KfW-Förderung für den Badumbau: Zuschuss 455-B und Kredit 159

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 19 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank des Bundes und finanziert seit vielen Jahren den barrierereduzierenden Umbau von Wohnraum. Für den Badumbau sind zwei Programme relevant: der Investitionszuschuss 455-B („Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung") und der zinsgünstige Kredit 159 („Altersgerecht Umbauen"). Wichtig vorab: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1], weil die Bundesmittel für 2026 ausgeschöpft sind. Der Kredit 159 kann weiterhin beantragt werden.[2] Dieser Ratgeber erklärt die Konditionen beider Programme, was der Stopp für Ihr Vorhaben bedeutet und welche Wege Ihnen trotzdem offenstehen – vom Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zum Steuerbonus nach § 35a EStG. Einen Überblick über alle Förderwege für den Badumbau finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

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Wie funktioniert die KfW-Förderung überhaupt?

Die KfW vergibt keine Direktkredite an Privatpersonen. Der Weg läuft immer über Ihre Hausbank beziehungsweise ein durchleitendes Kreditinstitut: Die Bank prüft Ihre Bonität, reicht den Antrag bei der KfW ein und schließt nach der Zusage den Kreditvertrag mit Ihnen ab. Die KfW zahlt der Bank einen Zinszuschuss, den diese in Form vergünstigter Konditionen an Sie weitergibt – der Zinsvorteil ist also „eingebaut": Sie zahlen schlicht weniger Zins als bei einem normalen Ratenkredit. Für den Badumbau bedeutet das: Ihr erster Ansprechpartner ist nicht die KfW, sondern Ihr Kreditinstitut.

Dieses Prinzip gilt für beide Programme gleichermaßen. Auch die Bearbeitungszeiten sind ähnlich: Zwischen Antragstellung und Zusage sollten Sie einige Wochen einplanen. Wer den Umbau für einen bestimmten Termin plant (etwa vor der kalten Jahreszeit oder vor einer geplanten Operation), sollte die Antragstellung entsprechend früh beginnen – die Fördermittel-Regel „Antrag vor Baubeginn" lässt keinen Spielraum.

Der Zuschuss 455-B: Konditionen und aktueller Status

Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung" (455-B) förderte den Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung – zum Beispiel den Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder die Verbreiterung von Türen. Es war der bekannteste Zuschussweg für den Badumbau, weil er ohne Pflegegrad und ohne Altersgrenze beantragt werden konnte und nicht zurückgezahlt werden musste.

Die Konditionen vor dem Stopp:

Variante Zuschuss
Einzelmaßnahmen (z. B. Badumbau)10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €[3]
Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 6.250 €[3]

Quelle: KfW-Merkblatt 455-B (Stand 04/2026), haufe.de.

Aktueller Status (Stand September 2026): Die KfW hat am 31.07.2026 offiziell mitgeteilt, dass die vom Bundesbauministerium bereitgestellten Mittel von 50 Millionen Euro für 2026 vollständig belegt sind. Seitdem sind keine neuen Anträge mehr möglich.[1] Bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet, bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit. Eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 denkbar, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt. Quelle: KfW, News-Meldung vom 31.07.2026; kfw.de, Produktseite 455-B.

Warum ist das Programm so stark nachgefragt? Der Grund liegt in der einfachen Handhabung: keine Bonitätsprüfung wie bei einem Kredit, keine Rückzahlung, keine Voraussetzung eines Pflegegrads. Gerade Haushalte ohne Pflegegrad – also ein großer Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer ab 50 – hatten hier den einzigen reinen Zuschussweg, der nicht an die Pflegeversicherung gekoppelt war. Der Stopp trifft deshalb vor allem diese Gruppe. Ein Trost bleibt: Wer bereits eine Zusage hat, kann sie auch nach dem Stopp einlösen, solange die Maßnahme fristgerecht umgesetzt wird.

Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen; als Alternative bleibt der KfW-Kredit 159.[2]

Was bedeutet der Stopp für Sie?

  • Antrag nicht mehr möglich: Für einen geplanten Badumbau können Sie den Zuschuss 455-B derzeit nicht beantragen. Eine „Warteliste" führt die KfW nicht.
  • Nicht auf unbestimmte Zeit warten: Wenn Ihr Umbau ansteht, sollten Sie nicht allein auf eine mögliche Wiederaufnahme warten, sondern Alternativen prüfen. Der Kredit 159 steht weiter offen, ebenso der Pflegekassen-Zuschuss und der Steuerbonus nach § 35a EStG.
  • Laufende Anträge: Haben Sie bereits einen Antrag gestellt, wird er bearbeitet; bei erfüllten Voraussetzungen erhalten Sie eine Zusage und der Zuschuss ist reserviert. Eine bestehende Zusage bleibt auch dann gültig, wenn der Stopp andauert.
  • Mehrere Maßnahmen geplant: Wer ohnehin Bad, Türen und Treppe umbauen möchte, sollte prüfen, ob der Komplettstandard „Altersgerechtes Haus" in Frage käme – sollte das Programm wieder geöffnet werden (frühestens 2027), ist er mit 12,5 % (max. 6.250 €[3]) großzügiger als die Einzelmaßnahme mit 10 % (max. 2.500 €[3]).

Typische Ausgangslage: Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümerpaar (71 und 73) plant den Umbau der Badewanne zu einer bodengleichen Dusche mit Haltegriffen. Die Angebote liegen bei rund 9.000 €. Einen Pflegegrad hat keiner der beiden, daher kommt der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI nicht infrage.[4] Ursprünglich hatten sie mit dem KfW-Zuschuss 455-B gerechnet – dann lesen sie im Juli 2026 von dem Antragsstopp.

Das Paar lässt sich von seiner Hausbank beraten und beantragt stattdessen den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" über 9.000 €. Die Bank klärt, welche Kosten förderfähig sind, und reicht den Antrag vor Baubeginn ein. Nach der Zusage wird umgebaut; die Rechnungen gehen an die Bank, die Auszahlung erfolgt nach Prüfung. Der Zinsvorteil des Programms entsteht über die Laufzeit – einen direkten Zuschuss gibt es nicht.

Zusätzlich nutzt das Paar den Steuerbonus für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, höchstens 1.200 €[5] pro Jahr (Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de). Bei einem Arbeitskostenanteil von rund 4.000 € im Angebot wären das rechnerisch 800 € Steuerermäßigung (Richtwert für dieses Beispiel).

So läuft der typische Fall ohne Pflegegrad heute: nicht auf den Zuschuss warten, sondern den Kreditweg über die Bank gehen und den Steuerbonus mitnehmen.

Der Kredit 159: Die beantragbare Alternative

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen" (159) läuft weiter und ist der aktuell relevante KfW-Weg für den Badumbau:

  • Kreditbetrag: bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2]
  • Konditionen: zinsgünstig, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre, Laufzeit bis zu 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit möglich
  • Voraussetzungen: kein Pflegegrad nötig, keine Altersgrenze – förderfähig ist der Abbau von Barrieren und der Einbruchschutz
  • Auch für Mieter: mit Zustimmung des Vermieters
  • Kein Tilgungszuschuss: Es handelt sich um einen Kredit, nicht um einen Zuschuss. Der Zinsvorteil entsteht über die Laufzeit.

Quelle: kfw.de, Produktseite Kredit 159; KfW-Merkblatt 159 (6000003884).

Wie hoch die monatliche Belastung ausfällt, hängt vom Zinssatz am Tag der Zusage ab – die KfW veröffentlicht keine festen Zinssätze. Ihre Hausbank rechnet Ihnen die Konditionen für Ihr Vorhaben durch. Nutzen Sie die tilgungsfreie Anlaufzeit, wenn Sie direkt nach dem Umbau andere Ausgaben haben; so bleibt die Rate zunächst niedrig.

Nicht kombinierbar: Kredit 159 und Zuschuss 455-B können für dieselbe Maßnahme nicht parallel beantragt werden. Auch Förderungen von Landesbanken werden angerechnet.

Rechenbeispiel: Was kostet der Kredit 159 im Monat? (Richtwert)

Eine Beispielrechnung zur Einordnung – die tatsächlichen Konditionen legt Ihre Bank am Tag der Zusage fest:

  • Kreditbetrag 9.000 €, Zinsbindung 10 Jahre, angenommener Zinssatz 3,5 % (reines Rechenbeispiel, kein Angebot)
  • Bei einer Laufzeit von 10 Jahren ergäbe sich eine monatliche Rate von rund 89 € – der Kreditbetrag plus Zinsen wird auf 120 Monate verteilt.
  • Mit tilgungsfreier Anlaufzeit (z. B. 2 Jahre): In den ersten 24 Monaten zahlen Sie nur die Zinsen (im Beispiel rund 26 € pro Monat), die Tilgung setzt danach ein.

Die Rechnung zeigt: Ein Badumbau von 9.000 € lässt sich über den Kredit strecken, ohne das Ersparte anzugreifen. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Liquidität und Ihrem Alter ab – die Bank berät kostenlos und rechnet verschiedene Szenarien durch.

Was ist beim Badumbau förderfähig?

Die KfW-Programme fördern Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz. Typische förderfähige Maßnahmen beim Badumbau:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche (Entfernen der Badewanne)
  • Entfernen von Türschwellen und Stolperkanten
  • Verbreiterung von Türen im Zugangsbereich
  • Einbau von Haltegriffen und Stützklappgriffen
  • Anpassung von Waschtisch und WC (z. B. unterfahrbarer Waschtisch)
  • Rutschhemmende Bodenbeläge im Nassbereich
  • Anpassung von Armaturen (z. B. Einhebelmischer mit Verbrühschutz)
  • Beleuchtung im Zugangsbereich zum Bad und im Bad selbst

Nicht gefördert werden reine Modernisierungen ohne Barrierebezug (z. B. neue Fliesen aus optischen Gründen, eine neue Badewanne in gleicher Ausführung oder rein dekorative Sanierungen). Welche Positionen förderfähig sind, klären Sie am besten vor der Antragstellung mit Ihrer Bank oder der Fachfirma – bei einem Kredit 159 zählen nur förderfähige Kosten für den Kreditrahmen.

Ein wichtiger Punkt für die Praxis: Die KfW prüft nicht jedes Angebot Position für Position, aber die Bank muss die förderfähigen Kosten plausibel erkennen können. Ein Angebot, das „Badewanne ausbauen, Dusche bodengleich einbauen, Haltegriffe, Fliesenarbeiten im Duschbereich" getrennt ausweist, lässt sich schneller prüfen als ein Pauschalangebot. Wer nach den Maßen der DIN 18040-2 plant, erfüllt die gängigen Anforderungen an Barrierefreiheit – die wichtigsten Maße finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Kosten im Detail: Was der Kredit abdeckt

Der Kreditrahmen von bis zu 50.000 € je Wohneinheit deckt die üblichen Badumbau-Kosten in der Regel vollständig ab. Zur Einordnung, welche Größenordnungen typisch sind (Richtwerte ohne Quellenbindung, Stand 2026):

Maßnahme Kostenrahmen (Richtwert)
Wanne → Systemlösung mit Duschtasseca. 3.000–5.000 €
Wanne → bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Zusätzlich: Türverbreiterungca. 1.500–4.000 €
Zusätzlich: Haltegriffe, Stützklappgriffe, Armaturenca. 500–1.500 €
Kompletter Badumbau inkl. Waschtisch, WC, Fliesenca. 12.000–20.000 €

Entscheidend für den Kredit ist nicht der Gesamtpreis, sondern der Anteil der förderfähigen Kosten. Lassen Sie sich vom Angebot angeben, welche Positionen barrierebezogen sind – das erleichtert der Bank die Prüfung.

Ein Beispiel zur Einordnung (Richtwert): Ein kompletter Badumbau für 16.000 € mit einem förderfähigen Anteil von 12.000 €. Beim Zuschuss 455-B wären 10 % = 1.200 € Zuschuss möglich gewesen (sofern das Programm wieder verfügbar ist). Über den Kredit 159 ist der gesamte förderfähige Betrag finanzierbar; der Restbetrag von 4.000 € (nicht förderfähige Positionen wie rein optische Fliesen) müsste aus eigenen Mitteln kommen. Diese Trennung sollten Sie schon bei der Angebotsanfrage verlangen – sie spart später Diskussionen mit der Bank.

Förderung Schritt für Schritt: Antrag über die Hausbank

KfW-Anträge laufen grundsätzlich über Ihre Hausbank beziehungsweise ein durchleitendes Kreditinstitut – nicht direkt bei der KfW. Der Ablauf:

  1. Voraussetzungen klären: Eigentum oder Mietwohnung mit Zustimmung des Vermieters. Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben – weder bestellt noch beauftragt.
  2. Angebote einholen: Lassen Sie sich Angebote mit ausgewiesenen förderfähigen Positionen geben (Barrierereduzierung getrennt von reiner Modernisierung).
  3. Hausbank kontaktieren: Ihr Kreditinstitut berät zu Konditionen und reicht den Kreditantrag bei der KfW ein. Bringen Sie Angebot, Einkommensnachweise und, falls vorhanden, den Pflegebescheid mit.
  4. Antrag vor Baubeginn stellen: Begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig. Planen Sie die Antragstellung fest in den Projektablauf ein – rechnen Sie bei der KfW mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
  5. Zusage abwarten: Nach der Zusage schließen Sie den Kreditvertrag über Ihre Bank. Erst dann beauftragen Sie die Fachfirma.
  6. Umbau durchführen und Nachweise einreichen: Rechnungen und Zahlungsnachweise gehen an Ihre Bank; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung, üblicherweise in Raten oder als Einmalbetrag nach Fertigstellung.

Der häufigste Fehler an dieser Stelle ist die Reihenfolge: Wer erst die Firma beauftragt und dann den Antrag stellt, scheidet aus der Förderung aus – und zwar unabhängig davon, ob die Arbeiten schon begonnen haben oder nicht. Bestellen Sie deshalb nichts, bevor die KfW-Zusage vorliegt. Auch eine Anzahlung an die Fachfirma vor der Zusage gilt als Baubeginn und gefährdet die Förderung.

Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss

Parallel zur KfW-Förderung können Sie den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis zu 4.180 €[4] je Maßnahme, mit Pflegegrad) prüfen. Bei der Kombination gelten Kumulierungsregeln; die Anrechnung hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich die Möglichkeiten von Ihrer Pflegekasse und Ihrer Bank schriftlich bestätigen. Quellen: deutscherpflegebeistand.de, § 40 SGB XI.

Wie der Zuschuss funktioniert: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 €[4] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn diese die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5). Der Antrag ist formlos möglich und sollte vor Baubeginn gestellt werden – zusammen mit dem Angebot der Fachfirma und einer kurzen Begründung, warum die Maßnahme die Pflege erleichtert. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Arbeiten gegen Vorlage der Rechnungen ausgezahlt.

Ein Beispiel für die Kombination (Richtwert): Ein Badumbau für 9.500 € mit Pflegegrad 2. Die Pflegekasse bewilligt 4.180 €[4] nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Den verbleibenden Betrag von 5.320 € finanziert der Kredit 159. Da Kredit 159 und Pflegekassen-Zuschuss aus unterschiedlichen Systemen stammen, ist diese Kombination grundsätzlich möglich; die Bank rechnet zugesagte Zuschüsse bei der Konditionenberechnung an.

Steuerbonus: Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Eine Förderung, die viele übersehen: Für Handwerkerleistungen im Haushalt können Sie 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer absetzen – bis zu 1.200 €[5] Steuerermäßigung pro Jahr. Das gilt auch für den Badumbau: Materialkosten zählen nicht, nur der Lohnanteil der Rechnung (inklusive Fahrtkosten und Maschinenstundensätzen, sofern gesondert ausgewiesen). Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html.

Ein Beispiel (Richtwert): Auf einer Badumbau-Rechnung von 9.000 € entfallen 4.500 € auf Arbeitsleistung. 20 % davon = 900 € Steuerermäßigung, die das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung direkt von der Steuerschuld abzieht (bis zur Höchstgrenze von 1.200 €).

Was Sie dafür tun müssen:

  • Rechnung per Überweisung bezahlen (Barzahlung wird nicht anerkannt)
  • Rechnung und Zahlungsnachweis aufbewahren
  • Beides in der Steuererklärung angeben – ein eigenes Formularfeld für Handwerkerleistungen genügt meist

Wichtig: Der Steuerbonus ist keine direkte Bezuschussung wie bei der KfW, sondern mindert die Steuerschuld. Er lässt sich mit KfW-Kredit, Pflegekassen-Zuschuss und Landesprogrammen kombinieren – hier gibt es keine Kumulierungsgrenze, weil es sich um eine steuerliche Regelung handelt. Ob und in welcher Höhe Sie davon profitieren, prüft Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt anhand Ihrer konkreten Steuersituation.

Zuschuss oder Kredit: Was passt zu Ihnen?

Kriterium Pflegekasse (§ 40 SGB XI) KfW 455-B KfW-Kredit 159
ArtZuschuss, nicht rückzahlbarZuschuss, nicht rückzahlbarzinsgünstiger Kredit
Höhebis 4.180 €[4] je Maßnahme10–12,5 %, max. 2.500 €[3] bzw. 6.250 €[3]bis 50.000 €[2]
Pflegegrad nötig?Ja (1–5)NeinNein
Status September 2026beantragbar (vor Baubeginn)gestoppt (seit 31.07.2026)[1]beantragbar über Hausbank[2]
RückzahlungkeinekeineRaten über die Laufzeit

Der Zuschuss der Pflegekasse ist für Haushalte mit Pflegegrad die erste Wahl. Wer keinen Pflegegrad hat und mehr als die üblichen 3.000–8.000 € investieren möchte oder die Kosten strecken will, prüft den Kredit 159.

Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?

Ihre Situation Empfehlung
Pflegegrad vorhanden, Kosten bis ca. 4.000 €Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI) vor Baubeginn beantragen
Pflegegrad vorhanden, Kosten höherPflegekassen-Zuschuss + Rest über Kredit 159 oder Eigenmittel
Kein Pflegegrad, Kosten bis ca. 9.000 €Kredit 159 über die Hausbank + Steuerbonus § 35a EStG
Kein Pflegegrad, sehr umfangreicher UmbauKredit 159 (bis 50.000 €) + ggf. Landesprogramme prüfen
MietwohnungVermieter-Zustimmung einholen, dann Pflegekasse oder Kredit 159
Nur kleine Anpassungen (Haltegriffe, Armaturen)Steuerbonus § 35a EStG (Handwerkerleistungen), ggf. Pflegekasse bei Pflegegrad

Die Entscheidung in drei Schritten: Erstens Pflegegrad prüfen (Bescheid der Pflegekasse), zweitens Angebote mit getrennter Ausweisung einholen, drittens sich bei Bank oder Pflegekasse beraten lassen. Beide beraten kostenlos und kennen die aktuellen Regelungen.

Unterlagen, die Ihre Bank erwartet

Für den Kredit 159 fragt Ihre Hausbank in der Regel folgende Unterlagen ab:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
  • Angebot der Fachfirma mit Leistungsbeschreibung der barrierebezogenen Maßnahmen
  • Bei Eigentum: Grundbuchauszug beziehungsweise Unterlagen zur Immobilie
  • Bei Mietwohnung: schriftliche Zustimmung des Vermieters
  • Optional: Pflegebescheid, wenn Sie gleichzeitig den Pflegekassen-Zuschuss beantragen

Die Bank prüft die Bonität und reicht den Antrag dann bei der KfW ein. Nehmen Sie sich Zeit für dieses Gespräch – die Bank kennt den Ablauf und die aktuellen Konditionen. Fragen Sie ausdrücklich nach:

  • aktuellem Zinssatz für die gewählte Zinsbindung (5 oder 10 Jahre)
  • Möglichkeit einer tilgungsfreien Anlaufzeit
  • anfallenden Bankgebühren (bei KfW-Darlehen üblicherweise keine, aber erfragen)

Landes- und Kommunalförderung prüfen

Neben KfW und Pflegekasse gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen eigene Programme für den barrierereduzierenden Umbau – zum Beispiel Zuschüsse über Investitionsbanken der Länder oder kommunale Wohnberatungen. Diese Förderungen werden auf die KfW-Mittel angerechnet, können aber im Einzelfall zusätzlich helfen. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach einer Wohnberatung; sie kennt die lokalen Programme und berät meist kostenlos.

Einige Länder bieten zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse speziell für die Anpassung von Wohnraum an – die Konditionen unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich häufiger als die Bundesprogramme. Die kommunale Wohnberatung (oft im Sozialamt angesiedelt) ist der beste erste Anlaufpunkt; auch die Verbraucherzentralen haben in vielen Bundesländern Beratungsangebote zum barrierereduzierten Wohnen. Prüfen Sie Landesprogramme immer vor dem KfW-Antrag, weil Anrechnungsregeln gelten – die Reihenfolge kann im Einzelfall Einfluss auf die Gesamtsumme haben.

Häufige Fehler bei der KfW-Förderung

  1. Antrag nach Baubeginn: Wer erst umbaut und dann beantragt, ist nicht förderfähig – das gilt für Kredit und Zuschuss gleichermaßen.
  2. Nur auf 455-B gewartet: Wer den Stopp ignoriert und auf eine Wiederaufnahme hofft, verliert Zeit. Prüfen Sie Alternativen (Kredit 159, Pflegekasse, Landesprogramme).
  3. Förderfähige und nicht-förderfähige Kosten vermischt: Ohne getrennte Ausweisung der barrierebezogenen Positionen im Angebot wird die Prüfung durch die Bank aufwendig – und förderfähige Anteile können untergehen.
  4. Kredit 159 und Zuschuss 455-B parallel beantragt: Für dieselbe Maßnahme sind beide nicht kombinierbar.
  5. Direkt bei der KfW angefragt: KfW-Anträge laufen ausschließlich über Banken – wenden Sie sich an Ihre Hausbank.
  6. Landesförderung nicht geprüft: Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme für barrierereduzierenden Umbau; sie werden angerechnet, können aber zusätzlich helfen.
  7. Pflegekassen-Zuschuss vergessen: Haushalte mit Pflegegrad verschenken bis zu 4.180 €, wenn sie nur den KfW-Weg gehen.
  8. Steuerbonus nicht genutzt: Die Handwerkerleistungen nach § 35a EStG (bis 1.200 €) lassen sich mit allen anderen Förderwegen kombinieren – vorausgesetzt, die Rechnung wird per Überweisung bezahlt und in der Steuererklärung angegeben.

Checkliste für die KfW-Förderung

  • [ ] Aktuellen Status von 455-B direkt bei der KfW geprüft (Stand September 2026: gestoppt)
  • [ ] Alternativen geprüft: Kredit 159, Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI), Landesprogramme
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid geprüft (falls vorhanden: Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragen)
  • [ ] Förderfähige Positionen im Angebot gesondert ausgewiesen
  • [ ] Hausbank kontaktiert und Konditionen besprochen (Zinsbindung, tilgungsfreie Anlaufzeit)
  • [ ] Kreditantrag vor Baubeginn gestellt
  • [ ] Zusage und Kreditvertrag abgewartet, erst dann Fachfirma beauftragt
  • [ ] Rechnungen getrennt nach förderfähigen Positionen gesammelt
  • [ ] Nachweise bei der Bank eingereicht, Auszahlung geprüft
  • [ ] Rechnungen für die Steuererklärung aufbewahrt (§ 35a EStG, Arbeitskosten ausweisen lassen)

Fragen und Antworten

Gibt es 2026 noch KfW-Zuschüsse für den Badumbau?

Nein, der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt.[1] Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Bleiben Sie über die KfW-Seite informiert: Sollten 2027 erneut Mittel bereitgestellt werden, ist eine Antragstellung wieder möglich.

Was ist der Unterschied zwischen 455-B und 159?

455-B war ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (10 % bzw. 12,5 % der Kosten, max. 2.500 €[3] bzw. 6.250 €[3]). 159 ist ein zinsgünstiger Kredit bis 50.000 €[2]. Beide sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar.

Brauche ich für die KfW-Förderung einen Pflegegrad?

Nein. Die KfW-Programme sind unabhängig von Pflegegrad und Alter. Der Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI) dagegen setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.

Wie hoch ist der Zinssatz bei KfW 159?

Die KfW veröffentlicht keine festen Zinssätze; sie werden laufend angepasst und am Tag der Zusage festgelegt. Den tagesaktuellen Zins erfahren Sie bei der KfW (kfw.de/159) oder über Ihre Bank.

Kann ich 455-B und 159 kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme nicht. Auch Förderungen von Landesbanken werden auf die KfW-Förderung angerechnet.

Was passiert mit bereits gestellten 455-B-Anträgen?

Sie werden weiterbearbeitet; bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit. Quelle: KfW-Meldung vom 31.07.2026.

Läuft der Kredit direkt über die KfW?

Nein. KfW-Anträge laufen über Ihre Hausbank beziehungsweise ein durchleitendes Kreditinstitut – die KfW selbst vergibt keine Direktkredite an Privatpersonen.

Kann ich den Kredit 159 auch für Einbruchschutz nutzen?

Ja. Der Kredit 159 fördert neben der Barrierereduzierung auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Für den Badumbau sind vor allem die barrierebezogenen Positionen entscheidend – die förderfähigen Kosten bestimmen den Kreditrahmen.

Was bedeutet die tilgungsfreie Anlaufzeit?

In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, die Tilgung setzt später ein. So bleibt die Rate direkt nach dem Umbau niedrig, wenn andere Ausgaben anstehen. Ob die Option für Sie sinnvoll ist, rechnet Ihnen Ihre Bank durch.

Kann ich den Pflegekassen-Zuschuss mit dem Kredit 159 kombinieren?

Ja, grundsätzlich schon: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €[4]) und der KfW-Kredit 159 stammen aus unterschiedlichen Systemen. Die Bank rechnet den Zuschuss bei der Konditionenberechnung an. Lassen Sie sich beide Zusagen schriftlich bestätigen, bevor Sie beauftragen.

Wie funktioniert der Steuerbonus beim Badumbau?

20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen mindern die Einkommensteuer, höchstens 1.200 €[5] pro Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung: Rechnung per Überweisung bezahlt, Rechnung und Zahlungsnachweis in der Steuererklärung angegeben. Materialkosten zählen nicht.

Was, wenn 455-B 2027 wieder geöffnet wird?

Dann können Sie einen Antrag stellen, sofern Ihr Vorhaben zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen hat. Wer jetzt schon baut, kann für eine spätere Wiedereröffnung keine Anträge „vormerken" lassen – der Stopp gilt bis auf Weiteres.

Fazit

Für den Badumbau ist die KfW-Förderung 2026 zweigeteilt: Der Zuschuss 455-B ist wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt, der zinsgünstige Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit) steht weiterhin zur Verfügung. Unabhängig davon sollten Sie den Pflegekassen-Zuschuss prüfen – bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI, wenn ein Pflegegrad vorliegt – und den Steuerbonus nach § 35a EStG nicht vergessen. Entscheidend ist bei allen Programmen: Antrag vor Baubeginn. Die Reihenfolge lautet: Pflegegrad prüfen, Angebote mit getrennter Ausweisung einholen, Hausbank oder Pflegekasse kontaktieren, erst nach Zusage beauftragen. Alle Details zu den Konditionen finden Sie unter mehr dazu.

Quellen

  • KfW, „Wichtige Information zur Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung: Antragstopp" (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
  • KfW, Produktseite 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • Haufe, „Förderstopp: Kein Geld mehr für barrierefreien Umbau": https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/kfw-zuschuesse-fuer-barrierefreies-wohnen_84342_464458.html
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegekassen-Zuschuss): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerbonus Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • deutscherpflegebeistand.de, Kumulierungsregeln: https://www.deutscherpflegebeistand.de/wohnumfeldverbessernde-massnahmen

Stand: September 2026. Förderprogramme können jederzeit geändert oder gestoppt werden; prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der KfW.

Quellennachweise

  1. KfW, „Wichtige Information zur Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung: Antragstopp“ (31.07.2026; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  2. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW-Merkblatt 455-B (Stand 04/2026) – Konditionen des ausgesetzten Programms: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
  4. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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