Dusche für Pflegebedürftige: barrierefrei planen, Kosten und Zuschüsse (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 8 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, steht das Badezimmer schnell im Mittelpunkt: Körperpflege findet täglich statt, und sie muss sicher möglich sein – für die betroffene Person ebenso wie für Angehörige und Pflegedienste. Die Badewanne ist dabei oft das größte Hindernis. Eine gut geplante Dusche für Pflegebedürftige löst das Problem: bodengleicher Einstieg, rutschhemmender Boden, Haltegriffe und ein Duschsitz machen das Waschen deutlich sicherer. Dieser Ratgeber erklärt, welche Dusche sich für Pflegebedürftige eignet, was sie kostet, welche Zuschüsse es gibt und worauf Sie bei der Planung achten sollten.

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Welche Dusche für Pflegebedürftige am besten geeignet ist

Für pflegebedürftige Menschen ist die bodengleiche (ebenerdige) Dusche die Regel. Der Einstieg erfolgt ohne Stufe oder Schwelle, sodass Rollator- und Rollstuhlnutzer direkt hineinfahren können. Wer nur wenig Unterstützung braucht, kommt auch mit einer flachen Duschtasse zurecht – etwa bei einer Systemlösung mit Wandpaneelen, die oft in einem Tag montiert ist.

Die wichtigsten Varianten im Vergleich:

Variante Eigenschaften Geeignet für
Bodengleiche Dusche, gefliestschwellenlos, größter Duschbereich, aufwendiger EinbauRollator-/Rollstuhlnutzung, Pflege mit Unterstützung
Systemlösung mit Duschtasseflacher Einstieg, schnelle Montage, günstigergeringe Mobilitätseinschränkung, kleineres Budget
Dusche über Badewanne (Duschbad)Wanne bleibt, Duschaufsatzwenn ein Umbau nicht möglich ist – Sturzrisiko bleibt

Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026).

Entscheidend ist die individuelle Situation: Wie mobil ist die Person, wird ein Rollstuhl genutzt, hilft ein Pflegedienst? Lassen Sie sich vor der Entscheidung von einer Fachfirma und der Wohnberatung vor Ort beraten – beides ist in der Regel kostenlos.

Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale

Eine Dusche für Pflegebedürftige ist mehr als ein gefliester Raum. Diese Merkmale machen den Unterschied:

  • Rutschhemmung: Fliesen mit Rutschfestigkeitsklasse R10 oder besser (R11 im Duschbereich), rutschfeste Duschmatte, ggf. rutschhemmende Beschichtung.
  • Haltegriffe: Beidseitig, stabil in der Wand verankert (nicht nur angedübelt in Fliesen), in Griffhöhe für sitzende und stehende Nutzung. Haltegriffe können als Hilfsmittel von der Krankenkasse erstattet werden.
  • Duschsitz oder Duschhocker: Ein klappbarer Duschsitz an der Wand spart Platz und gibt Sicherheit; ein freistehender Duschhocker ist flexibler. Wer sich nicht halten kann, benötigt ggf. eine Duschliege.
  • Armatur: Einhandmischer mit langem Bedienhebel, auch im Sitzen erreichbar. Ein Thermostat verhindert Verbrühungen – wichtig bei eingeschränkter Wahrnehmung.
  • Duschkopf: Handbrause mit langem Schlauch und Halterung in verschiedenen Höhen; optional zusätzliche Kopfbrause.
  • Beleuchtung und Ablage: Helle, blendfreie Beleuchtung, Shampoo und Seife in Reichweite ohne Bücken.
  • Bewegungsraum: Mindestens so viel Platz, dass eine zweite Person sicher helfen kann – etwa 120 × 120 cm Duschfläche sind ein guter Orientierungswert.

Was kostet eine Dusche für Pflegebedürftige?

Die Kosten hängen von der Lösung und dem Zustand des Bads ab. Übliche Spannen (Stand 2026):

Maßnahme Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Dusche (Wanne raus)ca. 5.000–8.000 €
Haltegriffe, Duschsitz, neue Armaturenca. 500–2.000 €
Rutschhemmende Beschichtung (Bestandsfliesen)ca. 300–800 €

Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026).

Achtung beim Angebotsvergleich: Demontage der Wanne, Entsorgung, Abdichtung, neue Armaturen und Elektroarbeiten sind nicht überall im Preis enthalten. Holen Sie mindestens drei Festpreisangebote mit exakt aufgelisteten Leistungen ein.

Der Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.180 €

Die wichtigste Förderung für die Dusche ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Er beträgt bis zu 4.180 €[1] pro Maßnahme – der Umbau von der Wanne zur Dusche zählt als eine Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Voraussetzungen:

  • Anerkannter Pflegegrad 1–5 (oder ein laufendes Antragsverfahren – klären Sie das mit der Pflegekasse).
  • Antrag vor Baubeginn stellen. Wer zuerst umbaut, verliert den Anspruch.
  • Rechnungen nach Abschluss einreichen; die Pflegekasse zahlt auf dieser Basis aus.
  • Auch Mieter können den Zuschuss beantragen – mit Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[2] ein Anspruch auf Erlaubnis.

Rechenbeispiel: Die bodengleiche Dusche kostet 6.500 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 €, es bleiben 2.320 € Eigenanteil. Zusätzlich sind die Lohnkosten der Handwerkerleistung nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr[3]).

Hilfsmittel von der Krankenkasse: Was separat erstattet wird

Neben dem Badumbau-Zuschuss gibt es einen zweiten, oft übersehenen Weg: die Hilfsmittel nach § 33 SGB V[4]. Die Krankenkasse erstattet unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Duschhocker, Duschstühle und Duschliegen
  • Haltegriffe für Bad und Dusche
  • Badewannenlifte und -bretter
  • Hausnotruf-Systeme (mit monatlichem Zuschuss)

Diese Hilfsmittel werden separat beantragt und sind nicht Teil des Badumbau-Zuschusses. Sie lassen sich mit dem Umbau kombinieren – manche Kosten lassen sich so doppelt vermeiden, etwa wenn der Duschsitz statt fest eingebaut als Hilfsmittel kommt. Die Pflegekasse zahlt außerdem bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel).

Weitere Fördermöglichkeiten

  • KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen" ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[5]. Der zinsgünstige Kredit 159 bleibt als offene Alternative zum Zuschuss (bis 50.000 € je Wohneinheit[6]) weiterhin beantragbar, auch ohne Pflegegrad.
  • Bundesländer und Kommunen: Viele Länder und Städte bezuschussen barrierereduzierende Umbauten zusätzlich. Fragen Sie bei Ihrer Kommune, Ihrem Pflegestützpunkt oder der örtlichen Wohnberatung nach.
  • Steuer: Lohnkosten der Handwerkerleistungen nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[3].

Planung mit Angehörigen und Pflegedienst

Planen Sie die Dusche gemeinsam mit den Menschen, die sie täglich nutzen werden:

  • Angehörige wissen am besten, wo im Alltag die größten Probleme liegen – notieren Sie typische Situationen (Einstieg, Waschen im Sitzen, Abtrocknen) und besprechen Sie sie mit der Fachfirma.
  • Pflegedienst: Fragen Sie die Pflegekräfte, welche Ausstattung die Arbeit erleichtert – sie kennen die Praxis aus vielen Bädern.
  • Wohnberatung: Die örtlichen Wohnberatungsstellen (häufig bei Wohlfahrtsverbänden oder der Verbraucherzentrale) beraten kostenlos und unabhängig und kennen auch kommunale Förderprogramme.

Checkliste: Dusche für Pflegebedürftige planen

  • [ ] Individuellen Bedarf klären (Mobilität, Rollstuhl, Pflegesituation)
  • [ ] Kostenlose Wohnberatung vor Ort nutzen
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit detaillierter Leistungsliste einholen
  • [ ] Pflegegrad-Status klären (vorhanden oder beantragt?)
  • [ ] Zuschuss nach § 40 SGB XI vor Baubeginn beantragen
  • [ ] Hilfsmittel (Duschhocker, Haltegriffe) bei der Krankenkasse beantragen
  • [ ] KfW-Förderung prüfen (455-B seit 31.07.2026 gestoppt[5]; Kredit 159 über Hausbank)
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Nach dem Umbau: Rechnungen einreichen und Zuschuss auszahlen lassen

Die häufigsten Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss zur Dusche?

Ja, der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wer noch keinen hat, kann prüfen lassen, ob ein Antrag sinnvoll ist – auch bei absehbarer Pflegebedürftigkeit.

Was kostet eine barrierefreie Dusche?

Eine Systemlösung mit Duschtasse kostet etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 € (Stand 2026). Zusatzausstattung wie Haltegriffe und Duschsitz kommt mit 500–2.000 € dazu.

Übernimmt die Krankenkasse Duschsitz und Haltegriffe?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja – als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[4]. Beantragen Sie sie separat bei der Krankenkasse; sie sind nicht Teil des Badumbau-Zuschusses der Pflegekasse.

Kann ich die Dusche in der Mietwohnung einbauen?

Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[2] ein Anspruch auf die Erlaubnis. Der Zuschuss der Pflegekasse ist nicht an Eigentum gebunden.

Wie lange dauert der Umbau?

Eine Systemlösung ist oft in einem Tag montiert. Für eine bodengleiche Dusche mit Fliesenarbeiten sollten Sie mehrere Tage einplanen – die Förderzusage der Pflegekasse kommt vorher und braucht meist einige Wochen.

Was ist der häufigste Fehler?

Der zu späte Antrag: Wer die Dusche einbaut und erst danach den Zuschuss beantragt, geht leer aus. Antrag zuerst, dann bauen.

Kann man das Bad auch ohne Vollumbau sicherer machen?

Ja, in vielen Fällen. Rutschhemmende Beschichtung auf den Bestandsfliesen, Haltegriffe, ein Duschhocker und eine Handbrause mit langem Schlauch verbessern die Sicherheit deutlich – oft für unter 1.000 €. Hilfsmittel wie Haltegriffe und Duschhocker können bei der Krankenkasse beantragt werden. Für dauerhaft sichere Nutzung bleibt die bodengleiche Dusche aber die bessere Lösung, wenn ein Umbau möglich ist.

Fazit

Die richtige Dusche für Pflegebedürftige ist bodengleich, rutschhemmend und mit Haltegriffen und Sitzgelegenheit ausgestattet – und sie lässt sich mit Zuschüssen deutlich günstiger realisieren: bis zu 4.180 €[1] von der Pflegekasse nach § 40 SGB XI, Hilfsmittel von der Krankenkasse und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Planen Sie frühzeitig, holen Sie mehrere Festpreisangebote ein und stellen Sie den Förderantrag vor dem Baubeginn. Weitere Informationen und Checklisten finden Sie unter Wanne zur Dusche umbauen.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Kosten 3.000–8.000 €, Zuschuss): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • altersgerecht-modernisieren.de, „Umbau Badewanne zur Dusche" (Kosten 2026, inkl. Hinweis Antragsstopp KfW 455-B): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Leistungen und Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, Krankenkasse und KfW prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  5. KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. KfW, Produktseite Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen, bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

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