Badumbau mit Pflegegrad 5: Kosten, Zuschüsse und Antrag (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Pflegegrad 5 ist die höchste Pflegestufe der deutschen Pflegeversicherung. Menschen mit Pflegegrad 5 haben eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und sind im Alltag rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen. Für sie und ihre Angehörigen wird das Badezimmer zum zentralen Ort der Pflege – und zur größten Stolperfalle, wenn es nicht angepasst ist. Der Umbau der Badewanne zur Dusche ist bei Pflegegrad 5 die häufigste wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Dieser Ratgeber zeigt, was der Umbau kostet, welche Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 zur Verfügung stehen, wie Sie den Zuschuss von bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI richtig beantragen und worauf Sie bei der Planung eines pflegegerechten Bads achten sollten.

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Was Pflegegrad 5 bedeutet

Pflegegrad 5 wird zuerkannt, wenn der Medizinische Dienst bei der Begutachtung eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung feststellt. In der Punkteskala der Pflegebegutachtung entspricht das 90 bis 100 Punkten. Die betroffene Person ist bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität nahezu vollständig auf Hilfe angewiesen, oft kombiniert mit eingeschränkter Kommunikation oder Verhaltensbesonderheiten.

Für die Planung des Bads bedeutet das: Es geht nicht mehr nur um Komfort, sondern um tägliche, oft mehrfach tägliche Pflege. Waschen, Duschen, An- und Auskleiden müssen sicher und rückenschonend möglich sein – für die pflegebedürftige Person und für die Pflegenden. Genau hier entscheidet sich, ob ein Badumbau den Alltag wirklich erleichtert.

Warum der Umbau bei Pflegegrad 5 besonders wichtig ist

  • Sturzgefahr: Der Einstieg in die Badewanne erfordert das Anheben der Beine über den Wannenrand. Bei schwerster Mobilitätseinschränkung ist das ein erhebliches Risiko – Stürze im Bad gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Haushalt.
  • Platz für die Pflege: Angehörige oder Pflegedienste brauchen neben der pflegebedürftigen Person ausreichend Bewegungsraum, etwa um beim Waschen zu helfen oder einen Duschhocker sicher zu positionieren.
  • Hygiene: Eine offene, begehbare Dusche lässt sich deutlich leichter reinigen und desinfizieren als eine Badewanne.
  • Würde und Alltag: Eine gut geplante Dusche ermöglicht selbstständigere Körperpflege, wo dies noch möglich ist, und erleichtert die Unterstützung, wo sie nötig ist.

Was kostet der Badumbau bei Pflegegrad 5?

Die Kosten hängen von der gewählten Lösung und dem Zustand des Bads ab. Übliche Spannen (Stand 2026):

Ausführung Kostenrahmen Geeignet bei Pflegegrad 5
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €wenn ein ebenerdiger Einstieg nicht zwingend nötig ist
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €Standard für Rollator- und Rollstuhlnutzung
Zusatzkosten (Haltegriffe, Duschsitz, Armaturen, Elektro)ca. 500–2.000 €je nach Ausstattung

Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026).

Bei Pflegegrad 5 empfehlen Fachleute in der Regel die bodengleiche Dusche: Der Einstieg muss schwellenlos sein, damit ein Transfer vom Rollstuhl oder mit dem Rollator gefahrlos gelingt. Rutschhemmende Fliesen, Haltegriffe auf beiden Seiten, ein Duschsitz oder -hocker sowie eine gut erreichbare Armatur gehören zur Grundausstattung. Wichtig ist ausreichend Platz für eine zweite Person – die Pflege findet nicht allein statt.

Der Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.180 €

Die wichtigste Förderung ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Er beträgt bis zu 4.180 €[1] pro Maßnahme – der Badumbau zählt als eine Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in demselben Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €[1]. Die Voraussetzungen:

  • Ein anerkannter Pflegegrad 1–5 – bei Pflegegrad 5 ist das erfüllt.
  • Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden. Wer zuerst umbaut, verliert den Anspruch.
  • Die Pflegekasse prüft in der Regel anhand des Kostenvoranschlags der Fachfirma; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
  • Auch Mieter können den Zuschuss beantragen – mit Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[2] ein Anspruch auf Erlaubnis.

Rechenbeispiel: Die bodengleiche Dusche kostet 7.200 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt 4.180 €, es bleiben 3.020 € Eigenanteil. Davon sind die Lohnkosten der Handwerkerleistung nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 €[3] pro Jahr), wenn sie auf der Rechnung separat ausgewiesen sind.

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5

Neben dem Zuschuss für den Badumbau stehen bei Pflegegrad 5 diese Leistungen zu – sie finanzieren den laufenden Pflegealltag, nicht den Umbau, sind aber für die Gesamtplanung wichtig:

Leistung Betrag bei Pflegegrad 5 (Stand 2026) Zweck
Pflegegeld nach § 37 SGB XI990 € pro Monathäusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XIbis zu 2.299 € pro MonatLeistungen eines ambulanten Pflegedienstes
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI131 €[4] pro MonatAlltagsbegleitung, Betreuung, Entlastung im Haushalt
Tages- und Nachtpflegebis zu 2.085 € pro Monatteilstationäre Betreuung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € pro Monatetwa Einmalhandschuhe, Desinfektion

Quelle: pflege.de (Pflegeleistungen im Überblick, Stand 2026).

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung). Die genannten Beträge nennt Ihre Pflegekasse verbindlich; sie können sich durch Gesetzesänderungen ändern.

Das Bad bei Pflegegrad 5 richtig planen

  • Bodengleicher Einstieg: Schwellenlos oder mit minimaler Rampe, damit Rollator und Rollstuhl bis in den Duschbereich gelangen.
  • Rutschhemmung: Rutschhemmende Fliesen – die DIN 18040-2 verlangt im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B (nach DIN 51097); in der Praxis üblich sind R10-Fliesen mit B-Einstufung – und rutschfeste Matte im Duschbereich.
  • Haltegriffe: Beidseitig angebracht, stabil in der Wand verankert, in Griffhöhe im Sitzen und Stehen.
  • Duschsitz oder Duschliege: Ein klappbarer Duschsitz spart Platz; bei sehr eingeschränkter Mobilität kann eine Duschliege nötig sein. Duschhocker, -stühle und -liegen können unter Umständen als Hilfsmittel von der Krankenkasse erstattet werden (siehe unten).
  • Armatur: Einhandmischer mit verlängertem Bedienhebel, in sitzender Position erreichbar; optional Thermostat gegen Verbrühungen.
  • Platz für Pflegepersonen: Mindestens so viel Bewegungsraum, dass zwei Personen sicher arbeiten können.
  • Türbreite: Falls der Rollstuhl ins Bad fahren soll, sind mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite erforderlich; ohne Rollstuhl genügt der barrierefreie Standard ab 80 cm. Klären Sie das mit der Fachfirma.

Weitere Fördermöglichkeiten für den Umbau

  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €[6] je Wohneinheit) läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad zugänglich.
  • Bundesländer und Kommunen: Viele Länder und Städte bezuschussen barrierereduzierende Maßnahmen zusätzlich. Fragen Sie bei Ihrer Kommune und Ihrem Pflegestützpunkt nach; die Programme unterscheiden sich stark.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[3] pro Jahr.
  • Krankenkasse: Hilfsmittel wie Duschhocker, Haltegriffe oder Badewannenlifte können unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[7] erstattet werden – ein separater Weg neben dem Badumbau.

Checkliste: Antrag auf den Zuschuss richtig stellen

  • [ ] Pflegegrad-Bescheid bereitlegen (hier: Pflegegrad 5)
  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Kostenvoranschlag der Wunschfirma auswählen
  • [ ] Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor dem Baubeginn
  • [ ] Förderzusage abwarten, erst dann beauftragen
  • [ ] Bei Bedarf KfW-Kredit 159 über die Hausbank beantragen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Hilfsmittel (Duschhocker, Haltegriffe) separat bei der Krankenkasse prüfen
  • [ ] Rechnungen nach Abschluss vollständig bei der Pflegekasse einreichen

Ablauf in der Praxis: Vom Antrag bis zur fertigen Dusche

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. Pflegegrad-BescheidBescheid der Pflegekasse bereitlegen (Pflegegrad 5)Pflegekasse
3. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
4. ZusatzmittelKfW-Kredit 159 oder Landes-/Kommunalprogramme prüfenHausbank / Kommune
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasse

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung weitere Wochen. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf – sie werden auch für die Steuererklärung gebraucht.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zuschuss bekomme ich mit Pflegegrad 5 für den Badumbau?

Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI – der volle Satz, denn der Zuschuss steht ab Pflegegrad 1 zu. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden.

Was kostet ein Badumbau bei Pflegegrad 5?

Üblich sind etwa 3.000–5.000 € für eine Systemlösung mit Duschtasse und 5.000–8.000 € für eine bodengleiche, geflieste Dusche (Stand 2026). Bei Pflegegrad 5 ist die bodengleiche Dusche meist die passende Wahl.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig beziehen?

Ja, anteilig. Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld entsprechend dem nicht genutzten Anteil der Sachleistung gekürzt. Die Pflegekasse berechnet das auf Wunsch.

Übernimmt die Krankenkasse Duschhocker oder Haltegriffe?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Hilfsmittel wie Duschhocker, Duschstühle oder Badewannenlifte nach § 33 SGB V[7] von der Krankenkasse erstattet werden. Beantragen Sie diese separat – sie sind nicht Teil des Badumbau-Zuschusses.

Kann ich in einer Mietwohnung umbauen?

Ja. Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[2] ein Anspruch auf Erlaubnis.

Wird der Zuschuss auch nachträglich gezahlt?

Nein. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Fazit

Pflegegrad 5 stellt besondere Anforderungen an das Badezimmer: Die Dusche muss bodengleich, rutschhemmend und so großzügig geplant sein, dass Pflegepersonen sicher helfen können. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[1] – bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1] – sowie den laufenden Leistungen der Pflegeversicherung lässt sich der Umbau gut finanzieren, wenn der Antrag vor dem Baubeginn gestellt wird. Holen Sie mehrere Festpreisangebote ein und klären Sie Hilfsmittel und Steuervorteile frühzeitig. Weitere Informationen und Checklisten finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  • pflege.de, „Pflegeleistungen im Überblick" (Pflegegeld 990 €, Sachleistung 2.299 €, Entlastungsbetrag 131 €, Tagespflege 2.085 €, Stand 2026): https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein" (Kostenübersicht): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Leistungen und Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, Krankenkasse und KfW prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. pflege.de, „Pflegeleistungen im Überblick“ (Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Stand 2026): https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/
  5. KfW, Antragsstopp beim Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  7. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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