Badumbau mit Pflegegrad 3: Zuschüsse, Höhe und Antrag (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und eröffnet die höchsten laufenden Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Für den Badumbau ist entscheidend: Auch mit Pflegegrad 3 gilt der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Betrag ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt – entscheidend sind der anerkannte Pflegegrad, der Zweck der Maßnahme und die Reihenfolge: Antrag vor Baubeginn. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen mit Pflegegrad 3 verbunden sind, wie hoch der Zuschuss für den Badumbau ausfällt, was der Umbau kostet und wie der Antrag richtig gestellt wird. Grundlagen zum Umbau selbst finden Sie im Beitrag „Badewanne zur Dusche umbauen“.

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Was Pflegegrad 3 bedeutet

Pflegegrad 3 wird zuerkannt, wenn die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist – zum Beispiel nach einem Schlaganfall, bei fortgeschrittener Demenz, Parkinson oder nach mehreren Operationen. Im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes entspricht das in der Regel 47,5 bis unter 70 Punkten (Quelle: pflege-dschungel.de, Übersicht Pflegegrad 3). Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen häufig täglich Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Mobilität – genau die Bereiche, in denen ein sicheres, begehbares Bad den Alltag erleichtert.

Die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2026):

Leistung Rechtsgrundlage Höhe (Stand 2026)
Pflegegeld (monatlich)§ 37 SGB XI599 €
Pflegesachleistung (monatlich, bis zu)§ 36 SGB XI1.497 €
Entlastungsbetrag (monatlich, bis zu)§ 45b SGB XI131 €[2]
Tages- und Nachtpflege (monatlich, bis zu)§ 41 SGB XI1.357 €
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag)§§ 39, 42 SGB XI3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich, bis zu)§ 40 Abs. 1 SGB XI42 €
Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (je Maßnahme, bis zu)§ 40 Abs. 4 SGB XI4.180 €[1]
Vollstationäre Pflege (Zuschuss, monatlich)§ 43 SGB XI1.319 €

Quellen: §§ 36, 37, 41, 42, 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de); Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung; pflege-dschungel.de und deutscherpflegebeistand.de (Übersichten Pflegegrad 3, Stand 2026). Die Beträge werden gesetzlich angepasst – prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrer Pflegekasse.

Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen, Pflegesachleistung, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt. Eine Kombination beider Leistungen ist nach § 38 SGB XI möglich. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, zum Beispiel für hauswirtschaftliche Hilfe – gerade während einer mehrtägigen Bauzeit eine praktische Unterstützung, denn er lässt sich für Alltagshilfen einsetzen.

Der Zuschuss für den Badumbau: bis zu 4.180 €

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[1]. Dazu zählen ausdrücklich der Umbau einer Badewanne zu einer Dusche, die Herstellung einer bodengleichen Duschfläche, Haltegriffe, Türverbreiterungen und rutschhemmende Bodenbeläge.

Voraussetzungen:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vor – Pflegegrad 3 genügt.
  • Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht eine möglichst selbstständige Lebensführung.
  • Der Antrag wird vor Baubeginn gestellt. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig.

Der Zuschuss ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt: Ob Pflegegrad 1 oder 5 – der Höchstbetrag liegt bei 4.180 €[1] je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € je Maßnahme[1] steigen (4.180 € je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte). Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de.

Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Auch Mieter können ihn beantragen – für bauliche Veränderungen in der Mietwohnung brauchen sie allerdings die Zustimmung des Vermieters.

Rechenbeispiel: Badumbau mit Pflegegrad 3

Ein typischer Fall: Wanne raus, bodengleiche, geflieste Dusche nach DIN 18040-2 mit Haltegriffen und rutschhemmenden Fliesen.

Position Betrag
Umbaukosten (Festpreis inkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Fliesen, Montage)7.200 €
Zuschuss Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI− 4.180 €
Eigenanteil3.020 €

Der Zuschuss wird nach Rechnungsstellung ausgezahlt – die Fachfirma muss also in Vorleistung gehen oder eine Ratenzahlung anbieten. Das Beispiel zeigt zugleich die Größenordnung: Eine bodengleiche, DIN-konforme Dusche liegt 2026 bei etwa 5.000 bis 8.000 € (Richtwerte, Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de). Die komplette Kostentabelle finden Sie unter Badumbau-Kosten im Überblick.

Weitere Förderwege: KfW, Landesprogramme und Steuer

Neben dem Pflegekassen-Zuschuss gibt es weitere Wege, den Eigenanteil zu senken:

  • KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung): Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3], weil die 2026er-Fördermittel ausgeschöpft sind; neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026), eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich. Planen Sie den Zuschuss nicht fest ein – offene Alternative: der KfW-Kredit 159[4]. Quelle: KfW, Meldung vom 31.07.2026.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit[4], ohne Pflegegrad beantragbar über die Hausbank. Er kann den Eigenanteil nach dem Zuschuss finanzieren. Quelle: kfw.de, Produktseite Kredit 159. Beide Wege erklärt unser Beitrag mehr dazu.
  • NRW.BANK: In Nordrhein-Westfalen gibt es zinsgünstige Kredite für den altersgerechten Umbau; der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung ist das KfW-Programm 455-B, das die NRW.BANK in ihrer Förderübersicht listet[5] – der Antrag läuft über die KfW, neue Anträge werden seit dem 31.07.2026 nicht angenommen[3] (Stand: September 2026).
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr[6]. Wichtig: Die Ermäßigung gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen genutzt wird (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Wer den Pflegekassen-Zuschuss erhält, kann den § 35a-Abzug für den geförderten Teil in der Regel nicht geltend machen – für ungeförderte Anteile kann eine Aufteilung im Einzelfall möglich sein. Das klärt der Steuerberater. Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de.

Den vollständigen Überblick über alle Fördermittel finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

So läuft der Antrag: Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen: Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad 3 vor? Falls nicht, zuerst einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen (formlos möglich). Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss nach § 40 SGB XI.
  2. Angebote einholen: Zwei bis drei Festpreisangebote mit detaillierter Leistungsbeschreibung – inklusive Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Anschlüssen. Das Angebot reichen Sie später beim Antrag mit ein.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloses Schreiben mit dem Angebot genügt meist. Beschreiben Sie die Maßnahme (zum Beispiel „Umbau Badewanne in bodengleiche Dusche“) und den Zweck (Erleichterung der häuslichen Pflege). Der Antrag muss vor Baubeginn eingegangen sein.
  4. Zusage abwarten: Die Pflegekasse bestätigt die Förderfähigkeit in der Regel schriftlich. Warten Sie diese Bestätigung ab, bevor die Arbeiten beginnen – die Bearbeitung dauert meist einige Wochen.
  5. Umbau durchführen: Bei Systemlösungen oft in wenigen Tagen, bei bodengleichen Duschen mit Fliesenarbeiten eine Woche und mehr.
  6. Rechnungen einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen ein. Die Pflegekasse überweist den Zuschuss nachträglich.

Häufige Fehler beim Badumbau mit Pflegegrad 3

  1. Antrag nach Baubeginn stellen – die häufigste Ursache für Ablehnungen. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar.
  2. KfW-455-B als sichere Finanzierung einplanen – das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3]; neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026). Offene Alternative: der KfW-Kredit 159[4].
  3. Nur Endpreise vergleichen – zwei Angebote mit gleichem Preis können ganz unterschiedliche Leistungen enthalten. Vergleichen Sie Position für Position.
  4. Hilfsmittel ohne Verordnung – Duschstuhl, Haltegriffe oder Badewannenlifter übernimmt die Krankenkasse im Regelfall mit ärztlicher Verordnung nach § 33 SGB V[7]; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Der Umbau-Zuschuss der Pflegekasse und Hilfsmittel lassen sich kombinieren, weil es getrennte Leistungen sind.
  5. Rechnungen nicht aufbewahren – für die Auszahlung und die Steuererklärung brauchen Sie alle Belege.

Checkliste für den Badumbau mit Pflegegrad 3

  • [ ] Pflegegrad-Status geklärt (Bescheid vorhanden oder Antrag gestellt?)
  • [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit detaillierter Leistungsbeschreibung eingeholt
  • [ ] Vor-Ort-Termin wahrgenommen (Bodenaufbau, Entwässerung, Zugang)
  • [ ] Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn gestellt
  • [ ] Schriftliche Zusage der Pflegekasse abgewartet
  • [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt; Kredit 159 über Hausbank)
  • [ ] Hilfsmittel ärztlich verordnet (Duschstuhl, Haltegriffe) – falls benötigt
  • [ ] In NRW: NRW.BANK-Programme geprüft
  • [ ] § 35a EStG für ungeförderte Anteile mit dem Steuerberater geprüft
  • [ ] Rechnungen und Zahlungsnachweise gesammelt und nach Abschluss eingereicht

Fragen und Antworten

Unterscheidet sich der Zuschuss bei Pflegegrad 3 von dem bei Pflegegrad 2?

Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI beträgt für alle Pflegegrade bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme. Unterschiedlich sind nur die laufenden Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Wird der Zuschuss rückwirkend gezahlt, wenn ich schon umgebaut habe?

Nein. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingegangen sein.

Kann ich Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren?

Ja. Der Zuschuss und ein Kredit sind getrennte Leistungen: Der Kredit 159 kann den Eigenanteil nach dem Zuschuss finanzieren. Nicht doppelt abrechnen lässt sich derselbe Rechnungsbetrag über zwei Zuschüsse.

Übernimmt die Pflegekasse auch den Umbau in der Mietwohnung?

Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Für bauliche Veränderungen in der Mietwohnung brauchen Sie jedoch die Zustimmung des Vermieters.

Gilt der § 35a-Abzug trotz Pflegekassen-Zuschuss?

Für den geförderten Teil in der Regel nicht: Die Ermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen genutzt wird. Für ungeförderte Anteile kann im Einzelfall eine Aufteilung möglich sein – das klärt der Steuerberater.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Meist einige Wochen. Planen Sie die Zeit ein und warten Sie die schriftliche Zusage ab, bevor die Arbeiten beginnen.

Fazit

Mit Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] der Umbaukosten nach § 40 Abs. 4 SGB XI – vorausgesetzt, der Antrag geht vor Baubeginn ein. Dazu kommen die laufenden Leistungen wie Pflegegeld (599 €) und Pflegesachleistung (bis 1.497 € monatlich), die die häusliche Pflege absichern. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026); der Kredit 159[4] und der Steuerabzug nach § 35a EStG[6] können den Eigenanteil weiter senken. Holen Sie mehrere Festpreisangebote ein, stellen Sie den Antrag frühzeitig und bewahren Sie alle Belege auf – dann lässt sich der Badumbau mit Pflegegrad 3 gut finanzieren. Weitere Informationen unter Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • §§ 36, 37, 38, 41, 42, 45b SGB XI (Leistungen der Pflegeversicherung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen, 20 % / 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Übersicht, Kredite): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
  • pflege-dschungel.de, „Pflegegrad 3: alle Leistungen 2026 im Überblick“: https://pflege-dschungel.de/pflegegrad/pflegegrad-3
  • deutscherpflegebeistand.de, „Pflegegrad 3: Wie viel Geld?“: https://www.deutscherpflegebeistand.de/pflegegrad-3-geld-leistungen-und-voraussetzungen
  • altersgerecht-modernisieren.de und pflege.de (Kostenübersichten Badumbau 2026)

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Leistungsbeträge und Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, KfW und dem Finanzamt prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme bzw. 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag, bis zu 131 € monatlich; Stand 2026): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  3. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstig, bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Förderübersicht; KfW-Zuschuss 455-B gelistet): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr; kein Abzug für steuerfreie Zuschüsse nach Abs. 3): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  7. § 33 SGB V (Hilfsmittel; im Regelfall mit ärztlicher Verordnung, keine generelle Verordnungspflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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