Gäste-WC zum Bad umbauen: Planung, Kosten und Ablauf (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Ein Gäste-WC ist der Raum, der am häufigsten unterschätzt wird: Meist stehen nur ein WC und ein kleines Waschbecken darin – doch Wasserzuleitung und Abwasseranschluss sind bereits vorhanden. Genau das macht den Ausbau zum vollwertigen Bad einfacher, als viele glauben. Wer das Gäste-WC zum Bad umbauen möchte, gewinnt ein zweites Bad mit Dusche: für die erwachsenen Kinder, die zu Besuch kommen, für pflegebedürftige Angehörige im Erdgeschoss oder als ausbaufähigen Raum in einer Einliegerwohnung. Dieser Ratgeber erklärt, wann sich der Umbau lohnt, welche Technik nötig ist, was er kostet und wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht. Wer nur eine Dusche in ein ansonsten unverändertes Gäste-WC einbauen möchte, findet die kompakte Anleitung im Ratgeber Dusche im Gäste-WC. Um ein vollwertiges Bad handelt es sich erst, wenn der Raum als Nasszelle komplett neu gedacht wird – genau darum geht es hier.

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Wann sich der Ausbau zum Bad lohnt

Nicht jedes Gäste-WC braucht den großen Umbau. Die Entscheidung hängt vom Zweck ab, den der Raum künftig erfüllen soll:

Situation Sinnvoller Umfang Warum
Nur gelegentlich duschen (Gäste, Kinder)Duschkabine im Gäste-WC, Rest bleibtGünstigste Lösung, wenige Tage Bauzeit
Zweites Bad für den Alltag (Familie, Berufstätige)Vollwertiges Bad: Dusche, größerer Waschtisch, StauraumEntlastet das Hauptbad mit Wanne
Pflegebedürftige Person zieht mit ein (Erdgeschoss)Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2Schwellenloser Zugang, Förderung durch Pflegekasse möglich
Einliegerwohnung oder Vermietung geplantVollwertiges Bad mit WaschmaschinenanschlussErhöht Mietwert und Vermietbarkeit deutlich
Hauptbad soll Wanne behalten, Dusche fehltKomplettumbau zum DuschbadZweite Dusche statt Wanne-aufgeben

Die wichtigste Frage vor dem Umbau: Fehlt wirklich ein ganzes Bad – oder reicht eine Dusche im bestehenden Gäste-WC? Und: Ist das eigentliche Problem nicht eher die Badewanne im Hauptbad, die einer Dusche weichen soll? Wer im Hauptbad wohnlich duschen möchte, sollte vorher den Vergleich im Ratgeber Wanne zur Dusche umbauen lesen – der Ausbau des Gäste-WCs ist dann oft die ergänzende, nicht die ersetzende Lösung.

Was ein Bad vom Gäste-WC unterscheidet

Technisch ist der Sprung vom Gäste-WC zum Bad überschaubar, weil die Grundinstallation steht. Was ergänzt werden muss:

  • Duschablauf: Der Bodenablauf mit Geruchsverschluss (DN 50) muss an den vorhandenen Abwasserstrang angeschlossen werden. Im Obergeschoss ist das in der Regel das Fallrohr, im Erdgeschoss die Grundleitung. Entscheidend sind Gefälle und Anschlusshöhe – beides prüft die Fachfirma vor Ort.
  • Warmwasser: Viele Gäste-WCs haben nur Kaltwasser. Für die Dusche wird eine Warmwasserleitung vom Verteiler (zentrale Warmwasserbereitung) oder ein dezentraler Durchlauferhitzer beziehungsweise Kleinspeicher ergänzt.
  • Abdichtung als Nasszelle: Ein Gäste-WC ist meist nur im Sockelbereich abgedichtet. Ein Bad mit Dusche muss nach DIN 18534 als Nasszelle abgedichtet werden – Wandflächen im Duschbereich, der komplette Boden und die Anschlüsse an Wand und Boden. Das ist kein Detail, sondern die Versicherung gegen spätere Feuchteschäden.
  • Lüftung: Ohne Fenster braucht der Raum eine wirksame Entlüftung (in der Regel ein Wandlüfter mit Nachlauf), sonst bleibt die Feuchte nach dem Duschen im Raum und Schimmel hat leichtes Spiel.
  • Elektrik: Im Feuchtraum gelten besondere Vorschriften (DIN VDE 0100-701, Schutzbereiche 0 bis 2). Wer Steckdosen, Spiegelbeleuchtung oder einen Waschmaschinenanschluss ergänzt, braucht dafür eine Elektrofachkraft.
  • Bodenbelag und Wand: Fliesen mit Rutschhemmung im Duschbereich, dazu die passende Untergrundvorbereitung.

Wer diese Punkte von einer Fachfirma planen lässt, bekommt ein Angebot, das den Raum als Ganzes behandelt – und nicht nur „irgendwo eine Dusche" vorsieht.

Mindestmaße: Ab welcher Größe wird es ein Bad?

Ein vollwertiges Bad mit Dusche, WC und Waschtisch braucht mehr Fläche, als ein typisches Gäste-WC mitbringt. Als Orientierung gelten folgende Richtwerte aus der Praxis (keine Norm – das Aufmaß der Fachfirma entscheidet):

Raumgröße Mögliche Lösung
unter ca. 2 m²Nur Dusche oder nur WC – ein vollwertiges Bad ist nicht sinnvoll
ca. 2,5–3,5 m²Kompaktes Bad: Eckdusche (80 × 80 cm), WC, kleines Waschbecken – eng, aber machbar
ca. 3,5–5 m²Komfortables Bad: Dusche ab 90 × 90 cm oder bodengleich, WC, größerer Waschtisch
über ca. 5 m²Bad mit Bewegungsfreiheit, Stauraum oder Waschmaschinenstellplatz

Wer langfristig barrierefrei duschen möchte, plant die Duschfläche nach DIN 18040-2 mit mindestens 120 × 120 cm (rollstuhlgerecht 150 × 150 cm) und einen Einstieg mit maximal 2 cm Schwelle. In kleinen Gäste-WCs ist dafür oft eine Grundriss-Umstellung nötig: WC und Waschtisch wandern, die Dusche bekommt die günstigste Ecke. Mehr zu den Normmaßen im Ratgeber Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2.

Zwei typische Denkfehler bei kleinen Räumen: Erstens, die Dusche so klein wie möglich zu wählen (70 × 70-cm-Kabinen fühlen sich beim Duschen beengt an und sind für ältere Nutzer kaum geeignet). Zweitens, die Tür zu vergessen – wer mit dem Waschmaschinenkorb oder später mit dem Rollator hineinwill, braucht eine Türbreite von mindestens 80 cm lichter Weite.

Technik im Detail: Wasser, Abwasser, Abdichtung

Abwasser und Gefälle

Der wichtigste technische Punkt ist der Ablauf. Im Obergeschoss lässt sich der Duschablauf meist an das vorhandene Fallrohr anschließen, sofern das Gefälle von 1 bis 2 Prozent zum Anschluss hin machbar ist. Im Erdgeschoss hängt alles von der Lage der Grundleitung ab – und von der Rückstauebene: Liegt der neue Duschablauf unterhalb der Rückstauebene (bei Kellerräumen und oft bei ebenerdigen Duschen im Erdgeschoss), ist ein Rückstauverschluss oder im Zweifel eine kleine Hebeanlage nötig. Das klingt nach Technik-Kleinkram, entscheidet aber über Machbarkeit und Kosten – ein Vor-Ort-Termin klärt das in zehn Minuten.

Warmwasser

Drei Wege führen zum warmen Wasser in der Dusche:

  1. Anbindung an die zentrale Warmwasserversorgung: Günstig im Betrieb, erfordert aber eine neue Leitung vom Verteiler. Die Leitungslänge bestimmt, wie schnell warmes Wasser kommt.
  2. Elektrischer Durchlauferhitzer: Unabhängig von der Heizungsanlage, braucht aber einen eigenen Stromkreis mit ausreichender Absicherung – im Altbau ein Punkt für den Elektriker.
  3. Kleinspeicher: Gut für Waschbecken, für eine echte Dusche meist zu knapp bemessen.

Abdichtung nach DIN 18534

Seit 2019 gilt für Abdichtungen im Innenraum die DIN 18534. Sie teilt Feuchträume nach Wassereinwirkung ein: Duschwände und -böden gehören zu den höchsten Belastungsklassen, bei bodengleichen Duschen muss die Abdichtung großzügig über den Duschbereich hinausgehen. Dazu kommen Dichtbänder an Wand-Boden-Übergängen und Manschetten an Durchdringungen. Fragen Sie im Angebot ab, ob die Abdichtung als eigene Position enthalten ist und nach welcher Norm gearbeitet wird. Wer hier spart, riskiert Schäden, die man erst Jahre später riecht – und dann teuer saniert.

Fußbodenheizung und Heizkörper

In einem ausgebauten Gäste-WC ist die Fläche klein – genau darum lohnt sich eine Fußbodenheizung als Zusatzheizung oft: Sie trocknet den Boden nach dem Duschen und macht Fliesen angenehm warm. Alternativ reicht ein kompakter Handtuchheizkörper, der gleichzeitig als Handtuchtrockner dient. Beides plant die Fachfirma in die Bodenarbeiten ein; nachträglich ist eine Fußbodenheizung deutlich teurer.

Kosten: Was der Ausbau kostet

Die Gesamtkosten hängen von Raumgröße, Ausstattung und dem Zustand der Leitungen ab. Die folgenden Spannen sind bundesweite Richtwerte aus Handwerkerportalen und Fachratgebern (ohne Quellenbeleg im Einzelnen) – maßgeblich ist das Angebot nach dem Aufmaß:

Position Richtwert 2026
Entkernung des Raums (WC, Waschtisch, Fliesen, ggf. Estrich)ca. 800–2.000 €
Sanitärinstallation (Warmwasser, Ablauf, Armaturen)ca. 1.200–2.500 €
Elektroarbeiten (Leitungen, Steckdosen, Licht, Lüfter)ca. 600–1.500 €
Abdichtung der Nasszelle nach DIN 18534ca. 600–1.500 €
Fliesenarbeiten inklusive Materialca. 2.000–4.000 €
Dusche (Duschkabine mit Tasse oder bodengleich)ca. 800–2.500 €
WC, Waschtisch, Armaturen, Kleinmaterialca. 1.000–2.000 €
Entsorgung des Bauschuttsca. 200–500 €
Gesamt: einfacher Ausbau (Duschkabine, Standard)ca. 7.000–11.000 €
Gesamt: hochwertiger Ausbau (bodengleich, Design)ca. 12.000–18.000 €

Einordnung: Fachquellen rechnen beim Neubau eines kleinen Bads mit etwa 3.000 bis 5.000 € pro Quadratmeter (Quelle: glas.de, „Kleines Bad mit Dusche"). Da beim Gäste-WC die Grundinstallation bereits steht, liegt der Ausbau eher am unteren Ende dieser Skala – vorausgesetzt, die Leitungen sind in Ordnung. Sind im Altbau Wasserleitungen marode oder muss das Fallrohr erneuert werden, kommen 1.500–3.000 € dazu (Richtwert). Über die Kosten eines kompletten Badumbaus informiert der Ratgeber Badumbau-Kosten.

Förderung: Zuschüsse und Steuervorteile

Wichtig vorab: Der Ausbau eines Gäste-WCs wird nur gefördert, wenn er einem anerkannten Zweck dient – in der Praxis heißt das: Die neue Dusche erleichtert die Pflege oder den Alltag einer pflegebedürftigen Person im Haushalt.

  1. Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – etwa den Umbau eines ebenerdigen Gäste-WCs zum barrierefreien Duschbad für eine pflegebedürftige Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden; ausgezahlt wird nachträglich gegen Rechnungen. Der Zuschuss ist an die Person gebunden, nicht an die Immobilie – er steht also auch Mietern zu.
  2. KfW: Der Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist wegen ausgeschöpfter Mittel seit dem 31.07.2026 gestoppt – es werden keine neuen Anträge angenommen (Stand: September 2026)[2]. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €[3] je Wohneinheit) ist weiterhin beantragbar und braucht keinen Pflegegrad.
  3. Steuer (§ 35a EStG): Für Handwerkerleistungen im Haushalt erstattet das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € je Jahr[4]. Voraussetzung: Die Rechnung weist Lohn- und Materialkosten getrennt aus und wird überwiesen. Auch die Entsorgungspauschale kann als Teil der Handwerkerleistung begünstigt sein – die Aufschlüsselung klärt der Steuerberater.
  4. Krankenkasse (§ 33 SGB V): Die Krankenkasse übernimmt keine Bauleistungen, sondern Hilfsmittel (Duschhocker, Haltegriffe) – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung[5].

Die Details zu Antrag und Kombination finden Sie im Ratgeber Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau sowie auf der Seite Förderung.

Ablauf in sieben Schritten

  1. Bedarf definieren: Wer nutzt das Bad wann und wofür? Welche Duschlösung ist gewünscht (Duschkabine oder bodengleich)? Soll der Raum barrierefrei werden?
  2. Aufmaß und Machbarkeit: Fachfirma prüft Raummaße, Wandaufbau, Leitungen, Gefälle und Rückstauebene.
  3. Plan erstellen: Grundriss mit neuer Anordnung von Dusche, WC und Waschtisch; Bewegungsflächen einzeichnen.
  4. Angebote vergleichen: Mindestens zwei schriftliche Angebote mit Leistungsverzeichnis – Abdichtung, Entsorgung und Elektroarbeiten müssen als Positionen enthalten sein.
  5. Förderantrag stellen (vor Baubeginn): Bei Pflegegrad den Antrag nach § 40 SGB XI mit dem Angebot einreichen und die Zusage abwarten.
  6. Umbau durchführen: Je nach Umfang dauert der Ausbau etwa ein bis zwei Wochen: Tag 1–2 Entkernung und Leitungen, Tag 3–4 Estrich und Abdichtung (mit Trocknungszeit), Tag 5–8 Fliesen, danach Montage von Dusche, WC, Waschtisch und Feinarbeiten.
  7. Abnahme und Belege: Gemeinsame Abnahme, Rechnungen prüfen, bei Förderung einreichen und Gewährleistungsnachweis abheften.

Mietrecht, Eigentum und Wertsteigerung

Mietwohnung: Ein Gäste-WC zum Bad auszubauen ist eine bauliche Veränderung – dafür brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, haben Mieter nach § 554 BGB[6] einen Anspruch auf Zustimmung zu barrierereduzierenden Umbauten. Details im Ratgeber Badumbau in der Mietwohnung.

Eigentumswohnung: Innerhalb der Wohnung dürfen Sie umbauen; sobald gemeinschaftliche Leitungen (Fallrohre, Grundleitungen) betroffen sind, ist die Zustimmung der Gemeinschaft beziehungsweise der Hausverwaltung einzuholen – am besten vor der Angebotsphase klären.

Wertsteigerung: Ein zweites Bad macht eine Wohnung spürbar attraktiver – beim Verkauf wie bei der Vermietung. Die Investition von 7.000–18.000 € amortisiert sich in vielen Fällen über den Wiederverkaufswert, ist aber keine garantierte Wertsteigerung. Wer ohnehin ein Gäste-WC hat und über einen Umbau nachdenkt, findet mehr zum Thema im Ratgeber Badumbau und Immobilienwert.

Häufige Fehler beim Umbau

  1. Ohne Vor-Ort-Termin planen. Ob Gefälle, Rückstauebene oder Wandaufbau: Erst das Aufmaß zeigt, welche Lösung machbar ist. Angebote „nach Plan" sind wertlos, wenn der Raum andere Geschichten erzählt.
  2. Nur den Duscheinbau beauftragen. Wer WC und Waschtisch an alter Stelle lässt, verschenkt Platz. Der Umbau ist die Chance, den Grundriss neu zu ordnen – der Mehrpreis ist meist gering.
  3. Die Abdichtung nicht hinterfragen. Ohne Abdichtung nach DIN 18534 ist der Boden nach fünf Jahren ein Sanierungsfall. Abdichtung als eigene Position im Angebot verlangen.
  4. Den Lüfter vergessen. Ein fensterloses Bad ohne wirksame Entlüftung wird zum Schimmelfall. Lüftung mit Feuchtesensor und Nachlauf einplanen.
  5. Die Förderung erst nach dem Umbau entdecken. Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] ist an den Antrag vor Baubeginn gebunden – wer zuerst baut, hat das Nachsehen.
  6. Elektrik am Budget vorbeischieben. Feuchtraum-Elektrik ist kein Ort zum Sparen. Ein korrekt installierter Potentialausgleich und Schutzbereiche nach VDE sind Pflicht – und keine Verhandlungsmasse.

Checkliste: Gäste-WC zum Bad umbauen

  • [ ] Zweck geklärt (Zweitbad, Pflege, Vermietung) und Zielseite „Wanne zur Dusche" als Vergleich geprüft
  • [ ] Raum vermessen, Türbreiten und Bewegungsflächen dokumentiert
  • [ ] Vor-Ort-Termin mit mindestens zwei Fachfirmen vereinbart (Aufmaß, Leitungen, Gefälle, Rückstauebene)
  • [ ] Angebote mit Leistungsverzeichnis verglichen: Abdichtung, Entsorgung, Elektro als eigene Positionen
  • [ ] Bei Pflegebedarf: Pflegegrad geprüft, Förderantrag (§ 40 SGB XI) vor Baubeginn gestellt
  • [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt, Kredit 159 beantragbar)
  • [ ] Lüftungskonzept für fensterlosen Raum festgelegt
  • [ ] Eigentumsverhältnisse geklärt (Vermieter, Hausverwaltung bei gemeinschaftlichen Leitungen)
  • [ ] Nach dem Umbau: Abnahme, Wasserablaufprobe, Rechnungen für Förderung und Steuer abgeheftet

Häufig gestellte Fragen

Kann ich aus jedem Gäste-WC ein Bad machen?

In den meisten Fällen ja, weil Wasser- und Abwasseranschluss vorhanden sind. Grenzen setzen Raumgröße, Gefälle zum Abwasseranschluss und die Lage unterhalb der Rückstauebene. Eine Fachfirma beantwortet die Frage nach dem Aufmaß verbindlich.

Was kostet es, ein Gäste-WC in ein Bad umzubauen?

Als Richtwert: einfacher Ausbau mit Duschkabine und Standardausstattung etwa 7.000–11.000 €, hochwertiger Ausbau mit bodengleicher Dusche etwa 12.000–18.000 €. Entscheidend sind Leitungszustand, Fliesen und Ausstattung.

Ist der Umbau förderfähig?

Wenn im Haushalt eine pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad lebt und der Ausbau die Pflege erleichtert: ja, bis 4.180 €[1] je Maßnahme aus der Pflegekasse – bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €[1]. Antrag vor Baubeginn stellen.

Darf der Mieter das Gäste-WC zum Bad ausbauen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht ein Anspruch auf Zustimmung zu barrierereduzierenden Maßnahmen (§ 554 BGB[6]).

Wie lange dauert der Umbau?

Bei einem kleinen Raum etwa eine bis zwei Wochen Bauzeit, je nachdem, ob Estrich, Abdichtung und Fliesen Trocknungszeiten brauchen. Planen Sie den Raum in dieser Zeit nicht als Bad.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Für den Innenumbau eines Gäste-WCs in der Regel nicht. Werden tragende Wände verändert oder Leitungen im gemeinschaftlichen Bereich neu verlegt, kann eine Anzeige nötig sein – bei Hausverwaltung oder Bauamt kurz nachfragen.

Lohnt sich der Ausbau oder soll ich lieber die Wanne im Hauptbad durch eine Dusche ersetzen?

Das hängt vom Ziel ab. Wer eine zweite Duschmöglichkeit braucht, ist mit dem Gäste-WC-Ausbau gut beraten. Wer im Hauptbad duschen möchte, findet die Kosten und Abläufe im Ratgeber Wanne zur Dusche umbauen – häufig ist dort mit Systemlösungen bereits nach einem Tag duschbar.

Fazit

Der Ausbau eines Gäste-WCs zum Bad ist eine der sinnvollsten Investitionen in Bestandsimmobilien: Die Grundinstallation steht, der Raum ist klein, die Bauzeit überschaubar – und das Ergebnis schafft echten Mehrwert, ob als zweites Familienbad, barrierefreies Duschbad im Erdgeschoss oder als Verkaufsargument. Entscheidend sind eine ehrliche Bedarfsanalyse (vollwertiges Bad oder reicht die Dusche?), das Aufmaß mit Blick auf Gefälle und Abdichtung sowie ein Förderantrag vor Baubeginn, wenn der Umbau der Pflege dient. Wer zuerst den Grundriss neu denkt und dann Angebote mit vollständigem Leistungsverzeichnis vergleicht, vermeidet die klassischen Fehler – und duscht am Ende in einem Bad, das wie geplant funktioniert. Den Gesamtüberblick über die Alternativen zur Badewanne finden Sie auf Wanne zur Dusche umbauen.

Quellen

  • glas.de, „Kleines Bad mit Dusche: Mindestgröße, Einbau & Kosten" (3.000–5.000 €/m²): https://glas.de/kleines-bad-mit-dusche
  • MyHammer-Preisradar, „Duschkabine einbauen: Kosten in 2026": https://www.my-hammer.de/badezimmer/preisradar/was-kostet-duschkabine-einbauen
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €, mehrere Berechtigte bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • DIN e. V., Normenausschuss Bauwesen (Normenreihe DIN 18040, DIN 18534): https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nbau
  • Bundesgesundheitsministerium, „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung": https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung

Stand: September 2026. Kostenangaben sind Richtwerte; verbindlich ist das Angebot der Fachfirma nach Aufmaß. Förderbedingungen können sich ändern – vor Antragstellung bei Pflegekasse und KfW prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (weiterhin beantragbar): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 554 BGB (Anspruch auf Erlaubnis barrierereduzierender Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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