Barrierefreies Ferienhaus: Badumbau für Gäste und Vermietung

Urlaub ist für viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine Frage der Planung – und oft eine Frage des Badezimmers. Eine bodengleiche Dusche statt der Badewanne, eine Tür, durch die der Rollstuhl passt, ein Haltegriff an der richtigen Stelle: Solche Details entscheiden, ob ein Ferienhaus für ältere Gäste, Menschen mit Behinderung oder Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen überhaupt in Frage kommt. Für Gastgeber ist der barrierefreie Badumbau damit mehr als eine Modernisierung: Er erschließt eine wachsende Gästegruppe und ist ein echtes Unterscheidungsmerkmal auf den Buchungsportalen. Für Familien ist die Frage umgekehrt: Woran erkennt man ein Ferienhaus, dessen Bad wirklich barrierefrei ist – und worauf muss man bei der Buchung achten? Dieser Ratgeber behandelt beide Seiten: Was der Umbau kostet und technisch bedeutet, wie Gastgeber ihn fördern und vermarkten können und welche Fragen Angehörige vor der Buchung stellen sollten. Die Grundlagen des barrierefreien Bads finden Sie in unserem Ratgeber Barrierefreiheit.
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Für wen sich der Umbau lohnt
Ein barrierefreies Ferienhaus spricht drei Zielgruppen gleichzeitig an – und das macht den Umbau wirtschaftlich interessant:
- Gäste mit eingeschränkter Mobilität: Ältere Urlauber, Menschen mit Gehhilfe oder Rollstuhl, Gäste nach Operationen. Sie buchen gezielt Unterkünfte, die im Internet klar als barrierefrei ausgewiesen sind – und bleiben oft Stammgäste, wenn das Haus hält, was die Beschreibung verspricht.
- Mehrgenerationen-Urlaub: Familien, die mit den Großeltern verreisen, brauchen ein Bad, das alle nutzen können: die Enkel, die Eltern und die Großmutter mit dem Rollator. Eine bodengleiche Dusche mit Duschhocker ist dafür die praktischste Lösung.
- Die eigenen Gäste von morgen: Wer sein Ferienhaus selbst bis ins Alter nutzen will, baut mit dem barrierefreien Bad heute die Weiche für später – unabhängig davon, wer gerade zu Gast ist.
Die Nachfrage nach barrierefreien Unterkünften wächst mit der alternden Gesellschaft; wer sie bedient, muss sein Angebot aber auch ehrlich beschreiben – dazu weiter unten mehr.
Was ein barrierefreies Ferienbad ausmacht
Die Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen ist die DIN 18040-2. Sie gilt unmittelbar für öffentlich zugängliche Gebäude; für private Ferienhäuser ist sie der freiwillige Standard, an dem sich seriöse Anbieter und Prüfsysteme orientieren. Die wichtigsten Werte für das Bad (Richtwerte nach DIN 18040-2):
| Bauteil | Anforderung (Richtwerte) |
|---|---|
| Tür zum Bad | Lichte Durchgangsbreite mindestens 80 cm (Wohnungstüren), 90 cm bei Rollstuhlnutzung; Schwelle maximal 2 cm |
| Bewegungsfläche | Mindestens 120 × 120 cm vor Waschtisch, WC und Dusche; für Rollstuhlnutzung besser 150 × 150 cm |
| Dusche | Bodengleich oder mit maximal 2 cm Schwelle, Duschplatz mindestens 120 × 120 cm, rutschhemmender Belag |
| Duschhilfen | Klappsitz oder Duschhocker, Haltegriffe im Steh- und Sitzbereich, abnehmbarer Handbrauseschlauch |
| Waschtisch | Unterfahrbar (Rollstuhl), Einhebelmischer, auf Wunsch höhenverstellbar |
| WC | Erhöhte Sitzhöhe (ca. 46–48 cm) möglich, Haltegriffe neben der Schale, Freiraum seitlich zum Umsetzen |
Entscheidend ist der Unterschied zwischen „barrierearm“ und „barrierefrei“: Eine Dusche mit 5 Zentimetern Einstiegshöhe ist barrierearm und für viele Menschen mit Gehhilfe völlig ausreichend – ein Rollstuhlnutzer kann sie aber nicht allein nutzen. Wer sein Haus als barrierefrei bewirbt, sollte die DIN-Werte tatsächlich erfüllen; wer nur barrierearm umbaut, sollte das genauso ehrlich beschreiben. Beides hat seine Gäste – aber nur die ehrliche Angabe schützt vor enttäuschten Buchungen und negativen Bewertungen.
Das Bad allein genügt nicht: der Weg dorthin
Beim Ferienhaus entscheidet nicht nur das Bad, ob der Urlaub gelingt. Wer für Rollstuhlgäste plant, muss die ganze Kette denken – und Gastgeber, die nur das Bad umbauen, sollten wissen, was sie ihren Gästen damit versprechen dürfen:
- Anreise und Parken: Ebenerdiger oder rampenversorgter Zugang zum Haus, ein Stellplatz in der Nähe des Eingangs.
- Eingang und Türen: Stufenloser oder rampenversorgter Hauseingang, Türbreiten von mindestens 90 cm auf dem gesamten Weg ins Bad.
- Schlafzimmer: Bewegungsfläche neben dem Bett, gegebenenfalls unterfahrbares Bett – für viele Gäste wichtiger als das Bad.
- Bad: Die oben genannten Werte – hier liegt der häufigste Engpass, weil Altbestand selten schwellenlos ist.
Ein Tipp für Gastgeber mit zweigeschossigem Ferienhaus: Das barrierefreie Bad gehört ins Erdgeschoss, möglichst nahe am Eingang und am Schlafzimmer. Wer nur im Obergeschoss ein Bad hat, müsste für Barrierefreiheit einen völlig neuen Nassbereich im Erdgeschoss schaffen – ein Projekt, das deutlich teurer wird als ein Badumbau im Bestand.
Der Umbau im Bestand: Technik und Kosten
Der Badumbau im Ferienhaus folgt den Regeln des Badumbaus im Bestand: Bodenaufbau, Entwässerung und Wandsubstanz entscheiden über die Machbarkeit der bodengleichen Dusche. Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Aufbauhöhe: Für die bodengleiche Dusche mit Rinne sind Aufbauhöhen von etwa 80 bis 100 Millimetern üblich; mit flachen Rinnen oder Duschfertigelementen geht es ab etwa 50 Millimetern, sehr flache Systeme kommen teils mit 40 bis 45 Millimetern aus (Richtwerte: emax-haustechnik.de, dallmer.de).
- Entwässerung: Liegt der Abfluss zu hoch für ein Gefälle von 1 bis 2 Prozent, helfen Ablaufpumpen mit rund 75 Millimetern Aufbauhöhe (dallmer.de).
- Abdichtung: Boden und Duschbereich werden nach DIN 18534 abgedichtet – im Ferienhaus besonders wichtig, weil zwischen den Mietperioden niemand kleine Undichtigkeiten bemerkt.
- Türverbreiterung: Die Badtür auf mindestens 90 Zentimeter zu bringen, ist oft die aufwendigste Einzelmaßnahme, weil Türstürze in tragenden Wänden statisch geprüft gehören.
- Ausstattung: Haltegriffe (waagerecht und senkrecht, gut positioniert), Klappsitz, Einhebelmischer, rutschhemmende Fliesen – die vergleichsweise günstigen Details, die aus einer Dusche ein barrierefreies Bad machen.
| Position | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Badumbau Wanne zu bodengleicher Dusche (Abdichtung, Fliesen, Glas) | 3.500–8.000 € |
| Zusätzlich Türverbreiterung mit statischer Prüfung | 800–2.500 € |
| Haltegriffe, Klappsitz, Armaturen | 300–1.000 € |
| Rampe oder Stufenausgleich am Eingang | 500–3.000 € |
| Kompletter neuer Nassbereich im Erdgeschoss (ohne vorhandenes Bad) | ab ca. 10.000–15.000 € |
Alle Beträge sind Richtwerte, keine Angebote – der Vor-Ort-Termin einer Fachfirma entscheidet. Wer mehrere Angebote vergleicht, sollte auf ein identisches Leistungsverzeichnis achten, das Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Ausstattung getrennt ausweist.
Zertifizierung und Vermarktung: Aus dem Umbau ein Verkaufsargument machen
Ein umgebautes Bad allein füllt das Haus nicht – Gäste müssen es finden und ihm vertrauen. Drei Schritte machen aus der Maßnahme ein buchbares Angebot:
- Geprüfte Kennzeichnung nutzen: Die bundesweite Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zeichnet barrierefreie Angebote aus, die von geschulten Prüfern vor Ort nach Kriterienkatalogen bewertet wurden – vom Zugang über Zimmer und Bad bis zur Information (reisen-fuer-alle.de). Zertifizierte Betriebe werden über das zugehörige Portal und Partnerbuchungswege sichtbar. Ob die Zertifizierung für ein einzelnes kleines Ferienhaus wirtschaftlich ist, hängt vom Vermietungsumfang ab – als Marketingargument und zur Glaubwürdigkeit ist sie jedoch stark.
- Ehrlich und messbar beschreiben: In der Anzeige gehören konkrete Zahlen statt Werbefloskeln: Türbreite in Zentimetern, Schwellenhöhe in Zentimetern, Duschfläche in Zentimetern, Vorhandensein von Klappsitz und Haltegriffen. Gäste mit Mobilitätseinschränkung planen ihre Buchung anhand solcher Angaben – ungenaue Beschreibungen führen zu Rückfragen oder Reklamationen.
- Fotos mit Maßstab: Ein Foto der Dusche mit geöffneter Tür, ein Blick auf den schwellenlosen Einstieg und die Haltegriffe sagen mehr als der Satz „barrierefrei“. Ergänzen Sie Angaben zur Erreichbarkeit des Hauses (Stufen? Rampe? Parkplatz?) – das gehört zur ehrlichen Beschreibung dazu.
Förderung und Steuer: Was für Gastgeber gilt
Beim Thema Geld sollten Gastgeber die Anspruchsvoraussetzungen genau trennen – die beliebtesten Irrtümer entstehen hier:
| Instrument | Greift beim Ferienhaus? | Einordnung |
|---|---|---|
| Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €[1]) | In der Regel nur für die Wohnung des Pflegebedürftigen | Ob eine zeitweise selbst genutzte Ferienimmobilie als Wohnung anerkannt wird, klärt die Pflegekasse im Einzelfall – bei reiner Vermietung in der Regel nicht |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[2]) | Für selbst genutztes Wohneigentum | Ob und unter welchen Bedingungen eine Ferienimmobilie förderfähig ist, klärt die KfW-Beratung beziehungsweise die Hausbank |
| KfW-Zuschuss 455-B | – | Seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft (Stand: September 2026), neue Anträge werden nicht angenommen[3]; offene Alternative: KfW-Kredit 159 |
| Steuer (Vermietung) | Ja | Aufwendungen am vermieteten Ferienhaus sind Werbungskosten beziehungsweise Herstellungsaufwand – der Steuerberater ordnet den Einzelfall ein |
| Steuer (§ 35a EStG[4], Handwerkerleistungen) | In der selbst genutzten Immobilie möglich | Für die eigene Ferienwohnung kann die Steuerermäßigung in Betracht kommen; Details klärt der Steuerberater |
| Regionale Tourismusförderung | Je nach Land und Programm | Einige Länder und Regionen fördern barrierefreie Tourismusangebote – bei der Tourismusförderung des Landes oder der Region erfragen |
Der wichtigste Satz für alle, die mit dem Gedanken spielen, „das Ferienhaus barrierefrei“ über die Pflegekasse zu fördern: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] dient der Pflege in der eigenen häuslichen Umgebung und ist auf 4.180 Euro je Maßnahme[1] gedeckelt (bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 Euro). Wer das Ferienhaus vermietet, sollte die Finanzierung über eigene Mittel, die KfW-Beratung oder regionale Programme planen – und die Steuerwirkung mit dem Steuerberater besprechen.
Wenn die Familie sucht: Woran man ein wirklich barrierefreies Ferienhaus erkennt
Für Angehörige, die mit einem älteren oder pflegebedürftigen Familienmitglied Urlaub planen, zählt am Ende die Gewissheit: Kommen wir im Bad allein zurecht? Diese Fragen sollten vor der Buchung geklärt sein:
- Türbreiten und Schwellen: Wie breit ist die Badtür wirklich (in Zentimetern)? Wie hoch ist die Schwelle zur Dusche?
- Duschmaße: Wie groß ist die Duschfläche? Passt ein Duschhocker hinein? Ist ein Klappsitz oder Haltegriff vorhanden – und wo genau?
- Waschtisch und WC: Ist der Waschtisch unterfahrbar? Gibt es Haltegriffe am WC? Lässt sich der Rollstuhl seitlich neben die Toilette stellen?
- Der Weg ins Haus: Stufen am Eingang? Rampe? Parkplatz in der Nähe? Diese Fragen gehören zur Buchung dazu, denn ein barrierefreies Bad nützt wenig, wenn der Hauseingang unüberwindbar ist.
- Geprüfte Angaben: Lässt sich der Anbieter auf „Reisen für Alle“-Kriterien oder DIN-18040-2-Werte ein? Seriöse Gastgeber nennen Maße – wer nur „barrierefrei“ schreibt, ohne Zahlen zu liefern, sollte nachfragen lassen.
Ein guter Tipp: Vor der Buchung direkt mit dem Gastgeber telefonieren und die Maße bestätigen lassen – wer als Gastgeber die Zahlen kennt, hat das Bad in der Regel tatsächlich umgebaut. Hilfreich ist außerdem ein Blick auf die allgemeinen Badumbau-Ratgeber, wenn Sie abschätzen wollen, was im eigenen Haus möglich wäre: Die Grundlagen der bodengleichen Dusche finden Sie in unserem Ratgeber Wanne zu Dusche.
Rechenbeispiel für Gastgeber (Beispielwerte, kein Angebot)
Ein Ehepaar (Mitte 60) vermietet sein Erdgeschoss-Ferienhaus an der Ostsee. Das Bad hat eine alte Wanne; Gäste mit Gehhilfe fragen regelmäßig nach einer Dusche. Angebot über 7.300 Euro: Wanne raus, bodengleiche Dusche mit Rinne und rutschhemmenden Fliesen, Abdichtung nach DIN 18534, Glaswand, zwei Haltegriffe, Klappsitz, Badtür von 76 auf 90 Zentimeter verbreitert (inklusive statischer Prüfung). Dazu 1.800 Euro für eine Rampe am Hauseingang. Da das Haus vermietet ist, kommt kein Pflegekassen-Zuschuss in Betracht; die Kosten ordnet der Steuerberater als Erhaltungsaufwand beziehungsweise Herstellungsaufwand ein. Nach dem Umbau bewirbt das Paar das Bad mit konkreten Maßen und beantragt die Prüfung für die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ – die ersten Buchungen von Gästen mit Rollator folgen im selben Jahr. (Hinweis: Beispielwerte zur Orientierung, kein Angebot und keine Zusage.)
Die häufigsten Fragen zum barrierefreien Ferienhaus
Welche Türbreite braucht ein Bad für Rollstuhlnutzer?
Mindestens 90 Zentimeter lichte Durchgangsbreite und eine Schwelle von höchstens 2 Zentimetern sind die Richtwerte der DIN 18040-2. Für Gehhilfen genügen oft schmalere Türen, wenn der Einstieg in die Dusche flach ist – messen Sie vor der Buchung oder nennen Sie als Gastgeber die genauen Maße.
Was unterscheidet „barrierearm“ von „barrierefrei“?
Barrierearm bedeutet erleichterte Nutzung – etwa eine Dusche mit niedrigem Einstieg und Haltegriffen. Barrierefrei heißt nach DIN 18040-2, dass die Nutzung ohne fremde Hilfe möglich ist, also unter anderem Türbreiten ab 80 Zentimetern (90 Zentimeter bei Rollstuhlnutzung beziehungsweise als Komfortwert), Bewegungsflächen von 120 × 120 Zentimetern und schwellenlose Zugänge. Wer wirbt, sollte beide Begriffe nicht vermischen.
Gibt es ein Prüfsiegel, dem ich bei der Buchung vertrauen kann?
Die bundesweite Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zeichnet Angebote aus, die von geschulten Prüfern vor Ort bewertet wurden – von der Erreichbarkeit über Zimmer und Bad bis zur Information (reisen-fuer-alle.de). Zusätzlich helfen konkrete Maßangaben in der Anzeige.
Lohnt sich der barrierefreie Umbau für ein einzelnes Ferienhaus?
Für viele Gastgeber ja – nicht nur wegen der wachsenden Gästegruppe, sondern weil das Haus damit für alle Gäste komfortabler wird und im Alter auch für die eigene Nutzung taugt. Der Badumbau kostet als Richtwert 3.500 bis 8.000 Euro; die Türverbreiterung und eine Rampe kommen je nach Bestand dazu.
Kann ich den Umbau steuerlich geltend machen, wenn das Haus vermietet ist?
Beim vermieteten Ferienhaus sind die Aufwendungen Teil der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – als Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand, je nach Einzelfall. Die Details gehören in die Hand des Steuerberaters; die Rechnungen sollten den Lohnanteil ausweisen.
Übernimmt die Pflegekasse den Badumbau im Ferienhaus?
Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 Euro[1]) bezieht sich auf die Wohnung, in der der pflegebedürftige Mensch lebt. Ob eine Ferienimmobilie im Einzelfall als solche anerkannt wird, klärt die Pflegekasse – bei reiner Vermietung ist der Zuschuss in der Regel ausgeschlossen.
Checkliste für Gastgeber
- [ ] Bad-Umbau nach DIN-18040-2-Richtwerten geplant (Tür 90 cm, Schwelle max. 2 cm, Bewegungsfläche 120 × 120 cm)
- [ ] Bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Belag, Klappsitz und Haltegriffen vorgesehen
- [ ] Abdichtung nach DIN 18534 im Angebot
- [ ] Zugangskette geprüft: Parkplatz, Eingang, Türen, Schlafzimmer – nicht nur das Bad
- [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit identischem Leistungsverzeichnis eingeholt
- [ ] Förderung und Steuer geklärt (KfW-Beratung, regionale Tourismusförderung, Steuerberater)
- [ ] Anzeige mit konkreten Maßen und ehrlicher Begriffsverwendung aktualisiert
- [ ] Prüfung für „Reisen für Alle“ beantragt oder zumindest Kriterienkatalog als Selbstcheck genutzt
Checkliste für Familien und Angehörige
- [ ] Türbreite des Bads und Schwellenhöhe der Dusche in Zentimetern erfragt
- [ ] Duschfläche und Vorhandensein von Klappsitz und Haltegriffen bestätigt
- [ ] Zugang zum Haus geklärt: Stufen, Rampe, Parkplatz
- [ ] Bei Rollstuhlnutzung: Waschtisch-Unterfahrbarkeit und Platz neben dem WC erfragt
- [ ] Angaben mit „Reisen für Alle“-Kriterien oder DIN-18040-2-Werten abgeglichen
- [ ] Vor der Buchung telefonisch bestätigen lassen – nicht nur auf Fotos vertrauen
Fazit
Der barrierefreie Badumbau im Ferienhaus ist eine Investition in eine wachsende Gästegruppe und in die eigene Zukunft: Eine bodengleiche Dusche mit Haltegriffen und Klappsitz nutzen Enkel, Eltern und Großeltern gleichermaßen – und wer das Haus später selbst bewohnt, profitiert direkt davon. Entscheidend sind ehrliche Maßangaben statt Werbeversprechen: Türbreiten, Schwellen und Duschmaße nach den Richtwerten der DIN 18040-2, idealerweise bestätigt durch die Kennzeichnung „Reisen für Alle“. Die Kosten für den Badumbau liegen bei 3.500 bis 8.000 Euro, Türverbreiterung und Zugangsrampe kommen je nach Bestand dazu. Förderung über Pflegekasse und KfW greift vor allem für selbst genutztes Wohneigentum – bei Vermietung ordnen Steuerberater und regionale Tourismusförderung den Weg. Wer als Gastgeber baut, sollte auch als Gast denken: Die Fragen, die Angehörige vor der Buchung stellen, sind der beste Test für das eigene Angebot. Weitere Grundlagen finden Sie in unserem Ratgeber zum barrierefreien Bad.
Quellen
- Reisen für Alle – bundesweite Kennzeichnung für barrierefreie Angebote (Prüfverfahren, Kriterienkataloge): https://www.reisen-fuer-alle.de/
- DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten“ (Planungsrichtwerte: Türbreiten, Bewegungsflächen, Schwellen)
- gira.de, „Ebenerdige Dusche einbauen: Kosten“ (Badumbau im Bestand 3.500–8.000 €): https://www.gira.de/g-pulse-magazin/bauplanung/ebenerdige-dusche-einbauen-kosten
- emax-haustechnik.de, „Ebenerdige Dusche: Kosten & Arten“ (Aufbauhöhen 50–100 mm, Duschrinne 40–45 mm): https://www.emax-haustechnik.de/magazin/ebenerdige-dusche/
- dallmer.de, Duschrinnen-Systeme und Ablaufpumpen für den Bestand (ca. 75 mm Aufbauhöhe): https://www.dallmer.com/de/duschrinnensysteme/dallflex-systemfamilie/systemuebersicht.php
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €/WE): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Maße und Kosten sind Richtwerte, keine Angebote. Förder- und Steuerfragen im Einzelfall bei Pflegekasse, KfW und Steuerberater klären.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €/WE): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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