Sanitärfirmen für den Badumbau vergleichen: Kriterien, Preise, Bewertungen (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 8 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Ein Badumbau kostet je nach Ausführung zwischen 3.000 und 8.000 € (Richtwerte 2026, Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de). Wer eine Summe dieser Größenordnung ausgibt, sollte die ausführende Firma so sorgfältig auswählen wie das Ergebnis selbst. Der Endpreis allein sagt dabei wenig aus: Zwei Angebote mit demselben Betrag können völlig unterschiedliche Leistungen enthalten. Dieser Ratgeber zeigt, nach welchen Kriterien Sie Sanitärfirmen vergleichen, wie Sie Preise Position für Position prüfen und woran Sie seriöse Betriebe erkennen. Die Gesamtkostenübersicht finden Sie zusätzlich unter Badumbau-Kosten im Überblick.

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Warum der Vergleich über den Preis hinausgeht

Der häufigste Fehler beim Badumbau ist der Vergleich nur der Endpreise. Ein günstiges Angebot kann dadurch zustande kommen, dass Positionen fehlen – etwa Demontage, Entsorgung, Abdichtung oder der Anschluss neuer Leitungen. Diese Kosten kommen später als Nachträge dazu, und am Ende ist das „günstige" Angebot das teuerste.

Dazu kommt: Der Badumbau ist eine Baumaßnahme an einem feuchten Raum. Fehler bei der Abdichtung zeigen sich oft erst nach Monaten – als Feuchtigkeit, Schimmel oder Schäden an der Bausubstanz. Genau deshalb ist die Qualität des Betriebs wichtiger als der Preis. Drei bis vier Wochen Vorlauf für einen gründlichen Vergleich sind gut investierte Zeit.

Die sechs Vergleichskriterien im Überblick

Diese Kriterien entscheiden darüber, ob ein Angebot seriös ist:

Kriterium Worauf Sie achten Warum es zählt
Meisterbetrieb / HandwerksrolleEintrag in der Handwerksrolle, Meisterbrief im GewerkSanitärinstallation gehört zu den zulassungspflichtigen Gewerken; ohne Eintrag darf der Betrieb die Arbeiten nicht ausführen (Quelle: Handwerkskammer, handwerkskammer.de)
Innung und QualitätsnachweiseInnungsfachbetrieb, ZVSHK-Mitgliedschaft, Zertifikate (z. B. für Abdichtung)Verbandsmitgliedschaften sind keine Garantie, aber ein Indiz für regelmäßige Schulung und Standards
Referenzen2–3 Projekte vergleichbarer Größe nennen lassen, gern mit KontaktEin Betrieb, der keine Referenzen zeigen kann, hat meist etwas zu verbergen
Festpreis oder StundenlohnFestpreis mit Leistungsverzeichnis bevorzugenStundenlohnangebote ohne Obergrenze lassen die Kosten offen; ein Festpreis bindet den Betrieb an die vereinbarte Leistung
LeistungsumfangPosition für Position prüfen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Anschlüsse, MontageFehlende Positionen führen später zu Nachträgen – der häufigste Grund für Streit nach dem Umbau
Gewährleistung und ZahlungGewährleistung 5 Jahre, Abschlags- statt VorauszahlungDie gesetzliche Gewährleistung für Bauleistungen beträgt 5 Jahre (§ 634a BGB[1]); Zahlungsmodelle regeln das BGB (§ 632a[2], § 650m[3])

Nehmen Sie sich für diese Punkte einen Vor-Ort-Termin: Ein seriöses Angebot entsteht am Objekt, nicht am Telefon. Bodenaufbau, Entwässerung, Wandbeschaffenheit und Zugang zum Haus lassen sich nur vor Ort beurteilen.

Preise vergleichen: Position für Position

Die folgenden Richtwerte helfen, Angebote zu prüfen. Sie sind ausdrücklich Richtwerte ohne Quellenbindung – die tatsächlichen Preise hängen von Region, Bausubstanz und Ausstattung ab. Wichtig ist nicht der einzelne Wert, sondern dass jede Position im Angebot auftaucht:

Kostenposition Richtwert (2026)
Demontage und Entsorgung (Badewanne, Fliesen)ca. 300–600 €
Sanitärinstallation (Anschlüsse, Ablauf, Armaturen)ca. 500–1.200 €
Abdichtung des Duschbereichsca. 300–800 €
Duschtasse oder Duschbodenca. 400–1.000 €
Wandpaneele oder Fliesenarbeitenca. 600–2.000 €
Duschabtrennung aus Glasca. 400–1.200 €
Montage und Arbeitszeitca. 800–1.500 €

Für die Gesamtkosten gelten folgende Spannen (Stand 2026, Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de, Anbieterangaben):

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Üblicher Standardfall (Wanne zu Dusche)ca. 4.000–6.000 €

Legen Sie beim Vergleich die Angebote nebeneinander und prüfen Sie, ob bei gleichem Preis der gleiche Leistungsumfang enthalten ist. Ein Angebot, das alle Positionen ausweist, wirkt auf den ersten Blick teurer – und ist am Ende meist das günstigere.

Bewertungen richtig lesen

Online-Bewertungen sind ein erster Anhaltspunkt, aber keine Entscheidungsgrundlage. Drei Regeln:

  • Muster statt Einzelmeinung: Eine einzelne Fünf-Sterne-Bewertung sagt wenig; aussagekräftig ist das Muster über viele Berichte hinweg.
  • Mehrere Kanäle prüfen: Vergleichen Sie Google-Rezensionen, Portale und Verbandsverzeichnisse. Übereinstimmende Aussagen sind belastbarer als Einzelstimmen.
  • Reaktion auf Kritik: Wie geht der Betrieb mit negativen Bewertungen um? Sachliche Antworten sind ein gutes Zeichen, Löschungen und Angriffe ein Warnsignal.

Die Verbraucherzentrale rät, Bewertungen nie als alleinige Grundlage zu nehmen – Angebote vergleichen und Referenzen direkt anfragen ist verlässlicher (Quelle: verbraucherzentrale.de). Wie Sie Berichte und Bewertungen im Detail einordnen, erklärt unser Beitrag Badumbau-Erfahrungen.

Das Rechtliche, das man kennen sollte

Drei rechtliche Punkte sind beim Firmenvergleich relevant:

  1. Gewährleistung: Für Bauleistungen beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)[1]. Lassen Sie sich die Gewährleistung schriftlich bestätigen – mündliche Zusagen helfen später nicht. Quelle: § 634a BGB, gesetze-im-internet.de.
  2. Abschlagszahlungen: Bei einem Verbraucherbauvertrag dürfen Abschlagszahlungen insgesamt 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreiten (§ 650m Abs. 1 BGB)[3]. Die restlichen 10 Prozent werden nach Abnahme fällig. Quelle: § 650m BGB, gesetze-im-internet.de.
  3. Vorauszahlung: Eine hohe Anzahlung vor Beginn der Arbeiten ist ein Warnsignal. Seriöse Betriebe arbeiten mit Abschlagszahlungen nach erbrachter Leistung (§ 632a BGB)[2] – wer vorab 50 Prozent oder mehr verlangt, finanziert sich über den Kunden. Quelle: § 632a BGB, gesetze-im-internet.de.

Auch wichtig: Nehmen Sie die Abnahme nicht leichtfertig vor. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist – dokumentieren Sie sichtbare Mängel vor der Unterschrift. Details zu Streit und Reklamation finden Sie in unserem Beitrag Streit mit der Badumbau-Firma.

Warnsignale beim ersten Kontakt

Diese Punkte sollten Sie misstrauisch machen:

  • Kein Vor-Ort-Termin möglich: Angebote nur nach Fotos oder Telefonat sind keine Angebote, sondern Preislisten.
  • Druck und Zeitlimit: „Das Angebot gilt nur bis morgen" ist ein Verkaufsdruck-Trick, kein Zeichen von Seriosität.
  • Keine Handwerksrolle / kein Meister: Ohne Eintragung im zulassungspflichtigen Gewerk fehlt die Berechtigung – und oft auch die Versicherung.
  • Keine schriftlichen Angaben: Betrieb, Anschrift, Festnetznummer und Impressum fehlen.
  • Hohe Vorauszahlung: Mehr als 10 Prozent vor Arbeitsbeginn sind unüblich und riskant – mehr dazu unter Anzahlung schützen.
  • Nur Barzahlung oder „ohne Rechnung": Das kostet Sie später die Gewährleistung und die steuerliche Absetzbarkeit (siehe unten).

Vergleichs-Checkliste für Ihren Badumbau

  • [ ] Drei bis vier Fachfirmen angefragt, alle mit Vor-Ort-Termin
  • [ ] Eintrag in der Handwerksrolle bzw. Meisterbetrieb geprüft (Handwerkskammer)
  • [ ] Referenzen vergleichbarer Projekte angefragt
  • [ ] Festpreisangebote mit detailliertem Leistungsverzeichnis eingeholt
  • [ ] Positionen verglichen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Anschlüsse enthalten?
  • [ ] Gewährleistung (5 Jahre, § 634a BGB[1]) schriftlich bestätigt
  • [ ] Zahlungsplan geprüft: Abschlagszahlungen nach Leistung, max. 90 % bis zur Abnahme (§ 650m BGB[3])
  • [ ] Bewertungen auf mehreren Kanälen geprüft, Referenzen angerufen
  • [ ] Vertrag schriftlich mit Leistungsbeschreibung, Terminen und Zahlungszielen
  • [ ] Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten (für die Steuer, siehe unten)

Steuer: Handwerkerleistungen absetzen

Die Arbeitskosten des Badumbaus können Sie in Ihrer selbst genutzten Wohnung nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr[4] – vorausgesetzt, die Rechnung ist per Überweisung bezahlt und die Lohnkosten sind gesondert ausgewiesen. Der Abzug entfällt, wenn die Maßnahme öffentlich gefördert wurde (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG)[4]. Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de. Details in unserem Beitrag Badumbau steuerlich absetzen.

Fragen und Antworten

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Drei bis vier. Weniger reicht selten für einen echten Vergleich, mehr kostet nur Zeit. Wichtig ist, dass alle Angebote auf derselben Leistungsbeschreibung beruhen – sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

Was ist besser: Festpreis oder Stundenlohn?

Für den Kunden fast immer der Festpreis mit Leistungsverzeichnis. Er begrenzt das Kostenrisiko. Stundenlohn ist vertretbar, wenn der Umfang nicht abschätzbar ist – dann aber mit schriftlicher Obergrenze.

Darf die Firma eine Anzahlung verlangen?

Vorauszahlungen sind gesetzlich nicht verboten, aber unüblich in dieser Höhe. Üblich sind Abschlagszahlungen nach erbrachter Leistung; beim Verbraucherbauvertrag dürfen sie zusammen höchstens 90 Prozent der Vergütung erreichen (§ 650m BGB)[3].

Muss die Firma ein Meisterbetrieb sein?

Die Sanitärinstallation ist ein zulassungspflichtiges Handwerk – der Betrieb braucht einen Eintrag in der Handwerksrolle, in der Regel mit Meisterbrief. Prüfen Sie das vor Vertragsschluss bei der zuständigen Handwerkskammer.

Was passiert, wenn nach dem Umbau ein Mangel auftritt?

Sie haben Mängelansprüche, die nach 5 Jahren ab Abnahme verjähren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)[1]. Zuerst Nacherfüllung verlangen – schriftlich und mit Frist. Bei Streit helfen der Miet- beziehungsweise Verbraucherschutzverein oder ein Fachanwalt.

Fazit

Der Vergleich von Sanitärfirmen lohnt sich in doppelter Hinsicht: Er senkt das Kostenrisiko und schützt vor den Folgen fehlerhafter Abdichtung. Vergleichen Sie nicht Endpreise, sondern Leistungsverzeichnisse. Prüfen Sie Handwerksrolle, Referenzen, Gewährleistung und Zahlungsbedingungen – und nehmen Sie Bewertungen als Muster, nicht als Einzelurteil. Mit drei bis vier Festpreisangeboten, einer schriftlichen Leistungsbeschreibung und der Vergleichs-Checkliste oben treffen Sie eine Entscheidung, die Sie später nicht bereuen. Die vollständige Kostenübersicht finden Sie unter Badumbau-Kosten im Überblick.

Quellen

  • § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche, 5 Jahre ab Abnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
  • § 650m BGB (Abschlagszahlungen beim Verbraucherbauvertrag, max. 90 %): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650m.html
  • § 632a BGB (Abschlagszahlungen nach Leistung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Handwerkskammer, Handwerksrolle und zulassungspflichtige Gewerke: https://www.handwerkskammer.de
  • Verbraucherzentrale, Hinweise zu Bewertungen und Handwerkeraufträgen: https://www.verbraucherzentrale.de
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • altersgerecht-modernisieren.de, „Umbau Badewanne zur Dusche“ (Kosten 2026): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Preise und Förderbedingungen können sich ändern. Vor der Auftragsvergabe die Konditionen im Einzelfall prüfen.

Quellennachweise

  1. § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche, 5 Jahre ab Abnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
  2. § 632a BGB (Abschlagszahlungen nach Leistung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html
  3. § 650m BGB (Abschlagszahlungen beim Verbraucherbauvertrag, max. 90 %): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650m.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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