Rollstuhlgerechte Dusche: Maße, Ausstattung und Kosten nach DIN 18040-2
Eine Dusche ist erst dann rollstuhlgerecht, wenn sie mehr erfüllt als „ohne Schwelle“. Wer im Rollstuhl sitzt, braucht Platz zum Anfahren, Wenden und Umsetzen – und eine Duschfläche, auf der die Pflegeperson ebenfalls stehen kann. Was das baulich bedeutet, legt die DIN 18040-2 mit dem Standard „rollstuhlgerecht (R)“ fest. Dieser Ratgeber erklärt die Maße, die Ausstattung und die Kosten – und wie die Pflegekasse hilft.
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Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: Der Unterschied
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Stufen:
- Barrierefrei (Mindeststandard): Nutzung ohne fremde Hilfe, auch mit Gehhilfen. Bewegungsflächen 120 × 120 cm, Duschfläche mindestens 120 × 120 cm, Einstieg mit maximal 2 cm Schwelle.
- Rollstuhlgerecht (R): Zusätzliche Anforderungen für die Nutzung im Rollstuhl: größere Bewegungsflächen von 150 × 150 cm und ein völlig schwellenloser Einstieg.
Quelle: DIN 18040-2, Zusammenfassungen von pflege.de und seniorbad.de.
Wer den Rollstuhl nur gelegentlich oder den Rollator nutzt, kommt meist mit dem barrierefreien Standard aus. Dauerhaft rollstuhlgerecht planen sollte, wer den Rollstuhl regelmäßig nutzt – ein späterer Nachrüst-Umbau ist teurer als die richtige Planung von Anfang an.
Die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2 (R)
| Bauteil | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|
| Duschfläche | mind. 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten | mind. 150 × 150 cm |
| Einstieg in die Dusche | schwellenlos (0 cm) |
| Lichte Türbreite | mind. 90 cm |
| Bad-Mindestgröße (Richtwert) | ca. 5,76 m² (2,40 × 2,40 m) |
Quelle: DIN 18040-2; seniorbad.de, pflege-panorama.de, dallmer.de (Norm-Zusammenfassungen).
Die 150 × 150 cm der Duschfläche haben einen praktischen Grund: Sie bieten Platz für den Rollstuhl oder Duschstuhl und zusätzlich für eine stehende Pflegeperson. Wer im Duschrollstuhl duschen will, braucht zudem eine ausreichende Anfahrtsfläche vor der Dusche. Auch die lichte Breite von mindestens 90 cm betrifft nicht nur die Badtür: Der gesamte Weg vom Hauseingang über Flure und Zimmertüren bis zur Dusche muss für den Rollstuhl passierbar sein, sonst scheitert die Nutzung vor der Duschfläche.
Ausstattung, die den Unterschied macht
Neben den Maßen entscheidet die Ausstattung über die tägliche Nutzbarkeit:
- Bodengleicher Ablauf: Eine Duschrinne oder ein Punktablauf mit Gefälle (1–2 %) leitet das Wasser ab, ohne dass eine Schwelle nötig ist.
- Rutschhemmender Boden: Die DIN 18040-2 verlangt im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B (DIN 51097); in der Praxis üblich sind R10-Fliesen (DIN 51130) mit B-Einstufung.
- Haltegriffe: Beidseitig angebracht, möglichst auch eine senkrechte Stütze nahe dem Einstieg. Haltegriffe müssen fest in der Wand verankert sein – dafür sind in der Regel Verstärkungen nötig.
- Duschklappsitz: Hochklappbar an der Wand, Sitzhöhe etwa 45–48 cm, damit der Transfer vom Rollstuhl ohne großen Kraftaufwand gelingt (Quelle: pflege.de).
- Unterfahrbarer Waschtisch: Bei Waschtischhöhe von etwa 80 cm und freiem Beinraum darunter kann man vom Rollstuhl aus das Becken nutzen.
- Einhandhebel- oder Thermostatarmatur: Seitlich oder in Reichweite vom Sitz montiert. Ein Temperaturbegrenzer verhindert Verbrühungen – wichtig, wenn das Empfinden für heiße Temperaturen nachlässt.
- Tür nach außen öffnend oder Schiebetür: Niemand darf im Notfall vor einer nach innen öffnenden Tür eingeschlossen sein.
Kosten: Was eine rollstuhlgerechte Dusche kostet
Die Kosten hängen stark vom Bestand ab – im Altbau kommen Aufbauhöhe, Leitungsführung und Türverbreiterungen hinzu:
| Maßnahme | Kostenrahmen |
|---|---|
| Bodengleiche, geflieste Dusche (Standard) | ca. 5.000–8.000 € |
| Barrierefreie Lösung nach DIN 18040-2 inkl. Haltegriffe, Sitz, rutschhemmender Fliesen | ca. 5.000–10.000 € |
| Rollstuhlgerechte Komplettlösung (inkl. Türverbreiterung, Bewegungsflächen) | ca. 7.500–11.500 € |
Quellen: auftragsglueck.de (barrierefrei nach DIN 18040: 5.000–10.000 €), badklar.de (barrierefreie Komplett-Lösung 7.500–11.500 €).
Die Gesamtkosten setzen sich aus typischen Einzelpositionen zusammen (Richtwerte 2026, inkl. Montage):
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Ausbau der Badewanne inkl. Entsorgung | ca. 300–600 € |
| Bodengleiche Duschfläche 150 × 150 cm inkl. Abdichtung und Gefälle | ca. 4.500–7.000 € |
| Rutschhemmende Fliesen im Duschbereich | anteilig ca. 800–1.500 € |
| Haltegriffe / Stützklappgriffe inkl. Wandverstärkung | ca. 150–400 € je Stück |
| Duschklappsitz | ca. 150–400 € |
| Türverbreiterung auf mind. 90 cm | ca. 1.000–2.500 € |
| Sanitärinstallation (Ablauf, Armatur, Anschlüsse) | ca. 1.000–2.000 € |
Quellen: auftragsglueck.de, badklar.de, pflege.de (siehe Quellenverzeichnis).
In Altbauten kommen Aufbauhöhe und Leitungsführung hinzu – manche Böden lassen sich nicht ausreichend absenken, dann ist eine abgesenkte Duschtasse die pragmatische Lösung. Ein seriöses Festpreisangebot nennt die Positionen einzeln; pauschale Quadratmeterpreise ohne Leistungsbeschreibung sind ein Warnsignal. Türverbreiterungen auf 90 cm, zusätzliche Bewegungsflächen oder das Versetzen von Sanitärobjekten treiben den Preis. Lassen Sie die Machbarkeit von einem Fachbetrieb vor Ort prüfen und Angebote als Festpreis einholen.
Förderung und Hilfsmittel
- Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
- Krankenkasse: Duschstuhl, Duschrollstuhl oder Toilettenstuhl sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V[2] und werden von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung, eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht. Sie werden getrennt vom Badumbau beantragt.
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €)[4] bleibt als Alternative.
Ergänzend zur Norm: Die DIN 18040-2 ist eine Planungsnorm und keine gesetzliche Pflicht für private Bestandsbäder. Sie gilt als anerkannte Regel der Technik – wer ihre R-Anforderungen einhält, dokumentiert gegenüber Pflegekasse, Krankenkasse und Sachverständigen, dass die Maßnahme den üblichen Standards für Rollstuhlnutzung entspricht. Das erleichtert die Bewertung des Zuschussantrags und schützt vor späteren Nachrüstungen.
Fallbeispiel: Planung für einen Dauer-Rollstuhlnutzer
Herr M. (71) ist nach einer Querschnittlähmung dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen; seine Frau übernimmt einen Teil der Pflege, ein ambulanter Dienst kommt zweimal täglich. Das Bad im Erdgeschoss war mit gut 6 m² eigentlich großzügig, aber die 75 cm breite Tür und die Wanne machten es unbrauchbar.
Umgebaut wurde nach den R-Anforderungen der DIN 18040-2: Türverbreiterung auf 95 cm (1.900 €), Ausbau der Wanne und bodengleiche Duschfläche 150 × 150 cm mit Punktablauf (6.800 €), rutschhemmende Fliesen R11 (1.200 €), zwei Stützklappgriffe und ein Duschklappsitz mit Wandverstärkung (900 €), unterfahrbarer Waschtisch (750 €). Gesamtkosten: 11.550 €.
Finanziert wurde der Umbau mit dem Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 €[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Antrag vor Baubeginn), dem KfW-Kredit 159[4] für den Restbetrag und einem Duschrollstuhl über die Krankenkasse (§ 33 SGB V[2], im Regelfall mit ärztlicher Verordnung). Die Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl vor Ort bestätigte: 150 × 150 cm reichen, um zu wenden, anzufahren und umzusetzen – vorausgesetzt, die Anfahrtsfläche bleibt frei. Die Bauzeit betrug sieben Arbeitstage.
Häufige Fehler bei der Planung
- Zu kleine Tür: 80 cm reichen für viele Rollstühle nicht. Das Maß der lichten Türbreite betrifft auch die Wohnungstür – prüfen Sie den gesamten Weg vom Eingang bis zur Dusche.
- Haltegriffe zu spät geplant: Nachträglich montierte Griffe in Trockenbauwänden halten weniger. Die Wandverstärkung gehört in die Bauplanung.
- Der Rollstuhl passt, aber der Transfer nicht: Auch die Höhe des Duschstuhls und die Anfahrtsfläche müssen zum Nutzer passen. Eine Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl vor Ort klärt das am besten.
- Ablauf an der falschen Stelle: Die Duschrinne sollte nicht unter dem Sitzplatz liegen, sondern so, dass das Wasser vom sitzenden Menschen wegfließt.
- Bewegungsfläche nur auf dem Papier: 150 × 150 cm vor der Dusche nützen nichts, wenn Waschmaschine oder Schrank im Weg stehen. Auch die Wege im Bad müssen frei bleiben.
- Armatur unerreichbar: Vom Duschstuhl aus muss die Armatur ohne Aufstehen bedienbar sein. Montagehöhe und -ort vorher festlegen, nicht nachträglich versetzen lassen.
Fragen und Antworten
Brauche ich für eine rollstuhlgerechte Dusche einen Pflegegrad?
Für den Umbau selbst nein – er ist auch ohne Pflegegrad möglich. Für den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[1] ist aber ein anerkannter Pflegegrad 1–5 Voraussetzung.
Wer bezahlt den Duschrollstuhl?
Die Krankenkasse als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[2], sofern der Duschrollstuhl medizinisch notwendig ist – eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt im Regelfall eine ärztliche Verordnung beziehungsweise Genehmigung. Der Badumbau selbst ist Sache der Pflegekasse.
Kann ich die Dusche nachrüsten, wenn später der Rollstuhl kommt?
Oft nur mit hohem Aufwand: Türverbreiterungen und größere Bewegungsflächen lassen sich nachträglich nur schwer und teuer herstellen. Wer absehbar auf den Rollstuhl angewiesen ist, sollte gleich rollstuhlgerecht planen.
Wie beantrage ich den Zuschuss der Pflegekasse?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – vor Baubeginn und mit Kostenvoranschlag. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen ein; die Kasse prüft, ob die Maßnahme wohnumfeldverbessernd wirkt (Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI)[1].
Gilt die DIN 18040-2 auch im Altbau?
Die Norm ist eine Planungsgrundlage und keine gesetzliche Pflicht für private Bestandsbäder. Im Bestand sind Abweichungen möglich, wenn die baulichen Gegebenheiten es nicht anders zulassen – entscheidend ist, dass die Dusche mit dem eigenen Rollstuhl tatsächlich nutzbar ist.
Was kostet eine Türverbreiterung?
Je nach Wandaufbau etwa 1.000–2.500 €; bei Trockenbauwänden günstiger als bei tragenden Wänden. Die lichte Breite muss mindestens 90 cm betragen – prüfen Sie auch Türschwelle und Bewegungsraum vor der Tür.
Checkliste: Rollstuhlgerecht planen
- [ ] Gesamten Weg geprüft: Wohnungstür, Flur, Badtür – lichte Breite mind. 90 cm
- [ ] Duschfläche mind. 150 × 150 cm, Einstieg schwellenlos
- [ ] Bewegungsfläche 150 × 150 cm vor Dusche und Waschtisch eingeplant
- [ ] Rutschhemmung R10/R11 bzw. Gruppe B nach DIN 51097 festgelegt
- [ ] Wandverstärkungen für Haltegriffe und Klappsitz in der Bauplanung
- [ ] Ablaufposition so gewählt, dass das Wasser vom Sitzplatz wegfließt
- [ ] Unterfahrbarer Waschtisch (Beinraum frei, Höhe ca. 80 cm)
- [ ] Armatur mit Temperaturbegrenzer in Reichweite vom Sitz
- [ ] Tür öffnet nach außen oder als Schiebetür geplant
- [ ] Probefahrt mit dem eigenen Rollstuhl vor Ort vereinbart
- [ ] Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI) vor Baubeginn beantragt
Fazit
Eine rollstuhlgerechte Dusche nach DIN 18040-2 verlangt 150 × 150 cm Duschfläche, schwellenlosen Einstieg, 90 cm Türbreite und die passende Ausstattung wie Haltegriffe, Klappsitz und rutschhemmenden Boden. Das kostet je nach Bestand etwa 7.500–11.500 €. Mit Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €), Hilfsmitteln der Krankenkasse und einer Planung, die den gesamten Weg bis zur Dusche einbezieht, lässt sich ein sicheres Bad schaffen, das dauerhaft nutzbar bleibt.
Quellen
- DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen), Maße und Anforderungen; Zusammenfassungen: pflege.de, seniorbad.de, pflege-panorama.de, dallmer.de
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel, z. B. Duschstuhl): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- auftragsglueck.de, „Badewanne zur Dusche umbauen – Kosten“ (DIN-Lösung 5.000–10.000 €): https://auftragsglueck.de/ratgeber/badewanne-zur-dusche-kosten/
- badklar.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (barrierefreie Komplett-Lösung 7.500–11.500 €): https://badklar.de/wanne-raus-dusche-rein
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten und Zuschuss): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse, z. B. Duschstuhl, Duschrollstuhl): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
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