene Zeile.
- Gültigkeit und Preisanpassung: Bis wann gilt der Preis? Gibt es eine Gleitklausel für Material? Üblich sind Gültigkeiten von einigen Wochen; länger sollte der Festpreis nach Vertragsschluss ohnehin nicht mehr verhandelbar sein.
- Zahlungsplan: Seriös ist eine begrenzte Anzahlung und die Schlusszahlung nach Abnahme. Forderungen nach hohen Vorauszahlungen (30 % und mehr vor Baubeginn) sind ein Warnsignal – Details im Ratgeber Anzahlung schützen.
- Termine und Vertragsstrafe: Verbindliche Angaben zu Baubeginn und Bauzeit, möglichst mit Vertragsstrafe bei Überschreitung. Wer nur „nach Verfügbarkeit“ schreibt, plant seinen Kalender, nicht Ihren.
- Gewährleistung: Bauleistungen haben in der Regel 5 Jahre Gewährleistung (§ 438 BGB). Lassen Sie sich bestätigen, dass der Betrieb die gesetzliche Gewährleistung nicht abkürzt oder einschränkt.
Preise einordnen statt nur vergleichen
Als Marktorientierung für 2026 gelten (Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de, emax-haustechnik.de):
- Systemlösung (Duschtasse, Wandpaneele, Montage): 3.000–5.000 €, einzelne Anbieter nennen bis 6.500 €
- Bodengleiche, geflieste Dusche: 5.000–8.000 €
- Standard-Badumbau (Wanne zu Dusche, gebrauchsfähig): 4.000–6.000 €
Damit lässt sich jedes Angebot einordnen, bevor man es mit den anderen vergleicht: Liegt ein Angebot außerhalb der Spanne? Dann prüfen Sie die Ursache – fehlende Positionen, ungewöhnlich hochwertige Ausstattung oder ein Sonderfall im Gebäude (Altbau, schwierige Leitungsführung).
Für die Ausreißer-Analyse unter den drei Angeboten gilt eine einfache Faustregel: Weicht ein Angebot deutlich vom Mittelfeld ab – grob gesprochen um mehr als ein Viertel nach oben oder unten –, verlangen Sie eine schriftliche Begründung der Differenz. Plausibel sind: andere Materialklasse, mehr Arbeitsaufwand (z. B. weil der Untergrund aufwendiger ist), enthaltene Zusatzleistungen – oder eben fehlende Positionen. Was sich nicht plausibel begründen lässt, ist kein günstiges Angebot, sondern ein unklares Risiko. Der umgekehrte Fall gilt ebenso: Ein deutlich überteuertes Angebot ist nicht automatisch das beste – hoher Preis und hohe Qualität hängen nur dann zusammen, wenn das Leistungsverzeichnis es hergibt.
Die Bewertungsmatrix: Angebote gewichten statt Gefühl
Wenn die Tabellen vergleichbar sind, entscheidet am Ende nicht die eine Zahl, sondern Ihre Prioritäten. Eine einfache Gewichtungsmatrix macht die Entscheidung nachvollziehbar – vergeben Sie je Kriterium 1–5 Punkte und multiplizieren Sie mit der Gewichtung:
| Kriterium (Beispiel-Gewichtung) | Angebot A | Angebot B | Angebot C |
|---|---|---|---|
| Preis & Kostenstruktur (25 %) | 4 → 1,00 | 3 → 0,75 | 5 → 1,25 |
| Leistungsumfang/Vollständigkeit (25 %) | 4 → 1,00 | 5 → 1,25 | 2 → 0,50 |
| Terminzusage & Verbindlichkeit (15 %) | 3 → 0,45 | 4 → 0,60 | 3 → 0,45 |
| Gewährleistung & Nachweise (15 %) | 4 → 0,60 | 5 → 0,75 | 3 → 0,45 |
| Kommunikation & Eindruck (10 %) | 4 → 0,40 | 4 → 0,40 | 3 → 0,30 |
| Referenzen & Ortsbezug (10 %) | 3 → 0,30 | 5 → 0,50 | 2 → 0,20 |
| Gesamt | 3,75 | 4,25 | 3,15 |
Die Gewichtung stellen Sie nach Ihren Prioritäten ein: Wer das Bad für pflegebedürftige Eltern plant, gewichtet Vollständigkeit, Nachweise und Referenzen höher als den Preis; wer ein kleines Budget hat, gewichtet den Preis stärker – muss dann aber die Lücken im Leistungsumfang bewusst akzeptieren. Die Matrix ersetzt kein Gespräch, aber sie verhindert, dass eine einzige Zahl (der Preis) oder ein einziger Eindruck (der sympathischste Berater) die Entscheidung kippt.
Der Vor-Ort-Termin als vierter Vergleichspunkt
Angebote entstehen selten allein am Schreibtisch: Die meisten Betriebe kalkulieren nach einem Vor-Ort-Termin. Wer diesen Termin nur über sich ergehen lässt, verschenkt den wichtigsten Vergleichspunkt. Achten Sie darauf:
- Misst der Anbieter selbst oder kalkuliert er nach Fotos? Wer nur nach Fotos und Maßen kalkuliert, hat ein höheres Nachtragsrisiko – das Fehlen eines Vor-Ort-Termins ist kein Zeichen von Effizienz, sondern von Spekulation.
- Fragt er nach dem Untergrund? Altbau, Estrichart, Leitungsführung, Fliesenaufbau: Wer diese Fragen stellt, hat das Risiko im Blick; wer sofort den Pauschalpreis nennt, kalkuliert mit versteckten Nachträgen.
- Wie läuft die Kommunikation? Erreichbarkeit, Antwortzeiten, klare Auskünfte zu Gewährleistung und Terminen – der Umgang vor dem Vertrag ist der zuverlässigste Indikator für den Umgang danach.
Ein bewährtes Mittel gegen Nachtrags-Überraschungen: Fragen Sie jeden Anbieter am Ende des Termins direkt: „Welche Leistungen könnten Ihrer Erfahrung nach dazukommen, die heute noch nicht kalkulierbar sind?“ Die Antworten der drei Anbieter sagen mehr über die Realität der Baustelle als jede Preisliste.
Die Checkliste: Drei Angebote in 60 Minuten vergleichen
- [ ] Alle drei Angebote liegen als schriftliches Festpreisangebot vor (keine Kostenvoranschläge, keine mündlichen Zusagen)
- [ ] Alle beziehen sich auf dieselbe Leistungsbeschreibung und dieselben Unterlagen
- [ ] Vergleichstabelle erstellt: jede Position mit Betrag, fehlende Zeilen markiert
- [ ] Fehlende Positionen bei Anbietern nachgefordert und ergänzt
- [ ] Netto/Brutto geprüft und alle Summen auf dieselbe Basis gerechnet
- [ ] Materialklassen verglichen (Marke/Serie von Armaturen, Duschfläche, Paneelen, Glas)
- [ ] Ausgenommene Leistungen (Schadstoffe, Leitungen, Elektro) schriftlich geklärt
- [ ] Gültigkeitsdauer der Angebote notiert
- [ ] Zahlungsplan verglichen: Anzahlung begrenzt, Schlusszahlung nach Abnahme
- [ ] Terminzusage und Vertragsstrafe verglichen
- [ ] Gewährleistung (5 Jahre, § 438 BGB) schriftlich bestätigt – bei allen Dreien
- [ ] Ausreißer-Analyse: starke Abweichungen vom Mittelfeld schriftlich begründen lassen
- [ ] Meisterqualifikation über die Handwerkskammer geprüft, Nachweise angefragt
- [ ] Referenzen mit Ortsbezug angefragt (zwei bis drei Projekte, im Zweifel anrufen)
- [ ] Bewertungsmatrix ausgefüllt und mit den Prioritäten der Familie abgeglichen
- [ ] Entscheidung dokumentiert – und dem Zweitplatzierten die Chance auf ein faires Gegengebot gegeben, bevor Sie unterschreiben
Nach der Entscheidung: Was aus dem Angebot wird
Ist die Wahl gefallen, wird aus dem Angebot der Vertrag – und nur der Vertrag zählt, nicht das Angebot. Achten Sie darauf, dass der Vertrag das Leistungsverzeichnis vollständig übernimmt, den Festpreis nennt und Termine, Zahlungsplan und Gewährleistung festschreibt. Mündliche Zusagen aus dem Vor-Ort-Termin („die Nische machen wir noch mit dazu“) gehören vor der Unterschrift schriftlich ergänzt.
Bei anerkanntem Pflegegrad lohnt zudem der Blick auf die Reihenfolge: Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 16.720 € bei mehreren berechtigten Personen in einer gemeinsamen Wohnung) muss vor Baubeginn beantragt werden – das schriftliche Angebot ist ein zentrales Antragsdokument. Warten Sie mit dem Antrag nicht, bis der Vertrag unterschrieben ist; die Details zum Ablauf finden Sie im Ratgeber Förderung beantragen. Und nach der Abnahme gilt: Schlusszahlung erst, wenn Mängel behoben sind – das Abnahmeprotokoll gehört zur Vergleichsarbeit dazu wie die Angebotstabelle davor.
Fragen und Antworten
Reichen auch zwei Angebote?
Als Notlösung ja, als Methode nein. Erst das dritte Angebot zeigt, welches der beiden der Ausreißer ist. Wer nur zwei vergleicht, weiß nicht, ob die Wahrheit in der Mitte, oben oder unten liegt.
Was, wenn nur ein Anbieter zum Vor-Ort-Termin kommt?
Angebote ohne Besichtigung bergen ein hohes Nachtragsrisiko – der Pauschalpreis ist dann eine Spekulation auf Ihren Untergrund. Bestehen Sie auf Vor-Ort-Terminen; ein Anbieter, der ohne Maße und Augenschein kalkuliert, kalkuliert mit Sicherheitszuschlag – oder mit Lücken.
Darf ich die Angebote den Anbietern gegenseitig zeigen?
Ihre Angebote gehören Ihnen – Sie dürfen sie grundsätzlich weitergeben und gezielt als Verhandlungsbasis nutzen („Angebot B liegt 800 € unter Ihrem – was ist da drin?“). Nur wenn im Angebot ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart ist, gilt das nicht. Fair und üblich ist, Anbietern die Chance auf ein Gegengebot zu geben, statt nur den Preis zu kommunizieren.
Wie erkenne ich, ob ein Festpreis wirklich fest ist?
Ein Festpreis ist dann fest, wenn das Leistungsverzeichnis vollständig ist und der Vertrag festschreibt, dass Nachträge nur für Leistungen möglich sind, die im Leistungsverzeichnis fehlen und nicht vorhersehbar waren. Zusatzklauseln wie „Preisänderungen bei Material vorbehalten“ machen den Festpreis weich – streichen lassen.
Was mache ich mit einem Angebot, das deutlich unter dem Mittelfeld liegt?
Nicht freuen – prüfen. Verlangen Sie die schriftliche Begründung der Differenz und gleichen Sie Position für Position ab. Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meist nicht: fehlende Abdichtung, andere Materialklasse oder ein Kostenvoranschlag im Festpreis-Gewand.
Brauche ich das Angebot für den Förderantrag bei der Pflegekasse?
In der Regel ja: Für den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] werden Angebot beziehungsweise Kostenvoranschlag und nach Abschluss die Rechnungen benötigt. Ein sauberes, vollständiges Angebot beschleunigt die Bearbeitung – ein weiterer Grund, auf die Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses zu achten.
Quellen
- § 438 BGB (Gewährleistung, 5 Jahre bei Bauwerken): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss bis 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- altersgerecht-modernisieren.de, „Umbau Badewanne zur Dusche“ (Kosten 2026): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/
- emax-haustechnik.de, „Ebenerdige Dusche: Kosten & Arten“: https://www.emax-haustechnik.de/magazin/ebenerdige-dusche/
- Verbraucherzentrale, Ratgeber zu Handwerkerangeboten: https://www.verbraucherzentrale.de
Stand: September 2026. Alle Beträge sind Richtwerte; die Tabellenbeispiele dienen der Veranschaulichung der Methode und sind keine echten Angebote.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
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