Badumbau ohne Pflegegrad: Diese Wege gehen ohne Antrag (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer mit 50, 60 oder 70 vorsorglich die Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche tauschen möchte, steht vor einer typischen Frage: Gibt es Förderung auch ohne Pflegegrad – und muss ich dafür überhaupt einen Antrag auf Pflegegrad stellen? Die Antwort: Ja, es geht ohne Pflegegrad-Antrag. Die Alternativen heißen KfW, Bundesländer und Steuer. Der bekannte Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI (bis 4.180 €)[1] setzt zwar zwingend einen anerkannten Pflegegrad voraus – aber er ist nicht der einzige Weg, und für Menschen ohne tatsächlichen Unterstützungsbedarf auch nicht der richtige. Dieser Ratgeber zeigt die Wege ohne Antrag, ihre Konditionen und Grenzen, und erklärt ehrlich, wann der Pflegegrad-Antrag trotzdem der bessere Weg ist. Den vollständigen Überblick über alle Fördermöglichkeiten ohne Pflegegrad gibt der Ratgeber „Badumbau-Förderung ohne Pflegegrad“; hier geht es um die Entscheidung und die drei konkreten Wege.

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Warum viele ohne Pflegegrad-Antrag umbauen

Die Motive sind fast immer dieselben: Der Umbau ist Vorsorge, nicht Reaktion. Ein Sturz im Alter passiert einmal – und wer dann erst umbaut, wartet Monate auf Begutachtung, Bescheid und Zusage. Wer dagegen frühzeitig umbaut, gewinnt Sicherheit. Dazu kommt eine verbreitete Zurückhaltung: Viele wollen keinen Pflegegrad beantragen, weil sie sich nicht als „pflegebedürftig“ sehen – und das ist auch richtig so, denn der Pflegegrad ist an einen tatsächlichen Hilfebedarf geknüpft. Wer keinen hat, dessen Antrag würde in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ohnehin abgelehnt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein Pflegegrad ist etwas anderes als ein Grad der Behinderung (GdB). Auch ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Zuschuss nach § 40 SGB XI – maßgeblich ist allein die Begutachtung des Hilfebedarfs. Und wer wirklich Unterstützung braucht – etwa beim Waschen oder Anziehen –, sollte den Pflegegrad-Antrag ernsthaft prüfen: Die Begutachtung ist kostenlos, der Antrag formlos, und mit anerkanntem Pflegegrad kommt der 4.180-€-Zuschuss[1] hinzu. Darauf gehen wir am Ende genauer ein.

Weg 1: Die KfW – zwei Programme, zwei Rollen

Die KfW ist der zentrale Ansprechpartner für den Umbau ohne Pflegegrad. Zwei Programme sind relevant – und sie verhalten sich gegensätzlich:

Der Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ – aktuell gestoppt, Status prüfen. Der Investitionszuschuss war der direkte Zuschuss-Weg ohne Pflegegrad. Seit dem 31.07.2026 gilt jedoch ein Antragsstopp[2]: Die vom Bund für 2026 bereitgestellten Mittel sind ausgeschöpft; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich, wenn neue Mittel bereitgestellt werden. Prüfen Sie den verbindlichen Status vor jeder Planung ausschließlich auf kfw.de/455-B – verlassen Sie sich nicht auf Drittseiten und planen Sie keine Mittel ein, deren Bewilligung ungewiss ist. Zur Einordnung die Konditionen vor dem Stopp: 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 25.000 €) für Einzelmaßnahmen – also bis zu 2.500 € – und 12,5 % (maximal 50.000 €) beim Standard „Altersgerechtes Haus“, also bis zu 6.250 €[3].

Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ – läuft, ohne Pflegegrad. Das zinsgünstige Darlehen ist der aktuell verlässliche KfW-Weg:

  • bis zu 50.000 € je Wohneinheit[4], Zinsbindung 5 oder 10 Jahre, Laufzeit bis 30 Jahre,
  • Antrag über die Hausbank, unabhängig von Alter und Pflegegrad,
  • förderfähig sind Maßnahmen, die dauerhaft Barrieren reduzieren – der Badumbau gehört ausdrücklich dazu,
  • die Arbeiten muss ein Fachbetrieb ausführen, der die Technischen Mindestanforderungen der KfW einhält; Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Wichtig: Kredit 159 und Zuschuss 455-B sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Da der Zuschuss gestoppt ist, ist der Kredit aktuell ohnehin der Weg – wer später doch einen Zuschuss beantragen möchte, muss die Kombinationsregeln im KfW-Merkblatt prüfen.

Weg 2: Bundesländer und Kommunen

Viele Bundesländer und Kommunen fördern den altersgerechten Umbau mit eigenen Programmen – die Bedingungen unterscheiden sich stark, und es gibt keinen bundesweiten Anspruch. Die wichtigste Regel: beim eigenen Wohnort fragen, konkret bei der Kommune, dem Landkreis, der Wohnberatung oder dem Pflegestützpunkt. Beispiele aus der Praxis, die zeigen, wie unterschiedlich die Landschaft ist:

  • Nordrhein-Westfalen: Die NRW.BANK bietet Kreditprodukte zum alters- und behindertengerechten Umbau (etwa im Rahmen der Gebäudesanierung, Laufzeit bis 20 Jahre, Antrag über die Hausbank). Konditionen direkt auf nrwbank.de prüfen.
  • Baden-Württemberg: Die L-Bank bietet mit der „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €; bei vollständiger Umsetzung der DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 € hinzu. Die Voraussetzungen (in der Regel ein bestehendes Darlehen oder eine anerkannte Behinderung) nennt das Merkblatt der L-Bank.
  • Hessen und Saarland: In Hessen gibt es Zuschüsse über die WIBank, im Saarland die Wohnraumförderung für barrierereduzierende Maßnahmen.

Diese Beispiele sind Momentaufnahmen: Programme werden geändert, ausgesetzt oder neu aufgelegt. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer beim jeweiligen Institut – und fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Kommune nach, denn viele Städte und Kreise haben eigene kleine Zuschuss-Töpfe, die überregional kaum bekannt sind.

Weg 3: Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Der dritte Weg führt über das Finanzamt und funktioniert komplett ohne Pflegegrad: Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt sind nach § 35a EStG absetzbar – 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr[5]. Der Badumbau ist eine klassische Handwerkerleistung. Die Voraussetzungen:

  • Die Rechnung weist die Arbeitsleistung getrennt aus – Materialkosten sind nicht begünstigt.
  • Die Zahlung erfolgt unbar (Überweisung statt Bargeld).
  • Der Abzug erfolgt in der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem gezahlt wurde.

Rechenbeispiel: Bei getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten von 4.000 € ermäßigt sich die Steuer um 800 € (20 %). Erst bei 6.000 € Arbeitskosten im selben Jahr ist der Höchstbetrag von 1.200 € erreicht. Wer die Arbeiten so verteilen kann, dass in zwei Kalenderjahren jeweils mindestens 6.000 € Arbeitskosten anfallen und bezahlt werden, kann den Abzug zweimal nutzen – maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Planen Sie eine solche Verteilung nur, wenn sie handwerklich sinnvoll ist, und klären Sie die Details mit dem Steuerberater.

Die entscheidende Wechselwirkung: Der § 35a-Abzug ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen genutzt wird (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG)[5]. Wer den KfW-Kredit 159 in Anspruch nimmt, kann die Handwerkerkosten für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht zusätzlich absetzen. Genau deshalb ist die Reihenfolge wichtig: erst die Förderwege vergleichen, dann entscheiden – nicht beides blind kombinieren.

Die Wege im Vergleich

Weg Art Umfang Pflegegrad nötig? Besonderheit
KfW-Zuschuss 455-BZuschussvor dem Stopp: bis 2.500 € (Einzelmaßnahme), bis 6.250 €[3] („Altersgerechtes Haus“)neingestoppt seit 31.07.2026[2] – Status auf kfw.de/455-B prüfen
KfW-Kredit 159zinsgünstiges Darlehenbis 50.000 € je Wohneinheit[4]neinüber die Hausbank; nicht mit 455-B für dieselbe Maßnahme
Landes-/KommunalprogrammeZuschuss oder Darlehensehr unterschiedlichmeist neinbeim eigenen Wohnort erfragen
Steuerermäßigung § 35a EStGSteuerersparnis20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr[5]neinnicht bei Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen für dieselbe Maßnahme
Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XIZuschussbis 4.180 € je Maßnahme[1]janur mit anerkanntem Pflegegrad – dann der stärkste Baustein

Wann der Pflegegrad-Antrag trotzdem der bessere Weg ist

Der Verzicht auf den Pflegegrad-Antrag ist richtig, solange kein tatsächlicher Hilfebedarf besteht. Er wird aber zum teuren Reflex, wenn die Voraussetzungen doch vorliegen. Prüfen Sie ehrlich: Braucht die Person Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Aufstehen oder bei der Haushaltsführung? Dann kann ein anerkannter Pflegegrad den Umbau massiv verbilligen:

  • Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI: bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme, bei mehreren Berechtigten in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1] – der stärkste einzelne Zuschuss für den Badumbau überhaupt.
  • Laufende Leistungen: Schon Pflegegrad 1 öffnet den Zugang zum Wohnumfeld-Zuschuss; ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld (347 € monatlich) oder Pflegesachleistung dazu – Geld, das die Pflege zu Hause absichert und teilweise zweckfrei ist.
  • Der Antrag ist niedrigschwellig: formlos bei der Pflegekasse, kostenlos; die Pflegekasse veranlasst die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst unverzüglich und entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[6]. In Eilfällen gelten kürzere Fristen: 5 Arbeitstage bei Krankenhaus oder Reha, 10 Arbeitstage bei angekündigter Pflegezeit.

Wer keinen Unterstützungsbedarf hat, sollte keinen Antrag nur wegen des Zuschusses stellen – er würde abgelehnt, und der Medizinische Dienst prüft den Bedarf unabhängig. Die ehrliche Reihenfolge ist: Bedarf prüfen lassen (auch im Rahmen einer kostenlosen Pflegeberatung), dann entscheiden. Ein Pflegegrad ist kein Stigma, sondern eine Leistungsberechtigung – und für viele Familien der Unterschied zwischen einem Umbau mit und ohne Zuschuss.

In sechs Schritten ohne Pflegegrad zum geförderten Bad

  1. Status prüfen: Aktuellen Stand des KfW-Zuschusses 455-B auf kfw.de/455-B prüfen – und parallel beim eigenen Wohnort nach Landes- oder Kommunalprogrammen fragen.
  2. Drei Festpreisangebote einholen: Mit Leistungsverzeichnis und getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten (wichtig für § 35a).
  3. Weg wählen: Zuschuss, falls verfügbar; sonst KfW-Kredit 159 über die Hausbank oder Eigenmittel.
  4. Antrag vor Baubeginn: Kreditantrag und ggf. Zuschussantrag stellen, Zusage abwarten – erst dann beauftragen.
  5. Umbau durchführen: Fachbetrieb mit KfW-konformer Ausführung; Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln.
  6. Steuer geltend machen: Rechnungen mit Arbeitskosten-Anteil in der Steuererklärung angeben – im Jahr der Zahlung, sofern kein Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen für dieselbe Maßnahme genutzt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich ohne Pflegegrad den 4.180-€-Zuschuss der Pflegekasse?

Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] setzt zwingend einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleiben KfW, Landesprogramme und Steuerermäßigung.

Lohnt sich der KfW-Kredit 159 ohne Pflegegrad?

Ja – gerade für die Vorsorge. Bis 50.000 € je Wohneinheit[4], kein Pflegegrad und keine Altersgrenze nötig, Laufzeit bis 30 Jahre. Der Kredit senkt die Kosten nicht direkt, macht die Finanzierung aber günstig und planbar.

Wie prüfe ich den Status des gestoppten KfW-Zuschusses 455-B?

Nur auf der offiziellen Produktseite kfw.de/455-B. Dritte Webseiten sind oft veraltet. Stand September 2026: Antragsstopp seit 31.07.2026[2], Wiederaufnahme frühestens 2027 möglich.

Kann ich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG und den KfW-Kredit 159 gleichzeitig nutzen?

In der Regel nicht für dieselbe Maßnahme: Der Abzug ist ausgeschlossen, wenn ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss genutzt wird (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG)[5]. Ob sich eine Aufteilung oder die Wahl eines Weges lohnt, rechnet der Steuerberater im Einzelfall durch.

Was, wenn meine Kommune kein Programm hat?

Dann bleiben der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung. Zusätzlich lohnt der Blick auf das jeweilige Landesförderinstitut – viele Länder haben eigene Programme, die nicht über die Kommune laufen.

Zählt ein Schwerbehindertenausweis wie ein Pflegegrad?

Nein. Der Pflegegrad wird unabhängig vom Grad der Behinderung festgestellt. Ein GdB allein berechtigt nicht zum Zuschuss nach § 40 SGB XI – wer einen GdB hat, sollte aber die Pauschbeträge nach § 33b EStG prüfen.

Checkliste: Umbau ohne Pflegegrad-Antrag

  • [ ] Pflegebedarf ehrlich geprüft – oder in der kostenlosen Pflegeberatung klären lassen
  • [ ] Status des KfW-Zuschusses 455-B auf kfw.de/455-B geprüft
  • [ ] KfW-Kredit 159 mit der Hausbank besprochen (Konditionen, Technische Mindestanforderungen)
  • [ ] Landesförderinstitut und Kommune nach Programmen gefragt
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten eingeholt
  • [ ] Antrag vor Baubeginn gestellt, Zusage abgewartet
  • [ ] Rechnungen unbar bezahlt und für die Steuererklärung abgelegt

Fazit

Ein Badumbau ohne Pflegegrad-Antrag ist möglich – über drei Wege: den KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €[4], kein Pflegegrad nötig), Landes- und Kommunalprogramme (regional sehr unterschiedlich, beim Wohnort erfragen) und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten, bis 1.200 € im Jahr)[5]. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] – sein Status gehört vor jede Planung geprüft. Wer dagegen tatsächlich Unterstützung im Alltag braucht, sollte den Pflegegrad-Antrag nicht aus Prinzip vermeiden: Er öffnet den Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] und macht den Unterschied zwischen einem teilfinanzierten und einem vollständig selbst getragenen Umbau. Die ehrliche Entscheidungsgrundlage ist der Bedarf, nicht die Bequemlichkeit des Antrags. Alle Fördermittel im Überblick: Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, nur mit Pflegegrad): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen, 20 % / 1.200 €, Abs. 3 Satz 2): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ und Merkblatt (Bestellnummer 6000003884): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Produktseite Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ (Status prüfen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
  • NRW.BANK, barrierefrei umbauen (Übersicht): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
  • L-Bank Baden-Württemberg, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit: https://www.l-bank.de
  • pflege.de und altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersichten Badumbau 2026, Richtwerte)

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderprogramme und Konditionen können sich jederzeit ändern. Vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen bei KfW, Landesförderinstitut, Kommune und Finanzamt prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss nur mit Pflegegrad, 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  3. KfW, Produktseite Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ (Konditionen des ausgesetzten Programms, 10 %/max. 2.500 € bzw. 12,5 %/max. 6.250 €): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
  4. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr; Abs. 3 Satz 2): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidungsfrist der Pflegekasse, 25 Arbeitstage): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html

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