Barrierefreies Bad planen: 7 Schritte, Checkliste und Förderung (2026)

Ein barrierefreies Bad entsteht nicht am Telefon, sondern am Reißbrett. Wer die Planung in klare Schritte zerlegt, vermeidet die typischen Fehler: fehlende Normmaße, Angebote ohne Leistungsbeschreibung und Förderanträge, die zu spät gestellt werden. Dieser Ratgeber führt in 7 Schritten von der Bedarfsanalyse bis zur Abnahme – mit den Maßen der DIN 18040-2, den wichtigsten Förderwegen und einer Checkliste zum Abhaken. Die Kostenfrage behandelt der Beitrag „Barrierefreies Bad: Kosten“, den Überblick über alle Fördermittel finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.
→ Direkt anfragen: Wanne zur Dusche zum Festpreis – unverbindlich und kostenlos.
Schritt 1: Bedarf und Mobilität ehrlich einschätzen
Die Planung beginnt nicht mit der Dusche, sondern mit der Frage: Wer nutzt das Bad, wie, und wie wird es in fünf Jahren genutzt? Drei Punkte sind entscheidend:
- Mobilität heute: Gehhilfe, Rollator oder Rollstuhl? Wie hoch sind die Kräfte beim Transfer, beim Heben der Beine, beim Aufstehen?
- Mobilität morgen: Wer heute mit dem Rollator plant, kann morgen auf den Rollstuhl angewiesen sein. Wer die größeren Normmaße wählt, sichert das Bad längerfristig ab – kostet aber mehr Fläche und Geld.
- Pflegesituation: Kommt ein Pflegedienst, helfen Angehörige? In einer offenen, bodengleichen Dusche kann eine zweite Person deutlich besser unterstützen als in einer engen Duschkabine.
Aus dieser Einschätzung ergibt sich der Standard: barrierefrei (Mindeststandard, nutzbar mit Gehhilfen) oder rollstuhlgerecht (Kennzeichnung „R“, nutzbar mit Rollstuhl). Die Maße beider Standards stehen in Schritt 4.
Schritt 2: Budget und Förderung klären
Ein barrierefreier Badumbau kostet je nach Umfang etwa 10.000 bis 15.000 € und mehr (Richtwerte 2026, Quelle: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de; Details unter Badumbau-Kosten im Überblick). Deshalb gehört die Förderung früh in die Planung – die wichtigsten Wege:
- Pflegekasse: Bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, wenn ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – das ist die wichtigste Frist der gesamten Planung.
- KfW: Der Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[2]. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, ohne Pflegegrad) bleibt über die Hausbank beantragbar[3].
- Krankenkasse: Hilfsmittel wie Haltegriffe, Duschstuhl oder Stützklappgriffe übernimmt die Krankenkasse nach § 33 SGB V – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung, eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht (häufig verlangt die Krankenkasse eine Genehmigung)[4]. Sie lassen sich mit dem Umbau-Zuschuss kombinieren.
- Steuer: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, nach § 35a EStG[5] – allerdings nur für Anteile, für die keine öffentliche Förderung genutzt wird (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
- Land und Kommune: In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK zinsgünstige Kredite; viele Gemeinden haben eigene Zuschussprogramme. Die örtliche Wohnberatungsstelle informiert kostenlos.
Ob ein Pflegegrad besteht oder beantragt werden sollte, klärt der Ratgeber „Pflegegrad beantragen“.
Schritt 3: Bestandsaufnahme vor Ort
Bevor ein Angebot eingeholt wird, muss der Bestand erfasst werden. Eine Fachfirma macht das bei einem Vor-Ort-Termin – notieren Sie sich die Punkte vorher selbst:
- Raummaße: Grundriss, lichte Türbreite (mindestens 80 cm für barrierefrei, 90 cm für rollstuhlgerecht), Deckenhöhe.
- Bodenaufbau: Wie hoch ist der Estrich? Bei Holzbalkendecken im Altbau ist die Absenkung für eine bodengleiche Dusche aufwendiger.
- Leitungen: Wo verlaufen Wasser- und Abwasserleitungen? Wo liegt der Abfluss – in der Nähe der Duschfläche oder weit entfernt?
- Wände: Sind die Wände tragend, eben, gefliest? Können Haltegriffe sicher befestigt werden?
- Zugang: Wie kommt das Material ins Haus? Treppen ohne Aufzug und schmale Türen können die Montage verteuern.
Die Bestandsaufnahme entscheidet darüber, welche Aufbauvarianten möglich sind: Absenkung des Duschbodens, Aufstockung des gesamten Bodens oder eine Systemlösung mit flacher Tasse (Einstieg maximal 2 cm nach DIN 18040-2).
Schritt 4: Anforderungen und Maße festlegen
Die DIN 18040-2 definiert die Mindestmaße des barrierefreien Bads – verbindlich ist die Norm nur, wo die Landesbauordnung sie einbezieht; beim Umbau im Bestand gilt sie als anerkannte Planungsgrundlage. Für das barrierefreie Bad gelten:
| Bauteil | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Duschfläche | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche vor Dusche, WC, Waschtisch | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Einstieg in die Dusche | max. 2 cm Schwelle | schwellenlos |
| Lichte Türbreite | mind. 80 cm | mind. 90 cm |
| WC-Sitzhöhe | 46–48 cm | 46–48 cm |
| Waschtisch-Oberkante | max. 80 cm, unterfahrbar | max. 80 cm, unterfahrbar |
| Bodenbelag | rutschhemmend; im Duschbereich mind. Bewertungsgruppe B (DIN 51097) – üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung | rutschhemmend; mind. Bewertungsgruppe B (DIN 51097), R10-Fliesen mit B-Einstufung |
Quelle: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von seniorbad.de, pflege-panorama.de und dallmer.de.
Diese Maße sind die Planungsgrundlage – und zugleich die Grundlage dafür, dass die Maßnahme als barrierereduzierend anerkannt wird. Haltegriffe an Dusche und WC gehören von Anfang an in die Planung, auch wenn sie später nachrüstbar sind: Die Wandbefestigung muss eingeplant werden.
Schritt 5: Leistungsverzeichnis erstellen lassen
Ein gutes Angebot ist kein Einzeiler, sondern ein Leistungsverzeichnis. Die Positionen eines barrierefreien Badumbaus im Überblick (Richtwerte 2026, ohne Quellenbindung – maßgeblich ist das Angebot vor Ort):
| Kostenposition | Richtwert |
|---|---|
| Demontage und Entsorgung der alten Ausstattung | ca. 400–800 € |
| Bodengleiche Dusche (Duschfläche, Abdichtung, Ablauf) | ca. 1.500–4.000 € |
| Wandpaneele oder Fliesenarbeiten im Duschbereich | ca. 600–2.500 € |
| Türverbreiterung auf 80 cm lichte Breite | ca. 1.500–4.000 € |
| Haltegriffe, Stützklappgriffe, angepasste Armaturen | ca. 500–1.500 € |
| Unterfahrbarer Waschtisch | ca. 300–800 € |
| Sanitärinstallation und Montage | ca. 800–1.500 € |
Prüfen Sie im Angebot, ob Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534, Anschlüsse und Montage enthalten sind. Fehlt eine Position, kommt sie später als Nachtrag dazu.
Schritt 6: Angebote vergleichen und Auftrag vergeben
- Zwei bis drei Festpreisangebote einholen – von Fachbetrieben, die den Vor-Ort-Termin wahrgenommen haben.
- Position für Position vergleichen, nicht nur den Endpreis. Zwei Angebote mit gleicher Summe können ganz unterschiedliche Leistungen enthalten.
- Referenzen und Qualifikationen prüfen: Seit wann besteht der Betrieb? Gibt es nachvollziehbare Beispiele für barrierefreie Umbauten?
- Zeitplan festhalten: Bauzeit, Nutzungsunterbrechung des Bads, Staub- und Schutzmaßnahmen.
- Förderantrag vor Baubeginn stellen: Sobald der Auftrag vergeben ist, geht der Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] bei der Pflegekasse ein – mit Angebot und Beschreibung der Maßnahme. Erst nach der schriftlichen Zusage starten die Arbeiten.
Schritt 7: Umbau, Abnahme und Nacharbeiten
Der Umbau selbst dauert je nach Umfang mehrere Tage bis einige Wochen. An diese Punkte sollten Sie denken:
- Abnahme: Prüfen Sie gemeinsam mit der Firma: Dichtheit der Dusche, Gefälle zum Ablauf, Funktion aller Armaturen, einwandfreier Sitz der Haltegriffe, Fliesenbild und Fugen. Erst mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung.
- Rechnungen einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein – der Zuschuss wird nachträglich ausgezahlt.
- Dokumentation: Bewilligungsbescheid, Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren – für die Auszahlung und die Steuererklärung.
- Einleben: Prüfen Sie nach einigen Wochen, ob Haltegriffe, Duschsitz und Armaturen in der Höhe wirklich passen. Kleine Anpassungen lassen sich meist unkompliziert nachrüsten.
Ein Beispiel aus der Praxis: So sieht die 7-Schritte-Planung aus
Ein Ehepaar Mitte 70 plant den Umbau des Bads im Erdgeschoss, weil die Ehefrau nach einer Hüftoperation einen Rollator nutzt. In Schritt 1 wird klar: Für den Rollator reicht der barrierefreie Standard, ein Rollstuhl ist nicht absehbar. In Schritt 2 stellt sich heraus, dass Pflegegrad 2 anerkannt ist – damit ist der Zuschuss der Pflegekasse in Sichtweite. Die Bestandsaufnahme (Schritt 3) zeigt: Der Estrich ist mit 7 cm dick genug für die Absenkung des Duschbodens, die Tür ist mit 76 cm lichter Breite zu schmal und muss verbreitert werden. Nach DIN 18040-2 werden Duschfläche, Bewegungsflächen und Türbreite festgelegt (Schritt 4). Zwei Fachfirmen liefern Festpreisangebote von 11.200 € und 12.900 € – der Unterschied liegt in der Türverbreiterung und der Abdichtung (Schritt 5 und 6). Der Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI geht vor Baubeginn ein, die Pflegekasse bewilligt 4.180 €[1]. Nach drei Wochen Bauzeit wird abgenommen, die Rechnungen werden eingereicht. Übrig bleibt ein Eigenanteil von rund 7.000 € – finanzierbar über den KfW-Kredit 159. Die Beträge sind ein Beispiel zur Veranschaulichung, keine Garantie – maßgeblich sind die Angebote in Ihrem Fall.
Checkliste: Barrierefreies Bad planen in 7 Schritten
- [ ] Schritt 1: Bedarf und Mobilität eingeschätzt (Gehhilfe, Rollator, Rollstuhl; Pflege durch Angehörige/Pflegedienst)
- [ ] Schritt 2: Budget festgelegt; Pflegegrad-Status geprüft; KfW-Status geprüft (455-B gestoppt seit 31.07.2026); § 35a EStG für ungeförderte Anteile notiert
- [ ] Schritt 3: Bestandsaufnahme gemacht (Raummaße, Türbreite, Bodenaufbau, Leitungen, Zugang)
- [ ] Schritt 4: Normmaße nach DIN 18040-2 festgelegt (barrierefrei oder rollstuhlgerecht)
- [ ] Schritt 5: Leistungsverzeichnis mit allen Positionen erhalten (inkl. Abdichtung nach DIN 18534)
- [ ] Schritt 6: Zwei bis drei Festpreisangebote Position für Position verglichen; Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn gestellt
- [ ] Schritt 7: Abnahme durchgeführt; Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht; Belege aufbewahrt
Die häufigsten Fragen
Wie lange im Voraus sollte ich mit der Planung beginnen?
Am besten zwei bis drei Monate vor dem geplanten Umbau. Die Angebotsphase, die Bearbeitungszeit der Pflegekasse (meist einige Wochen) und der Termin der Fachfirma brauchen Zeit – und der Förderantrag muss vor Baubeginn eingegangen sein.
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Eine bodengleiche, DIN-konforme Dusche liegt bei etwa 5.000–8.000 €, ein kompletter Badumbau nach DIN 18040-2 bei etwa 10.000–15.000 € und mehr (Richtwerte 2026, Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de). Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1].
Muss ich die DIN 18040-2 einhalten?
Für private Umbauten ist die Norm nicht verpflichtend, gilt aber als anerkannte Planungsgrundlage – und als Grundlage der Förderung. Wer die Maße einhält, plant ein Bad, das auch bei nachlassender Mobilität trägt.
Kann ich den Umbau in der Mietwohnung planen?
Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters.
Was passiert, wenn ich den Förderantrag nach Baubeginn stelle?
In der Regel lehnt die Pflegekasse den Antrag ab – Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Die Reihenfolge ist das wichtigste Element der Planung.
Kann ich selbst mitbauen, um zu sparen?
Demontagearbeiten und einfache Vorarbeiten sind oft möglich, der Eingriff in Statik, Leitungen und Abdichtung gehört in Fachhand. Wer Eigenleistung einbringt, muss sie im Angebot und im Förderantrag sauber abgrenzen – der Zuschuss gilt nur für nachgewiesene Handwerkerrechnungen.
Fazit
Ein barrierefreies Bad plant man in 7 Schritten: Bedarf klären, Förderung sichern, Bestand erfassen, Normmaße festlegen, Leistungsverzeichnis fordern, Angebote vergleichen und sauber abnehmen. Entscheidend ist die Reihenfolge – der Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] (bis 4.180 €) muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse liegen. Wer sich Zeit nimmt, mehrere Festpreisangebote vergleicht und die Maße der DIN 18040-2 zugrunde legt, bekommt ein Bad, das Sicherheit und Selbstständigkeit für viele Jahre bietet. Weitere Informationen unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), Maßtabellen: Zusammenfassungen von seniorbad.de, pflege-panorama.de und dallmer.de
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel, im Regelfall mit ärztlicher Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen, 20 % / 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Übersicht, Kredite): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
- altersgerecht-modernisieren.de und pflege.de (Kostenübersichten barrierefreies Bad 2026)
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, KfW und dem Finanzamt prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel; im Regelfall mit ärztlicher Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
Jetzt Angebot anfragen
Von der Beratung bis zur Abnahme: der Umbau zur bodengleichen Dusche – mit Förderung bis 4.180 €. Zur Seite ›