Was kostet ein Badumbau? Preise und Kostentabelle 2026

Von Redaktion·Stand: September 2026·ca. 16 Min. Lesezeit

Erklärgrafik zu: Was kostet ein Badumbau? Preise und Kostentabelle 2026 (Prinzip-Skizze)
Prinzip-Skizze (nicht maßstäblich) – Details im Artikel.

„Was kostet ein Badumbau?" ist die erste Frage, die sich fast alle Interessierten stellen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn der Preis hängt von der Ausführung, der Bausubstanz und der Region ab. Dieser Ratgeber gibt realistische Preisspannen für das Jahr 2026, erklärt, was ein Festpreis enthalten sollte, und zeigt, wie Sie Fördergelder einrechnen. Wer zuerst die Grundlagen des Wannenumbaus lesen möchte, findet sie unter Wanne zur Dusche umbauen. Die gute Nachricht vorweg: „Wanne raus, Dusche rein“ kann mit 0 Euro Eigenanteil möglich sein. Bei unserer Standardlösung ersetzen eine flache Duschtasse mit niedrigem Einstieg und Wandpaneele die alte Badewanne; die vereinbarte Wandverkleidung gehört zum Festpreis. Deckt die bewilligte Förderung den gesamten vereinbarten Umbaupreis, zahlen Sie für diese Maßnahme nichts dazu. Eine vollständige Neuverfliesung, weitere Sanierungswünsche oder ein abgesenkter Duschboden sind damit nicht pauschal enthalten. Deshalb lohnt es sich, den genauen Umfang festzulegen, bevor Sie Preise vergleichen.

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Die Preisspannen im Überblick

Die folgenden Spannen basieren auf aktuellen Marktangaben und orientieren sich am typischen Umfang „Badewanne raus, Dusche rein" sowie am kompletten Badumbau:

Maßnahme Kostenrahmen (2026)
Badewanne durch Systemlösung ersetzen (Duschtasse + Paneele)ca. 3.000–5.000 €
Badewanne durch bodengleiche, geflieste Dusche ersetzenca. 5.000–8.000 €
Standard-Pauschale Wanne → Dusche (üblicher Durchschnitt)ca. 4.000–6.000 €
Kompletter Badumbau (großzügige Modernisierung)deutlich über 10.000 €

Quellen: altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026), pflege.de (Standard 4.000–6.000 €), profidusch.de (Systemlösung 3.000–6.500 €), emax-haustechnik.de (bodengleiche Dusche 1.500–5.000 €).

Die Spannen gelten für ein Bad in üblichem Zustand. Bei starken Altbau-Schäden, unebenen Wänden oder besonderen Materialwünschen verschieben sie sich nach oben – und ein Angebot vor Ort ist ohnehin die einzige belastbare Zahl. Wer nur einzelne Gewerke benötigt, findet separate Übersichten unter Dusche installieren: Kosten für Einbau, Material und Handwerker (2026) (Installation) und Badezimmerlüftung nach Badumbau: Systeme, Kosten und Pflicht (2026) (Lüftung nach dem Umbau).

Welcher Umbauumfang passt zu Ihrer Situation?

Bevor Sie Preise vergleichen, sollten Sie festlegen, welcher Umfang für Ihre Situation richtig ist. Die folgende Entscheidungstabelle hilft dabei.

Ihre Ausgangslage Empfohlener Umfang Kostenrahmen (Richtwert 2026)
Bad funktioniert, nur die Wanne ist zum Sturzrisiko gewordenWanne raus, Systemlösung reinca. 3.000–5.000 €
Dauerhafte Gehhilfe oder Rollstuhl, kein Stufenübergang möglichWanne raus, bodengleiche Duscheca. 5.000–8.000 €
Bad aus den 1980er-Jahren, Fliesen und Armaturen am EndeKompletter Badumbau mit bodengleicher Duscheca. 12.000–20.000 €
Pflegebedürftige Person, Umbau soll gefördert werdenZum Bedarf passende Maßnahme, etwa Wannenersatz mit niedrigem Einstieg; Bewilligung prüfenPreis laut Angebot abzüglich bewilligter Förderung
Mietwohnung, schnelle und rückbaubare Lösung gewünschtSystemlösung mit Paneele, geringer Eingriffca. 3.000–5.000 €
Umbau soll den Wiederverkaufswert hebenKompletter Badumbau in zeitloser Ausführungab ca. 12.000 €

Die Kurzfassung: Je kleiner der Eingriff in Boden, Wände und Leitungen, desto günstiger der Umbau. Wer heute nur die Wanne ersetzt, aber in ein paar Jahren das ganze Bad erneuern möchte, sollte prüfen, ob die bodengleiche Dusche schon jetzt eingebaut wird – doppelte Bodenarbeiten kosten am Ende mehr. Wie sich ein barrierefreies Bad auf den Wert einer Immobilie auswirkt, erklärt der Beitrag Badumbau und Immobilienwert: Lohnt sich die Modernisierung? (2026).

Typische Ausgangslage: Zwei Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1 – Wannenumbau mit Pflegegrad in der Mietwohnung: Ein Mann (82) mit Pflegegrad 3 wohnt mit seiner Tochter in einer Mietwohnung. Die Badewanne ist für den Pflegedienst kaum nutzbar. Der Vermieter stimmt dem Umbau schriftlich zu. Eine Fachfirma bietet eine Systemlösung mit Duschtasse, Wandpaneelen und Glasabtrennung als Festpreis für 4.300 € an – inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung. Die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Höhe von 4.180 €[1]. Der Eigenanteil liegt bei 120 €, der Umbau ist an einem Tag erledigt.

Beispiel 2 – Kompletter Badumbau ohne Pflegegrad: Ein Eigentümerpaar (67 und 69) ohne Pflegegrad möchte das Bad aus den 1980er-Jahren komplett erneuern: Wanne raus, bodengleiche Dusche, neuer Waschtisch, neue Fliesen. Die Angebote liegen zwischen 13.500 € und 18.000 € – die Unterschiede betreffen vor allem Fliesenqualität und Armaturen. Da kein Pflegegrad vorliegt, entfällt der Pflegekassen-Zuschuss. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2]; das Paar prüft den zinsgünstigen Kredit 159[3] „Altersgerecht Umbauen" über seine Hausbank.

Beide Beispiele zeigen: Die Höhe des Eigenanteils entscheidet sich weniger über den Angebotspreis als über die Förderung und den Leistungsumfang. Im ersten Fall macht der Zuschuss aus einem 4.300-€-Projekt einen 120-€-Umbau; im zweiten Fall entscheidet die Materialwahl über mehrere tausend Euro Differenz zwischen den Angeboten.

Kosten im Detail: Wo das Geld hinfließt

Die folgende Übersicht zeigt mögliche Positionen unterschiedlicher Umbauarten – nicht die automatisch enthaltenen Leistungen unseres Standardangebots. Beim Wannenersatz mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen ist keine vollständige Neuverfliesung vorgesehen; zusätzliche Fliesenarbeiten und die Erneuerung weiterer Sanitärobjekte werden gesondert vereinbart. Die Einzelwerte sind Richtwerte ohne Quellenbindung zum Vergleich von Angeboten, keine addierbare Festpreis-Kalkulation.

Position Richtwert (2026)
Demontage und Entsorgung (Wanne, Fliesen, Altbestand)ca. 400–1.000 €
Sanitärinstallation (Verrohrung, Anschlüsse, Ablauf)ca. 800–2.000 €
Elektroinstallation (Leuchten, Steckdosen, ggf. Unterputz)ca. 300–800 €
Abdichtung (Verbundabdichtung im Nassbereich)ca. 400–1.000 €
Zusätzlich vereinbarte Fliesenarbeiten inklusive Material (Fliesenausführung)ca. 1.500–4.000 €
Duschelement, Duschtasse oder Duschbodenca. 400–1.500 €
Duschabtrennung aus Glasca. 400–1.200 €
Waschtisch, WC und Armaturenca. 800–2.500 €
Montage und Arbeitszeitca. 1.500–3.000 €

Erfahrungswert aus der Branche: Fliesen, Armaturen, Glasabtrennungen und Wandpaneele machen oft 30–50 Prozent der Gesamtkosten aus. Wer hier Standardqualität wählt, spart spürbar, ohne an Sicherheit zu verlieren. Konkret heißt das: Eine Fliese in Standardgröße (etwa 30 × 60 cm) ist nicht nur günstiger als großformatige Platten, sondern auch schneller verlegt – das spart gleich doppelt. Bei Armaturen gilt: Markenware der mittleren Preisklasse hält bei privater Nutzung in der Regel ebenso lange wie die teuerste Serie, der Unterschied liegt vor allem in der Optik.

Was beeinflusst den Preis?

  • Ausführung: Eine Systemlösung mit Duschtasse ist günstiger als eine bodengleiche Dusche, bei der der Fußbodenaufbau angepasst werden muss.
  • Bauliche Situation: Im Altbau können Aufbauhöhen, Estrich oder unebene Wände den Aufwand erhöhen.
  • Materialien: Fliesen, Armaturen, Glasabtrennungen und Wandpaneele machen oft 30–50 % der Kosten aus. Die Preisspannen zwischen Standard- und Designmaterial sind groß.
  • Umfang: Kommt eine neue Duschabtrennung, ein Waschtisch oder eine Toilette hinzu, steigen die Kosten entsprechend.
  • Zusatzleistungen: Demontage, Entsorgung des alten Wannenbaus, Abdichtung und Kleinmaterial werden nicht immer in Angeboten aufgeführt – hier genau hinschauen.
  • Region: In Großstädten und im Süden Deutschlands liegen die Stundensätze von Sanitärbetrieben meist höher als in ländlichen Regionen.

Zwei versteckte Kostentreiber werden häufig unterschätzt: Erstens die Trocknungszeiten – bei bodengleichen Duschen mit Estricharbeiten kann die Baustelle länger belegt sein, was bei bewohnten Wohnungen Organisation kostet (und in manchen Fällen eine Übergangs-Duschlösung erfordert). Zweitens der Abtransport: Alte Wannen, Fliesen und Bauschutt sind schwer; Container und Entsorgungskosten tauchen nicht immer im Angebot auf. Fragen Sie beide Punkte gezielt ab.

Was ein seriöses Festpreisangebot enthalten sollte

Ein Festpreisangebot schützt vor Kostenüberraschungen. Prüfen Sie, ob folgende Punkte enthalten sind:

  • Beratung und Aufmaß vor Ort
  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Badewanne
  • Lieferung und Montage der neuen Duschlösung
  • Abdichtungsarbeiten (wasserdichte Ausführung)
  • Anschluss der Sanitär- und Elektroinstallation
  • Reinigung und Abtransport des Bauschutts

Fragen Sie außerdem nach der Gewährleistung (in der Regel 5 Jahre bei Bauleistungen nach BGB) und ob eventuelle Zusatzkosten vorher schriftlich angekündigt werden. Vorsicht bei Angeboten mit „ab"-Angaben: Hinter einer solchen Formulierung kann jeder Leistungsumfang stecken. Ein verbindliches Angebot nennt konkrete Positionen und einen Festpreis.

Das Angebot in sieben Schritten prüfen

Damit der Vergleich zwischen mehreren Angeboten gelingt, gehen Sie systematisch vor:

  1. Positionen nebeneinanderlegen: Legen Sie alle Angebote in eine Tabelle, Position für Position – nicht nur die Endsumme.
  2. Demontage und Entsorgung abhaken: Stehen Wannen-Demontage, Abtransport und Container im Preis? Das sind oft 300–1.000 € Unterschied.
  3. Abdichtung prüfen: Ist die Verbundabdichtung des Nassbereichs enthalten? Fehlt sie, drohen spätere Feuchtigkeitsschäden.
  4. Materiallisten vergleichen: Welche Fliesen, Armaturen und Marken sind kalkuliert? Gleiche Endpreise können auf völlig unterschiedlichen Materialqualitäten beruhen.
  5. Nebenkosten suchen: Transport, Kleinmaterial, Anschlüsse für Waschmaschine oder neues Lüftungsgitter – steht das drin oder nicht?
  6. Zahlungsplan klären: Wann wird wie viel fällig? Üblich sind Abschlagszahlungen nach Leistungsstand, keine hohen Vorauszahlungen vor Beginn.
  7. Schriftliche Zusage für Nachträge: Lassen Sie sich zusichern, dass Zusatzkosten vorher schriftlich angekündigt werden – dann bleibt der Festpreis ein Festpreis.

Wer Angebote von mehreren Anbietern einholt und vergleichen möchte, findet eine ausführliche Anleitung unter Sanitärfirmen für den Badumbau vergleichen: Kriterien, Preise, Bewertungen (2026).

Förderung: So reduzieren Sie die Kosten

Zwei Förderwege sind für den Badumbau relevant:

  1. Pflegekasse (Zuschuss): Bei anerkanntem Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zum Beispiel den Umbau der Badewanne zur Dusche (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Empfohlen wird der Antrag vor Baubeginn.
  2. KfW (Zuschuss oder Kredit): Der Zuschuss 455-B[2] (10 % bis 12,5 %, maximal 2.500 € bzw. 6.250 €) ist aktuell gestoppt – die Mittel für 2026 sind seit dem 31.07.2026 ausgeschöpft. Weiterhin beantragbar ist der zinsgünstige Kredit 159[3] „Altersgerecht Umbauen" mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit.

Quellen: § 40 Abs. 4 SGB XI (gesetze-im-internet.de); KfW, Meldung vom 31.07.2026; kfw.de, Produktseite Kredit 159.

Dazu kommt ein dritter, oft übersehener Weg: die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]. Handwerkerleistungen im Haushalt können mit 20 Prozent der Lohnkosten – maximal 1.200 € pro Jahr – von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzungen: Die Rechnung wurde per Überweisung bezahlt (nicht bar), und die Lohnkosten sind auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Materialkosten sind nicht begünstigt. Gerade bei einem Badumbau mit hohem Lohnanteil (Demontage, Fliesen, Montage) kommt da schnell der Höchstbetrag zusammen. Quelle: § 35a EStG (gesetze-im-internet.de). Einzelheiten zur Absetzbarkeit und typische Fallstricke erklärt unser Beitrag zu den Kosten – lassen Sie die konkrete Rechnung von einem Steuerberater prüfen.

Beispielrechnung

Position Betrag
Systemlösung Wanne → Dusche (Festpreis)4.500 €
Zuschuss Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)− 4.180 €
Eigenanteil320 €

Bei einer bodengleichen Dusche für 7.000 € und einem Zuschuss von 4.180 €[1] bliebe ein Eigenanteil von 2.820 €. Ob die Maßnahme gefördert wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall – die Obergrenze von 4.180 €[1] gilt je Maßnahme, unabhängig vom Pflegegrad. Alle Details zu Voraussetzungen und Antrag stehen unter Badumbau mit Pflegekasse: Zuschuss bis 4.180 € nach § 40 SGB XI.

Förderung Schritt für Schritt: Von der Idee zur Auszahlung

  1. Pflegegrad klären (nur für den Zuschuss der Pflegekasse relevant): Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor? Falls nicht, Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen – die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.
  2. Leistungsbeschreibung erstellen lassen: Beschreiben Sie die Maßnahme so genau wie möglich („Umbau Badewanne in bodengleiche Dusche inklusive Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Montage"). Das Angebot dient als Grundlage für den Förderantrag.
  3. Förderantrag stellen – vor Baubeginn: Bei der Pflegekasse genügt meist ein formloses Schreiben mit Angebot. Für den KfW-Kredit 159 läuft der Antrag über Ihre Hausbank.
  4. Zusage abwarten: Erst nach schriftlicher Bestätigung der Pflegekasse beziehungsweise der Kreditbewilligung der Bank sollten die Arbeiten starten.
  5. Umbau durchführen und Belege sammeln: Alle Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren – die Pflegekasse braucht sie für die Auszahlung.
  6. Rechnungen einreichen: Die Pflegekasse überweist den Zuschuss nachträglich; beim KfW-Kredit zahlen Sie die vereinbarten Raten.

Wer mehrere Fördertöpfe kombinieren möchte (etwa Pflegekasse und kommunalen Zuschuss), sollte die Kumulierungsregeln kennen – eine Übersicht finden Sie unter Badumbau-Förderung kombinieren: Zuschüsse und Kredite stapeln (2026). Für Eigentümer, die den Umbau mit einem Umzug oder einer Veräußerung planen, gibt es außerdem den Beitrag Badumbau vor dem Wohnungsverkauf: Lohnt sich die Sanierung? (2026).

Häufige Fehler bei der Kostenplanung

  1. Nur den Endpreis vergleichen: Zwei Angebote können gleich teuer sein und unterschiedliche Leistungen enthalten. Vergleichen Sie Position für Position.
  2. Ohne Festpreis beauftragt: Ohne Festpreis sind Nachträge die Regel. Lassen Sie sich alle Leistungen schriftlich zusichern.
  3. Förderung nach Baubeginn beantragt: Eine nachträgliche Antragstellung ist möglich; die Pflegekasse entscheidet anhand der Nachweise im Einzelfall, ohne Bewilligungsgarantie. Den Pflegekassen-Antrag grundsätzlich vor Baubeginn stellen und vor der Beauftragung die schriftliche Bewilligung abwarten.
  4. Zuschüsse doppelt eingeplant: Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] – rechnen Sie nicht mit Mitteln aus diesem Programm; neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026).
  5. Nebenkosten vergessen: Transport, Sperrmüll, Kleinmaterial und Mehrkosten bei unebenen Wänden können den Preis um mehrere hundert Euro erhöhen.
  6. Keinen Puffer eingeplant: Auch beim Festpreis ist ein Puffer von rund 10 Prozent der Bausumme eine sinnvolle Faustregel für Unvorhergesehenes.

Beispielrechnungen für typische Fälle

Fall 1 – Systemlösung mit Pflegegrad: Eine Familie baut die Badewanne für die pflegebedürftige Mutter (Pflegegrad 2) zu einer Dusche mit flacher Duschtasse um. Festpreis: 4.500 €. Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI: 4.180 €[1]. Eigenanteil: 320 €.

Fall 2 – Bodengleiche Dusche ohne Pflegegrad: Ein Eigentümerpaar ohne Pflegegrad lässt die Wanne durch eine bodengleiche, geflieste Dusche ersetzen. Kosten: 7.200 €. Da kein Pflegegrad vorliegt, entfällt der Pflegekassen-Zuschuss; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2]. Als Alternative bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159[3] „Altersgerecht Umbauen". Ohne zinsverbilligtes öffentliches Darlehen oder steuerfreien öffentlichen Zuschuss für dieselbe Maßnahme können die begünstigten Handwerkerlöhne bei erfüllten Voraussetzungen nach § 35a EStG[4] die Steuerlast senken. Bei den hier angenommenen 7.200 € Gesamtkosten und 40–50 Prozent Lohnanteil wären rechnerisch 576–720 € Steuerermäßigung möglich; der allgemeine Jahreshöchstbetrag beträgt 1.200 €. Das Beispiel ist vereinfacht und ersetzt keine Steuerberatung.

Fall 3 – Kompletter Badumbau: Badewanne raus, bodengleiche Dusche, neuer Waschtisch und neue Fliesen im ganzen Bad: je nach Ausführung 12.000–20.000 €. Mit Pflegegrad reduziert der Zuschuss die Kosten um bis zu 4.180 €[1].

Fall 4 – Steuerliche Entlastung: Bei einem Umbau in Höhe von 5.000 € entfallen auf Lohnkosten (ohne Material) rund 2.500 €. Handwerkerleistungen im Haushalt können nach § 35a EStG[4] mit 20 Prozent der Lohnkosten – maximal 1.200 € pro Jahr – steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Rechnung per Überweisung bezahlt wurde und die Lohnkosten gesondert ausgewiesen sind. Das Beispiel ist vereinfacht; lassen Sie die Absetzbarkeit im Einzelfall von einem Steuerberater prüfen. Quelle: § 35a EStG (gesetze-im-internet.de).

Fall 5 – Finanzierung über KfW-Kredit 159: Ein Badumbau kostet 15.000 €, ein Pflegegrad liegt nicht vor. Der KfW-Kredit 159[3] „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 € je Wohneinheit) wird über die Hausbank beantragt; die Zinskonditionen sind gegenüber einem klassischen Ratenkredit in der Regel günstiger. Die Ratenhöhe richtet sich nach Laufzeit und Tilgung – ein Detail, das Sie vor der Unterschrift mit Ihrer Bank durchrechnen sollten. Quelle: kfw.de.

Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), KfW-Meldung vom 31.07.2026, § 35a EStG.

Tipps für die Angebotsphase

  • Drei Angebote einholen und nicht nur den Preis, sondern den Leistungsumfang vergleichen.
  • Vor-Ort-Termin verlangen: Nur wer das Bad gesehen hat, kann verbindlich kalkulieren. Angebote „am Telefon" sind mit Vorsicht zu genießen.
  • Förderung klären, bevor Sie unterschreiben: Fragen Sie Ihre Pflegekasse vor Baubeginn, welche Unterlagen für den Zuschuss nötig sind.
  • Auf versteckte Kosten achten: Nachträge für „nicht vorhersehbare" Arbeiten sollten die Ausnahme sein, nicht die Regel.
  • Materialentscheidungen vorab treffen: Legen Sie Fliesenformat, Armaturenlinie und Glasart vor der Angebotsphase fest – wer während der Bauphase umplant, zahlt oft Aufpreise.
  • Eigenleistung realistisch einschätzen: Wer selbst streicht oder abbaut, spart Lohnkosten – aber nur, wenn die Firma das akzeptiert und die Gewährleistung nicht berührt. Fragen Sie das ausdrücklich an.

Checkliste für die Kostenplanung

  • [ ] Zwei bis drei Angebote eingeholt und Position für Position verglichen
  • [ ] Festpreis mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Anschlüssen und Montage
  • [ ] Vor-Ort-Termin wahrgenommen
  • [ ] Materialqualität bewusst gewählt (Standard vs. Design – Preiswirkung bedacht)
  • [ ] Puffer für Unvorhergesehenes eingeplant
  • [ ] Pflegegrad-Status geprüft (für den Zuschuss nach § 40 SGB XI)
  • [ ] Zuschussantrag vor Baubeginn gestellt
  • [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt; Kredit 159 über die Hausbank)
  • [ ] Rechnungen gesammelt, Lohnkosten für die Steuererklärung ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Zahlungsplan geklärt (Abschlagszahlungen nach Leistungsstand)
  • [ ] Schriftliche Zusage für vorherige Ankündigung von Zusatzkosten eingeholt

Die häufigsten Fragen

Ist ein Badumbau auch ohne Pflegegrad förderfähig?

Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Weg: Der Kredit 159[3] ist unabhängig vom Pflegegrad und vom Alter beantragbar. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] – neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026).

Was kostet nur der Austausch der Wanne, ohne Fliesenarbeiten?

Eine Systemlösung mit Duschtasse, Paneele und Duschabtrennung beginnt bei etwa 3.000 € inklusive Montage.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

In bestimmten Fällen sind Handwerkerleistungen im Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar (§ 35a EStG[4], bis 1.200 € pro Jahr, nur Lohnkosten, Zahlung per Überweisung). Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten – die Regelungen sind einzelfallabhängig.

Warum sind die Angebote so unterschiedlich?

Der Leistungsumfang variiert stark: Manche Angebote enthalten Demontage und Entsorgung, andere nicht; manche kalkulieren mit hochwertigeren Materialien. Lassen Sie sich die Leistungen schriftlich auflisten.

Was kostet ein bodengleicher Duschboden?

Der Duschboden selbst ist meist die kleinere Position (als Richtwert ca. 400–1.500 €). Der Aufwand entsteht bei der Absenkung des Bodens und den Fliesenarbeiten – deshalb schlägt die bodengleiche Lösung insgesamt mit 5.000–8.000 € zu Buche.

Muss ich mit Nachträgen rechnen?

Bei einem sauber kalkulierten Festpreis nach Vor-Ort-Begutachtung sollten Nachträge die Ausnahme sein. Nachträge für „nicht vorhersehbare" Arbeiten ohne Vor-Ort-Termin sind ein Warnsignal.

Wie viel kostet ein kompletter Badumbau konkret?

Als Richtwert für 2026: 12.000–20.000 € für ein Bad in Standardgröße mit bodengleicher Dusche, neuem Waschtisch, WC und Fliesen. Designmaterialien, Fußbodenheizung oder Wandversetzungen treiben den Preis deutlich nach oben.

Was ist günstiger: Wanne behalten und Duschaufsatz nutzen, oder umbauen?

Ein Duschaufsatz für die Badewanne kostet nur wenige hundert Euro, löst das Sturzproblem am Wannenrand aber nicht. Wer den Einstieg erleichtern will, findet in der Badewanne selbst keine langfristige Lösung. Als Zwischenlösung sind ein Wanneneinstiegshocker und Haltegriffe sinnvoll; langfristig ist der Umbau zur Dusche die sicherere und auf Dauer auch wirtschaftlichere Variante, weil er Pflege im Sitzen ermöglicht.

Lohnt sich der Umbau in einer Mietwohnung?

Das kann sich lohnen, wenn der Vermieter zustimmt; klären Sie Rückbau oder Verbleib der Dusche und die damit verbundenen Kosten vorab schriftlich. Der Pflegekassen-Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum – er wirkt also auch in der Mietwohnung. Details zur rechtlichen Seite stehen unter Badumbau in der Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung, Musterbrief und Fristen (2026).

Fazit

Ein Badumbau kostet 2026 je nach Ausführung zwischen etwa 3.000 und 8.000 €. Die größte Preissicherheit erhalten Sie mit einem Festpreisangebot, das Demontage, Abdichtung und Montage umfasst. Mit Pflegegrad senkt der Zuschuss der Pflegekasse die Kosten um bis zu 4.180 €[1] – beantragen Sie ihn unbedingt vor dem Baubeginn. Alle relevanten Zahlen und Rechenbeispiele finden Sie gebündelt unter Badumbau-Kosten im Überblick. Wer das Thema altersgerechtes Wohnen größer denkt, findet unter Altersgerechte Wohnung einrichten: Bad, Schwellen und Gesamtplan (2026) eine Übersicht über die gesamte Wohnung – nicht nur das Bad.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • pflege.de, Wanne zur Dusche (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • altersgerecht-modernisieren.de, Kosten Badewanne → Dusche (2026): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/
  • emax-haustechnik.de, Ebenerdige Dusche: Kosten (1.500–5.000 €): https://www.emax-haustechnik.de/magazin/ebenerdige-dusche/
  • profidusch.de, Kostenübersicht Wanne zu Dusche: https://profidusch.de/wanne-zu-dusche-umbauen-kosten

Stand: September 2026. Preisspannen sind Marktorientierungswerte, keine verbindlichen Angebote. Für Ihr konkretes Bad zählt ein Angebot vor Ort.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
  2. KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩

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