Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Tönisvorst: bis 4.180 € (2026)


Tönisvorst – die Apfelstadt am Niederrhein – zählt rund 29.300 Einwohner und besteht aus nur zwei großen Ortsteilen: St. Tönis mit etwa 23.000 und Vorst mit etwa 7.000 Menschen. Dazwischen liegen Apfelplantagen, die Huverheide mit dem größten Apfelanbaugebiet der Region und Siedlungen wie Kehn oder Hüserheide. Für viele ältere Menschen hier stellt sich irgendwann dieselbe Frage: Wie lange kann ich in meinem Haus oder meiner Wohnung bleiben, wenn das Bad zur Stolperfalle wird? Der Wannenrand, glatte Fliesen und fehlende Griffe sind die häufigsten Sturzursachen im Haushalt – und der Badumbau ist die wirksamste Antwort. Die gute Nachricht für Tönisvorster: Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 €[1] an genau solchen Umbauten, ohne dass die Stadt oder der Kreis dafür ein eigenes Programm braucht. Dieser Ratgeber zeigt, wer den Zuschuss bekommt, wie hoch er wirklich ausfällt und wie Sie ihn in Tönisvorst Schritt für Schritt beantragen.
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St. Tönis und Vorst: Zwei Ortsteile, unterschiedliche Ausgangslagen
Wer in Tönisvorst über einen Badumbau nachdenkt, sollte zuerst wissen, in welcher Art Haus er lebt – denn davon hängen Machbarkeit, Kosten und Fördermöglichkeiten ab.
St. Tönis: gewachsener Ortskern, viele ältere Häuser. Der größere Ortsteil ist mittelalterlichen Ursprungs. Rund um den historischen Kirchplatz mit dem Mertenshof, dem ältesten Patrizierhaus am Niederrhein, stehen Bürgerhäuser aus mehreren Jahrhunderten; in den angrenzenden Wohnstraßen finden sich dicht gebaute Altbauten, in denen die Bäder häufig erst nachträglich eingebaut wurden – oft klein, mit Wanne, ohne Dusche. Jahrzehntelang prägte die Samt- und Seidenindustrie den Ort, entsprechend entstanden im Umfeld der alten Fabriken Arbeiter- und Angestelltenhäuser des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Wer dort eine Wanne ausbaut, gewinnt in kompakten Grundrissen meist erstmals Platz für eine richtige Dusche. Gleichzeitig wächst St. Tönis weiter Richtung Krefelder Stadtgrenze und Forstwald – in den neueren Quartieren sind die Bäder größer, und ein altersgerechter Umbau ist oft ohne große Statik-Eingriffe möglich.
Vorst: dörflich, weitläufig, viel Eigenheim. Der kleinere Ortsteil hat seinen dörflichen Charakter bewahrt: verkehrsberuhigter Kern, Herrenhäuser aus fränkischer Zeit in der Landschaft, ein reges Vereinsleben mit Schützenfesten und Gotthardus-Prozession. Die meisten Menschen wohnen hier im eigenen Haus – häufig ältere Einfamilienhäuser mit dem Bad im Obergeschoss. Gerade für sie stellt sich die Frage nach dem Badumbau doppelt: Wer im Alter nicht mehr gut Treppen steigen kann, braucht entweder eine Dusche im Erdgeschoss oder einen Umbau, der Pflege im Obergeschoss sicher macht. In den Außenbereichen wie Kehn, Schmitzheide oder Hahnenweide kommen weitere Wege zur Versorgung hinzu – ein sicheres Bad ist dort besonders wichtig, weil schnelle Hilfe nicht immer nebenan wohnt.
Für beide Ortsteile gilt: Tönisvorst liegt dicht bei Krefeld, Viersen und Willich, daher ist das Angebot an Fachbetrieben gut – aber auch die Nachfrage nach Pflege-Umbauten ist in der ganzen Region hoch. Wer Angebote einholt, sollte auf Festpreise und Referenzen aus dem Niederrhein-Umfeld achten.
Der Zuschuss der Pflegekasse: bis 4.180 €, auch in Tönisvorst
Der zentrale Baustein der Finanzierung ist bundesweit geregelt und gilt damit auch in Tönisvorst: die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Konkret bedeutet das:
- Wer bekommt ihn? Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 – unabhängig davon, ob sie im eigenen Haus in Vorst oder in einer Mietwohnung in St. Tönis leben.
- Wie hoch ist er? Bis zu 4.180 €[1] je Pflegebedürftigem. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann jeder den Zuschuss nutzen – zusammen bis zu 16.720 €[1].
- Wofür? Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern und Pflege erleichtern: den Umbau der Wanne zur Dusche, bodengleiche Duschen, Haltegriffe, Türverbreiterungen, aber auch Rampen oder ein ebenerdiger Zugang.
- Wann beantragen? Vor Baubeginn. Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse geht, hat den Anspruch verloren – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
- Wie wird ausgezahlt? Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen ein; die Pflegekasse erstattet die förderfähigen Kosten bis zum Höchstbetrag.
Zwei Rechenbeispiele als Richtwerte:
- Eine Tönisvorsterin mit Pflegegrad 2 lässt in ihrem Haus in Vorst die Wanne durch eine Duschlösung ersetzen. Die Systemlösung kostet rund 4.500 € inklusive Demontage und Entsorgung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 €[1] – es bleiben rund 320 € Eigenanteil, und der Lohnanteil der Rechnung ist zusätzlich nach § 35a EStG[2] absetzbar.
- Ein Ehepaar in St. Tönis – beide mit Pflegegrad – baut das Bad komplett bodengleich um. Die Arbeiten kosten rund 12.000 €. Beide beantragen den Zuschuss: 2 × 4.180 €[1] = 8.360 €, der Eigenanteil sinkt auf rund 3.640 €.
Wichtig: Die Krankenkasse ist hier nicht der richtige Ansprechpartner. Sie zahlt nach § 33 SGB V[3] nur Hilfsmittel wie Duschhocker, Badebrett oder Wannenlifter – keine baulichen Maßnahmen. Den Unterschied spürt man im Antrag: Hilfsmittel laufen über die Krankenkasse, der Umbau-Zuschuss über die Pflegekasse.
So beantragen Sie den Zuschuss in Tönisvorst
- Pflegegrad klären. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt den Antrag bei der Pflegekasse – Unterstützung bei der Antragstellung bietet kostenlos der Pflegestützpunkt im Kreis Viersen.
- Angebote einholen. Mindestens zwei bis drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreisangebot vergleichen. Das Angebot brauchen Sie nicht nur für die Auswahl, sondern auch als Kostennachweis.
- Antrag stellen. Vor Baubeginn den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse einreichen – mit Beschreibung der Maßnahme und Kostenvoranschlag.
- Zusage abwarten. Die Pflegekasse prüft und sagt in der Regel innerhalb weniger Wochen zu; manchmal kommt ein Gutachter vorbei.
- Umbauen. Erst nach der Zusage beauftragen und umbauen lassen. Bewahren Sie alle Rechnungen auf.
- Belege einreichen. Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen; der Zuschuss wird ausgezahlt. Den Lohnanteil für die Steuererklärung separat aufbewahren.
Wer als Mieter in St. Tönis oder Vorst wohnt, holt zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein – dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht darauf nach § 554 BGB ein Anspruch[4]. Klären Sie auch, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss.
Weitere Fördermittel über die Pflegekasse hinaus
Der Pflegekassen-Zuschuss ist die Basis – wer mehr umbaut oder keinen Pflegegrad hat, findet weitere Bausteine:
- KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[5] – neue Anträge werden nicht mehr angenommen; eine Wiederaufnahme käme frühestens 2027. Der zinsgünstige Kredit 159 läuft weiter: bis zu 50.000 € je Wohneinheit[6], auch ohne Pflegegrad.
- NRW.BANK: Die NRW.BANK listet in ihrer Förderübersicht den KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (Investitionszuschuss: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €[7]; beim Komplettstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent, bis 6.250 €[7]) – der Antrag läuft über die KfW, das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (Stand: September 2026)[5]. Eigene NRW.BANK-Produkte sind zinsgünstige Darlehen bis 50.000 € über die Hausbank.
- Steuer: 20 % des Lohnanteils der Handwerkerrechnung sind nach § 35a EStG[2] absetzbar, maximal 1.200 €[2] pro Jahr.
- Beratung vor Ort: Der Pflegestützpunkt im Kreis Viersen und die Wohnberatung beraten kostenlos und unabhängig – auch zur Frage, ob ein Umzug in eine barrierearme Wohnung nicht sinnvoller wäre als der Umbau. Die Angebote der Kommunen ändern sich regelmäßig; nachfragen lohnt sich.
Was der Zuschuss abdeckt – und was nicht
Damit der Antrag nicht ins Leere läuft, hilft die klare Abgrenzung:
- Förderfähig sind Maßnahmen, die Pflege im Wohnumfeld erleichtern: der Rückbau der Wanne zugunsten einer Dusche, bodengleiche Duschflächen, Haltegriffe und Stützklappgriffe, Türverbreiterungen, rutschhemmende Böden, ein ebenerdiger Zugang oder eine Rampenlösung.
- Nicht förderfähig sind reine Modernisierungen ohne Pflegebezug: der Austausch einer funktionierenden Wanne gegen eine neue Wanne, neue Fliesen aus optischen Gründen, neue Möbel oder eine Komplettsanierung, deren Hauptzweck die Wertsteigerung ist. Enthält ein Angebot solche Posten, trennen Sie sie sauber auf – die Pflegekasse erstattet nur den förderfähigen Anteil.
- Kombinationen prüfen: Werden mehrere Maßnahmen in einem Zug umgesetzt (zum Beispiel Dusche plus Türverbreiterung), kann der Zuschuss von 4.180 € die Gesamtkosten nur anteilig decken. Rechnen Sie vorher durch, welche Posten Sie über die Pflegekasse, welche über Kredit oder Eigenmittel finanzieren.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag
Wer den Antrag in einem Rutsch durchbringen will, sammelt vorher diese Unterlagen:
- Nachweis über den Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse)
- Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Begründung, warum sie Pflege oder Alltag erleichtert
- Kostenvoranschlag der Fachfirma (auf Wunsch auch ein Zweitangebot zum Vergleich)
- Grundriss oder Fotos des Bads – das beschleunigt die Prüfung spürbar
- Bei Miete: die schriftliche Zustimmung des Vermieters
- Bei Bedarf eine ärztliche Stellungnahme zur Wohnsituation
Die Pflegekasse entscheidet meist innerhalb weniger Wochen. Tipp aus der Praxis: Reichen Sie den Antrag ein, sobald das Angebot steht, und warten Sie die Zusage ab, bevor Sie unterschreiben – der Zuschuss ist an diese Reihenfolge gebunden.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?
Nein. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad hilft der KfW-Kredit 159[6] – der KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)[5]. Wer Unterstützung im Alltag braucht, aber noch keinen Pflegegrad hat, sollte prüfen lassen, ob ein Antrag Aussicht hat.
Kann ich den Zuschuss rückwirkend bekommen, wenn das Bad schon umgebaut ist?
Nein. Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Deshalb immer erst die Zusage der Pflegekasse abwarten – auch wenn der Wunschtermin beim Handwerker verlockend ist.
Was ist, wenn mein Vater in St. Tönis wohnt, die Rechnung aber ich als Tochter bezahle?
Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden: Sie stellt den Antrag und erhält die Leistung. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2] nutzt, wer die Rechnung bezahlt – achten Sie auf die Details zur Abziehbarkeit bei Leistungen für Angehörige.
Zählt auch ein Haltegriff-Set als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Ja. Auch kleinere Maßnahmen wie Haltegriffe, rutschhemmende Beläge oder eine Duschtasse mit niedrigem Einstieg sind förderfähig – der Zuschuss deckt bis zu 4.180 €[1] je Pflegebedürftigem, unabhängig von der Größe der Maßnahme. Wichtig ist nur: Antrag vor dem Einbau.
Lohnt sich der Badumbau in einer Mietwohnung in St. Tönis?
Das hängt von der Wohnung und der Vermieterzustimmung ab. Der Zuschuss der Pflegekasse steht auch Mietern zu; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB verlangen[4]. Lässt sich der Vermieter auf eine Kostenbeteiligung ein, weil die Wohnung dauerhaft aufgewertet wird, sinkt der Eigenanteil zusätzlich.
Welche Firma darf den geförderten Umbau ausführen?
Jeder Fachbetrieb – wichtig sind saubere Festpreisangebote, Erfahrung mit Pflege-Umbauten und die Ausführung der Abdichtung nach DIN 18534. Fragen Sie nach Referenzen aus dem Kreis Viersen und vergleichen Sie die Angebote inhaltlich, nicht nur nach dem Preis.
Wo stelle ich den Antrag, wenn mein Vater in Tönisvorst gepflegt wird, aber bei einer anderen Kasse versichert ist?
Der Antrag geht immer an die Pflegekasse der eigenen Pflegeversicherung – also die Kasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Bei gesetzlich Versicherten ist das in der Regel die Pflegekasse der Krankenkasse, bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung. Im Zweifel hilft der Pflegestützpunkt im Kreis Viersen bei der Zuordnung.
Muss die Firma aus Tönisvorst oder dem Kreis Viersen kommen?
Nein. Der Zuschuss ist an die Maßnahme gebunden, nicht an den Sitz des Betriebs. Wichtig sind Festpreisangebote, Erfahrung mit Pflege-Umbauten und eine Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik – ob die Firma aus St. Tönis, Krefeld oder Willich kommt, ist zweitrangig, solange der Vor-Ort-Termin stattfindet.
Ändert sich der Zuschuss, wenn die Pflegekasse nach dem Umbau mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt zusteht?
Ja. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann jede Person ihren eigenen Anspruch geltend machen – zusammen bis zu 16.720 €[1]. Entscheidend ist, dass die Maßnahme den Wohnraum verbessert und die Anträge vor Baubeginn gestellt werden.
Fazit
Tönisvorst ist überschaubar, aber die Wohnsituationen sind es nicht: Das Fachwerkhaus am Kirchplatz in St. Tönis braucht eine andere Lösung als das Einfamilienhaus in der Huverheide in Vorst. Gemeinsam ist allen der Weg zum Geld: der Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1] nach § 40 SGB XI, beantragt vor dem Baubeginn. Wer sich früh beraten lässt – beim Pflegestützpunkt im Kreis Viersen oder bei der Wohnberatung –, den Pflegegrad klärt und Angebote vergleicht, macht aus dem Badumbau eine kalkulierbare Sache. Mit Zuschuss, Kreditoptionen und Steuervorteil bleibt der Eigenanteil in den meisten Standardfällen überraschend niedrig.
Alle Fördermittel im Überblick: Förderung & Zuschüsse
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (Investitionszuschuss und Kredit): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen/
- Stadt Tönisvorst, Ortsteile St. Tönis und Vorst: https://www.toenisvorst.de/wirtschaft-und-tourismus/stadtportrait/ortsteile
- Stadt Tönisvorst, Daten und Fakten: https://www.toenisvorst.de/wirtschaft-und-tourismus/stadtportrait/daten-und-fakten
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Pflegebedürftigem, insgesamt bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % des Lohnanteils, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 – keine neuen Anträge (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit; weiterhin offen, Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- NRW.BANK-Förderübersicht „Barrierefrei umbauen“ (KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“, Konditionen 10 %/max. 2.500 € bzw. 12,5 %/max. 6.250 €): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen/ ↩
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