Badumbau mit Pflegegrad 5: Zuschuss, Leistungen und Antrag (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung der Pflegeversicherung: Er wird bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vergeben, wenn die pflegerische Versorgung besondere Anforderungen stellt. Für den Badumbau ist Pflegegrad 5 zugleich der Türöffner zum höchsten Zuschuss der Pflegekasse – bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen[1], unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistung bezogen wird. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen zustehen und wie der Zuschuss beantragt wird. Wichtig vorab: Die Pflegekasse entscheidet in der Regel binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[2] – rechnen Sie diese Zeit ein. Bei einer Ablehnung hilft unser Ratgeber Widerspruch bei der Pflegekasse weiter.

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Pflegegrad 5: Was die höchste Pflegestufe bedeutet

Pflegegrad 5 wird zuerkannt, wenn im Begutachtungsverfahren nach § 15 SGB XI zwischen 90 und 100 Punkten erreicht werden. Menschen mit Pflegegrad 5 haben schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit – etwa bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität – und benötigen in der Regel rund um die Uhr Unterstützung. Der Gesetzgeber spricht von schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Destatis).

Die Statistik ordnet die Stufe ein: Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig (Destatis, Pressemitteilung Nr. 478/2024). Der häufigste Pflegegrad ist Pflegegrad 2 mit rund 40 Prozent; Pflegegrad 5 ist mit etwa 6 Prozent der kleinste Anteil (Destatis; Ende 2019 rund 242.000 Menschen). Rund die Hälfte der Menschen mit Pflegegrad 5 lebt im Pflegeheim – wer zu Hause gepflegt wird, braucht ein Wohnumfeld, das schwere Pflege möglich macht (KBV, Pflegestatistik).

Das Badezimmer ist dabei der kritischste Raum: Körperpflege, Transfer vom Rollstuhl, Waschen – all das findet hier statt. Ein barrierearmes Bad mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und ausreichend Platz ist bei Pflegegrad 5 kein Komfort, sondern die Grundlage für Pflege zu Hause.

Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in § 28a SGB XI geregelt. Bei Pflegegrad 5 steht der volle Leistungsumfang zu; die Beträge gelten für 2026:

Leistung Rechtsgrundlage Höhe
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)§ 37 SGB XI990 € monatlich
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)§ 36 SGB XIbis zu 2.299 € monatlich
Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (u. a. Badumbau)§ 40 Abs. 4 SGB XIbis zu 4.180 € je Maßnahme[1]
Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Duschstuhl) inkl. Verbrauchsmittel§ 40 Abs. 1 und 2 SGB XIbis zu 42 € monatlich für Verbrauchsmittel[1]
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI131 € monatlich[3]
Tages- und Nachtpflege§ 41 SGB XIbis zu 2.085 € monatlich
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag)§ 42a SGB XI3.539 € jährlich
Vollstationäre Pflege (Zuschuss der Pflegekasse)§ 43 SGB XIbis zu 2.096 € monatlich

Wichtig für den Badumbau: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist eine eigenständige Leistung – unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistung bezogen wird. Beträge: DMRZ „Pflegegrad 5“ (2026).

Der Zuschuss für den Badumbau: bis zu 4.180 €

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] – etwa den Umbau von Badewannen zu Duschen, bodengleiche Duschen, Haltegriffe, Türverbreiterungen oder schwellenfreie Zugänge. Bei Pflegegrad 5 kommen typischerweise umfangreichere Maßnahmen dazu: Duschen mit Duschsitz oder Duschliege, unterfahrbare Waschtische, Platz für ein Pflegebett oder die Anpassung an die Nutzung mit Rollstuhl.

Voraussetzungen:

  • Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor – auch Pflegegrad 5 genügt selbstverständlich.
  • Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht eine möglichst selbstständige Lebensführung.
  • Der Antrag wird vor Baubeginn gestellt – ein Antrag nach Beginn der Maßnahme führt in der Regel zur Ablehnung.
  • Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € je Maßnahme steigen (4.180 € je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte)[1].

Auch ein Umzug in eine barrierearme Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden – einschließlich der Umzugskosten bis zur Höhe des Zuschusses. Nicht förderfähig ist dagegen der Umzug in eine stationäre Einrichtung, denn der Zuschuss zielt auf die häusliche Pflege.

Rechenbeispiel: Badumbau mit Pflegegrad 5

Ein Beispiel für einen typischen Umbau bei Pflegegrad 5 (Annahmen: Festpreisangebot, inkl. Demontage und Entsorgung):

Position Betrag
Umbau: bodengleiche Dusche mit Duschsitz, Türverbreiterung auf 90 cm, Haltegriffe, schwellenfreier Zugang11.400 €
Zuschuss Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI− 4.180 €[1]
Eigenanteil7.220 €

Der Zuschuss wird erst nach Rechnungsstellung ausgezahlt – die Firma muss also in Vorleistung gehen oder eine Finanzierung anbieten. Pflegebett und Duschliege sind keine Teile des 4.180-€-Zuschusses, sondern eigene Leistungen nach § 40 Abs. 1 SGB XI[1].

Weitere Förderwege: KfW, NRW.BANK und Steuer

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere kombinierbare Bausteine:

  • KfW 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“: seit dem 31.07.2026 gestoppt. Der Zuschuss (2026: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €; Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 %, maximal 6.250 €) ist nicht mehr beantragbar – die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft[4] (Stand: September 2026). Bereits gestellte Anträge und Zusagen bleiben gültig; ob 2027 neue Mittel kommen, ist offen.
  • KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“: Zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit[5], unabhängig vom Pflegegrad und kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegekasse. Konditionen tagesaktuell auf kfw.de/159.
  • NRW.BANK: Für Nordrhein-Westfalen gibt es eigene Kreditprodukte zum alters- und behindertengerechten Umbau (u. a. NRW.BANK.Gebäudesanierung); Konditionen direkt auf nrwbank.de prüfen.
  • § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten der Handwerkerleistungen sind absetzbar, maximal 1.200 € im Jahr[6] – auch ohne Pflegegrad.
  • Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG): Wer eine Person mit Pflegegrad 4 oder 5 zu Hause pflegt, kann 1.800 € im Jahr als Pauschbetrag ansetzen[7].

So beantragen Sie den Zuschuss bei Pflegegrad 5

  1. Pflegegrad-Antrag stellen (falls noch kein Bescheid vorliegt): Formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, der Antrag gilt ab Eingang.
  2. Begutachtung abwarten: Die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[2]; die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst. Bei Krankenhausaufenthalt, Hospiz oder ambulanter Palliativversorgung gilt eine Frist von 5, bei angekündigter Pflegezeit von 10 Arbeitstagen. Überschreitet die Pflegekasse die Frist, zahlt sie 70 € je angefangener Woche.
  3. Bescheid abwarten: Erst der positive Bescheid bestätigt den Pflegegrad 5.
  4. Angebot einholen: Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis – bei Pflegegrad 5 unbedingt mit Vor-Ort-Termin, mit Rollstuhlmaßen, Platzbedarf und Pflegeabläufen.
  5. Zuschuss beantragen – vor Baubeginn: Den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei der Pflegekasse beantragen und das Angebot beilegen.
  6. Zusage abwarten und umbauen: Erst nach schriftlicher Zusage mit den Arbeiten beginnen.
  7. Rechnungen einreichen: Nach Abschluss die Rechnung einreichen, damit der Zuschuss ausgezahlt wird; Belege für die Steuererklärung aufbewahren.

Besonderheiten des Badumbaus bei Pflegegrad 5

  • Das Bad wird zum Pflegearbeitsplatz: Planen Sie Platz für die Pflegeperson und, wenn nötig, für Pflegebett oder Duschliege. Türbreiten von mindestens 90 cm und ein schwellenloser Duscheinstieg mit Duschsitz sind Standard.
  • Hilfsmittel getrennt beantragen: Pflegebett, Duschstuhl oder Aufstehhilfe sind Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI und werden unabhängig vom baulichen Zuschuss bewilligt.
  • Zeitplan realistisch kalkulieren: Begutachtung, Bescheid und Bearbeitung des Zuschusses dauern oft mehrere Monate – bauen Sie erst nach der Zusage.
  • Umzug als Alternative: Ist die Wohnung nicht anpassbar, kann der Umzug in eine barrierearme Wohnung gefördert werden – auch die Umzugskosten zählen nach § 40 Abs. 4 SGB XI als förderfähige Maßnahme.
  • Kombination statt Einzelmaßnahme: Pflegekasse-Zuschuss, KfW-Kredit und Steuervorteile schließen sich gegenseitig nicht aus.

Häufige Fehler bei Pflegegrad 5 und Badumbau

  1. Antrag nach Baubeginn: Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme eingeht – der häufigste Fehler überhaupt.
  2. Umbau vor dem Bescheid: Wer baut, bevor der Pflegegrad-Bescheid vorliegt, riskiert die Ablehnung, auch wenn der Pflegegrad später anerkannt wird.
  3. Angebot ohne Vor-Ort-Besichtigung: Bei Pflegegrad 5 entscheiden Maße und Pflegeabläufe – ein Angebot „vom Foto“ führt meist zu Nachträgen, die Sie selbst zahlen.
  4. Hilfsmittel vergessen: Pflegebett und Duschliege sind nicht im 4.180-€-Zuschuss enthalten, sondern eigene Leistungen – wer sie nicht getrennt beantragt, verschenkt Geld.
  5. Förderwege einzeln betrachtet: Pflegekasse, KfW und Steuer lassen sich kombinieren – viele zahlen so unnötig hohe Eigenanteile.
  6. Belege nicht aufbewahrt: Für die Auszahlung braucht die Pflegekasse die Rechnung – und für die Steuererklärung (§ 35a, § 33b EStG) die Belege.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich mit Pflegegrad 5 wirklich den vollen Zuschuss von 4.180 €?

Ja. Die Höhe nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt[1] – entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad und dass die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert.

Gilt der Zuschuss auch, wenn die pflegebedürftige Person im Pflegeheim lebt?

In der Regel nicht. Der Zuschuss zielt auf Maßnahmen im häuslichen Wohnumfeld, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Bei vollstationärer Pflege ist diese Voraussetzung meist nicht erfüllt – klären Sie den Einzelfall vor dem Antrag mit der Pflegekasse.

Wie lange dauert die Begutachtung?

In der Regel entscheidet die Pflegekasse binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[2]; in Eilfällen (Krankenhaus, Hospiz, Palliativversorgung, Pflegezeit) gelten 5 oder 10 Arbeitstage. Bei Fristüberschreitung zahlt die Pflegekasse 70 € je angefangener Woche.

Kann ich den Zuschuss mit dem KfW-Kredit kombinieren?

Ja. Zuschuss und KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit)[5] schließen sich nicht aus. Den KfW-Zuschuss 455-B können Sie aktuell nicht beantragen – Antragsstopp seit 31.07.2026[4] (Stand: September 2026).

Gilt der Zuschuss auch in einer Mietwohnung?

Ja – vorausgesetzt, der Vermieter stimmt dem Umbau zu und die Maßnahme dient der Pflege oder Selbstständigkeit. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie den Antrag stellen.

Checkliste: Badumbau mit Pflegegrad 5

  • [ ] Pflegegrad-Antrag gestellt (falls noch kein Bescheid vorliegt) und Begutachtung abgewartet
  • [ ] Positiven Bescheid der Pflegekasse erhalten
  • [ ] Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Duschliege) nach § 40 Abs. 1 SGB XI beantragt
  • [ ] 2–3 Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis und Vor-Ort-Termin eingeholt
  • [ ] Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn beantragt (Angebot beilegen)
  • [ ] Schriftliche Zusage abgewartet, erst dann beauftragt
  • [ ] Vermieter-Zustimmung bei Mietwohnung eingeholt
  • [ ] Rechnung eingereicht, Belege für die Steuererklärung abgelegt

Fazit

Mit Pflegegrad 5 steht Ihnen der Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau in voller Höhe zu – bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Weil Pflegegrad 5 die höchste Stufe ist, lohnt sich ein Blick auf das gesamte Paket: Pflegehilfsmittel, KfW-Kredit, regionale Angebote wie die NRW.BANK und Steuervorteile (§ 35a, § 33b EStG). Die Übersicht aller Förderwege finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 28a SGB XI (Leistungen bei den Pflegegraden): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28a.html
  • § 36 SGB XI (Pflegesachleistung, 2.299 € bei Pflegegrad 5): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
  • § 37 SGB XI (Pflegegeld, 990 € bei Pflegegrad 5): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
  • § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, 42 € Verbrauchsmittel; Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (25 Arbeitstage, Eilfälle, Verspätungsgeld 70 €/Woche): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33b EStG (Pflege-Pauschbetrag, 1.800 € bei Pflegegrad 4/5): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
  • Destatis, Pressemitteilung Nr. 478/2024 (knapp 5,7 Mio. Pflegebedürftige Ende 2023): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html
  • Destatis (Pflegegrad 5: 241.643 Menschen, 5,9 %, Ende 2019): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_N083_224.html
  • KBV (Verteilung der Pflegegrade, 47 % der Menschen mit Pflegegrad 5 vollstationär): https://www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/pflegebeduerftige-nach-pflegegrad-und-region
  • DMRZ, Pflegegrad 5 – Leistungen 2026 (990 € / 2.299 € / 3.539 €): https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflegegrad-5
  • KfW, Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ (Antragsstopp 31.07.2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
  • KfW, Newsmeldung zum Antragstopp 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • NRW.BANK, altersgerechter und behindertengerechter Umbau: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen und Leistungsbeträge können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei der Pflegekasse, der KfW und der NRW.BANK prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 SGB XI (Abs. 4: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 €; Abs. 1 und 2: Pflegehilfsmittel bzw. Verbrauchsmittel bis 42 € monatlich): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 18c SGB XI (Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang, Eilfristen, Verspätungsgeld 70 €/Woche): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  3. DMRZ, „Pflegegrad 5 – Leistungen 2026“ (u. a. Entlastungsbetrag 131 € monatlich): https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflegegrad-5
  4. KfW, Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ (Konditionen des ausgesetzten Programms: 10 %/max. 2.500 € bzw. 12,5 %/max. 6.250 €; Antragsstopp seit 31.07.2026, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ ; KfW-Newsmeldung zum Antragsstopp (31.07.2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit; weiterhin offen, Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  7. § 33b EStG (Pflege-Pauschbetrag: 1.800 €/Jahr bei Pflegegrad 4 oder 5): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

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