Badumbau-Förderung in Bayern: Zuschüsse, Baudarlehen und Kredite (2026)

Wer in Bayern wohnt und sein Bad altersgerecht oder behindertengerecht umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, das leistungsfreie Baudarlehen des Freistaats für behindertengerechte Anpassungen, KfW-Kredite und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Bayern ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.
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Die Förderwege in Bayern im Überblick
| Förderung | Art | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Zuschuss | bis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)[1] | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| Bayerisches Wohnungsbauprogramm | leistungsfreies Baudarlehen | bis 10.000 € | behindertengerechte Anpassung, Antrag bei Landratsamt/kreisfreier Stadt |
| KfW – Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) | Kredit | max. 50.000 € je Wohneinheit[2] | Badumbau, ohne Pflegegrad möglich |
| KfW – Zuschuss 455-B | Zuschuss | 10 % (max. 2.500 €)[3] | seit 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge |
| Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[4] | Lohnanteil separat ausgewiesen |
Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (Mittel ausgeschöpft); neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Eine Wiederaufnahme käme frühestens 2027 mit neuen Bundesmitteln in Betracht. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 läuft weiter[2].
Das bayerische Baudarlehen im Detail
Der Freistaat Bayern fördert über das Bayerische Wohnungsbauprogramm die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung – mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 €. „Leistungsfrei“ bedeutet: Das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden, solange die geförderte Wohnung dem begünstigten Personenkreis zur Verfügung steht. Gefördert werden bauliche Anpassungen wie der Umbau des Bades, die Beseitigung von Schwellen oder die Verbreiterung von Türen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Mensch mit Behinderung lebt, dessen Wohnbedürfnisse die Maßnahme dient. Anträge für Eigenwohnraum stellt man beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt – nicht bei einer Bank (stmb.bayern.de).
Hinweis: Dieses Programm ist auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet. Wer ohne Behinderung, aber im Alter sicherer wohnen möchte, nutzt in Bayern in erster Linie die bundesweiten Wege – Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Kredit 159 und Steuerermäßigung.
Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Bayern: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 €[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen – rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich grundsätzlich mit Krediten wie dem KfW-159 kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse, beim Pflegestützpunkt oder bei der Wohnberatung beraten lassen.
KfW-Förderung: Kredit 159 statt gestopptem Zuschuss
- Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2] als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – ausdrücklich auch den Badumbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über die Hausbank.
- Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €[3] pro Wohneinheit – seit dem 31.07.2026 gestoppt[3]; neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026).
Weitere Fördermittel für Bayern
- Kommunale Angebote: Viele bayerische Städte, Landkreise und Gemeinden bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen – vom Zuschuss für Haltegriffe bis zur kostenlosen Wohnberatung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
- Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[4]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
- Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; dient die Maßnahme der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis.
- Wohnberatung: Viele bayerische Landkreise und Städte betreiben Wohnberatungsstellen, die kostenlos zu barrierearmem Wohnen beraten – oft mit Musterräumen und Materialien zum Ausprobieren.
Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung
| Schritt | Was passiert | Wo |
|---|---|---|
| 1. Angebote | Drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | bei Ihnen zu Hause |
| 2. Pflegegrad prüfen | Ggf. Pflegegrad beantragen oder Bescheid bereitlegen | Pflegekasse |
| 3. Pflegekassen-Antrag | Zuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem Baubeginn | Pflegekasse |
| 4. Landesmittel | Bei Behinderung: Baudarlehen des Freistaats beantragen | Landratsamt / kreisfreie Stadt |
| 5. Umbau | Fachfirma beauftragen und ausführen lassen | Baustelle |
| 6. Belege | Rechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahlt | Pflegekasse |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, das Landratsamt für das Baudarlehen ebenfalls. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse, das Landratsamt und die Steuererklärung gebraucht.
Checkliste: So beantragen Sie die Bayern-Förderung richtig
- [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
- [ ] Bei Behinderung: Baudarlehen beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen
- [ ] Antragsstopp des Zuschusses 455-B berücksichtigt (seit 31.07.2026 keine neuen Anträge; Alternative: KfW-Kredit 159)
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] Bei Bedarf KfW-Kredit 159 über die Hausbank beantragen
- [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen
Beratung in Bayern: Diese Stellen helfen kostenlos
Wer in Bayern den Badumbau plant, hat mehrere kostenlose Anlaufstellen: Die Pflegestützpunkte beraten unabhängig zu Pflegegrad und Pflegekassen-Zuschuss, die Wohnberatungsstellen vieler Landkreise und Städte informieren zu barrierearmem Wohnen – oft mit Musterräumen, in denen sich Haltegriffe, Duschhocker und Armaturen ausprobieren lassen – und das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt erläutert die Voraussetzungen für das leistungsfreie Baudarlehen des Freistaats.
Sinnvoll ist es, die Beratungen vor den Vor-Ort-Terminen der Fachfirmen wahrzunehmen: Wer zuerst weiß, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Unterlagen die Anträge erfordern, kann die Firmen gezielt nach einer förderfähigen Ausführung fragen. Nehmen Sie zu den Gesprächen den Grundriss des Bades und – falls vorhanden – den Pflegegrad-Bescheid mit. So klären Sie offene Fragen in einem Termin und halten den Zeitplan für die Anträge ein, die vor dem Baubeginn gestellt werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Bayern einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?
Einen klassischen Zuschuss für alle Eigentümer gibt es nicht. Der Freistaat vergibt über das Bayerische Wohnungsbauprogramm ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 € für die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums, wenn im Haushalt ein Mensch mit Behinderung lebt. Antrag beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.
Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Bayern?
Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.
Kann ich Pflegekasse und KfW-Förderung kombinieren?
Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse und der KfW-Kredit 159 schließen sich nicht aus. Die Reihenfolge ist wichtig: erst die Förderzusage, dann der Baubeginn.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159[2]; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] und nimmt keine neuen Anträge an (Stand: September 2026). Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse – die Beratung ist kostenlos.
Was kostet ein Badumbau in Bayern?
Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.
Kann ich als Mieter in Bayern die Förderung beantragen?
Ja. Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss und den KfW-Kredit 159 beantragen, benötigen aber die Zustimmung des Vermieters – dient die Maßnahme der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?
Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Auch das Landratsamt arbeitet mit einer gewissen Vorlaufzeit. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?
Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zum Landratsamt geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.
Fazit
Bayern bietet für den Badumbau vor allem drei Wege: den bundesweiten Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1], den KfW-Kredit 159 bis 50.000 €[2] und – für Haushalte mit einem Menschen mit Behinderung – das leistungsfreie Baudarlehen des Freistaats bis 10.000 €. Dazu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B lohnt der Blick auf die aktuelle Lage bei der KfW – der Kredit 159 läuft weiter.
Quellen
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank; weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis für barrierereduzierende Veränderungen in der Mietwohnung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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