Förderung nach § 40 SGB XI: Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme Kostenlos & unverbindlich
RRatgeberBadumbau & Pflegekasse 📞Kostenlose Hotline0208 3067 1931
Förder-Check

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für den Badumbau. Ob Ihr Fall gefördert wird, prüft der Check.

Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss. Ohne Pflegegrad bleiben Steuerermäßigung, KfW-Kredit und regionale Programme. Der Check klärt, was bei Ihnen infrage kommt.

Erfreute Frau am Küchentisch mit dem Bewilligungsbescheid der Pflegekasse
Der Bewilligungsbescheid: Grundlage, bevor der Umbau beginnt.
Zuschuss4.180 €
je Maßnahme von der  Pflegekasse
als Zuschuss:  nicht rückzahlbar
Antrag  vor dem Umbau stellen

Warum so viele den Zuschuss verschenken

Viele, denen das Geld zusteht, beantragen es nie: Sie haben einen Pflegegrad und kennen den Zuschuss nicht — oder sie haben nie prüfen lassen, ob ein Pflegegrad vorliegt. Genau das klärt der Check, kostenlos und unverbindlich.

Erst Zusage, dann Umbau. Wer umgekehrt vorgeht, riskiert den Zuschuss.

Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Wer zuerst beauftragt und dann fragt, geht in der Regel leer aus. Deshalb klären wir die Förderfrage, bevor irgendetwas beauftragt wird.

So läuft der Förder-Check

Sie beantworten wenige Fragen zu Ihrer Situation. Wir ordnen ein, welche Förderung infrage kommt, und sagen Ihnen, welche Unterlagen die Pflegekasse braucht. Kostenlos und unverbindlich.

Nicht rückzahlbar, kein Kredit

Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine Beihilfe: Sie zahlen nichts zurück und nehmen keinen Kredit auf. Die Entscheidung trifft allein die Pflegekasse, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mehr dazu im Ratgeber: Badumbau in Ihrer Stadt: Kosten, Ablauf und Förderung.

Förder-CheckKostenlos
Schritt 1 von 7unter 60 Sekunden
Für wen planen Sie den Umbau?
Wählen Sie einfach aus.
Der Handwerker zeigt der älteren Frau das fertige Bad bei der Abnahme
Schritt für Schritt begleitetEin fester Ansprechpartner für Technik, Förderantrag und Termin. Vom Aufmaß bis zur Abnahme.

In vier Schritten zur Förderung

Ein fester Ablauf, ein Ansprechpartner. Vom ersten Anruf bis zur Förderzusage bleibt alles nachvollziehbar.

1

Anspruch prüfen

Wenige Fragen zu Ihrer Situation beantworten. Wir ordnen ein, welche Förderung infrage kommt.

2

Beratung & Antrag vorbereiten

Persönliche Beratung und Vorbereitung des Antrags nach § 40 SGB XI, inklusive der nötigen Unterlagen.

3

Zusage abwarten

Die Pflegekasse entscheidet. Erst mit der schriftlichen Zusage wird der Umbau beauftragt.

4

Umbau mit Förderbegleitung

Fachbetrieb aus der Region, Festpreis vorab. Wir bleiben bis zur Abnahme an Ihrer Seite.

Was die Förderung umfasst

  • Wanne raus, bodengleiche Dusche rein als klassische Maßnahme
  • Wohnraumanpassung, die die selbstständige Nutzung des Bads ermöglicht
  • Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme nach § 40 SGB XI

Gut zu wissen

  • Reihenfolge: Antrag vor dem Umbau stellen, erst Zusage, dann beauftragen
  • Zuschuss: nicht rückzahlbar, kein Kredit
  • Entscheidung: trifft die zuständige Pflegekasse
  • Kein Rechtsanspruch: jede Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung
Tochter und Mutter besprechen die Förderung gemeinsam am Küchentisch

Sie organisieren das für Ihre Eltern?

Viele Angehörige übernehmen die Planung, und genau dafür ist der Ablauf gedacht: Wir übernehmen Technik, Termine und den Förderantrag, Sie behalten den Überblick. Alles läuft über einen festen Ansprechpartner, auch wenn Sie nicht vor Ort sind.

So läuft es ab ›

Ihre Ansprechpartner

Keine Hotline, kein Wechsel der Gesprächspartner: Diese beiden kümmern sich – vom ersten Anruf bis zur Abnahme.

Rainer Brettner
Beratung & Support

Nimmt Ihre Anfrage entgegen, beantwortet Fragen zu Förderung und Ablauf und bleibt Ihr fester Kontakt am Telefon – auch während des Umbaus.

Ronny Christiansen
Vertrieb & Außendienst

Kommt zum Aufmaß vor Ort, stimmt die Lösung mit dem Fachbetrieb ab und macht die Abnahme mit Ihnen – persönlich und vor Ort.

Häufige Fragen

Geht der Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €) setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad gibt es andere Wege: Steuerermäßigung nach § 35a EStG, KfW-Kredit 159 und regionale Programme. Der Check zeigt, was für Sie infrage kommt.

Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?

Ja. Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Deshalb gilt: erst die schriftliche Zusage der Pflegekasse abwarten, dann beauftragen.

Ist der Zuschuss ein Kredit?

Nein. Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine Beihilfe und wird nicht zurückgezahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, jede Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung.

Was kostet der Förder-Check?

Nichts. Der Check, das Beratungsgespräch und die Einschätzung Ihrer Förderchancen sind kostenlos und unverbindlich.

Förderfähig? In 5 Minuten wissen Sie es.

Der Check dauert nur wenige Minuten. Oder rufen Sie direkt an: persönlich, kostenlos und unverbindlich.

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