Duschkabine barrierefrei umbauen: Maßnahmen, Kosten und Ablauf (2026)

Die Duschkabine ist da – aber mit zunehmendem Alter oder nach einer Operation wird der Einstieg zur Hürde: Die Duschtasse liegt fünfzehn Zentimeter über dem Boden, die Drehtür ist schmal und klemmt, unter der Brause fehlt der Halt, und wer auf dem Duschhocker sitzt, erreicht Seife und Armatur nicht. Muss dann die ganze Kabine raus? In vielen Fällen nicht. Dieser Ratgeber zeigt, wie sich eine bestehende Duschkabine in Stufen barrierefrei umbauen lässt – von der einfachen Ausstattung mit Griff und Klappsitz bis zum vollständigen Umbau auf bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2. Sie erfahren, welche Maßnahme zu welcher Ausgangslage passt, was sie kostet und wie Förderung und Ablauf funktionieren. Wer vor der Frage steht, ob die Kabine überhaupt bleiben kann, findet die Grundlagen im Ratgeber Duschkabine oder Duschwand: Typen im Vergleich.
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Analyse: Welche Barrieren hat Ihre Duschkabine?
Der Umbau beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Gehen Sie die Dusche einmal systematisch durch – am besten mit der Person, die sie nutzt:
| Barriere | Typisches Beispiel | Lösungsansatz |
|---|---|---|
| Stufe am Einstieg | Duschtasse mit 5–15 cm Aufbau | Tasse entfernen, bodengleicher Ablauf oder flaches Duschelement |
| Tür zu schmal | Drehtür mit 55–60 cm Öffnung | Tür durch breitere, nach außen öffnende oder faltbare Variante ersetzen |
| Tür schwer zu bedienen | klemmende Drehtür, schwergängige Schiebetür | Leichtgängige Tür oder Vorhang als Übergang |
| Kein Halt | glatte Wand, keine Griffe | Waagerechte Haltegriffe in 85 cm Höhe, senkrechter Griff am Einstieg |
| Rutschiger Boden | glasierte Fliesen oder Tassenoberfläche | Rutschhemmende Fliesen, Anti-Rutsch-Beschichtung oder Matte |
| Kein Sitzplatz | nur Stehdusche | Duschklappsitz oder Duschhocker einplanen |
| Armatur schwer erreichbar | Thermostat in 120 cm Höhe, Griffe schwergängig | Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung, in Greifhöhe montiert |
| Duschfläche zu klein | 70 × 70 cm Kabine | Fläche erweitern oder Anordnung im Raum ändern |
Nicht jede Barriere verlangt nach dem großen Umbau. Die Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich nach Nutzung und Budget – und genau dafür gibt es drei Ausbaustufen.
Die drei Ausbaustufen
Stufe 1 – Barrierearm ausstatten (ab ca. 400 €, ein bis zwei Tage): Haltegriffe, Duschklappsitz, rutschhemmende Unterlage oder Anti-Rutsch-Beschichtung, Handbrause mit langem Schlauch, verschiebbare Brausestange und ein Einhebelmischer mit Verbrühschutz. Die Kabine bleibt, der Einstieg auch – aber das Sturzrisiko sinkt deutlich, und das Duschen im Sitzen wird möglich. Diese Stufe ist ideal, wenn die Nutzung sich erst abzeichnet oder die Bausubstanz einen größeren Eingriff nicht zulässt.
Stufe 2 – Einstieg erleichtern (ca. 1.500–4.000 €, wenige Tage): Die Tasse wird durch ein flaches Duschelement (2–4 cm Aufbau) ersetzt oder der Einstieg durch eine kleine Rampe entschärft; die Tür weicht einer breiteren, leichtgängigen Lösung; Stufe 1-Ausstattung wird übernommen. Ergebnis: barrierearm, meist ohne Estricharbeiten, oft auch im Altbau mit geringer Aufbauhöhe machbar.
Stufe 3 – Barrierefrei nach DIN 18040-2 (ca. 5.000–8.000 € und mehr, ein bis zwei Wochen): Die Dusche wird bodengleich: Tasse und alter Bodenaufbau werden entfernt, der Boden im Duschbereich abgesenkt oder mit Gefälle zur Duschrinne neu aufgebaut, Abdichtung und Fliesen werden komplett erneuert. Duschfläche mindestens 120 × 120 cm, schwellenloser Einstieg, Bewegungsfläche davor – die Voraussetzungen für Rollator und Rollstuhl.
Welche Stufe die richtige ist, hängt von drei Fragen ab: Wie stark ist die Mobilität heute und in den nächsten Jahren eingeschränkt? Reicht die Aufbauhöhe des Bodens für eine Absenkung? Und wie lange soll die Dusche ohne weiteren Umbau nutzbar bleiben? Wer heute 75 ist und plant, im Haus zu bleiben, fährt mit Stufe 3 meist günstiger als mit zwei Zwischenlösungen nacheinander.
DIN 18040-2 im Bestand: Die wichtigsten Maße
Die DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen) ist der Maßstab, an dem sich auch Förderstellen orientieren. Die Kernwerte für die Dusche:
| Maß | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Duschfläche | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Einstieg | maximal 2 cm Schwelle | schwellenlos |
| Bewegungsfläche vor der Dusche | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Lichte Türbreite zum Bad | mind. 80 cm | mind. 90 cm |
| Haltegriffe | 85 cm Oberkante, ≥ 100 kg belastbar | wie links |
Quelle: DIN 18040-2 (Zusammenfassungen bei seniorbad.de und pflege.de). Im Bestand sind Abweichungen manchmal unvermeidbar – etwa wenn der Raum die 120 × 120 cm nicht hergibt. Das ist kein Grund, aufzugeben: Förderstellen akzeptieren im Einzelfall begründete Abweichungen, wenn die Maßnahme die Pflege nachweislich erleichtert. Sprechen Sie Abweichungen im Förderantrag offen an, statt sie zu verschweigen.
Zwei Maße, die beim Duschkabinen-Umbau oft vergessen werden: die Bewegungsfläche vor der Dusche (zum Herantreten mit Rollator oder Rollstuhl) und der Abstellbereich für Duschzubehör in Griffweite – wer auf dem Klappsitz sitzt, braucht Seife und Handtuch, ohne aufstehen zu müssen.
Tür und Abtrennung: Der Einstieg entscheidet
Die Tür der Duschkabine ist für viele Menschen die erste Barriere: schmale Öffnung, hohe Unterkante, schwergängige Mechanik. Beim barrierefreien Umbau gibt es mehrere Wege:
| Lösung | Einstiegsbreite | Geeignet für | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Drehtür ersetzen durch größere, nach außen öffnende | bis ca. 80 cm | Rollator, Gehhilfe | gering |
| Schiebetür (leichtgängig, bodenbündig) | 60–80 cm | wenig Platz, kein Schwenkbereich | mittel |
| Falttür / Faltwand | 60–90 cm | schmale Öffnungen | mittel |
| Feste Glaswand mit großer Öffnung (Walk-in) | 90 cm und mehr | Rollstuhl, Transfer auf Duschhocker | mittel bis hoch |
| Duschvorhang statt Tür | beliebig | schnelle, günstige Lösung | sehr gering |
Wichtig aus Sicht der Sicherheit: Die Tür muss im Notfall von außen zu öffnen sein. Wer stürzt, blockiert eine nach innen öffnende Tür mit dem Körper – nach innen öffnende Türen gehören bei einem barrierefreien Umbau ersetzt, ebenso wie Türen mit hoher Unterkante, über die man stolpert. Eine feste Glaswand mit großer Öffnung (Walk-in-Lösung) umgeht das Türproblem komplett – das Wasser wird durch die Wandführung und ein leichtes Gefälle gehalten, nicht durch eine Tür. Ein Duschvorhang ist die preiswerteste Sofortlösung, wirkt aber im Alltag oft störend, weil er am Körper klebt; für viele reicht er als Übergang, bis die neue Abtrennung steht. Die Typen im Detail: Duschkabine oder Duschwand.
Die Stufe: Duschtasse raus oder flaches Element?
Die Duschtasse mit 5 bis 15 cm Aufbau ist die größte Barriere der Kabine. Drei Wege führen zum leichteren Einstieg:
- Bodengleicher Vollumbau: Tasse und alter Bodenaufbau raus, Estrich mit Gefälle zur Duschrinne, Abdichtung und Fliesen neu. Ergebnis: schwellenlos, DIN-konform, wertvollste Lösung – aber nur machbar, wenn der Fußbodenaufbau die Absenkung hergibt. Als Erfahrungswerte: Bei 6–10 cm Aufbau ist die abgesenkte Lösung in vielen Altbauten möglich, bei 3–5 cm wird es eng, bei Holzbalkendecken meist unmöglich. Details im Ratgeber Bodengleiche Dusche nachrüsten.
- Flaches Duschelement: Eine bodengleiche Duschtasse mit sehr geringem Aufbau (3–6 cm, manche Systeme ab 2 cm) wird auf den vorhandenen Boden gesetzt und eingefliest. Der Einstieg bleibt eine kleine Kante, ist aber mit Rollator gut zu überwinden. Schnell montiert, oft in ein bis zwei Tagen, deutlich günstiger als der Vollumbau.
- Rampe oder Schwellenkeil: Die pragmatische Zwischenlösung für Tassen, die vorerst bleiben. Eine Rampe mit beidseitiger Schräge entschärft die Kante, löst aber das Problem nicht vollständig – eine Kante bleibt, und Rampen sind selbst eine potenzielle Stolperfalle. Als Dauerlösung nur bedingt geeignet.
Wer dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist oder dessen Einstieg sich abzeichnet, sollte den Vollumbau ernsthaft prüfen: Eine Rampe vor der alten Tasse ist dann keine Lösung, sondern eine Verzögerung.
Ausstattung: Griffe, Sitz, Brause
Zur barrierefreien Duschkabine gehört mehr als der ebene Boden – die Ausstattung entscheidet über die Selbstständigkeit im Alltag:
- Haltegriffe: Waagerecht in 85 cm Höhe an der Duschwand, senkrecht oder diagonal am Einstieg, Belastbarkeit mindestens 100 kg. Die Montageanleitung finden Sie im Ratgeber Haltegriffe in der Dusche nachrüsten.
- Duschklappsitz: Hochklappbar an der Wand, trägt 120–150 kg, ermöglicht das Duschen im Sitzen. Bei Rollstuhlnutzern ist der seitliche Transfer auf den Klappsitz der Standard – der Sitz wird dann in Transferhöhe (ca. 46–48 cm) montiert.
- Handbrause mit Schlauch und verschiebbarer Stange: Die Brause muss im Sitzen erreichbar sein und sich in der Höhe verstellen lassen; ein Thermostat oder Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung schützt vor Verbrühungen.
- Rutschhemmung: Fliesen im Duschbereich rutschhemmend – die DIN 18040-2 verlangt im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B (DIN 51097); in der Praxis üblich sind R10-Fliesen mit B-Einstufung. Alternativ sorgt eine rutschhemmende Beschichtung auf dem Bestandsboden für einen sicheren Übergang.
- Ablagen in Greifhöhe: Seife, Shampoo und Handtuch so platzieren, dass sie vom Sitz aus erreichbar sind – ohne Aufstehen, ohne Bücken.
Diese Ausstattung lässt sich in fast jeder Kabine nachrüsten – sie ist die Stufe 1 des Umbaus und in vielen Fällen bereits die entscheidende Verbesserung.
Kosten der einzelnen Maßnahmen
Die folgende Übersicht nennt Richtwerte aus Handwerkerportalen und Fachratgebern (ohne Gewähr) – maßgeblich ist das Angebot nach Besichtigung:
| Maßnahme | Richtwert 2026 |
|---|---|
| Haltegriffe (Material + Montage, 2 Stück) | ca. 300–600 € |
| Duschklappsitz (Material + Montage) | ca. 200–500 € |
| Anti-Rutsch-Beschichtung des Duschbodens | ca. 150–400 € |
| Handbrause, Schlauch, verschiebbare Brausestange | ca. 100–300 € |
| Einhebelmischer mit Verbrühschutz (inkl. Montage) | ca. 250–600 € |
| Duschvorhang statt Tür | ca. 50–150 € |
| Tür-/Abtrennungs-Tausch (breitere Tür, Schiebe- oder Falttür) | ca. 400–1.500 € |
| Tasse entfernen, flaches Duschelement einbauen | ca. 1.200–2.500 € |
| Vollumbau: bodengleiche, geflieste Dusche (Tasse raus, Estrich, Abdichtung, Fliesen) | ca. 5.000–8.000 € |
| Kompletter Badumbau inklusive Türverbreiterung (Beispielrechnung, s. u.) | ca. 11.000 € |
Einordnung: Die reine Ausstattung (Stufe 1) kostet selten mehr als 1.000 €. Der Tür- und Tassentausch (Stufe 2) liegt im Bereich von 2.000–4.000 €. Der bodengleiche Vollumbau (Stufe 3) entspricht preislich dem klassischen Wannenersatz – auch hierzu finden Sie Zahlen im Ratgeber Badumbau-Kosten.
Förderung: Diese Zuschüsse gibt es
- Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Der barrierefreie Umbau einer Duschkabine ist eine klassische wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] (bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1]). Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Die Auszahlung erfolgt nachträglich gegen Rechnungen.
- KfW: Der Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[2]. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[3]) bleibt die offene Alternative und ist ohne Pflegegrad beantragbar.
- Steuer (§ 35a EStG): 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen, maximal 1.200 € je Jahr[4] – der Badumbau zählt dazu, wenn die Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt ausweist und per Überweisung bezahlt wird.
- Krankenkasse (§ 33 SGB V):[5] Bewegliche Hilfsmittel wie Duschhocker, Haltegriffe oder ein Duschklappsitz werden im Regelfall mit ärztlicher Verordnung erstattet – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt aber häufig eine Genehmigung. Die Bauleistung selbst übernimmt die Krankenkasse nicht.
Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich grundsätzlich kombinieren; die Details zur Reihenfolge und zu den Landesprogrammen finden Sie auf unserer Förderungs-Seite.
Beispielrechnung: Der Umbau einer alten Kabine (Richtwerte)
Ein Ehepaar (76/78 Jahre) nutzt eine Duschkabine aus den 1990er-Jahren mit 8 cm hoher Tasse und nach innen öffnender Drehtür. Der Ehemann hat Pflegegrad 2 und nutzt einen Rollator. Geplant wird der Vollumbau: Tasse raus, bodengleiche Dusche mit Duschrinne (ca. 5.200 € inklusive Abdichtung und Fliesen), dazu eine neue, leichtgängige Glaswand mit großzügiger Öffnung (ca. 900 €) und zwei Haltegriffe samt Klappsitz (ca. 700 €). Gesamtkosten: rund 6.800 € (Richtwert). Nach Bewilligung durch die Pflegekasse (Antrag vor Baubeginn) bleiben ca. 2.620 € Eigenanteil; den Arbeitskostenanteil von ca. 3.400 € machen sie über § 35a EStG[4] geltend (20 % = ca. 680 €, im Rahmen des Jahreshöchstbetrags). Das Beispiel ist eine typische Konstellation, keine Zusage für den eigenen Fall – Angebote und Bewilligungen sind immer individuell.
Ablauf: Vom Angebot bis zur Abnahme
- Ist-Analyse: Fachfirma misst Raum, Duschfläche, Aufbauhöhe des Bodens und prüft den Zustand von Abdichtung und Leitungen.
- Ausbaustufe festlegen: Gemeinsam entscheiden, ob Ausstattung, Tassentausch oder Vollumbau – und welche Normmaße erreichbar sind.
- Angebote einholen: Mindestens zwei schriftliche Angebote mit Leistungsverzeichnis. Positionen prüfen: Demontage und Entsorgung, Abdichtung, Fliesen, Glas, Armaturen – alles muss drinstehen.
- Förderantrag stellen: Bei Pflegegrad den Antrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn mit dem Angebot einreichen, Zusage abwarten.
- Umbau durchführen: Stufe 1 an ein bis zwei Tagen, Tassentausch in wenigen Tagen, Vollumbau mit Estrich- und Fliesenarbeiten etwa eine bis zwei Wochen.
- Abnahme: Gemeinsamer Rundgang, Funktionstest von Ablauf und Tür, Rechnungen prüfen und für Förderung und Steuer abheften.
Häufige Fehler beim barrierefreien Umbau
- Nur die Stufe sehen, nicht die Tür. Eine bodengleiche Dusche nützt wenig, wenn die Badtür 70 cm breit ist und der Rollator draußen bleiben muss. Türbreiten und Bewegungsflächen mitplanen.
- Zu spät umbauen. Wer erst nach dem Sturz handelt, zahlt doppelt: einmal den Sturz, einmal den Umbau in Eile. Nachrüsten, solange Entscheidungen selbst getroffen werden können.
- Auf die Abdichtung verzichten. Beim Öffnen des Bodens zeigt sich der Zustand der alten Abdichtung – wer hier spart, riskiert Feuchteschäden. Abdichtung als eigene Position im Angebot verlangen.
- Förderantrag nach dem Baubeginn stellen. Bis zu 4.180 €[1] verfallen, wenn die Maßnahme schon läuft. Erst Zusage, dann Auftrag.
- Die Tür nach innen öffnen lassen. Im Notfall blockiert der gestürzte Körper die Tür. Nach außen öffnende Türen oder Schiebetüren einplanen.
- Alles auf einmal erzwingen. Wer die Mittel für den Vollumbau nicht hat, sollte stufenweise vorgehen statt gar nicht – jede Stufe senkt das Risiko.
Checkliste: Duschkabine barrierefrei umbauen
- [ ] Barrieren analysiert (Stufe, Tür, Halt, Rutschhemmung, Sitz, Armatur)
- [ ] Ausbaustufe festgelegt (Ausstattung / Tassentausch / Vollumbau)
- [ ] Aufbauhöhe des Bodens von der Fachfirma prüfen lassen
- [ ] Mindestens zwei Angebote mit vollständigem Leistungsverzeichnis eingeholt
- [ ] Bei Pflegegrad: Förderantrag (§ 40 SGB XI) vor Baubeginn gestellt
- [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt, Kredit 159 als Alternative)
- [ ] Haltegriffe (85 cm, ≥ 100 kg), Klappsitz und rutschhemmender Boden eingeplant
- [ ] Tür öffnet nach außen oder als Schiebetür; Badtürbreite geprüft (mind. 80 cm)
- [ ] Handbrause und Ablagen vom Sitz aus erreichbar
- [ ] Nach dem Umbau: Abnahme, Ablaufprobe, Rechnungen abgeheftet
Die meistgestellten Fragen
Was kostet der Mindestumbau einer Duschkabine?
Schon für ca. 400–1.000 € lässt sich eine Kabine barrierearm ausstatten: Haltegriffe, Klappsitz, rutschhemmende Beschichtung und eine bessere Brause. Der bodengleiche Vollumbau liegt bei ca. 5.000–8.000 €.
Muss die Duschtasse immer entfernt werden?
Nein. Wenn der Einstieg mit Rollator bewältigt werden kann, reichen oft flaches Duschelement oder Rampe. Für Rollstuhlnutzer ist die bodengleiche Lösung mit schwellenlosem Einstieg der Standard.
Übernimmt die Pflegekasse den Umbau der Duschkabine?
Ja – bei anerkanntem Pflegegrad 1–5 und Antrag vor Baubeginn bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI); bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 €[1].
Zahlt die Krankenkasse Duschklappsitz und Haltegriffe?
Im Regelfall mit ärztlicher Verordnung können diese als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[5] bewilligt werden – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung; die Prüfung ist eine Einzelfallentscheidung. Die Bauleistung übernimmt die Krankenkasse nicht.
Ist der barrierefreie Umbau auch in der Mietwohnung möglich?
Ja, mit Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht ein Anspruch auf Zustimmung (§ 554 BGB)[6]. Der Pflegekassen-Zuschuss steht auch Mietern zu.
Wie lange dauert der Umbau?
Die Ausstattung ist an ein bis zwei Tagen montiert. Der Tassentausch dauert wenige Tage, der bodengleiche Vollumbau mit Estrich, Abdichtung und Fliesen etwa ein bis zwei Wochen.
Was, wenn der Boden eine Absenkung nicht hergibt?
Dann bleibt die Lösung mit flachem Duschelement (3–6 cm Aufbau) oder ein geringer Höhenausgleich mit Rampe. Auch das reduziert das Sturzrisiko deutlich – vollständige DIN-Konformität ist im Bestand nicht immer erreichbar.
Fazit
Eine Duschkabine barrierefrei umzubauen heißt nicht zwangsläufig, alles herauszureißen. Die meisten Barrieren lassen sich in Stufen beseitigen: Griffe, Klappsitz und rutschhemmender Boden machen die Kabine schon für wenige hundert Euro spürbar sicherer; der Tausch von Tür und Tasse erleichtert den Einstieg; und der bodengleiche Vollumbau nach DIN 18040-2 schafft die dauerhafte Lösung für Rollator und Rollstuhl. Entscheidend sind die ehrliche Analyse der Barrieren, die Prüfung der Aufbauhöhe durch eine Fachfirma und der Förderantrag vor Baubeginn – mit Pflegegrad fließen bis zu 4.180 €[1] von der Pflegekasse, und die Arbeitskosten lassen sich über § 35a EStG[4] steuerlich geltend machen. Wer stufenweise vorgeht, gewinnt nicht nur Zeit, sondern auch die Gewissheit, dass die Dusche auch in zehn Jahren noch die richtige ist. Weitere Informationen und Checklisten finden Sie auf Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- DIN 18040-2 (Duschfläche 120 × 120 cm / 150 × 150 cm R, max. 2 cm Schwelle, Türbreiten) via seniorbad.de: https://www.seniorbad.de/barrierefreie-dusche-masse
- pflege.de, „Barrierefreie Dusche" (DIN 18040-2 im Bad): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/
- pflege-panorama.de, „Barrierefreies Bad nach DIN 18040": https://www.pflege-panorama.de/ratgeber/barrierefreies-bad-nach-din-18040-standards-anforderungen/
- dallmer.de, „Barrierefreies Bad" (Maßtabellen): https://www.dallmer.de/ch/wissen/barrierefreies-bad.php
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B (31.07.2026) und Kredit 159: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
Stand: September 2026. Kostenangaben sind Richtwerte; verbindlich ist das Angebot der Fachfirma nach Besichtigung. Förderbedingungen können sich ändern.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Anspruch des Mieters auf Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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