Türverbreiterung: Maße nach DIN 18040, Kosten und Statik (2026)
Eine Tür, die für Rollator oder Rollstuhl zu schmal ist, macht aus dem schönsten barrierefreien Bad einen unerreichbaren Raum. Die gute Nachricht: Türverbreiterungen sind handwerklich Standard, in nichttragenden Wänden oft an zwei Tagen erledigt und über die Pflegekasse förderfähig. Die schlechte: Wer eine tragende Wand öffnet, braucht Statik, einen neuen Sturz und ein größeres Budget – und wer nur das Türblatt tauscht, statt die Öffnung zu verbreitern, hat hinterher womöglich immer noch keine 90 Zentimeter. Dieser Ratgeber erklärt, welche Maße nach DIN 18040-2 wirklich zählen, was eine Verbreiterung je nach Wandart kostet, wann ein Statiker Pflicht ist und welche Alternativen es gibt, wenn das Mauerwerk nicht geöffnet werden soll oder darf. Ein Gesamtüberblick über barrierefreie Maßnahmen im Bad findet sich im Ratgeber Barrierefreies Bad.
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Welches Maß zählt: 90 cm nutzbare Durchgangsbreite
Die entscheidende Zahl ist nicht die Türblattbreite, sondern die nutzbare Durchgangsbreite – also das lichte Maß, das nach dem Öffnen der Tür tatsächlich zum Durchfahren bleibt. Nach DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen: Wohnungen" gilt: Türen innerhalb der Wohnung benötigen mindestens 80 cm nutzbare Durchgangsbreite für die barrierefreie Nutzung, für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl (rollstuhlgerechte Ausführung) sind es 90 cm (Quellen: online-wohn-beratung.de, pflege.de). Wer mit Elektrorollstuhl unterwegs ist oder unsichere Bewegungsabläufe hat, für den sind 90 cm nach Erfahrung der Wohnberatungsstellen das praxistaugliche Ziel – dieser Wert gilt deshalb in diesem Ratgeber als Richtwert für die Planung.
Daraus folgt eine praktische Rechenregel: Ein handelsübliches Türblatt mit 80 cm Breite ergibt in der Zarge oft nur rund 76–78 cm lichte Weite. Um auf 90 cm nutzbare Durchgangsbreite zu kommen, ist ein Zargeninnenmaß von mindestens 90 cm nötig – und dafür ein Rohbauöffnungsmaß von etwa 101 cm (Quelle: online-wohn-beratung.de). Wer also glaubt, „ein breiteres Türblatt" löse das Problem, unterschätzt den Wandanteil: Die Öffnung selbst muss fast immer mit vergrößert werden. Altbau-Badtüren mit 73,5 oder 80 cm Blattbreite sind die Regel; gemessen wird vor Ort mit Zollstock an der lichten Öffnung, nicht am Türblatt.
Zwei weitere Maße aus der Norm gehören bei der Planung dazu, weil sie im Badumbau häufig mit anfallen (Quelle: online-wohn-beratung.de, DIN 18040-2):
- Lichte Türhöhe: mindestens 205 cm. Ältere Türen mit 198 oder 201 cm Blatthöhe sind für Rollstuhlfahrer unangenehm – vor allem, wenn später der Boden im Bad angehoben wird (dazu mehr im Ratgeber Bad ebenerdig im Altbau).
- Schwellen: nach DIN 18040-2 höchstens 2 cm, besser null. Eine Türverbreiterung ohne Schwellenabsenkung oder -rampe verschenkt einen Teil des gewonnenen Komforts.
- Bewegungsfläche vor der Tür: auf der Aufschlagseite nach DIN 18040-2 mindestens 150 × 150 cm für die rollstuhlgerechte Nutzung, in der barrierefreien Stufe 120 × 120 cm. Eine 90-cm-Tür nutzt wenig, wenn man davor im Flur nicht rangieren kann.
- Schlagrichtung: Türen zu Sanitärräumen dürfen nicht nach innen schlagen – wer stürzt, blockiert sonst die Tür. Sie muss zudem von außen entriegelbar sein.
Gerade der letzte Punkt macht viele Türarbeiten im Bad erst sinnvoll: Oft reicht es nicht, die Tür zu verbreitern – die Schlagrichtung muss umgedreht werden, damit die Tür künftig nach außen oder als Schiebetür öffnet.
Erst messen, dann planen: die Tür im Gesamtzusammenhang
Vor jeder Beauftragung gehört eine Bestandsaufnahme dazu. Sie kostet nichts und verhindert, dass die Maßnahme am Ende an einer Randbedingung scheitert:
- Lichte Breite und Höhe messen (Zargeninnenmaß, nicht Türblatt) – im Türrahmen oben, in der Mitte und unten, denn Altbauzargen sind selten exakt lotrecht.
- Schwelle prüfen: Ist eine Schwelle vorhanden? Wie hoch? Lässt sie sich entfernen oder muss ein Höhenausgleich her?
- Wandart bestimmen: Leichtbauwand, Mauerwerk, Beton – und ob die Wand tragend ist. Laien können das nicht zuverlässig beurteilen; die Fachfirma erkennt es am Wandaufbau, an alten Plänen oder am Klopftest. Bei Unsicherheit entscheidet der Statiker.
- Bewegungsfläche prüfen: Reicht der Platz vor der Tür? Muss die Tür aus Platzgründen ohnehin zur Schiebetür werden?
- Leitungen orten: In der Wand neben der Tür verlaufen oft Elektroleitungen (Lichtschalter, Steckdosen), gelegentlich auch Wasserleitungen. Eine Türverbreiterung verschiebt die Laibung – der Schalter daneben wandert mit oder wird neu gesetzt.
- Fliesen- und Putzzustand einplanen: Im Bad ist die Wand bis zur Laibung oft gefliest. Nacharbeiten an Laibung, Boden und Wand sind normale Positionen im Angebot.
Diese sechs Punkte bestimmen auch die Kosten. Werden sie nicht geprüft, endet die Verbreiterung häufig in Nachträgen – seriöse Anbieter nennen die offenen Punkte vorab und kalkulieren auf Basis der Besichtigung.
Die vier Bauvarianten im Überblick
Nicht jede schmale Tür braucht die volle Maueröffnung. Die folgende Übersicht ordnet die Varianten nach Eingriffstiefe – von der kleinen Anpassung bis zum Wanddurchbruch:
| Variante | Was passiert | Gewinn | Typische Kosten (Richtwerte) |
|---|---|---|---|
| Versatzscharniere / breiteres Türblatt | Türblatt und Bänder tauschen, Öffnung bleibt | ca. 2–4 cm Durchgang | ca. 150–400 € inkl. Montage |
| Schlagrichtung umkehren | Tür öffnet künftig nach außen, Blatt und Zarge ggf. neu | kein Breitengewinn, aber Bewegungsfläche im Bad | ca. 300–800 € |
| Schiebetür (außen- oder innenlaufend) | Türblatt läuft neben der Öffnung oder in einer Wandtasche | kein Breitengewinn der Öffnung, aber keine Türbewegung im Raum | ca. 900–2.500 € je nach System |
| Echte Türverbreiterung | Wand wird geöffnet, Sturz neu, neue Zarge und Tür | auf 90 cm und mehr nutzbare Breite | siehe Kostenteil: ca. 1.400–2.200 € (nichttragend) bis 3.000 €+ (tragend) |
Wichtig zum Verständnis: Eine Schiebetür verbreitert die Öffnung nicht. Sie löst ein anderes Problem – die schlagende Tür, die Bewegungsfläche im Bad oder im Flur frisst. Ist die Öffnung selbst zu schmal für Rollator oder Rollstuhl, hilft nur die echte Verbreiterung, notfalls kombiniert mit einer Schiebetür, wenn der Platz für eine Drehflügeltür fehlt. Wer dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist, plant die Öffnung direkt auf 90 cm oder breiter – eine spätere Nachverbreiterung kostet fast so viel wie die erste.
Statik: Wann der Sturz zum Thema wird
Über jeder Türöffnung trägt ein Sturz die Last des darüber liegenden Mauerwerks ab. Eine Türverbreiterung vergrößert die Öffnung – und damit verlängert sich die frei zu überbrückende Strecke. Der alte Sturz verliert auf einer Seite sein Auflager oder trägt nicht mehr weit genug. Die Folge: Es muss ein neuer Sturz eingebaut werden, der die breitere Öffnung überbrückt und auf beiden Seiten ausreichend aufliegt (als Richtwert aus der Statikpraxis: Auflager von mindestens 15–25 cm je Seite, abhängig von Wandart und Last – verbindlich rechnet das der Statiker).
Ob das aufwendig wird, hängt von der Wandart ab:
- Leichtbau- und Trockenbauwände (Ständerwerk, Gipskarton): Die Verbreiterung ist unkompliziert. Profile werden geschnitten, ein Sturzprofil eingesetzt, neu beplankt und gespachtelt. Kein Statiker nötig, aber Schallschutz beachten – eine Badtür trennt selten schalltechnisch relevante Räume.
- Nichttragendes Mauerwerk (Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton): Die Öffnung wird mit Trennschleifer und Stemmarbeiten erweitert, ein Fertigbeton-Sturz oder Stahlwinkel eingesetzt, verputzt und gestrichen. Statische Berechnung in der Regel entbehrlich, wenn die Wand nachweislich nichttragend ist – das bestätigt die Fachfirma oder im Zweifel ein kurzer Nachweis.
- Tragende Wand: Hier endet die Laien- und Handwerkerentscheidung. Öffnungen in tragenden Wänden dürfen nur mit Statik und meist nur mit Abstützung während der Arbeiten vergrößert werden. Typisch ist ein Stahlträger (z. B. ein U- oder Doppel-T-Profil), der über der neuen Öffnung eingebaut und mit Mörtel oder Vergussbeton kraftschlüssig eingebunden wird. Das Statikbüro berechnet Trägerprofil, Auflager und die Lasten aus den darüber liegenden Geschossen – ein Gutachten kostet als Richtwert ab etwa 400 € (Quelle: vtm-statik.de).
- Betonwände: Sind fast immer tragend oder zumindest aussteifend; hier entscheidet der Statiker, ob eine Öffnung überhaupt zulässig ist. In Stahlbeton zu stemmen oder zu sägen ist Spezialarbeit (Kernbohr-/Sägetechnik) und entsprechend teuer.
Woran erkennt man eine tragende Wand? An der Gebäudestruktur: Wände, die Decken tragen, stehen in der Regel übereinander von Geschoss zu Geschoss, verlaufen mittig durchs Gebäude oder sind besonders dick (Altbau-Massivwände oft 24–38 cm). Im Zweifel gilt: Fragen, nicht bohren. Der günstigste Weg ist ein Anruf beim Eigentümer oder der Blick in alte Pläne; wer kauft, bekommt die Baupläne oft vom Vorbesitzer. Viele Statikbüros bieten für Türöffnungen inzwischen Pauschalangebote an – als Richtwert ab ca. 400–600 € für ein einzelnes Öffnungsgutachten inklusive Trägerdimensionierung (Quelle: vtm-statik.de).
Ein Wort zur Baugenehmigung: Reine Innenarbeiten an nichttragenden Wänden sind in der Regel genehmigungsfrei. Wird eine tragende Wand geöffnet, verlangen viele Bundesländer eine statische Bescheinigung gegenüber der Bauaufsicht oder eine Anzeige – die Fachfirma oder der Statiker kennt das Prozedere vor Ort.
Was die Türverbreiterung kostet
Die Kosten lassen sich in zwei Klassen teilen: die Verbreiterung in der nichttragenden Wand und der Eingriff in die tragende Wand. Beide Angaben sind Richtwerte aus Praxis- und Fachquellen (Quellen: barrierefrei-profis.de, pflege.de, vtm-statik.de) – der verbindliche Preis entsteht nach der Besichtigung, weil Wandaufbau, Putz, Fliesen und Leitungen individuell sind.
| Leistung | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Türverbreiterung in Leichtbauwand (inkl. neuer Zarge und Türblatt) | ca. 400–800 € |
| Türverbreiterung in nichttragendem Mauerwerk inkl. Sturz | ca. 750–1.200 € |
| Türverbreiterung in Betonwand | ab ca. 1.500 € |
| Türverbreiterung in tragender Wand inkl. Statik, Stahlsturz und Einbau | ca. 2.500–6.000 € |
| Statikgutachten / Nachweis (Einzelöffnung) | ca. 400–600 € |
| Neue Tür 90 cm mit Zarge (Material) | ca. 400–700 € |
| Türschwelle beseitigen / Niveauausgleich | ca. 140–400 € |
| Nacharbeiten: Laibung verputzen und streichen | ca. 150–300 € |
| Fliesenarbeiten im Türbereich (Bad) | ca. 200–500 € |
| Schlagrichtung ändern (Türanschlag) | ca. 110–300 € |
| Elektriker: Lichtschalter versetzen | ca. 100–250 € |
Rechenbeispiel: Badtür auf 90 cm in einer nichttragenden Wand (Richtwerte)
Ein typisches Szenario: Mauerwerkswand (nichttragend), Türblatt 80 cm, geflieste Laibung, keine Leitungen in der Öffnungszone.
| Position (Richtwerte) | Betrag |
|---|---|
| Demontage Türblatt, Zarge und Beschläge, Entsorgung | ca. 150 € |
| Wandöffnung erweitern inkl. neuem Fertigbeton-Sturz | ca. 800 € |
| Neue Tür 90 cm mit Zarge (Material inkl. Montage) | ca. 600 € |
| Laibung verputzen, spachteln, streichen | ca. 250 € |
| Fliesenarbeiten Boden-/Wandanschluss im Türbereich | ca. 350 € |
| Schwelle entfernen und Höhenausgleich | ca. 250 € |
| Gesamtkosten (Richtwert) | ca. 2.400 € |
| Zuschuss Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | − 4.180 € |
| Eigenanteil nach Zuschuss | ca. 0 € (Zuschuss deckt die Maßnahme) |
An diesem Beispiel zeigt sich, warum die Türverbreiterung eine der beliebtesten geförderten Maßnahmen ist: Mit anerkanntem Pflegegrad deckt der Zuschuss der Pflegekasse[1] die Kosten einer einfachen Verbreiterung häufig vollständig oder zu großen Teilen. Wird zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2] geltend gemacht (20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € je Jahr), sinkt der Eigenanteil weiter. Der Zuschuss wird nachträglich gegen Rechnungen ausgezahlt – die Kosten müssen also erst selbst getragen oder zwischenfinanziert werden. Ist die Wand tragend, sieht die Rechnung anders aus: Dann liegen Gesamtkosten von 2.500 bis 6.000 € im Bereich des Möglichen, und der Pflegekassen-Zuschuss deckt nur einen Teil.
Was die Kosten nach oben treibt
- Tragende Wand: Statik, Stahlträger und die aufwendigere Ausführung sind der größte Kostenfaktor – je nach Trägerlänge und Last bis zum Dreifachen einer einfachen Verbreiterung.
- Fliesen und Putz: Im Bad muss die Laibung gefliest oder zumindest sauber abgeschlossen werden. Großformatige Fliesen nachzuführen ist aufwendiger als eine weiße Putzlaibung.
- Leitungen in der Wand: Ein Lichtschalter direkt neben der Tür wandert mit – Elektriker-Position inklusive Neuverputz.
- Türblatt mit Zusatznutzen: Schallschutztüren, Feuerschutztüren (nur bei Wohnungsabschlusstüren relevant) oder Sonderanfertigungen kosten deutlich mehr als Standardblätter.
- Automatik: Ein elektrischer Türantrieb mit Sensor – für Rollstuhlfahrer ohne Armkraft eine echte Erleichterung – kostet als Richtwert 1.800–3.500 € inklusive Montage (Quelle: pflege.de, barrierefrei-profis.de). Er ist eine eigene Maßnahme und kann separat gefördert werden.
- Schiebetür statt Drehflügel: Innenlaufende Systeme mit Wandtasche sind materialintensiver; außenlaufende Schiebetüren brauchen eine freie Wandfläche neben der Öffnung.
Ablauf und Bauzeit
Der Ablauf einer Verbreiterung in einer nichttragenden Wand ist überschaubar:
- Besichtigung und Angebot: Wandart, Maße, Leitungen, Bewegungsfläche prüfen; Leistungsverzeichnis mit allen Positionen (Demontage, Öffnung, Sturz, Tür, Putz, Fliesen, Entsorgung) anfordern.
- Förderantrag stellen – vor Baubeginn: Bei anerkanntem Pflegegrad den Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] mit dem Angebot bei der Pflegekasse einreichen und die Zusage abwarten. Details zur Antragstellung im Ratgeber Pflegekassen-Zuschuss beantragen.
- Rückbau: Türblatt, Zarge, Beschläge und ggf. Schwelle entfernen; Möbel und Flur schützen.
- Öffnung erweitern: Wand auftrennen (Schnitt mit Trennschleifer, dann Stemmarbeiten), neuen Sturz einsetzen und verfüllen.
- Feinheiten: Laibung verputzen oder fliesen, Schalter versetzen, neue Zarge einbauen, Türblatt einhängen und einstellen.
- Abschluss: Schwelle beseitigen beziehungsweise auf maximal 2 cm reduzieren, Restarbeiten, Abnahme.
Die Bauzeit richtet sich nach der Wandart – als Richtwerte aus der Praxis: Leichtbauwand ein bis zwei Arbeitstage, nichttragendes Mauerwerk zwei bis drei Tage plus Trocknungszeit für Putz und Spachtelmasse, tragende Wand drei bis fünf Arbeitstage – davor stehen Statik und Trägerbeschaffung mit ein bis drei Wochen Vorlauf (Quelle: barrierefrei-profis.de). Wer den Umbau mit einer größeren Badmodernisierung verbindet, sollte die Türarbeiten vor den Fliesenarbeiten im Bad terminieren: Die Laibung wird dann im Zuge der Fliesenarbeiten mitgemacht, und die neue Tür passt exakt zum neuen Bodenniveau.
Türverbreiterung in der Mietwohnung
In der Mietwohnung gilt: Der Mieter darf bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit bauliche Veränderungen verlangen, die eine barrierefreie Nutzung ermöglichen – die Zustimmung des Vermieters ist dafür nötig und darf nur in Ausnahmefällen verweigert werden (§ 554 BGB[3]). Türverbreiterungen gelten als bauliche Veränderung; viele Vermieter stimmen zu, wenn die Maßnahme fachgerecht ausgeführt und die spätere Rückbaubarkeit dokumentiert wird. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung eine schriftliche Zustimmung einzuholen – zusammen mit Fotos, Leistungsbeschreibung und Gewährleistungsnachweis. Mehr dazu im Ratgeber Badumbau in der Mietwohnung. Der Zuschuss der Pflegekasse steht übrigens unabhängig vom Mietverhältnis zu: Er ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an die Immobilie.
Häufige Fehler bei der Türverbreiterung
Fehler 1: Das falsche Maß planen. Wer nur das Türblatt tauscht oder auf 80 cm verbreitert, obwohl der Rollstuhl 90 cm braucht, zahlt doppelt. Maßgeblich ist die nutzbare Durchgangsbreite – messen, nicht schätzen.
Fehler 2: Die tragende Wand unterschätzen. Ohne Statik und Sturzverlängerung wird aus einer vermeintlich kleinen Maßnahme ein Sicherheitsrisiko. Risse im Mauerwerk oder Setzungen darüber liegender Geschosse sind die Folge. Ein Statikgutachten kostet weniger als der spätere Schaden.
Fehler 3: Die Schlagrichtung vergessen. Eine nach innen schlagende Badtür bleibt nach einem Sturz die größte Barriere im Bad – und verstößt gegen die Anforderungen der DIN 18040-2 für Sanitärräume.
Fehler 4: Den Förderantrag zu spät stellen. Der Zuschuss der Pflegekasse fließt nur bei Antrag vor Baubeginn. Wer zuerst baut, verliert bis zu 4.180 €[1].
Fehler 5: Nur die Tür betrachten. Schmale Tür, aber 3 cm Schwelle, fehlende Bewegungsfläche vor der Tür oder eine Stufe am Badeingang: Erst wenn Tür, Schwelle und Zugang zusammenpassen, ist das Bad wirklich erreichbar.
Checkliste: Türverbreiterung planen und umsetzen
- [ ] Nutzbare Durchgangsbreite gemessen (Ziel: 90 cm für Rollstuhl, mind. 80 cm barrierearm)
- [ ] Lichte Höhe geprüft (mind. 205 cm, besonders wenn der Boden später angehoben wird)
- [ ] Wandart und Tragfähigkeit geklärt; bei tragender Wand Statik beauftragt
- [ ] Leitungen in der Öffnungszone geortet (Schalter, Steckdosen, Wasser)
- [ ] Schlagrichtung und Bewegungsfläche vor der Tür geprüft (nach außen öffnend oder Schiebetür?)
- [ ] Schwelle: Beseitigung oder Reduzierung auf max. 2 cm eingeplant
- [ ] Leistungsverzeichnis geprüft: Demontage, Öffnung, Sturz, Tür, Putz, Fliesen, Entsorgung
- [ ] Pflegegrad vorhanden? Wenn ja: Zuschussantrag (§ 40 SGB XI[1]) vor Baubeginn gestellt und Zusage abgewartet
- [ ] In der Mietwohnung: schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt
- [ ] Nach Abschluss: Abnahme, Rechnungen für die Pflegekasse sammeln, Gewährleistungsnachweis abheften
Fragen und Antworten
Wie breit muss eine Tür für den Rollstuhl sein?
Für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl fordert DIN 18040-2 mindestens 90 cm nutzbare Durchgangsbreite; innerhalb der Wohnung gelten 80 cm als Mindestmaß der barrierefreien Stufe. In der Praxis wird die Badtür für Rollstuhlnutzer auf 90 cm verbreitert, was ein Rohbauöffnungsmaß von etwa 101 cm erfordert.
Was kostet eine Türverbreiterung?
In einer nichttragenden Wand liegen die Kosten als Richtwert zwischen etwa 400 € (Leichtbauwand) und 1.200 € (Mauerwerk) für die reine Verbreiterung – mit neuer Tür, Putz- und Fliesenarbeiten sind es insgesamt etwa 1.400–2.400 €. In einer tragenden Wand steigen die Kosten durch Statik und Stahlsturz auf etwa 2.500–6.000 €.
Muss für eine Türverbreiterung ein Statiker ran?
Nur bei tragenden Wänden – dort ist er Pflicht. In Leichtbau- und nachweislich nichttragenden Wänden ist kein statischer Nachweis nötig; die Fachfirma beurteilt das bei der Besichtigung.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Türverbreiterung?
Ja. Die Türverbreiterung ist eine klassische wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) sind bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme möglich, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung: Antrag vor Baubeginn.
Hilft eine Schiebetür, wenn die Tür zu schmal ist?
Nicht bei der Breite: Eine Schiebetür verbreitert die Öffnung nicht. Sie löst Platzprobleme durch die schlagende Tür. Ist die Öffnung zu schmal, muss sie trotzdem verbreitert werden – die Kombination aus Verbreiterung und Schiebetür ist in engen Fluren oft die beste Lösung.
Darf ich in der Mietwohnung die Tür verbreitern?
Bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit haben Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zu notwendigen baulichen Veränderungen (§ 554 BGB[3]). Holen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein und dokumentieren Sie die Arbeiten für einen möglichen späteren Rückbau.
Fazit
Die Türverbreiterung ist die Maßnahme, die ein barrierefreies Bad erst erreichbar macht – und sie ist deutlich günstiger als gemeinhin angenommen: In nichttragenden Wänden liegen die Gesamtkosten als Richtwert bei 1.400 bis 2.400 €, und der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI[1] deckt diese Summe häufig vollständig. Entscheidend sind vier Punkte: erstens das richtige Zielmaß (90 cm nutzbare Durchgangsbreite, nicht die Türblattbreite), zweitens die saubere Klärung der Wandart – bei tragenden Wänden ist der Statiker Pflicht und treibt die Kosten auf 2.500–6.000 €, drittens die Schlagrichtung (Badtüren öffnen nach außen oder als Schiebetür) und viertens der Förderantrag vor Baubeginn. Wer Tür, Schwelle und Bewegungsfläche gemeinsam plant, spart sich den zweiten Umbau – und macht aus dem Bad einen Raum, der auch in zwanzig Jahren noch passt.
Quellen
- DIN 18040-2, Türen in Wohnungen – Ausführungen zu lichten Breiten, Höhen und Bewegungsflächen: https://nullbarriere.de/din18040-2-tueren.htm
- Barrierefrei Leben e. V. (online-wohn-beratung.de), „DIN-Anforderungen für barrierefreie Türen" und „Türverbreiterung, Schiebetüren, Raumspartüren": https://www.online-wohn-beratung.de/wohnungsanpassung-barrierefrei-%28um-%29-bauen/ratgeber-wohnungsanpassung-barrierefrei-%28um-%29-bauen-tipps-loesungsbeispiele/tueren-und-tuerschwellen/din-vorgaben
- pflege.de, „Barrierefreie Türen & Eingang – Maße und Vorgaben" (Kosten Türverbreitung, Maße): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/eingang-tueren
- barrierefrei-profis.de, „Türverbreiterung: Kosten, Methoden & Förderung": https://www.barrierefrei-profis.de/ratgeber/tuerverbreiterung
- vtm-statik.de, „Türöffnung vergrößern in tragender Wand: Statik, Kosten und Ablauf": https://www.vtm-statik.de/blog/tueroeffnung-vergroessern-tragende-wand
- § 40 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Alle Preise sind Richtwerte; verbindlich ist das Angebot nach Besichtigung vor Ort.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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