Pflegekasse Badumbau-Antrag: Schritt für Schritt zur Zusage (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Der Zuschuss der Pflegekasse ist die wichtigste Förderung für den Badumbau: bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, ohne Rückzahlung, für alle Pflegegrade 1 bis 5. Doch zwischen dem Gedanken „das Bad muss umgebaut werden" und dem Geldeingang auf dem Konto liegen mehrere Schritte, an denen Anträge in der Praxis scheitern – am häufigsten an der Reihenfolge. Dieser Artikel ist der komplette Fahrplan: welche Stelle zuständig ist, welche Unterlagen Sie brauchen, wie der Antrag formuliert wird, welche Fristen gelten und was nach der Zusage passiert. Wer zuerst die Grundlagen lesen möchte (Was wird gefördert? Welche Maßnahmen zählen?), findet sie im Beitrag „Badumbau mit Pflegekasse: Zuschuss bis 4.180 €". Geht es um die Frage, ob mehrere Baustellen ein oder mehrere Zuschüsse auslösen: „Was zählt als eine Maßnahme?".

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Der Ablauf auf einen Blick

Schritt Was passiert Typischer Zeitbedarf (Richtwert)
1. Zuständige Stelle klärenPflegekasse bei Ihrer Krankenkasse ermittelnwenige Minuten
2. Pflegegrad sichernBescheid prüfen oder Pflegegrad beantragenbis zu mehrere Monate, falls Neuantrag
3. Angebot einholenFachfirma mit detaillierter Leistungsbeschreibung1–3 Wochen
4. Antrag stellenFormular oder formloses Schreiben mit Unterlagen1 Tag (vor Baubeginn!)
5. Zusage abwartenBearbeitung, ggf. Rückfragenin der Regel bis 3 Wochen
6. Umbau beauftragenerst nach schriftlicher Zusagenach Planung
7. Belege einreichenRechnungen + Zahlungsnachweise, dann Auszahlungeinige Wochen

Die Zeitspannen sind Richtwerte aus der Praxis, keine Garantien. Der wichtigste Fixpunkt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse sein – wer erst nach dem Umbau beantragt, erhält keinen Zuschuss.

Schritt 1: Die zuständige Pflegekasse finden

Der Zuschuss kommt nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse – die ist aber keine eigenständige Behörde, sondern der Pflegeversicherungs-Zweig Ihrer Krankenkasse. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und hat eine Pflegekasse bei seiner Krankenkasse: AOK-Versicherte wenden sich an die AOK-Pflegekasse, TK-Versicherte an die Pflegekasse der Techniker, entsprechend bei BARMER, DAK, IKK, Knappschaft und den übrigen Kassen.

So finden Sie den richtigen Ansprechpartner:

  • Versichertennummer bereitlegen: Sie steht auf Ihrer Krankenkassenkarte (Gesundheitskarte) und auf dem Versicherungsbescheid.
  • Antragsformular besorgen: Viele Kassen stellen auf ihrer Website ein Formular für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bereit (bei der AOK etwa „Zuschuss zur Wohnraumanpassung"); Sie können es auch telefonisch anfordern. Ein Formular ist bequem, aber nicht zwingend – ein formloses Schreiben genügt (Schritt 4).
  • Online oder auf dem Postweg: Die meisten Kassen akzeptieren Anträge über ihr Online-Portal, per E-Mail mit Anlagen oder per Post. Achten Sie auf einen nachvollziehbaren Eingangsnachweis (siehe Schritt 5).

Nur für den Sonderkreis der privat Krankenversicherten gilt anderes: Sie sind in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versichert und wenden sich an Ihren privaten Versicherer. Deren Leistungen zur Wohnungsanpassung sind im Vertrag geregelt und können vom gesetzlichen Rahmen abweichen. Dieser Artikel beschreibt den Weg über die gesetzliche Pflegekasse.

Schritt 2: Den Pflegegrad sicherstellen

Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Die Zuschusshöhe ist dabei unabhängig vom Pflegegrad – Pflegegrad 1 erhält genauso viel wie Pflegegrad 5. Sie brauchen also nicht „möglichst hoch" einzustufen, sondern nur einen anerkannten Grad.

  • Pflegegrad-Bescheid liegt vor: Dann reichen Sie eine Kopie des Bescheids mit dem Antrag ein – die Pflegekasse hat den Grad zwar aktenkundig, die Beifügung beschleunigt die Bearbeitung aber.
  • Kein Pflegegrad vorhanden: Dann ist der erste Schritt der Antrag auf Pflegegrad bei derselben Pflegekasse. Dafür folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (oder unabhängige Gutachter), danach ergeht der Pflegegrad-Bescheid. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate – wer den Badumbau plant, muss das einrechnen. Wie der Antrag auf Pflegegrad funktioniert und was bei Ablehnung hilft, erklärt der Beitrag „Pflegegrad beantragen".
  • Wichtig: Beginnen Sie den Umbau nicht schon während des laufenden Pflegegrad-Verfahrens. Maßnahmen, die vor der Zuschuss-Entscheidung begonnen wurden, sind nicht förderfähig.

Schritt 3: Angebot mit aussagekräftiger Leistungsbeschreibung einholen

Die Pflegekasse prüft anhand des Angebots, ob die geplante Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert beziehungsweise die selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Ein Angebot, das nur „Badumbau pauschal 7.500 €" auflistet, macht diese Prüfung unnötig schwer. Ein gut vorbereitetes Angebot:

  • beschreibt jede Position konkret, zum Beispiel „Demontage und Entsorgung der Badewanne", „Herstellung eines bodengleichen Duschbereichs inklusive Abdichtung nach DIN 18534", „Lieferung und Montage einer bodengleichen Duschtasse", „Montage von zwei Stützklappgriffen";
  • weist die Lohnkosten getrennt aus – das brauchen Sie später auch für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG;
  • nennt Gesamtkosten und ist auf Sie als Auftraggeber ausgestellt.

Ob ein Angebot genügt oder mehrere sinnvoll sind, hängt vom Umfang ab. Für einen Standard-Badumbau reicht der Pflegekasse in der Regel ein aussagekräftiger Kostenvoranschlag; mehrere Angebote schaden nie, weil Sie damit auch den Marktpreis einschätzen können. Wichtig ist, dass das Angebot zum Zeitpunkt des Antrags noch gültig ist – fragen Sie die Firma nach der Gültigkeitsdauer. Wenn mehrere Einzelmaßnahmen anstehen (etwa Dusche plus Türverbreiterung), lassen Sie sie in einem Angebot zusammenfassen, damit die Pflegekasse sie als eine Maßnahme behandeln kann – Details dazu im Beitrag „Mehrere Maßnahmen: Was zählt als eine?".

Wer zur Miete wohnt, spricht den Vermieter am besten schon jetzt an: Für bauliche Veränderungen brauchen Sie dessen Zustimmung (§ 554 BGB); bei Pflegebedürftigkeit besteht ein Anspruch auf Erlaubnis. Die Zustimmung gehört nicht zu den Unterlagen der Pflegekasse, sollte aber vor Baubeginn schriftlich vorliegen. Mehr dazu unter „Barrierefreies Bad in der Mietwohnung".

Schritt 4: Den Antrag formulieren

Der Antrag ist formlos möglich; viele Kassen bieten zusätzlich Vordrucke an. Ob Formular oder Freitext – vollständig sein muss er in jedem Fall. Ein Muster für das formlose Schreiben:

> Betreff: Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI

>

> Sehr geehrte Damen und Herren,

>

> hiermit beantrage ich für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], Versichertennummer [Nummer], Pflegegrad [Grad], einen Zuschuss für folgende Maßnahme: Umbau der Badewanne in eine bodengleiche Dusche mit Haltegriffen in [Adresse der Wohnung].

>

> Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege erheblich: Die Körperpflege kann künftig im Sitzen in der offenen Dusche erfolgen, ohne dass [Name] die Badewanne übersteigen muss. Der Kostenvoranschlag der Fachfirma liegt als Anlage bei.

>

> Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit vor Beginn der Arbeiten.

>

> Mit freundlichen Grüßen

> [Name, Anschrift, Telefon]

Die drei Bestandteile, auf die es ankommt:

  1. Wer: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person – nicht des Antragstellers, falls Sie als Angehörige oder Angehöriger stellvertretend handeln. In dem Fall erwähnen Sie kurz die Vollmacht oder Betreuung.
  2. Was: Die Maßnahme so beschreiben, wie sie im Angebot steht. Weicht die Beschreibung im Antrag vom Angebot ab, verursacht das Rückfragen.
  3. Warum: Den Zusammenhang zur Pflege konkret benennen. „Der Pflegedienst kann die Körperpflege nur in der offenen Dusche im Sitzen sicher durchführen" sagt mehr als „barrierefreies Bad gewünscht". Die Pflegekasse entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen – eine nachvollziehbare Begründung ist der wichtigste Hebel für eine zügige Zusage.

Als Anlagen gehören dazu: der ausgefüllte Vordruck (falls verwendet), eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids, der Kostenvoranschlag und – von vielen Kassen geschätzt – Fotos oder eine Skizze der aktuellen Badsituation. Die AOK nennt Fotos, Bilder oder Skizzen ausdrücklich als mögliche Unterlagen.

Schritt 5: Einreichen – und die Fristen kennen

Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme ein. Was „Beginn" heißt, legt die Praxis eng aus: Sobald Sie die Arbeiten verbindlich vergeben oder die Firma mit dem Ausbau beginnt, ist die Maßnahme im Sinne der Vorschrift begonnen. Sicher ist nur die Reihenfolge: Antrag einreichen, Zusage abwarten, dann beauftragen.

Drei praktische Punkte zum Einreichen:

  • Eingang dokumentieren: Auf dem Postweg am besten als Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung; online speichern Sie die Bestätigung der Übermittlung samt Datum. So können Sie später belegen, wann der Antrag eingegangen ist.
  • Rückfragen erwarten: Fehlen Unterlagen oder ist die Begründung unklar, meldet sich die Pflegekasse. Beantworten Sie Rückfragen schriftlich und zeitnah – der Bearbeitungszeitraum läuft dabei weiter.
  • Fristen kennen: Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen drei Wochen nach Antragseingang. Sie verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Entscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist – etwa weil die Kasse die Erforderlichkeit der Maßnahme prüfen lässt. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie das rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung").

Die Genehmigungsfiktion ist kein Freibrief zum voreiligen Bauen: Sie greift erst, wenn die Kasse die Frist ohne begründete Mitteilung versäumt hat, und in der Praxis ist der sicherste Weg weiterhin, auf die schriftliche Zusage zu warten. Aber sie gibt Ihnen ein Instrument, wenn die Bearbeitung ins Stocken gerät: Weisen Sie die Kasse nach Ablauf der Frist schriftlich auf die Überschreitung hin und fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand.

Schritt 6: Die Zusage abwarten – und den Bescheid prüfen

Erhält der Antrag grünes Licht, kommt ein schriftlicher Bescheid (bei Online-Verfahren auch digital). Prüfen Sie darin vier Punkte:

  1. Höhe des Zuschusses: Bis zu 4.180 € je Maßnahme – die Kasse kann auch weniger bewilligen, wenn die förderfähigen Kosten darunter liegen. Der Zuschuss ist ein Höchstbetrag, keine Pauschale: Maßgeblich sind die tatsächlich entstandenen, anerkannten Kosten.
  2. Beschreibung der Maßnahme: Der Bescheid bezieht sich auf die beantragte Maßnahme. Bauen Sie später etwas anderes oder deutlich Umfangreicheres, deckt die Zusage das nicht ab – klären Sie Abweichungen vorher.
  3. Nebenbestimmungen und Fristen: Manche Bescheide enthalten Auflagen, etwa eine Frist, innerhalb derer die Maßnahme umgesetzt und die Rechnungen eingereicht werden müssen, oder die Pflicht, Änderungen mitzuteilen. Notieren Sie sich diese Fristen.
  4. Erläuterungen zur Auszahlung: In der Regel nennt der Bescheid, welche Belege nach Abschluss einzureichen sind und auf welches Konto überwiesen wird.

Erst jetzt vergeben Sie den Auftrag an die Fachfirma. Wer vorher baut, trägt das Risiko, dass die Kasse die Zusage nicht erteilt – etwa weil sich herausstellt, dass die Maßnahme im Einzelfall nicht anerkannt wird.

Schritt 7: Umbau, Belege einreichen, Auszahlung

Nach der Zusage läuft der Umbau. Für die spätere Auszahlung kommt es auf saubere Belege an:

  • Rechnung muss zur Maßnahme passen: Die Rechnung der Fachfirma soll die bewilligte Maßnahme benennen – im Idealfall entspricht sie der Positionenliste des Angebots. Wurde vor Ort etwas anderes umgesetzt (andere Duschtasse, zusätzliche Armatur), lassen Sie die Rechnung entsprechend beschriften, bevor Sie sie einreichen.
  • Zahlungsnachweise sammeln: Überweisen Sie die Rechnungsbeträge und bewahren Sie die Kontoauszüge auf. Barzahlung sollten Sie vermeiden: Sie erschwert den Nachweis gegenüber der Pflegekasse und kostet zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
  • Lohnanteil für die Steuer notieren: Der separat ausgewiesene Lohnanteil der Handwerkerrechnung ist die Grundlage für die Steuerermäßigung von 20 %, maximal 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG) – die Unterlagen dafür sammeln Sie am besten direkt mit.
  • Rechnungen einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der Pflegekasse ein – postalisch oder über das Portal, am besten mit dem Hinweis auf das Aktenzeichen aus dem Bescheid. Die Kasse prüft und überweist den Zuschuss auf das angegebene Konto. Die Auszahlung dauert in der Praxis meist einige Wochen; fragen Sie bei Bedarf nach dem Stand nach.

Tipp: Reichen Sie die Belege vollständig in einem Rutsch ein. Nachgereichte Einzelbelege verlängern die Prüfung, und jede Nachfrage der Kasse kostet Zeit.

Wenn der Bescheid anders ausfällt: Widerspruch möglich

Wird der Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt, ist das kein Endpunkt. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (vgl. § 84 SGG). Der Widerspruch ist formlos möglich, kostet kein Geld und sollte begründet sein. Typische Ablehnungsgründe sind: Die Maßnahme wurde als nicht erforderlich für die häusliche Pflege eingestuft, der Antrag kam nach Baubeginn oder der Pflegebezug war nicht erkennbar. Oft hilft eine ärztliche Stellungnahme oder eine präzisere Beschreibung des Pflegenutzens. Eine eigene Anleitung mit Formulierungshilfen finden Sie unter „Widerspruch bei der Pflegekasse".

Sonderfälle, die den Ablauf verändern

  • Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: Leben zwei pflegebedürftige Personen in einer Wohnung, kann jede den Zuschuss beantragen – insgesamt bis zu 8.360 €, bei bis zu vier Berechtigten höchstens 16.720 € je Maßnahme. Jede Person stellt den Antrag bei ihrer eigenen Pflegekasse; die Kassen teilen die Kosten untereinander auf. Mehr dazu: „Mehrere Maßnahmen".
  • Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung nach § 554 BGB einholen (Schritt 3); bei Auszug kann der Vermieter Rückbau verlangen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • Kombination mit Kredit: Den Eigenanteil über dem Zuschuss finanziert der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 € je Wohneinheit, über die Hausbank); der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – vor der Planung den Status auf kfw.de/455-B prüfen. Der Zuschuss der Pflegekasse und der Kredit sind kombinierbar; die Regeln zu echten Zuschuss-Kombinationen stehen unter Badumbau-Förderung kombinieren: Zuschüsse und Kredite stapeln (2026).
  • Hilfsmittel vor dem Umbau: Duschstuhl, Badewannenlifter und ähnliche Hilfsmittel beantragen Sie bei der Krankenkasse (§ 33 SGB V), nicht bei der Pflegekasse – sie überbrücken die Zeit bis zum Umbau: Krankenkasse und Badumbau: Hilfsmittel nach § 33 SGB V – und was die Pflegekasse zahlt.

Checkliste für den Antrag

  • [ ] Zuständige Pflegekasse ermittelt (bei der eigenen Krankenkasse)
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid liegt vor (sonst zuerst Pflegegrad beantragen)
  • [ ] Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung und getrenntem Lohnanteil eingeholt
  • [ ] Bei Mietwohnung: Vermieter informiert, Zustimmung eingeholt (§ 554 BGB)
  • [ ] Antrag (Formular oder formlos) mit Pflegegrad-Bescheid, Angebot, ggf. Fotos/Skizzen eingereicht – vor Baubeginn
  • [ ] Eingang des Antrags dokumentiert (Einschreiben, Portal-Bestätigung)
  • [ ] Bearbeitungsfrist im Blick (3 Wochen, bei Gutachten 5 Wochen; bei Überschreitung schriftlich nachfassen)
  • [ ] Schriftliche Zusage abgewartet, Bescheid auf Höhe, Maßnahmenbeschreibung und Fristen geprüft
  • [ ] Erst nach Zusage: Auftrag an die Fachfirma vergeben
  • [ ] Rechnungen und Zahlungsnachweise gesammelt (per Überweisung gezahlt)
  • [ ] Belege vollständig eingereicht, Auszahlung geprüft
  • [ ] Lohnanteil der Rechnung für die Steuererklärung aufgehoben (§ 35a EStG)

Fragen und Antworten

Muss ich ein Formular der Pflegekasse verwenden?

Nein. Der Antrag ist formlos möglich; viele Kassen stellen aber Vordrucke bereit, die die Angaben strukturieren. Entscheidend ist der Inhalt: Person, Maßnahme, Pflegebezug, Kostenvoranschlag – und der Eingang vor Baubeginn.

Was passiert, wenn die Pflegekasse nicht rechtzeitig entscheidet?

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen nach Antragseingang (fünf Wochen, wenn ein Gutachten nötig ist). Versäumt die Kasse die Frist ohne rechtzeitige schriftliche Begründung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Praktisch sicherer ist, die Zusage abzuwarten und bei Verzögerung schriftlich nachzufassen.

Kann ich den Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Dienstleister?

Sie können den Antrag selbst stellen – er ist formlos und kostenlos. Manche Sanitärfirmen und Dienstleister bieten gegen Gebühr an, den Antrag vorzubereiten; notwendig ist das nicht. Kostenlose Hilfe gibt es bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse (§ 7a SGB XI) und bei Pflegestützpunkten.

Wird der Zuschuss direkt an die Firma gezahlt?

In der Regel nicht. Der Zuschuss wird nach Einreichung der Rechnungen an die pflegebedürftige Person (bzw. das angegebene Konto) ausgezahlt; die Rechnungen bezahlen Sie selbst. Klären Sie abweichende Zahlungswege im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse.

Kann ich den Antrag stellen, bevor der Pflegegrad-Bescheid da ist?

Der Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Sinnvoll ist, den Pflegegrad zu beantragen, sobald absehbar ist, dass ein Umbau ansteht – aber mit dem Umbau selbst warten Sie, bis beide Bescheide vorliegen.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zum Geld?

Richtwert: einige Wochen für die Zusage (gesetzlich bis zu drei Wochen, bei Gutachten bis zu fünf) plus einige Wochen für Prüfung und Auszahlung nach Einreichung der Rechnungen. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts.

Fazit

Der Antrag auf den Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau ist kein bürokratisches Monster, aber ein Prozess mit klarer Reihenfolge: Pflegegrad sichern, Angebot mit Leistungsbeschreibung einholen, Antrag vor Baubeginn einreichen, Zusage abwarten, dann bauen und nach Abschluss die Belege einreichen. Wer den Eingang dokumentiert, die Bearbeitungsfrist von drei Wochen kennt und die Unterlagen vollständig einreicht, hat den Prozess fest im Griff – und spart sich bis zu 4.180 € Eigenanteil. Alle Förderwege im Überblick und weiterführende Ratgeber finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Bundesgesundheitsministerium, „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung" (Bearbeitungsfrist 3 bzw. 5 Wochen, Genehmigungsfiktion, Höchstbeträge): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung
  • AOK, „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (Antragsformular, Kostenvorschlag, Fotos/Skizzen als Unterlagen): https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/wohnraumanpassungen-und-barrierefreiheit
  • § 84 SGG (Widerspruchsfrist von einem Monat): https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
  • § 554 BGB (Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse.

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