MD-Begutachtung: Ablauf, typische Fragen und Tipps für den Termin

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 12 Min. Lesezeit

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Vom ersten Termin bis zum fertigen Bad – mit festem Ansprechpartner.

Der Brief von der Pflegekasse ist da: Der Medizinische Dienst – früher MDK, heute kurz MD – hat einen Termin für die Begutachtung angekündigt. Für viele Familien ist das der aufregendste Abschnitt des Pflegegrad-Antrags: Ein fremder Mensch kommt zu Besuch, stellt Fragen, und an seinem Eindruck hängt die Einstufung – und damit auch die Frage, ob später der Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI fließt. Die gute Nachricht: Die Begutachtung folgt einem festen Muster. Wer weiß, was geprüft wird, wie die sechs Module funktionieren und welche Fragen typisch sind, geht entspannter in den Termin – und erhöht die Chance, dass der tatsächliche Hilfebedarf im Gutachten ankommt. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf Schritt für Schritt, nennt typische Fragen und liefert eine Checkliste für die Vorbereitung.

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Der Ablauf in sechs Stationen

Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen in der Regel fünf bis acht Wochen. Die gesetzlichen Fristen sind dabei klar geregelt:

  1. Antrag bei der Pflegekasse: Der formlose Antrag – telefonisch „zu Protokoll", schriftlich oder online – löst das Verfahren aus. Notieren Sie Datum und Aktenzeichen, denn daran knüpfen Leistungsbeginn und Fristen an (§ 33 SGB XI).
  2. Auftrag an den MD: Die Pflegekasse muss den Medizinischen Dienst innerhalb von drei Arbeitstagen nach Antragseingang mit der Begutachtung beauftragen (§ 18 Abs. 1 SGB XI)[2].
  3. Terminankündigung: Der MD meldet sich schriftlich oder telefonisch und kündigt den Hausbesuch an. Der Besuch wird immer angekündigt – niemand steht unangemeldet vor der Tür (Quelle: VdK-Merkblatt „Tipps für die MD-Begutachtung").
  4. Begutachtung zu Hause: Eine Pflegefachkraft, häufig im Team mit einer Ärztin oder einem Arzt, erhebt den Hilfebedarf in sechs Modulen. Der Termin dauert etwa eine bis anderthalb Stunden, der VdK rechnet mit ein bis zwei Stunden.
  5. Gutachten und Bescheid: Der MD leitet seine Empfehlung an die Pflegekasse. Die Entscheidung der Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[3]. Dem Bescheid wird das Gutachten beigefügt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI)[3].
  6. Leistungen laufen an: Bei Bewilligung werden die Leistungen ab der Antragstellung gewährt, frühestens ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit (§ 33 Abs. 1 SGB XI) – ein Grund mehr, den Antrag früh zu stellen.

Was, wenn es hakt? Ihre Rechte bei Verzögerungen

Die Kasse muss über Ihren Antrag spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entscheiden[3]. Zwei Rechte sind dabei besonders wichtig:

  • Nach 20 Arbeitstagen ohne Begutachtung muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern zur Auswahl schicken; Ihrem Wunsch wird dann entsprochen (§ 18 Abs. 3 SGB XI)[2].
  • Überschreitet die Kasse die Entscheidungsfrist, schuldet sie Ihnen für jede angefangene Woche der Verspätung 70 € – seit 2026 automatisch, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Die Zahlung muss spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf erfolgen. Ausgenommen ist nur, was die Kasse nicht zu vertreten hat (§ 18c Abs. 5 SGB XI)[3].

In Eilfällen gelten verkürzte Fristen: Befindet sich die Person im Krankenhaus, in einer stationären Reha oder im Hospiz, muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang erfolgen (§ 18a Abs. 5 SGB XI)[4]. Wer zu Hause pflegt und Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt hat, hat Anspruch auf Begutachtung binnen zehn Arbeitstagen (§ 18a Abs. 6 SGB XI)[4].

Wer begutachtet – und wo?

Begutachtet wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst (MD), bei privat Pflegeversicherten von Medicproof oder anderen unabhängigen Gutachtern. Der Regelfall ist der Hausbesuch: Nur dort lässt sich der Alltag realistisch einschätzen. Mit Ihrer Zustimmung sind auch Begutachtungen per Telefon oder Videotelefonie möglich; eine Begutachtung allein nach Aktenlage ist die Ausnahme (Quelle: VdK-Merkblatt).

Wichtig zu wissen: Die Begutachtung ist keine ärztliche Untersuchung im klassischen Sinn. Es wird nicht gemessen, nicht diagnostiziert – es wird der Grad der Selbstständigkeit im Alltag bewertet. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA) nach § 15 SGB XI.

Die Begutachtung verweigern sollten Sie nicht: Die Pflegekasse kann die beantragten Leistungen dann ablehnen (Quelle: VdK-Merkblatt). Wer am angekündigten Termin verhindert ist, sollte rechtzeitig absagen und einen neuen Termin vereinbaren – das ist normal und unproblematisch.

Die sechs Module: Worauf es ankommt

Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. Jedes Modul wird mit Punkten bewertet, die Module fließen unterschiedlich stark in den Gesamtwert ein (Gewichtung nach der Anlage zu § 15 SGB XI):

Modul Was bewertet wird Gewichtung Beispiele aus dem Alltag
1. MobilitätFortbewegung, Treppensteigen, Transfer10 %„Kommt allein aus dem Bett?", Umsetzen vom Rollstuhl auf die Toilette
2. Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Gedächtnis, Verständigung15 %Termine vergessen, nachts nicht wissen, wo man ist
3. Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenÄngste, Antrieb, nächtliche Unruhe10 %Angst vor dem Sturz beim Duschen, Rückzug, Unruhe am Abend
4. SelbstversorgungKörperpflege, Duschen, An-/Auskleiden, Essen40 %Hilfe beim Waschen, beim Aus-der-Wanne-Steigen, beim Anziehen
5. Umgang mit krankheitsbedingten AnforderungenMedikamente, Injektionen, Wundversorgung20 %Erinnerung an Tabletten, Hilfe beim Verbandswechsel
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale KontakteTagesstruktur, Haushaltsführung, Kontaktpflege15 %Einkaufen, Kochen, Telefonate mit Angehörigen

Aus den Modulwerten errechnet sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Die Pflegegrade sind daran festgemacht: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4, ab 90 Punkten Pflegegrad 5 (Anlage zu § 15 SGB XI).

Zwei Dinge fallen sofort auf: Die Selbstversorgung – und damit Körperpflege und Duschen – ist mit 40 % das mit Abstand wichtigste Modul. Und: Schon wenige Punkte entscheiden über einen ganzen Pflegegrad. Genau deshalb ist die Schilderung des Alltags so entscheidend.

Typische Fragen beim Hausbesuch

Es gibt keinen offiziellen Fragenkatalog, aber die Gesprächsthemen folgen den sechs Modulen. Typische Fragen, auf die Sie sich einstellen können:

  • Zum Tagesablauf: „Wie beginnt Ihr Tag? Wer hilft Ihnen beim Aufstehen und Anziehen?" – Schildern Sie einen normalen Tag, nicht den besten.
  • Zur Körperpflege: „Wie duschen Sie? Kommen Sie allein in die Wanne und wieder heraus? Wie oft waschen Sie sich?" – Hier fällt die Entscheidung darüber, ob ein Badumbau später begründbar ist.
  • Zur Mobilität: „Schaffen Sie die Treppe? Können Sie sich allein hinsetzen und aufstehen? Benutzen Sie einen Rollator?"
  • Zu Gedächtnis und Orientierung: „Finden Sie sich in der Wohnung und in der Nachbarschaft zurecht? Vergessen Sie Medikamente oder Termine?"
  • Zur Verhaltensbeobachtung: „Gibt es Nächte mit Unruhe? Hat die Person Angst, allein zu sein oder zu stürzen?"
  • Zur Haushaltsführung: „Wer kocht, kauft ein, putzt? Wer erledigt Behördenpost und finanzielle Dinge?"

Der Gutachter beobachtet nebenbei: Öffnet die Person selbst die Tür? Wie ist sie gekleidet? Wie fest ist der Händedruck? Der VdK weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Alltagsbeobachtungen in die Bewertung einfließen – herrichten oder verstellen sollten Sie sich deshalb nicht. Die Gutachterin soll die übliche häusliche Situation vorfinden.

So bereiten Sie sich auf den Termin vor

Die Vorbereitung beginnt nicht am Termintag, sondern ein bis zwei Wochen vorher – mit dem Pflegetagebuch. Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten wie oft, wie lange und mit welchem Aufwand geholfen wird: „07:30 Uhr: Hilfe beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe, 15 Minuten", „18:00 Uhr: Duschen nur mit Unterstützung, Angst beim Aus-der-Wanne-Steigen". Das Tagebuch ist die beste Grundlage, um beim Termin nichts zu vergessen – und später im Zweifel die beste Waffe im Widerspruchsverfahren.

Bereitlegen sollten Sie (Quelle: VdK-Merkblatt):

  • Medikamente und aktuellen Medikamentenplan,
  • Kopien aktueller Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassungsberichte,
  • Bescheide anderer Leistungsträger, etwa den Schwerbehindertenausweis,
  • eine Liste regelmäßiger Behandlungen (Kompressionsstrümpfe, Krankengymnastik),
  • eine Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Hausnotruf),
  • die aktuelle Pflegedokumentation, falls ein Pflegedienst beteiligt ist.

Nehmen Sie eine Begleitperson mit. Der VdK rät: „Diejenigen, die pflegen, sollten bei der Begutachtung unbedingt dabei sein." Angehörige können ergänzen, was die betroffene Person aus Scham verharmlost – und vier Ohren hören mehr als zwei. Wer als Angehöriger vertritt, sollte eine Vollmacht dabeihaben; die Kasse verlangt für Auskünfte an Dritte einen Nachweis.

Häufige Fehler, die das Ergebnis verfälschen

Fehler 1: Den guten Tag präsentieren. Wer sich am Termin besonders zusammennimmt, gut frisiert und aufgeräumt wirkt, signalisiert mehr Selbstständigkeit, als im Alltag besteht. Der VdK rät: keine Extras – weder beim Aufräumen noch beim Zurechtmachen.

Fehler 2: Nur erzählen, was noch klappt. Viele Betroffene schildern ausführlich ihre verbliebenen Fähigkeiten und verschweigen die Hilfe, die sie brauchen. Bewertet wird aber der Hilfebedarf. Sagen Sie auch, was nicht mehr geht – ehrlich und konkret.

Fehler 3: Ohne Belege in den Termin. Ein mündlicher Bericht ist gut, ein Pflegetagebuch mit Zeitangaben ist besser. Wer Medikamentenplan und Arztbriefe mitbringt, erleichtert dem Gutachter die Einordnung von Diagnosen.

Fehler 4: Den Termin allein durchstehen. Wenn niemand dabei ist, fehlen oft die wichtigsten Ergänzungen – gerade bei Menschen mit Demenz, die ihren Hilfebedarf nicht selbst schildern können.

Fehler 5: Übertreiben. Verharmlosen ist falsch – aber auch Übertreibungen fallen auf. Bleiben Sie bei der Wahrheit und bei konkreten Alltagssituationen. Der Gutachter hört viele Schilderungen und kreuzt an, was er plausibel findet.

Fallbeispiel: So läuft ein Hausbesuch konkret ab

Frau S., 81 Jahre, lebt allein. Nach einem Oberschenkelhalsbruch vor einem Jahr traut sie sich nicht mehr in die Badewanne, wäscht sich nur noch mit dem Waschlappen am Waschbecken. Ihre Tochter beantragt den Pflegegrad und führt zwei Wochen Pflegetagebuch.

Der Termin: Die Gutachterin kommt pünktlich, das Gespräch findet am Küchentisch statt. Die Tochter ist dabei. Die Gutachterin fragt nach dem Tagesablauf, lässt sich den Weg ins Bad zeigen und fragt, wie das Duschen früher funktioniert hat und was heute nicht mehr geht. Frau S. sagt: „Mit dem Waschlappen geht es ja auch." Die Tochter ergänzt: „Seit dem Sturz in der Wanne duscht sie nicht mehr – sie hat Angst." Sie zeigt das Pflegetagebuch mit den Einträgen der letzten Wochen.

Sechs Wochen nach dem Antrag kommt der Bescheid: Pflegegrad 2. Mit dem Bescheid liegt das Gutachten bei. Die Tochter prüft es, dann beantragt sie bei der Pflegekasse den Zuschuss für den Umbau der Wanne zur Dusche – die Kasse muss über diesen Antrag zügig entscheiden, spätestens binnen drei Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI)[1]. Alle Infos zur Förderung finden Sie auf unserer Seite Förderung.

Checkliste für den Begutachtungstermin

  • [ ] Pflegetagebuch über 1–2 Wochen geführt (Hilfe, Dauer, Häufigkeit notiert)
  • [ ] Termin bestätigt, rechtzeitig abgesagt, falls verhindert
  • [ ] Begleitperson organisiert (Angehörige, Pflegeperson)
  • [ ] Unterlagen zusammengestellt: Medikamentenplan, Arztbriefe, Entlassungsberichte, Schwerbehindertenbescheid, Hilfsmittelliste
  • [ ] Vollmacht eingepackt, falls Sie die Person vertreten
  • [ ] Stichpunkte zum Alltag notiert: Was klappt, wobei wird geholfen, was wurde aufgegeben (z. B. Duschen wegen Wannenangst)
  • [ ] Gutachterin den Alltag zeigen – nicht die „Sonntagsversion"
  • [ ] Nach dem Termin: Datum des Besuchs notieren, Frist im Blick behalten (Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen)
  • [ ] Bescheid und beigefügtes Gutachten prüfen; bei Abweichungen: Widerspruch innerhalb eines Monats

Häufig gestellte Fragen zur MD-Begutachtung

Wie lange dauert die Begutachtung zu Hause?

In der Regel ein bis zwei Stunden. Der Gutachter führt ein strukturiertes Gespräch zu den sechs Modulen und beobachtet den Alltag – eine körperliche Untersuchung im ärztlichen Sinn findet nicht statt.

Muss ich die Begutachtung zu Hause durchführen lassen?

Der Hausbesuch ist der Regelfall und die beste Grundlage für eine realistische Einschätzung. Auf Wunsch sind telefonische oder Video-Begutachtungen möglich; reine Aktenbegutachtungen sind die Ausnahme. Verweigern sollten Sie die Begutachtung nicht – die Kasse kann den Antrag dann ablehnen (Quelle: VdK).

Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Sagen Sie rechtzeitig ab und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Das ist unproblematisch und gehört zur normalen Praxis.

Bekomme ich das Gutachten zu sehen?

Ja. Seit der Gesetzesreform wird das Gutachten dem Bescheid beigefügt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI)[3]. Falls es fehlt, können Sie es jederzeit bei der Pflegekasse anfordern – wichtig, falls Sie Widerspruch einlegen möchten.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?

Gesetzlich vorgesehen sind 25 Arbeitstage bis zur Entscheidung (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[3] – rund fünf Wochen. In der Praxis kann es durch Rückfragen oder Terminengpässe etwas länger dauern; rechnen Sie mit fünf bis acht Wochen.

Was kann ich tun, wenn die Begutachtung auf sich warten lässt?

Sind 20 Arbeitstage ohne Begutachtung vergangen, können Sie eine Gutachterliste mit mindestens drei Namen verlangen (§ 18 Abs. 3 SGB XI)[2]. Überschreitet die Kasse die Entscheidungsfrist, zahlt sie 70 € je angefangener Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI)[3].

Welche Rolle spielt das Thema Duschen in der Begutachtung?

Eine große: Körperpflege gehört zum Modul Selbstversorgung, das mit 40 % das schwerste Modul ist. Wer nicht mehr sicher in die Wanne steigt oder aus Angst vor Stürzen nur noch mit Unterstützung duscht, sollte das konkret schildern – es fließt in die Punkte ein und begründet später den Zuschuss für den Badumbau.

Kann sich der Pflegegrad durch die Begutachtung verschlechtern?

Nein – eine Begutachtung im Rahmen eines Erstantrags kann nur über die Bewilligung und die Höhe des Pflegegrads entscheiden. Wer bereits einen Pflegegrad hat und eine Verschlechterung feststellt, kann jederzeit eine Höherstufung beantragen – dann findet eine neue Begutachtung statt.

Fazit

Die MD-Begutachtung ist kein Tribunal, sondern ein strukturiertes Gespräch nach festen Regeln. Wer ein Pflegetagebuch führt, eine Begleitperson mitbringt und den Alltag ehrlich und konkret schildert, gibt dem Gutachter die Chance, den wahren Hilfebedarf zu erkennen. Denken Sie daran: Es zählt nicht der beste Tag, sondern der normale – und was nicht mehr geht, gehört genauso auf den Tisch wie das, was noch klappt. Mit anerkanntem Pflegegrad steht dann auch der Weg zum Zuschuss für den Badumbau offen.

Quellen

  • § 18 SGB XI (Beauftragung der Begutachtung, Gutachterliste nach 20 Arbeitstagen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
  • § 18a SGB XI (verkürzte Begutachtungsfristen in Eilfällen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18a.html
  • § 18c SGB XI (Entscheidungsfrist 25 Arbeitstage, Gutachtenübersendung, 70-€-Entschädigung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • § 15 SGB XI und Anlage (Module, Gewichtung, Punktegrenzen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
  • § 33 SGB XI (Leistungen ab Antragstellung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html
  • § 40 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Entscheidungsfrist Abs. 7): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • VdK, „Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung – Tipps für die MD-Begutachtung" (Merkblatt, Stand 12/2025): https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/gut-vorbereitet-in-die-pflegebegutachtung-mdk-pflegegrad-tipps/
  • Seniorenrat, „MD-Begutachtung 2026: Ablauf, 6 Module & Tipps": https://www.seniorenrat.de/ratgeber/md-begutachtung/
  • pflege-helfer24.de, „Pflegegrad beantragen 2026: Ablauf, Tipps & MD-Begutachtung": https://pflege-helfer24.de/seniorenleben/pflegegrad-beantragen-2026-ablauf-tipps-md-begutachtung
  • Lebenshilfe, „Leistungen der Pflegeversicherung" (Änderungen ab 01.01.2026, § 18c Abs. 5 SGB XI): https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/leistungen-der-pflegeversicherung

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Quellennachweise

  1. § 40 SGB XI (Abs. 4: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Abs. 7: Entscheidungsfrist): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 18 SGB XI (Beauftragung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Gutachterliste nach 20 Arbeitstagen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
  3. § 18c SGB XI (Entscheidungsfrist 25 Arbeitstage, Gutachtenübersendung, 70 € je angefangener Woche): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  4. § 18a SGB XI (verkürzte Begutachtungsfristen in Eilfällen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18a.html

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