Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss. Ohne Pflegegrad bleiben Steuerermäßigung, KfW-Kredit und regionale Programme. Der Check klärt, was bei Ihnen infrage kommt.

Viele, denen das Geld zusteht, beantragen es nie: Sie haben einen Pflegegrad und kennen den Zuschuss nicht — oder sie haben nie prüfen lassen, ob ein Pflegegrad vorliegt. Genau das klärt der Check, kostenlos und unverbindlich.
Erst Zusage, dann Umbau. Wer umgekehrt vorgeht, riskiert den Zuschuss.
Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Wer zuerst beauftragt und dann fragt, geht in der Regel leer aus. Deshalb klären wir die Förderfrage, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Sie beantworten wenige Fragen zu Ihrer Situation. Wir ordnen ein, welche Förderung infrage kommt, und sagen Ihnen, welche Unterlagen die Pflegekasse braucht. Kostenlos und unverbindlich.
Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine Beihilfe: Sie zahlen nichts zurück und nehmen keinen Kredit auf. Die Entscheidung trifft allein die Pflegekasse, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mehr dazu im Ratgeber: Badumbau in Ihrer Stadt: Kosten, Ablauf und Förderung.
Ein fester Ablauf, ein Ansprechpartner. Vom ersten Anruf bis zur Förderzusage bleibt alles nachvollziehbar.
Wenige Fragen zu Ihrer Situation beantworten. Wir ordnen ein, welche Förderung infrage kommt.
Persönliche Beratung und Vorbereitung des Antrags nach § 40 SGB XI, inklusive der nötigen Unterlagen.
Die Pflegekasse entscheidet. Erst mit der schriftlichen Zusage wird der Umbau beauftragt.
Fachbetrieb aus der Region, Festpreis vorab. Wir bleiben bis zur Abnahme an Ihrer Seite.
Viele Angehörige übernehmen die Planung, und genau dafür ist der Ablauf gedacht: Wir übernehmen Technik, Termine und den Förderantrag, Sie behalten den Überblick. Alles läuft über einen festen Ansprechpartner, auch wenn Sie nicht vor Ort sind.
So läuft es ab ›Keine Hotline, kein Wechsel der Gesprächspartner: Diese beiden kümmern sich – vom ersten Anruf bis zur Abnahme.
Nimmt Ihre Anfrage entgegen, beantwortet Fragen zu Förderung und Ablauf und bleibt Ihr fester Kontakt am Telefon – auch während des Umbaus.
Kommt zum Aufmaß vor Ort, stimmt die Lösung mit dem Fachbetrieb ab und macht die Abnahme mit Ihnen – persönlich und vor Ort.
Der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €) setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad gibt es andere Wege: Steuerermäßigung nach § 35a EStG, KfW-Kredit 159 und regionale Programme. Der Check zeigt, was für Sie infrage kommt.
Ja. Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Deshalb gilt: erst die schriftliche Zusage der Pflegekasse abwarten, dann beauftragen.
Nein. Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine Beihilfe und wird nicht zurückgezahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, jede Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung.
Nichts. Der Check, das Beratungsgespräch und die Einschätzung Ihrer Förderchancen sind kostenlos und unverbindlich.
Der Check dauert nur wenige Minuten. Oder rufen Sie direkt an: persönlich, kostenlos und unverbindlich.