Bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2: Anforderungen, Maße und Ablauf (2026)

Eine Dusche ohne Stolperkante ist nicht automatisch eine DIN-gerechte Dusche. Die DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“) legt fest, ab wann eine bodengleiche Dusche als barrierefrei gilt: Mindestmaße der Duschfläche, maximaler Höhenunterschied am Einstieg, Gefälle zum Ablauf, Rutschhemmung und Ausstattung. Diese Anforderungen sind mehr als Formalien – sie sind zugleich die Grundlage dafür, dass die Maßnahme als barrierereduzierend anerkannt und gefördert wird. Dieser Ratgeber erklärt die Normanforderungen im Detail, die technischen Aufbauvarianten mit ihren Einbauhöhen und den Ablauf von der Planung bis zur Abnahme. Den Überblick über das gesamte barrierefreie Bad finden Sie im Beitrag „Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2“.
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Was die DIN 18040-2 für die Dusche fordert
Die Norm unterscheidet zwei Standards: barrierefrei (Mindeststandard, nutzbar mit Gehhilfen) und rollstuhlgerecht (Kennzeichnung „R“, nutzbar mit Rollstuhl). Für die Dusche gelten folgende Anforderungen:
| Anforderung | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Duschfläche | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche vor der Dusche | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Einstieg | max. 2 cm Höhenunterschied, ideal 0 cm | schwellenlos |
| Gefälle zum Ablauf | max. 2 % | max. 2 % |
| Bodenbelag | rutschhemmend, mind. Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 (in der Praxis üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufung) | rutschhemmend, mit Rollstuhl befahrbar |
| Haltegriffe | vorhanden, Montagehöhe ca. 85 cm | vorhanden, Montagehöhe ca. 85 cm |
| Duschsitz | Sitzhöhe 46–48 cm, mind. 45 cm tief | Sitzhöhe 46–48 cm, mind. 45 cm tief |
Quellen: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von pflege.de, kaldewei.de (DIN-18040-2-Informationen zur Badplanung), bild.de (barrierefreie Dusche 2026) und baunetzwissen.de.
Zwei Punkte sind für die Planung besonders wichtig: Die Duschfläche und die Bewegungsfläche dürfen sich überlappen – eine bodengleiche Dusche von 120 × 120 cm kann der Bewegungsfläche zugerechnet werden, wenn sie bodengleich ist und maximal 2 % Gefälle hat (Quelle: kaldewei.de). Und: Eine bodengleiche Dusche allein macht das Bad noch nicht barrierefrei – Türbreite, Bewegungsflächen vor WC und Waschtisch und der schwellenlose Zugang gehören dazu.
Der Einstieg: Maximal 2 cm Höhenunterschied
Die zentrale Anforderung der Norm: Der Höhenunterschied am Duscheinstieg darf maximal 2 cm betragen, idealerweise 0 cm (schwellenlos). Diese 2 cm gelten nur mit abgeschrägter Kante – eine scharfe Kante ist auch bei 2 cm eine Stolperfalle.
In der Praxis bedeutet das:
- Vollständig schwellenlos: Der Duschboden liegt auf dem Niveau des Badezimmerbodens, das Wasser läuft über Gefälle zum Ablauf. Diese Ausführung ist der Standard für den barrierefreien Mindeststandard und für Rollstuhlnutzung.
- Abgesenkte Duschfläche: Die Duschfläche wird wenige Zentimeter in den Bodenaufbau eingelassen. Der Höhenunterschied zur umliegenden Fläche bleibt unter 2 cm.
- Nicht normgerecht: Flache Duschtassen mit Einstiegskante von mehr als 2 cm oder Duschwannen mit sichtbarem Rand erfüllen die Norm nicht.
Quelle: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von pflege.de und hewi.com.
Duschfläche und Bewegungsfläche
Die Mindestfläche der Dusche beträgt 120 × 120 cm – das entspricht etwa dem Platz, den ein Mensch mit Gehhilfe braucht, um einzusteigen, sich zu drehen und im Sitzen zu duschen. Für die Rollstuhlnutzung sind 150 × 150 cm nötig, damit die Drehung mit dem Rollstuhl möglich ist.
Dazu kommt die Bewegungsfläche vor der Dusche (mindestens 120 × 120 cm), die frei bleiben muss – ohne Wäschekorb, Hocker oder Badematte. In kleinen Bädern entscheidet die Anordnung der Sanitärobjekte, ob die Flächen zusammenpassen. Wer unsicher ist, welcher Standard für die eigene Situation reicht, sollte eher die größeren Maße wählen: Wer heute mit dem Rollator plant, kann morgen auf den Rollstuhl angewiesen sein.
Gefälle und Ablauf: Das Wasser muss ablaufen
Eine bodengleiche Dusche braucht ein Gefälle zum Ablauf von 1 bis 2 Prozent – bei 2 % spricht die Norm noch von einer Duschfläche, die der Bewegungsfläche zugerechnet werden darf (Quelle: kaldewei.de). In der Praxis wird im Duschbereich meist 1,5 bis 2 % eingebaut, damit keine Pfützen stehen bleiben.
Der Ablauf kann auf zwei Arten ausgeführt werden:
- Duschrinne: Eine linienförmige Entwässerung an der Wand oder in der Fläche. Sie braucht weniger Gefälle als ein Punktablauf und ist heute der Standard bei bodengleichen Duschen.
- Punktablauf: Ein einzelner Ablauf in der Flächenmitte. Er verlangt Gefälle von allen Seiten zum Ablauf hin und ist bei kleinen Duschflächen gut geeignet.
Die Einbauhöhe hängt vom Ablauf und vom Bodenaufbau ab. Typische Größenordnungen (Quelle: baunetzwissen.de):
| Aufbauvariante | Einbauhöhe (Richtwerte) |
|---|---|
| Ebenerdige Duschwanne, senkrechter Ablauf | mind. 65 mm |
| Ebenerdige Duschwanne, waagerechter Ablauf | mind. 110 mm |
| Duschelement (wasserdichte Platte mit Gefälle, ca. 4 cm stark), senkrechter Ablauf | ca. 50 mm Gesamtaufbau |
| Duschelement, waagerechter Ablauf | ca. 120 mm Gesamtaufbau |
Diese Höhen entscheiden darüber, ob eine bodengleiche Dusche im Bestand möglich ist: Liegt der Estrich dicker als die benötigte Einbauhöhe, kann die Duschfläche abgesenkt werden; andernfalls wird der Boden im gesamten Bad aufgestockt.
Rutschhemmung: R10 und Bewertungsgruppe B
Der Bodenbelag im Duschbereich muss rutschhemmend sein. Zwei Normen sind maßgeblich:
- DIN 51097 (Bewertungsgruppe B für Barfußbereiche): Die Prüfung simuliert das Begehen mit nassen, eingeseiften Füßen – genau die Situation in der Dusche. Bewertungsgruppe B ist die Mindestanforderung.
- DIN 51130 (Rutschhemmungsklasse R10, R11, R12): Die Prüfung erfolgt mit Schuhen. R10 gilt als Grundanforderung für Nassbereiche, R11/R12 bieten mehr Sicherheit.
Für die Dusche bedeutet das: Die DIN 18040-2 verlangt im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B nach DIN 51097; in der Praxis üblich und korrekt kombinierbar sind R10-Fliesen mit B-Einstufung. Wer zusätzlich sichergehen will, wählt R11. Wichtig ist, dass die Angabe zur Rutschhemmung auf dem Produkt ausgewiesen ist – im Zweifel vom Fachbetrieb bestätigen lassen. Quelle: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von seniorbad.de und pflege.de.
Ausstattung: Haltegriffe, Duschsitz und Armatur
Zur DIN-gerechten Dusche gehört mehr als der Boden:
- Haltegriffe: Waagerechte Haltegriffe an der Wand, Montagehöhe ca. 85 cm. Sie gehören von Anfang an in die Planung, auch wenn sie später nachrüstbar sind – die Wand muss die Befestigung tragen.
- Duschsitz: Ein Klappsitz mit einer Sitzhöhe von 46–48 cm und mindestens 45 cm Sitztiefe ermöglicht das Duschen im Sitzen. Hochklappbare Modelle an der Wand sparen Platz.
- Armatur: Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung (Verbrühschutz) und schwenkbarem Auslauf; eine Brause mit Brauseschlauch erleichtert das Duschen im Sitzen.
- Ablage und Notruf: Eine erreichbare Ablage und – bei Pflegebedarf – ein wasserdichter Notruftaster oder Zugschalter am Hausnotruf ergänzen die Ausstattung.
Quellen: pflege.de (barrierefreie Dusche), baunetzwissen.de (rollstuhlgerechtes Bad).
Abdichtung: Nach DIN 18534
Der Duschbereich muss wasserdicht abgedichtet werden – die Abdichtung von Nassbereichen regelt die DIN 18534. Bei bodengleichen Duschen ist das besonders wichtig, weil das Wasser über die gesamte Fläche läuft:
- Verbundabdichtung auf dem Untergrund, mit Dichtbändern in den Ecken und am Übergang Boden/Wand.
- Flüssigabdichtung oder Dichtvlies als Alternative, je nach Untergrund.
- Die Abdichtungsarbeiten sollten im Angebot explizit enthalten sein – sie fehlen in manchen Angeboten und kommen dann als Nachtrag dazu.
Quelle: hewi.com (barrierefreie Dusche planen), baunetzwissen.de.
Der Ablauf in der Praxis: Von der Planung zur Abnahme
- Bestandsaufnahme: Bodenaufbau prüfen (Estrichhöhe, Holzbalkendecke?), Lage des Abflusses, Raummaße. Die Fachfirma klärt, ob eine Absenkung oder eine Aufstockung nötig ist.
- Planung nach Normmaßen: Duschfläche, Bewegungsflächen, Türbreite und Ausstattung nach DIN 18040-2 festlegen – barrierefrei oder rollstuhlgerecht.
- Angebote einholen: Zwei bis drei Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis (Demontage, Entsorgung, Entwässerung, Abdichtung, Fliesen, Glas, Armaturen, Haltegriffe).
- Förderung beantragen – vor Baubeginn: Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026 – keine neuen Anträge)[2]; der Kredit 159 bleibt über die Hausbank beantragbar[3].
- Ausführung: Abbruch, Absenkung oder Aufstockung des Bodens, neue Entwässerung, Abdichtung nach DIN 18534, Fliesenarbeiten, Montage von Glaswand, Armatur und Haltegriffen.
- Abnahme: Dichtheitsprüfung, Gefälleprüfung, Funktionsprüfung von Ablauf und Armaturen. Erst nach Abnahme die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
Die Bauzeit liegt bei einer bodengleichen Dusche mit Fliesenarbeiten meist bei einer Woche und mehr; einfache Systemlösungen mit flacher Tasse sind schneller, erfüllen aber nur mit maximal 2 cm Einstiegshöhe die Norm.
Wann die bodengleiche Dusche nicht ohne Weiteres möglich ist
In Altbauten mit Holzbalkendecken oder sehr dünnem Estrich ist die Absenkung oft nicht möglich. Dann gibt es Wege, die Norm dennoch zu erreichen:
- Kernbohrung durch die Decke: Der Abfluss wird durch die Geschossdecke geführt und im Raum darunter an das Abwasserrohr angeschlossen – die Duschfläche lässt sich so absenken.
- Aufstockung des Bodens: Der gesamte Badboden wird angehoben, sodass die Duschfläche auf dem alten Niveau liegt. Das erhöht die Kosten, weil Türschwellen und ggf. Türen angepasst werden müssen.
- Systemlösung mit flacher Duschtasse: Wenn weder Absenkung noch Aufstockung infrage kommen, bleibt die flache Tasse mit Einstiegshöhe von maximal 2 cm – sie erfüllt den Mindeststandard der Norm, ist aber keine vollständig schwellenlose Dusche.
Diese Abwägung gehört in die Bestandsaufnahme durch die Fachfirma – mehr zu den Grenzen im Altbau im Beitrag „Bodengleiche Dusche im Altbau“.
Checkliste: Bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2
- [ ] Duschfläche mind. 120 × 120 cm (rollstuhlgerecht: 150 × 150 cm) geplant
- [ ] Einstieg mit max. 2 cm Höhenunterschied, ideal schwellenlos, abgeschrägte Kante
- [ ] Bewegungsfläche von mind. 120 × 120 cm vor der Dusche freigehalten
- [ ] Gefälle von 1–2 % zum Ablauf (Duschrinne oder Punktablauf) eingeplant
- [ ] Einbauhöhe geprüft (Absenkung oder Aufstockung, ggf. Kernbohrung)
- [ ] Rutschhemmung: R10 nach DIN 51130 bzw. Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 bestätigt
- [ ] Haltegriffe (ca. 85 cm Höhe) und Duschsitz (46–48 cm) eingeplant
- [ ] Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung vorgesehen
- [ ] Abdichtung nach DIN 18534 im Angebot enthalten (Verbundabdichtung, Dichtbänder)
- [ ] Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] vor Baubeginn gestellt
- [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt[2]; Kredit 159 über Hausbank[3])
- [ ] Abnahme mit Dichtheits- und Funktionsprüfung durchgeführt
Die meistgestellten Fragen
Sind 2 cm Einstiegshöhe wirklich normgerecht?
Ja. Die DIN 18040-2 erlaubt maximal 2 cm Höhenunterschied mit abgeschrägter Kante – ideal ist 0 cm. Für die Kennzeichnung „rollstuhlgerecht (R)“ ist der schwellenlose Einstieg erforderlich.
Was bedeutet R10 bei Duschfliesen?
R10 ist die Rutschhemmungsklasse nach DIN 51130 und die Grundanforderung für Nassbereiche. Für Barfußbereiche wie die Dusche ist zusätzlich die Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 maßgeblich; R11 bietet mehr Sicherheit.
Duschrinne oder Punktablauf?
Beides ist möglich. Die Duschrinne ist heute der Standard, weil sie weniger Gefälle braucht und linienförmig entwässert. Der Punktablauf eignet sich für kleine Duschflächen. Entscheidend sind die Einbauhöhe und die Lage des Abwasseranschlusses.
Was kostet eine bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2?
Eine bodengleiche, geflieste Dusche liegt 2026 bei etwa 5.000–8.000 € (Richtwerte, Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de). Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] – Antrag vor Baubeginn.
Ist die bodengleiche Dusche im Altbau möglich?
Oft, aber nicht immer. Bei Holzbalkendecken oder geringem Bodenaufbau helfen Kernbohrung, Aufstockung oder eine flache Duschtasse mit maximal 2 cm Einstiegshöhe. Die Fachfirma klärt das bei der Bestandsaufnahme.
Muss die DIN 18040-2 eingehalten werden?
Für private Umbauten ist die Norm nicht verpflichtend, sie gilt als anerkannte Planungsgrundlage. Wer sie einhält, erhält in der Regel die Förderung und plant ein Bad, das auch bei nachlassender Mobilität trägt.
Fazit
Eine bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2 bedeutet: Duschfläche ab 120 × 120 cm, Einstieg mit maximal 2 cm, Gefälle von 1–2 % zum Ablauf, rutschhemmender Belag und die passende Ausstattung mit Haltegriffen und Duschsitz. Diese Anforderungen sind zugleich die Grundlage für die Förderung durch die Pflegekasse (bis 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]). Lassen Sie Bodenaufbau und Entwässerung vor der Planung prüfen, fordern Sie ein Leistungsverzeichnis mit Abdichtung nach DIN 18534 und stellen Sie den Förderantrag vor Baubeginn. Weitere Informationen zur Norm und zur Förderung unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), Zusammenfassungen: https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/
- KALDEWEI, „DIN 18040-2 – Informationen zur barrierefreien Badplanung“: https://www.kaldewei.de/professionals/barrierefreies-bauen/din-18040-2/
- BILD.de, „Barrierefreie Dusche 2026: Maße, Kosten & Förderung“: https://www.bild.de/leben-im-alter/barrierefreies-wohnen/barrierefreie-dusche
- BauNetz Wissen, „Umbau eines Sanitärraums zum rollstuhlgerechten Bad“ (Einbauhöhen, Ausstattung): https://www.baunetzwissen.de/bad-und-sanitaer/fachwissen/planungsgrundlagen/umbau-eines-sanitaerraums-zum-rollstuhlgerechten-bad-2510577
- HEWI, „Barrierefreie Dusche planen – Normen, Maße & Förderung“: https://www.hewi.com/de/mag/sanitaerraum-barrierefreie-planungstips-dusche
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- altersgerecht-modernisieren.de und pflege.de (Kostenübersichten bodengleiche Dusche 2026)
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Normen und Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
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