Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2: Maße, Planung und Förderung

„Barrierefrei" ist mehr als eine Dusche ohne Schwelle. Die DIN 18040-2 definiert verbindliche Mindestmaße und Ausstattungsanforderungen für barrierefreie Wohnungen – und damit auch für das Badezimmer. Wer die Norm kennt, plant richtig und vermeidet teure Nachbesserungen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Maße, den Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht, welche Anforderungen an Ausstattung und Bodenbelag gelten und warum die Norm für die Förderung relevant ist. Die DIN 18040-2 ist dabei kein Gesetz, sondern eine technische Norm: Sie gilt als anerkannte Regel der Technik und wird von Förderstellen, Landesbauordnungen und Fachbetrieben als Maßstab herangezogen. Wer die Kernmaße kennt, kann Angebote prüfen, mit dem Fachbetrieb auf Augenhöhe sprechen und Förderanträge so stellen, dass sie anerkannt werden. Wer zuerst die Kostenfrage klären möchte, findet die Kostentabelle unter Badumbau-Kosten im Überblick.
→ Direkt anfragen: Wanne zur Dusche zum Festpreis – unverbindlich und kostenlos.
Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: Der Unterschied
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Standards:
- Barrierefrei (Mindeststandard): Das Bad ist ohne fremde Hilfe nutzbar, auch mit Gehhilfen. Bewegungsflächen von 120 × 120 cm vor den Sanitärobjekten, Einstieg in die Dusche mit maximal 2 cm Schwelle.
- Rollstuhlgerecht (R-Kennzeichnung): Zusätzliche Anforderungen für Rollstuhlnutzung: größere Bewegungsflächen von 150 × 150 cm und ein völlig schwellenloser Einstieg.
Für viele Senioren mit eingeschränkter Mobilität reicht der barrierefreie Standard. Rollstuhlgerecht ist nötig, wenn dauerhaft ein Rollstuhl zum Einsatz kommt. Quelle: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von pflege.de und seniorbad.de.
Der Unterschied ist keine Geschmacksfrage: Wer heute mit einem Rollator plant, kann morgen auf den Rollstuhl angewiesen sein. Wer die größeren Maße wählt, sichert das Bad längerfristig ab – kostet aber mehr Fläche und Geld. Eine ehrliche Einschätzung der eigenen Mobilität hilft bei der Entscheidung.
Dazu kommt der Begriff „barrierearm": Er beschreibt Umbauten, die einzelne Barrieren abbauen, ohne die volle Norm zu erfüllen – etwa eine Dusche mit 3 cm Schwelle oder eine Tür mit 75 cm lichter Breite. Barrierearm ist oft die pragmatische Zwischenlösung, wenn die Raumgröße die Normmaße nicht hergibt. Für die Förderung zählt jedoch der Normstandard: Pflegekasse und KfW prüfen, ob die Maßnahme als barrierereduzierend anerkannt wird. Wer die Normmaße nicht erreichen kann, sollte das vor dem Antrag offen ansprechen – im Einzelfall akzeptieren Förderstellen begründete Abweichungen, wenn die Maßnahme die Pflege nachweislich erleichtert.
Welcher Standard passt zu wem? Eine Entscheidungshilfe
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Gelegentlich Gehhilfe, keine Rollstuhlnutzung geplant | Barrierefrei (120 × 120 cm, max. 2 cm Schwelle) |
| Rollator im Alltag, Standsicherheit eingeschränkt | Barrierefrei, großzügig geplant (Duschfläche 120 × 120 cm oder mehr) |
| Dauerhafte Rollstuhlnutzung oder geplant | Rollstuhlgerecht (150 × 150 cm, schwellenlos, Tür mind. 90 cm) |
| Übergangslösung, Raumgröße begrenzt | Barrierearm, aber Förderung vorher prüfen |
| Umbau im Mietobjekt | Zustimmung des Vermieters (§ 554 BGB)[1] einholen |
Typische Ausgangslage: Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Mann (75) nutzt seit einem Schlaganfall einen Rollator. Das Bad im Altbau hat eine schmale Tür (70 cm lichte Breite), eine Badewanne und ein Waschbecken. Duschen ist nur mit fremder Hilfe möglich, das WC ist für den Transfer zu niedrig.
Die Familie plant den Umbau nach dem barrierefreien Standard der DIN 18040-2: Türverbreiterung auf 80 cm lichte Breite, bodengleiche Dusche mit 120 × 120 cm Duschfläche, unterfahrbarer Waschtisch, Haltegriffe an Dusche und WC, rutschhemmender Bodenbelag. Die Angebote liegen bei rund 11.000 € (Richtwert für dieses Beispiel). Da ein Pflegegrad 2 vorliegt, wird der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn beantragt und mit 4.180 €[2] bewilligt. Weil der KfW-Zuschuss 455-B seit dem 31.07.2026 gestoppt ist[3], prüft die Familie zusätzlich, ob ein Teil der Kosten über den zinsgünstigen KfW-Kredit 159[4] finanziert werden kann – einen Pflegegrad braucht die KfW dafür nicht. Den verbleibenden Arbeitskostenanteil machen sie in der Steuererklärung als Handwerkerleistungen geltend (§ 35a EStG, bis 1.200 € pro Jahr)[5].
Das Beispiel zeigt: Die Normmaße sind die Planungsgrundlage – und zugleich die Grundlage dafür, dass die Maßnahme als barrierereduzierend anerkannt wird. Hätte die Familie eine Dusche mit nur 100 cm Breite geplant, hätte die Pflegekasse die Maßnahme womöglich nicht anerkannt – die Nachplanung kostet Zeit und Geld.
Die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2
| Bauteil | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Duschfläche | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Einstieg in die Dusche | max. 2 cm Schwelle | schwellenlos |
| Lichte Türbreite | mind. 80 cm | mind. 90 cm |
| Mindestgröße Bad | ca. 5,30 m² (2,20 × 2,40 m) | ca. 5,76 m² (2,40 × 2,40 m) |
Was die Maße in der Praxis bedeuten:
- Duschfläche 120 × 120 cm: Genug Raum, um mit Gehhilfe einzusteigen, sich zu drehen und im Sitzen zu duschen. Für Rollstuhlnutzung sind 150 × 150 cm nötig, damit die Drehung mit dem Rollstuhl möglich ist.
- Bewegungsfläche: Die 120 × 120 cm vor Dusche, WC und Waschtisch müssen wirklich frei bleiben – ohne Wäschekorb, Hocker oder Badematte. In kleinen Bädern entscheidet die Anordnung der Objekte darüber, ob die Flächen zusammenpassen. Dürfen sich Bewegungsflächen überlappen, ist das zulässig, solange die jeweilige Nutzung möglich bleibt – ein Grundriss mit Dusche und WC in einer Ecke kann trotzdem normgerecht sein.
- Türbreite: Entscheidend ist die lichte Breite, also das Maß zwischen Türblatt und Zarge bei geöffneter Tür. 80 cm reichen für Rollator und Gehhilfen, 90 cm für den Rollstuhl. Achten Sie auch auf die Türschwelle – eine breite Tür mit hoher Schwelle nützt wenig.
- Schwelle: Maximal 2 cm Höhenunterschied mit abgeschrägter Kante gelten als barrierefrei. Wer den Rollstuhl einplant, braucht den völlig schwellenlosen Einstieg.
Zwei Maße, die oft vergessen werden: die Bewegungsfläche zum Herantreten an die Dusche (auch außerhalb der Duschfläche) und der Abstellbereich für Duschzubehör in Griffweite. Wer auf dem Duschhocker sitzt, braucht Seife und Handtuch in erreichbarer Höhe – das gehört in die Planung, nicht auf den nachträglichen „Nachtisch".
Schritt für Schritt: Das Bad nach DIN 18040-2 planen
So gehen Sie bei der Planung systematisch vor – wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet die typischen Fehler:
- Raum vermessen: Grundriss aufzeichnen, lichte Breiten der Türen messen, Anschlüsse für Wasser und Abfluss markieren. Ohne korrektes Aufmaß ist jedes Angebot unverbindlich.
- Bewegungsflächen einzeichnen: Vor Dusche, WC und Waschtisch jeweils 120 × 120 cm (barrierefrei) beziehungsweise 150 × 150 cm (rollstuhlgerecht) einplanen.
- Anordnung festlegen: Sanitärobjekte so platzieren, dass die Bewegungsflächen sich nicht gegenseitig blockieren. Die Position der Wasseranschlüsse entscheidet oft über die Machbarkeit – Änderungen am Leitungsnetz erhöhen die Kosten.
- Türen und Schwellen prüfen: Tür nach außen öffnend oder als Schiebetür, Schwelle maximal 2 cm oder schwellenlos. Bei Bedarf Türverbreiterung in den Plan aufnehmen.
- Materialien wählen: Rutschhemmender Bodenbelag (im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B nach DIN 51097; in der Praxis üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung), Bodengefälle in der Dusche von 1–2 Prozent zum Ablauf.
- Ausstattung festlegen: Haltegriffe, Stützklappgriffe, unterfahrbarer Waschtisch, WC-Sitzhöhe 46–48 cm, Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung.
- Angebot prüfen: Festpreisangebot mit normrelevanten Positionen – Duschfläche, Einstieg, Rutschhemmung, Haltegriffe – getrennt ausgewiesen.
- Förderung beantragen: Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI) oder KfW-Kredit 159 vor Baubeginn; erst nach Zusage beauftragen.
Weitere Anforderungen im Detail
Über die Maße hinaus nennt die DIN 18040-2 Anforderungen an Ausstattung und Material:
- Bodengefälle in der Dusche: zwischen 1 und 2 Prozent zum Ablauf. Ein zu starkes Gefälle macht den Stand unsicher, ein zu geringes lässt Wasser stehen.
- Rutschhemmung: Bodenbeläge mit Rutschhemmungsklasse R10 nach DIN 51130 (oder Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 für Barfußbereiche); R11/R12 für mehr Sicherheit. Polierte, glatte Fliesen sind im Nassbereich ungeeignet.
- WC: Sitzhöhe 46–48 cm, seitlicher Abstand für Transfers. Die Toilette sollte so stehen, dass man mit dem Rollator oder Rollstuhl von vorn oder von der Seite heranfahren kann.
- Waschtisch: unterfahrbar, Oberkante maximal 80 cm, Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung (Verbrühschutz). Der freie Raum unter dem Waschtisch muss auch in der Tiefe ausreichen, damit man mit dem Rollstuhl heranfahren kann.
- Tür: nach außen öffnend oder als Schiebetür, damit eine gestürzte Person die Tür nicht blockiert.
- Haltegriffe: An Dusche und WC gehören sie zur Standardausstattung – am besten von Anfang an mitplanen, auch wenn sie später nachrüstbar sind. In der Dusche hilft zusätzlich ein Klappsitz oder Duschhocker.
- Armaturen: Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung auf ca. 38–43 °C schützen vor Verbrühungen – wichtig bei eingeschränktem Temperaturempfinden, etwa nach einem Schlaganfall.
Quellen: seniorbad.de, pflege-panorama.de, dallmer.de (Tabellen DIN 18040-2 / 18040-2 R).
Warum ist die DIN 18040-2 für die Förderung wichtig?
Die Einhaltung der DIN 18040-2 ist häufig Voraussetzung dafür, dass Förderungen gewährt werden:
- Pflegekasse: Der Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – auch für den Umbau zu einem barrierefreien Bad. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme die Pflege oder selbstständige Lebensführung erleichtert; die Normmaße sind dabei eine wichtige Orientierung.
- KfW: Das seit dem 31.07.2026 gestoppte Zuschussprogramm 455-B[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026) und der weiterhin offene Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €)[4] fördern Maßnahmen zur Barrierereduzierung, die den Standards entsprechend ausgeführt werden.
Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de); KfW, Meldung vom 31.07.2026; pflege-panorama.de.
Wer die Normmaße einhält, erfüllt zugleich die fachlichen Erwartungen der Förderstellen: Eine Dusche mit 100 cm Breite mag praktisch sein – als „barrierefrei" im Sinne der Norm zählt sie nicht. Umgekehrt gilt: Wer die Maße verfehlt, riskiert, dass die Maßnahme nicht als barrierereduzierend anerkannt wird und die Förderung ganz oder teilweise entfällt.
Ein Beispiel aus der Praxis (Richtwert): Eine Familie beantragt bei der Pflegekasse den Zuschuss für eine „barrierefreie Dusche". Das Angebot sieht eine Duschfläche von 100 × 100 cm vor. Die Pflegekasse erkennt die Maßnahme nicht als wohnumfeldverbessernd an, weil die Normmaße verfehlt werden. Erst nach der Nachplanung auf 120 × 120 cm wird der Zuschuss bewilligt – die Nachplanung kostet Zeit, und die Fachfirma berechnet die Änderung am Aufmaß. Wer von Anfang an nach Norm plant, spart diesen Umweg.
Kosten im Detail: Was ein barrierefreies Bad kostet
Die Kosten hängen stark vom Umfang ab. Als Orientierung gelten folgende Spannen (Richtwerte, Stand 2026):
| Maßnahme | Kostenrahmen |
|---|---|
| Umbau Badewanne → barrierefreie Dusche (Systemlösung) | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche (DIN-konform) | ca. 5.000–8.000 € |
| Türverbreiterung auf 80 cm lichte Breite | ca. 1.500–4.000 € |
| Haltegriffe, Stützklappgriffe, angepasste Armaturen | ca. 500–1.500 € |
| Kompletter Badumbau nach DIN 18040-2 | je nach Badgröße und Ausstattung deutlich höher |
Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de, emax-haustechnik.de. Die Einzelpositionen ohne Quellenangabe sind Richtwerte ohne Quellenbindung – verbindlich ist das Angebot vor Ort.
Zum Einordnen ein Rechenbeispiel (Richtwert): Eine bodengleiche, DIN-konforme Dusche für 7.000 € minus Zuschuss der Pflegekasse (4.180 €[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, mit Pflegegrad) ergibt einen Eigenanteil von 2.820 €.
Zweites Rechenbeispiel (Richtwert): Ein kompletter Badumbau nach DIN 18040-2 für 15.000 €. Mit Pflegegrad: 4.180 €[2] Zuschuss der Pflegekasse, verbleiben 10.820 €. Davon lassen sich die Arbeitskosten (angenommen 6.000 €) zu 20 % als Handwerkerleistungen geltend machen – bis zur Höchstgrenze von 1.200 €[5] (§ 35a EStG). Verbleibender Eigenanteil im Beispiel: 9.620 €, sofern kein Kredit eingesetzt wird. Der KfW-Kredit 159 kann bis 50.000 €[4] je Wohneinheit den Eigenanteil abdecken.
Ein dritter Faktor, den viele unterschätzen: die Bauzeit. Für einen kompletten Badumbau sollten Sie ein bis zwei Wochen Bauzeit einplanen, in denen das Bad nicht nutzbar ist. Planen Sie ein Ausweichbad oder die Nutzung eines anderen Badezimmers ein – bei Seniorenhaushalten gehört das zur sicheren Planung dazu.
Planung mit dem Fachbetrieb: Worauf Sie achten sollten
Nicht jeder Sanitärbetrieb plant täglich barrierefreie Bäder. Fragen Sie vor der Auftragsvergabe gezielt:
- Erfahrung mit DIN 18040-2: Hat der Betrieb bereits Bäder nach der Norm umgebaut? Lassen Sie sich Referenzen zeigen.
- Aufmaß vor Ort: Ein verbindliches Angebot entsteht am Objekt. Messen Sie die lichten Türbreiten und Bewegungsflächen gemeinsam nach.
- Leistungsverzeichnis: Das Angebot sollte die normrelevanten Positionen nennen – Duschfläche, Einstieg, Rutschhemmung, Haltegriffe, unterfahrbarer Waschtisch.
- Festpreis und Gewährleistung: Klären Sie, ob Nachträge ausgeschlossen sind und welche Gewährleistung gilt (in der Regel 5 Jahre bei Bauleistungen).
- Abdichtung und Entwässerung: Bei bodengleichen Duschen entscheidet die fachgerechte Abdichtung (Verbundabdichtung) über die Haltbarkeit – fragen Sie, welche Systeme der Betrieb einsetzt.
- Fördermittel-Kompetenz: Ein Betrieb, der Förderanträge kennt, kann das Angebot so gliedern, dass Pflegekasse oder Bank die Positionen schnell prüfen können.
Wer die Normmaße im Angebot sieht, weiß, dass der Betrieb weiß, worauf es ankommt. Vergleichen Sie zwei bis drei Angebote – bei gleicher Leistungsbeschreibung sind Preisunterschiede von mehreren tausend Euro keine Seltenheit (Richtwert aus der Praxis).
Förderung Schritt für Schritt
- Pflegegrad prüfen: Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor? Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2] setzt ihn voraus; ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Weg (Kredit 159[4] über die Hausbank).
- Nach Norm planen: Maßnahmen an den Maßen der DIN 18040-2 ausrichten – das erleichtert die Anerkennung und vermeidet Nachbesserungen.
- Angebot einholen: Lassen Sie sich ein Festpreisangebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung geben, in dem die normrelevanten Positionen gesondert ausgewiesen sind.
- Antrag stellen – vor Baubeginn: Formlos bei der Pflegekasse mit Angebot; für den KfW-Kredit 159 über die Hausbank. Beide Wege lassen sich parallel gehen.
- Zusage abwarten: Erst nach schriftlicher Bestätigung starten – weder bestellen noch beauftragen.
- Umbau durchführen und Rechnungen einreichen: Belege aufbewahren und nach Abschluss bei der Pflegekasse einreichen. Die Rechnungen zugleich für die Steuererklärung aufbewahren (§ 35a EStG)[5].
Häufige Fehler: Typische Planungsfehler vermeiden
- Zu kleine Bewegungsflächen: Die 120 × 120 cm müssen wirklich frei bleiben – ohne Wäschekorb, Hocker oder Badematte.
- Schwelle bleibt zu hoch: Mehr als 2 cm sind eine Stolperfalle und verfehlen den Normstandard.
- Tür öffnet nach innen: Im Notfall kann eine gestürzte Person die Tür blockieren. Planen Sie Türen, die nach außen öffnen, oder Schiebetüren.
- Falsche Rutschhemmung: Glatte, polierte Fliesen sind im Nassbereich gefährlich. Achten Sie auf rutschhemmende Beläge – im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B (DIN 51097); üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung.
- Vergessenes Zubehör: Haltegriffe an der Dusche und neben dem WC gehören zur Standardausstattung und sollten von Anfang an mitgeplant werden – auch wenn sie später leicht nachrüstbar sind.
- Ohne Förderung geplant: Wer den Zuschuss nach § 40 SGB XI erst nach Baubeginn beantragt, verliert bis zu 4.180 €[2].
- Nur auf den Zuschuss 455-B gesetzt: Seit dem Antragsstopp am 31.07.2026 ist der KfW-Zuschuss nicht mehr beantragbar[3] – wer darauf wartet, verliert Zeit. Kredit 159[4] und Pflegekassen-Zuschuss bleiben offen.
- Wasseranschlüsse nicht mitgedacht: Die Position der Abläufe und Anschlüsse entscheidet über die Anordnung von Dusche und WC. Wer den Grundriss nicht anpasst, verbaut sich die Bewegungsflächen – und Leitungsverlegungen treiben den Preis.
Checkliste: So planen Sie ein barrierefreies Bad
- Raum vermessen: Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm vor Dusche, WC und Waschtisch einplanen.
- Duschfläche festlegen: Mindestens 120 × 120 cm; bei Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm.
- Einstieg planen: Schwellenlos oder maximal 2 cm; Tür nach außen öffnend oder als Schiebetür.
- Türbreite prüfen: Mindestens 80 cm lichte Breite (barrierefrei), 90 cm bei Rollstuhlnutzung.
- Bodenbelag wählen: Rutschhemmungsklasse R10 oder besser nach DIN 51130 beziehungsweise Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 im Barfußbereich.
- WC und Waschtisch anpassen: Sitzhöhe 46–48 cm, unterfahrbarer Waschtisch mit max. 80 cm Oberkante.
- Haltegriffe vorsehen: An Dusche und WC – am besten schon in der Planung, nicht erst beim Umbau.
- Armaturen wählen: Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung gegen Verbrühungen.
- Förderung prüfen: Bei Pflegegrad den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €)[2] vor Baubeginn beantragen; KfW-Status: Zuschuss 455-B seit dem 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026)[3], Kredit 159 offen[4]; Arbeitskosten für § 35a EStG[5] ausweisen lassen.
- Bauzeit einplanen: Ausweichbad oder Nutzungsplanung für die Umbauwoche vorsehen.
Die häufigsten Fragen
Ist die DIN 18040-2 Pflicht?
Für private Wohnungen nicht grundsätzlich. Sie gilt als anerkannte Regel der Technik und ist oft Voraussetzung für Förderungen, im öffentlich geförderten Wohnungsbau und bei Neubauprojekten in vielen Bundesländern. Die Norm selbst ist urheberrechtlich geschützt und beim DIN erhältlich (din.de).
Was kostet eine barrierefreie Dusche mindestens?
Eine einfache, bodengleiche Lösung beginnt bei etwa 1.500 € (reine Duschfläche ohne aufwendige Umgebung); mit Fliesen, Abdichtung und Glasabtrennung liegen die meisten Projekte bei 2.500–4.000 € und mehr. Quelle: gira.de, emax-haustechnik.de.
Übernimmt die Pflegekasse ein komplett barrierefreies Bad?
Der Zuschuss ist auf 4.180 €[2] je Maßnahme begrenzt und deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege oder selbstständige Lebensführung fördern.
Gilt die DIN 18040-2 auch für Mietwohnungen?
Für Bestandswohnungen nicht automatisch. Für den Umbau in der Mietwohnung brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters (§ 554 BGB)[1]. Bei Neubauten kann die Norm über die Landesbauordnungen verbindlich sein.
Was bedeutet das „R" in der DIN 18040-2?
Die Kennzeichnung „R" steht für rollstuhlgerecht: größere Bewegungsflächen (150 × 150 cm), völlig schwellenloser Einstieg und breitere Türen (mindestens 90 cm).
Reicht eine Duschtasse mit 2 cm Schwelle?
Für den barrierefreien Standard ja – maximal 2 cm mit abgeschrägter Kante sind zulässig. Wer einen Rollstuhl nutzt oder das in absehbarer Zeit plant, sollte die bodengleiche Variante ohne Schwelle wählen.
Muss ich einen Fachplaner beauftragen?
Nicht zwingend. Eine Sanitärfachfirma, die die DIN 18040-2 kennt, genügt bei einfachen Umbauten meist. Bei komplexen Grundrissen oder Tragwerksänderungen hilft ein Fachplaner oder Architekt.
Was ist ein unterfahrbarer Waschtisch?
Ein Waschtisch mit freiem Raum darunter, sodass man mit Rollstuhl oder Rollator direkt heranfahren kann. Die Oberkante liegt nach DIN 18040-2 bei maximal 80 cm; der Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung schützt vor Verbrühungen.
Warum ist die Rutschhemmungsklasse so wichtig?
Nasse Böden sind die häufigste Sturzursache im Bad. Beläge der Klasse R10 nach DIN 51130 beziehungsweise Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 bieten im Barfußbereich sicheren Halt; R11 und R12 erhöhen die Sicherheit zusätzlich. Glatte, polierte Fliesen sind im Nassbereich ungeeignet.
Wo bekomme ich die DIN 18040-2?
Die Norm ist über den Beuth Verlag beziehungsweise DIN Media erhältlich – Informationen dazu finden Sie unter din.de. Für die Planung genügen meist die öffentlich dokumentierten Kernmaße, wie sie auch Fachbetriebe und Beratungsstellen nennen.
Welche Förderung bekomme ich ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad bleibt der Weg über die KfW: Der Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit)[4] ist weiterhin beantragbar; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3]. Zusätzlich hilft der Steuerbonus nach § 35a EStG (bis 1.200 € pro Jahr)[5] für Handwerkerleistungen.
Wie lange dauert ein Badumbau?
Für einen kompletten Badumbau sollten Sie ein bis zwei Wochen Bauzeit einplanen (Richtwert). Die Planungs- und Antragsphase dauert meist länger – rechnen Sie für Förderanträge einige Wochen Bearbeitungszeit ein.
Fazit
Ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 ist planbar, wenn man die Maße kennt: 120 × 120 cm Bewegungsfläche (barrierefrei) oder 150 × 150 cm (rollstuhlgerecht), maximal 2 cm Schwelle, rutschhemmender Boden und Türen, die nach außen öffnen. Die Norm ist auch der Schlüssel zur Förderung: Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis 4.180 €)[2] und KfW orientieren sich an den Standards. Planen Sie von Anfang an mit den Normmaßen – das erspart Nachbesserungen und sichert die Förderung. Prüfen Sie zuerst den Pflegegrad, dann die KfW-Optionen (Kredit 159[4] beantragbar, Zuschuss 455-B gestoppt[3]) und zuletzt den Steuerbonus nach § 35a EStG[5]. Weitere Informationen finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- DIN e. V., Normenausschuss Bauwesen (NABau), Informationen zur Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen": https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nbau
- seniorbad.de, „Barrierefreie Dusche: Maße nach DIN 18040-2": https://www.seniorbad.de/barrierefreie-dusche-masse
- pflege-panorama.de, „Barrierefreies Bad nach DIN 18040": https://www.pflege-panorama.de/ratgeber/barrierefreies-bad-nach-din-18040-standards-anforderungen/
- dallmer.de, „Barrierefreies Bad" (Maßtabellen DIN 18040-2 / R): https://www.dallmer.de/ch/wissen/barrierefreies-bad.php
- pflege.de, „Barrierefreie Dusche" (DIN 18040-2): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/
- § 40 Abs. 4 SGB XI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 35a EStG (Steuerbonus Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Antragsstopp 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
Stand: September 2026. Die DIN-Norm ist urheberrechtlich geschützt; die genannten Maße sind öffentlich dokumentierte Kernwerte.
Quellennachweise
- § 554 BGB (Anspruch auf Erlaubnis für Umbauten zur Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B am 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
Jetzt Angebot anfragen
Von der Beratung bis zur Abnahme: der Umbau zur bodengleichen Dusche – mit Förderung bis 4.180 €. Zur Seite ›