Barrierefreies Bad: Kosten, DIN 18040-2 und Förderung (2026)
Ein barrierefreies Bad bedeutet: Dusche, WC und Waschtisch sind ohne fremde Hilfe nutzbar – mit Rollator, Gehhilfe oder im Sitzen. Das ist keine Frage des Komforts, sondern der Sicherheit: Nasse Böden, hohe Wannenränder und fehlende Griffe sind die häufigsten Sturzursachen im Haushalt. Wer die Kosten realistisch einschätzt, die Normmaße der DIN 18040-2 kennt und die Förderung richtig beantragt, plant ein Bad, das jahrzehntelang trägt – und spart dabei bares Geld. Dieser Ratgeber zeigt die Kostenpositionen, die wichtigsten Maße und alle Förderwege mit Quellen. Die komplette Kostentabelle finden Sie zusätzlich unter Badumbau-Kosten im Überblick.
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Was ein „barrierefreies Bad“ nach DIN 18040-2 konkret bedeutet
Die DIN 18040-2 definiert, ab wann ein Bad als barrierefrei gilt. Die Kernmaße:
| Bauteil | Barrierefrei (Mindeststandard) | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Duschfläche | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche vor Dusche, WC, Waschtisch | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Einstieg in die Dusche | max. 2 cm Schwelle | schwellenlos |
| Lichte Türbreite | mind. 80 cm | mind. 90 cm |
| WC-Sitzhöhe | 46–48 cm | 46–48 cm |
| Waschtisch-Oberkante | max. 80 cm, unterfahrbar | max. 80 cm, unterfahrbar |
| Bodenbelag | rutschhemmend; Duschbereich mind. Bewertungsgruppe B (DIN 51097; in der Praxis R10-Fliesen mit B-Einstufung) | B oder besser |
Quelle: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von seniorbad.de, pflege-panorama.de und dallmer.de (Maßtabellen).
Für die meisten Senioren reicht der barrierefreie Standard. Rollstuhlgerecht (Kennzeichnung „R“) ist erst nötig, wenn dauerhaft ein Rollstuhl genutzt wird. Wichtig: Eine Schwelle von mehr als 2 cm gilt nach der Norm nicht mehr als barrierefrei – und genau solche Schwellen werden später oft zur Stolperfalle. Ein ausführlicher Ratgeber zu den Normmaßen findet sich unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Die Kostenpositionen im Überblick
Die Gesamtkosten hängen von Ausgangszustand, Badgröße und Ausstattung ab. Typische Positionen (Richtwerte 2026, regional unterschiedlich – verbindlich ist das Angebot vor Ort):
| Kostenposition | Richtwert |
|---|---|
| Demontage und Entsorgung der alten Ausstattung | ca. 400–800 € |
| Bodengleiche Dusche (Duschfläche, Abdichtung, Ablauf) | ca. 1.500–4.000 € |
| Wandpaneele oder Fliesenarbeiten im Duschbereich | ca. 600–2.500 € |
| Türverbreiterung auf 80 cm lichte Breite | ca. 1.500–4.000 € |
| Haltegriffe, Stützklappgriffe, angepasste Armaturen | ca. 500–1.500 € |
| Unterfahrbarer Waschtisch | ca. 300–800 € |
| Sanitärinstallation und Montage | ca. 800–1.500 € |
Die Einzelpositionen sind Richtwerte ohne Quellenbindung – sie helfen beim Vergleich von Angeboten, ersetzen aber kein Aufmaß. Quellen für die Größenordnung: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de und emax-haustechnik.de (Kostenübersichten zum barrierefreien Bad).
Wie viel ein barrierefreies Bad je nach Umfang kostet
Je nachdem, wie viel umgebaut wird, ergeben sich deutlich unterschiedliche Summen:
| Umfang | Kostenrahmen (Richtwerte 2026) |
|---|---|
| Nur Duschbereich barrierefrei nachrüsten (einfache bodengleiche Duschfläche) | ca. 1.500–4.000 € |
| Umbau Badewanne → barrierefreie Dusche (Systemlösung) | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche (DIN-konform) | ca. 5.000–8.000 € |
| Kompletter Badumbau nach DIN 18040-2 (inkl. Türverbreiterung, Haltegriffe, neuer Boden) | ca. 10.000–15.000 € und mehr |
| Rollstuhlgerechte Ausführung (R, größere Flächen, Schiebetür) | deutlich über 15.000 €, stark objektabhängig |
Quellen für die Spannen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de (Kostenübersicht Wanne zur Dusche), emax-haustechnik.de; die oberen Komplettumbau-Werte sind Richtwerte ohne Quellenbindung, da sie stark von Grundriss und Ausstattung abhängen.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Eine bodengleiche, DIN-konforme Dusche für 7.000 €. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Eigenanteil sinkt damit auf rund 2.820 € – vorausgesetzt, der Antrag wurde vor Baubeginn gestellt.
Förderung 1: Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €)
Die wichtigste Förderung für ein barrierefreies Bad ist der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Dazu zählen ausdrücklich Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen – also auch eine barrierefreie Dusche, Türverbreiterungen oder Haltegriffe.
Voraussetzungen:
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5.
- Der Antrag geht vor Baubeginn bei der Pflegekasse ein – ein Antrag nach Baubeginn wird abgelehnt.
- Die Maßnahme dient der Erleichterung der Pflege oder der selbstständigen Lebensführung.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € je Maßnahme[1] steigen (4.180 € je Pflegebedürftigem; bei mehr als vier Personen wird der Gesamtbetrag von 16.720 € anteilig aufgeteilt). Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de.
Förderung 2: KfW – 455-B stoppt, Kredit 159 bleibt
Der KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt: Die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[2]. Bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet; eine Wiederaufnahme käme nur bei neuen Bundesmitteln in Betracht (frühestens 2027). Planen Sie keine Mittel ein, deren Bewilligung nicht sicher ist. Quelle: kfw.de, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026.
Als Alternative bietet die KfW den zinsgünstigen Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ – bis zu 50.000 €[3] je Wohneinheit, ohne Pflegegrad beantragbar über die Hausbank. Quelle: kfw.de, Produktseite Kredit 159. Beide Wege erklärt unser Beitrag mehr dazu.
Förderung 3: Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt gewährt das Gesetz eine Steuerermäßigung von 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr[4] (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig für den Badumbau:
- Absetzbar sind nur die Arbeitskosten (Lohn und Fahrtkosten laut Rechnung), nicht das Material.
- Ausschluss: Die Ermäßigung gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss (etwa der Pflegekassen-Zuschuss oder ein KfW-Darlehen) genutzt wird (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG)[4]. Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de.
Ob der § 35a-Abzug für Sie greift, hängt also davon ab, wie Sie finanzieren. Diese Details klärt im Einzelfall der Steuerberater – mehr dazu in unserem Ratgeber mehr dazu.
So stellen Sie den Antrag richtig (Ablauf)
- Pflegegrad prüfen: Liegt noch kein anerkannter Pflegegrad vor, zuerst Pflegegrad beantragen (formlos bei der Pflegekasse möglich; Begutachtung durch den Medizinischen Dienst). Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss nach § 40 SGB XI[1].
- Angebote einholen: Zwei bis drei Festpreisangebote mit detaillierter Leistungsbeschreibung – idealerweise mit den Normmaßen der DIN 18040-2.
- Antrag stellen – vor Baubeginn: Formloses Schreiben an die Pflegekasse mit Angebot und Beschreibung der Maßnahme. Der Eingang vor Baubeginn ist entscheidend.
- Zusage abwarten: Erst nach schriftlicher Bestätigung starten. Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen.
- Umbau durchführen und Rechnungen einreichen: Belege aufbewahren und nach Abschluss einreichen – die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nachträglich aus.
Checkliste für Ihr barrierefreies Bad
- [ ] Raum vermessen: Bewegungsflächen 120 × 120 cm (R: 150 × 150 cm) vor Dusche, WC und Waschtisch
- [ ] Duschfläche mind. 120 × 120 cm geplant; Einstieg max. 2 cm (R: schwellenlos)
- [ ] Lichte Türbreite geprüft: mind. 80 cm, bei Rollstuhl 90 cm; Tür nach außen öffnend oder Schiebetür
- [ ] Rutschhemmender Bodenbelag (R10 nach DIN 51130 bzw. Bewertungsgruppe B nach DIN 51097) gewählt
- [ ] Haltegriffe an Dusche und WC von Anfang an eingeplant
- [ ] WC-Sitzhöhe 46–48 cm, Waschtisch unterfahrbar mit max. 80 cm Oberkante
- [ ] Pflegegrad-Status geklärt (vorhanden oder beantragt?)
- [ ] Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn gestellt
- [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt; Kredit 159 über Hausbank)
- [ ] Steuerliche Prüfung (§ 35a EStG) mit Steuerberater besprochen
- [ ] Rechnungen und Zahlungsnachweise gesammelt
Die häufigsten Fragen
Was kostet ein barrierefreies Bad mindestens?
Eine einfache bodengleiche Duschfläche beginnt bei etwa 1.500 € (reine Duschfläche ohne aufwendige Umgebung); mit Fliesen, Abdichtung und Glasabtrennung liegen die meisten Projekte bei 2.500–4.000 € und mehr. Quelle: gira.de, emax-haustechnik.de.
Muss ich einen Pflegegrad haben, um den Zuschuss zu bekommen?
Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] setzt einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 voraus. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (soweit kein Ausschluss greift).
Gilt die DIN 18040-2 auch in der Mietwohnung?
Für Bestandswohnungen nicht automatisch. Für den Umbau in der Mietwohnung brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters (§ 554 BGB)[5]. Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum.
Übernimmt die Pflegekasse ein komplett barrierefreies Bad?
Der Zuschuss ist auf 4.180 €[1] je Maßnahme begrenzt und deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung sind bis zu 16.720 €[1] möglich.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Barrierefrei bedeutet nutzbar mit Gehhilfen und Rollator (Duschfläche 120 × 120 cm, max. 2 cm Schwelle, Tür ab 80 cm). Rollstuhlgerecht („R“) verlangt größere Bewegungsflächen (150 × 150 cm), völlig schwellenlosen Einstieg und Türen ab 90 cm.
Kann ich Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren?
Grundsätzlich ja, es gelten Kumulierungsregeln. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – es werden keine neuen Anträge angenommen (Stand: September 2026)[2]; der Kredit 159 kann über die Hausbank beantragt werden[3]. Lassen Sie sich die Kombination im Einzelfall schriftlich bestätigen.
Fazit
Ein barrierefreies Bad ist planbar und finanzierbar, wenn man die Normmaße der DIN 18040-2 kennt und die Förderung richtig nutzt: 1.500–4.000 € für die einzelne Duschfläche, 5.000–8.000 € für eine DIN-konforme bodengleiche Dusche, 10.000 € und mehr für den Komplettumbau. Mit Pflegegrad senkt der Zuschuss der Pflegekasse den Eigenanteil um bis zu 4.180 €[1] – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor dem Baubeginn. Prüfen Sie den KfW-Status und lassen Sie sich mehrere Festpreisangebote geben. Weitere Informationen finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 35a EStG (20 %, max. 1.200 €, Ausschluss bei öffentlicher Förderung): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- seniorbad.de, „Barrierefreie Dusche: Maße nach DIN 18040-2“: https://www.seniorbad.de/barrierefreie-dusche-masse
- pflege-panorama.de, „Barrierefreies Bad nach DIN 18040“: https://www.pflege-panorama.de/ratgeber/barrierefreies-bad-nach-din-18040-standards-anforderungen/
- dallmer.de, „Barrierefreies Bad“ (Maßtabellen DIN 18040-2 / R): https://www.dallmer.de/ch/wissen/barrierefreies-bad.php
- altersgerecht-modernisieren.de, „Barrierefreies Badezimmer“ (Kostenübersicht): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/barrierefreies-badezimmer/
- emax-haustechnik.de, „Barrierefreies Bad: Kosten und Planung“: https://www.emax-haustechnik.de/bad/barrierefreies-bad
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnisanspruch des Mieters für barrierereduzierende bauliche Veränderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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