Badumbau mit Pflegegrad 4: Kosten, Zuschüsse und Antrag (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Pflegegrad 4 bedeutet einen sehr schweren Beeinträchtigungsgrad der Selbstständigkeit – die meisten Betroffenen sind im Alltag umfassend auf Unterstützung angewiesen. Genau dann wird das eigene Bad zum entscheidenden Ort: Der Weg in die Badewanne ist oft nicht mehr gefahrlos möglich, und die Körperpflege braucht Platz, Haltegriffe und einen ebenerdigen Zugang. Der Umbau der Badewanne zur Dusche ist bei Pflegegrad 4 die häufigste wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Dieser Ratgeber zeigt, was der Umbau kostet, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie bei Pflegegrad 4 konkret nutzen können – allen voran den Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI – und wie der Antrag richtig läuft.

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Was kostet der Badumbau bei Pflegegrad 4?

Die Kosten für den Umbau hängen von der gewählten Lösung und dem Zustand des Bades ab. Übliche Spannen (Stand 2026):

Ausführung Kostenrahmen Geeignet bei Pflegegrad 4
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €wenn ein ebenerdiger Einstieg nicht nötig ist
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €Standard für Rollator- und Rollstuhlnutzung
Zusatzkosten (Haltegriffe, Duschsitz, Armaturen, Elektro)ca. 500–2.000 €je nach Ausstattung

Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026).

Bei Pflegegrad 4 empfehlen Fachleute in der Regel die bodengleiche Dusche mit rutschfestem Belag, Haltegriffen, einem Duschsitz oder -hocker und einer gut erreichbaren Armatur. Der Grund: Viele Betroffene nutzen einen Rollator oder Rollstuhl, und der Einstieg muss schwellenlos sein. Eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist die günstigere Alternative, wenn der Bodenaufbau eine bodengleiche Lösung nicht zulässt oder das Budget enger ist.

Wichtig für den Kostenvergleich: Lassen Sie sich Festpreisangebote mit exakt aufgelisteten Leistungen geben – Demontage der Wanne, Entsorgung, Abdichtung und neue Armaturen sind nicht überall enthalten. Holen Sie mindestens drei Angebote ein.

Der Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.180 €

Die wichtigste Förderung bei Pflegegrad 4 ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Er beträgt bis zu 4.180 € pro Maßnahme – der Badumbau zählt als eine Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in demselben Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €.[1] Die Voraussetzungen:

  • Ein anerkannter Pflegegrad 1–5 – bei Pflegegrad 4 ist das erfüllt.
  • Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Die Pflegekasse prüft in der Regel anhand des Kostenvoranschlags der Fachfirma; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
  • Auch Mieter können den Zuschuss beantragen – mit Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[8] ein Anspruch auf Erlaubnis.

Rechenbeispiel: Die bodengleiche Dusche kostet 7.200 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt 4.180 €,[1] es bleiben 3.020 € Eigenanteil. Davon sind die Lohnkosten der Handwerkerleistung nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr[2]), wenn sie auf der Rechnung separat ausgewiesen sind.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4

Neben dem Zuschuss für den Badumbau stehen bei Pflegegrad 4 diese Leistungen zu – sie finanzieren den laufenden Pflegealltag, nicht den Umbau, sind aber für die Gesamtplanung wichtig:

  • Pflegegeld nach § 37 SGB XI: Bei Pflegegrad 4 aktuell 761 € pro Monat[3] (Stand 2026), wenn Angehörige die Pflege übernehmen.
  • Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI: Bei Pflegegrad 4 aktuell 1.775 € pro Monat[4] für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (Stand 2026).
  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat[5] zweckgebunden für Alltagsbegleitung, Betreuung und Entlastung im Haushalt.
  • Kombination von Pflegegeld und Sachleistung ist anteilig möglich – die Pflegekasse berät dazu kostenlos.

Die genannten Beträge nennt Ihre Pflegekasse verbindlich; sie können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für die Antragstellung auf einen Pflegegrad ist der Medizinische Dienst zuständig – die Beratung bei der Pflegekasse ist kostenlos und unverbindlich.

Weitere Fördermöglichkeiten für den Umbau

  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Wiederaufnahme frühestens 2027; Stand: September 2026).[6] Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[7]) läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad zugänglich.
  • Bundesländer und Kommunen: Viele Länder – etwa Hessen mit dem WIBank-Zuschuss oder das Saarland mit der Wohnraumförderung – und viele Städte und Kreise bezuschussen barrierereduzierende Maßnahmen zusätzlich. Fragen Sie bei Ihrer Kommune und Ihrem Pflegestützpunkt nach; die Programme unterscheiden sich stark.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr.[2] Als außergewöhnliche Belastung kommen behinderungsbedingte Umbaukosten nur in Ausnahmefällen in Betracht – bei einem medizinisch notwendigen, behindertengerechten Umbau und nur oberhalb der zumutbaren Belastung; zusätzlich zu § 35a sind dieselben Kosten nicht absetzbar (keine Doppelbegünstigung).[9] Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerbüro.
  • Krankenkasse: Hilfsmittel wie Duschhocker, Haltegriffe oder Badewannenlifte können unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel von der Krankenkasse erstattet werden – ein separater Weg neben dem Badumbau.

So planen Sie das Bad für den Alltag mit Pflegegrad 4

Die Ausstattung entscheidet darüber, wie sicher und selbstständig die Körperpflege mit Pflegegrad 4 gelingt. Bewährt hat sich ein Grundriss, der Platz für Helfer lässt: Auch wenn zwei Personen im Bad stehen oder ein Rollstuhl bis zur Dusche gefahren werden muss, sollte genug Bewegungsfläche bleiben. Ein ebenerdiger Einstieg, ein rutschfester Belag, Haltegriffe an Dusche und WC sowie ein Duschsitz oder -hocker sind bei Pflegegrad 4 die Standardausstattung; eine bodengleiche Dusche mit breitem Einstieg erleichtert zusätzlich den Transfer.

Sprechen Sie diese Punkte mit der Fachfirma vor Ort durch und lassen Sie sich zeigen, wie sich die Dusche mit Rollator oder Rollstuhl nutzen lässt. Fragen Sie auch nach der Abdichtung und der Reinigungsfreundlichkeit des Bodens – gerade bei täglicher Nutzung zählt, dass die Dusche ohne großen Aufwand sauber zu halten ist. Wer die Ausstattung gemeinsam mit Pflegedienst oder Angehörigen plant, trifft meist die praktikablere Wahl als bei einer reinen Preisentscheidung.

Checkliste: Antrag auf den Zuschuss richtig stellen

  • [ ] Pflegegrad-Bescheid bereitlegen (Pflegegrad 1–5, hier: 4)
  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Kostenvoranschlag der Wunschfirma auswählen
  • [ ] Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor dem Baubeginn
  • [ ] Förderzusage abwarten, erst dann beauftragen
  • [ ] Bei Bedarf KfW-Kredit 159 über die Hausbank beantragen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Rechnungen nach Abschluss vollständig bei der Pflegekasse einreichen

Ablauf in der Praxis: Vom Antrag bis zur fertigen Dusche

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. Pflegegrad-BescheidBescheid der Pflegekasse bereitlegen (Pflegegrad 4)Pflegekasse
3. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
4. ZusatzmittelKfW-Kredit 159 oder Landes-/Kommunalprogramme prüfenHausbank / Kommune
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasse

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung weitere Wochen. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse und die Steuererklärung gebraucht.

Die häufigsten Fragen

Wie viel Zuschuss bekomme ich mit Pflegegrad 4 für den Badumbau?

Bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] – der volle Satz, denn der Zuschuss steht ab Pflegegrad 1 zu. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich.[1] Der Antrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden.

Was kostet ein Badumbau bei Pflegegrad 4?

Üblich sind etwa 3.000–5.000 € für eine Systemlösung mit Duschtasse und 5.000–8.000 € für eine bodengleiche, geflieste Dusche (Stand 2026). Bei Pflegegrad 4 ist die bodengleiche Dusche meist die passende Wahl.

Muss ich den Umbau vorfinanzieren?

Ja, in der Regel schon. Der Zuschuss der Pflegekasse wird nach Abschluss der Arbeiten auf Basis der eingereichten Rechnungen ausgezahlt. Planen Sie die Zwischenfinanzierung ein – notfalls über den KfW-Kredit 159.

Gilt der Zuschuss auch in der Mietwohnung?

Ja, mit der Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB[8] ein Anspruch auf Erlaubnis. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und legen Sie das Angebot bei.

Kann ich den Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich grundsätzlich mit dem KfW-Kredit 159 kombinieren. Bei Landes- und Kommunalprogrammen gelten unterschiedliche Anrechnungsregeln – fragen Sie beim jeweiligen Fördergeber nach. Entscheidend ist: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Planen Sie den Umbau entsprechend – der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Fazit

Mit Pflegegrad 4 steht Ihnen der volle Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau zu: bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI,[1] bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €.[1] Zusammen mit den laufenden Leistungen der Pflegeversicherung – Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag – lässt sich die Pflege zu Hause deutlich erleichtern. Der häufigste Fehler ist der zu späte Antrag: Stellen Sie ihn vor dem Baubeginn, warten Sie die Zusage ab und beauftragen Sie erst dann. So wird aus dem alten Bad eine Dusche, die Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag zurückgibt.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 36 SGB XI (Pflegesachleistung) und § 37 SGB XI (Pflegegeld) – Leistungsbeträge Pflegegrad 4 (761 € / 1.775 €, Stand 2026): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  • § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Person bzw. 16.720 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. § 37 SGB XI (Pflegegeld – Leistungsbeträge bei Pflegegrad 4, Stand 2026): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  4. § 36 SGB XI (Pflegesachleistung – Leistungsbeträge bei Pflegegrad 4, Stand 2026): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  5. § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag, 131 € pro Monat): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  6. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  7. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  8. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für bauliche Veränderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  9. § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen; nur bei medizinisch notwendigem, behindertengerechtem Umbau oberhalb der zumutbaren Belastung): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

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