Altersgerecht umbauen ohne Pflegegrad: Der KfW-Kredit 159 im Detail (2026)

Wer sein Bad altersgerecht umbauen möchte, ohne einen Pflegegrad zu haben, findet im KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ den wichtigsten Förderweg. Anders als der Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) setzt der Kredit keinen Pflegegrad voraus[1]. Dieser Artikel erklärt Konditionen, Antrag, förderfähige Maßnahmen und Kombinationsregeln im Detail. Den Überblick über alle Fördermöglichkeiten ohne Pflegegrad gibt der Artikel „Badumbau-Förderung ohne Pflegegrad“.
→ Direkt prüfen: Bis zu 4.180 € Zuschuss – der kostenlose Förder-Check.
Was der KfW-Kredit 159 bietet
Der Kredit 159 ist ein zinsgünstiges Darlehen der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Die wichtigsten Konditionen:
| Merkmal | Kondition (Stand September 2026, tagesaktuell bei kfw.de) |
|---|---|
| Kreditbetrag | bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2] |
| Laufzeit | bis zu 30 Jahre |
| Zinsbindung | 5 oder 10 Jahre |
| Voraussetzung Pflegegrad | keine |
| Altersgrenze | keine |
| Zielgruppe | Eigentümer; auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters |
| Antragsweg | über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW |
Quelle: KfW, Produktseite Kredit 159 und Merkblatt 6000003884. Die Zinssätze ändern sich regelmäßig – maßgeblich sind die Konditionen am Tag der Antragstellung auf kfw.de/159.
Für wen der Kredit ohne Pflegegrad passt
Der Kredit 159 ist der Standardweg für alle, die:
- keinen Pflegegrad haben und auch keinen beantragen möchten,
- präventiv umbauen wollen (Sturzprophylaxe, Zukunftssicherheit),
- das Bad aus Komfortgründen barrierearm gestalten wollen,
- als Mieter wohnen und der Vermieter dem Umbau zustimmt.
Gerade die Unabhängigkeit vom Pflegegrad macht das Programm attraktiv: Wer erst mit 75 umbauen will, wenn ein Pflegegrad besteht, hat die Sturzgefahr über Jahre vor sich. Ein vorbeugender Umbau mit KfW-159-Mitteln schließt diese Lücke.
Förderfähige Maßnahmen: Auch der Badumbau ist dabei
Förderfähig sind Maßnahmen zur Barrierereduzierung in den Förderbereichen 1 bis 7 des Merkblatts – darunter ausdrücklich der Umbau des Badezimmers: etwa der Ersatz einer Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, der Einbau von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder die Verbesserung der Bewegungsflächen. Wichtig:
- Es gelten die Technischen Mindestanforderungen der KfW (Anlage zum Merkblatt, Bestellnummer 6000003991). Diese legen fest, wie eine geförderte Maßnahme ausgeführt sein muss – zum Beispiel Schwellen von maximal 20 mm bei Türen oder bestimmte Bewegungsflächen.
- Eigenleistungen sind nicht förderfähig – die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik.
Ein Badumbau im Rahmen einer Systemlösung (3.000–5.000 €) oder einer bodengleichen gefliesten Dusche (5.000–8.000 €) liegt damit deutlich unter dem möglichen Kreditrahmen – der Kredit deckt auch aufwendigere Gesamtmaßnahmen (z. B. zusätzlich barrierearme Türen und Wege) ab.
Kosten-Detail: Was der Badumbau konkret kostet
Für die Kredithöhe hilft eine realistische Kostenschätzung. Die folgenden Richtwerte gelten für 2026, sind inklusive Montage und verstehen sich ohne individuelle Zuschläge für Leitungsführung, Aufbauhöhe oder Denkmalschutz:
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Ausbau der Badewanne inkl. Entsorgung | ca. 300–600 € |
| Systemlösung mit Duschtasse (niedriger Einstieg) | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche inkl. Abdichtung und Gefälle | ca. 4.000–6.500 € |
| Haltegriffe / Stützklappgriffe inkl. Wandverstärkung | ca. 150–400 € je Stück |
| Rutschhemmende Fliesen im Duschbereich | anteilig ca. 600–1.200 € |
| Türverbreiterung auf 90 cm | ca. 1.000–2.500 € |
| Elektrik und Beleuchtung | ca. 500–1.500 € |
| Maler- und Folgearbeiten | ca. 300–800 € |
Quellen für die Richtwerte: auftragsglueck.de („Badewanne zur Dusche umbauen – Kosten“: DIN-Lösung 5.000–10.000 €), badklar.de („Wanne raus, Dusche rein“: barrierefreie Komplett-Lösung 7.500–11.500 €), pflege.de („Wanne raus, Dusche rein“).
Ein kompletter Umbau von der Wanne zur gefliesten Dusche liegt damit meist zwischen 5.000 und 10.000 €, ein Badumbau mit Türverbreiterung, neuen Fliesen und barrierefreier Ausstattung zwischen 10.000 und 20.000 €. Wer zusätzlich Wege, Türen oder das Treppenhaus barrierearm gestaltet, bewegt sich im oberen Kreditrahmen – der Kredit 159 deckt solche Gesamtmaßnahmen ab. Wichtig bei der Planung: Der Kreditbetrag sollte das Festpreisangebot plus eine Reserve für unvorhersehbare Positionen (z. B. Schadstoffentsorgung oder Leitungsführung im Altbau) abdecken.
Kombinationsregeln: Was geht, was nicht
Mehrere Förderungen zu kombinieren ist möglich, aber nicht grenzenlos:
- KfW 159 + Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI): Kombinierbar. Wer einen Pflegegrad hat, kann den Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] mit dem Kredit verbinden – die Pflegekasse berücksichtigt die Gesamtfinanzierung. Ohne Pflegegrad entfällt dieser Baustein.
- KfW 159 + KfW 455-B / 455-E: Nicht für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026 – keine neuen Anträge, Wiederaufnahme frühestens 2027)[3] – der Kredit 159 ist damit aktuell der verlässliche KfW-Weg.
- KfW 159 + § 35a EStG: Für dieselbe Maßnahme gilt ein Kombinationsverbot mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG, Hinweis im Merkblatt 159)[4]. Welcher Weg sich rechnet, hängt vom Einzelfall ab.
Quellen: Merkblatt 6000003884; kfw.de-Produktseiten; § 35a EStG (gesetze-im-internet.de); § 40 Abs. 4 SGB XI (gesetze-im-internet.de).
Mieter: Kredit mit Zustimmung des Vermieters
Auch Mieter können den Kredit 159 beantragen – Voraussetzung ist die Zustimmung des Vermieters zur baulichen Maßnahme. Ergänzend gilt: Seit der Mietrechtsreform (in Kraft seit 01.12.2020) können Mieter vom Vermieter verlangen, dass ihnen bauliche Veränderungen erlaubt werden, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen – etwa ein barrierefreier Badumbau (§ 554 BGB)[5]. Wer keinen Pflegegrad, aber eine Behinderung oder eine ärztlich bescheinigte Mobilitätseinschränkung hat, kann sich hierauf berufen. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn ihm die Maßnahme auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann.
Für die Rückbau-Verpflichtung bei Auszug gilt: Geschuldet ist nur der Rückbau, der vertraglich vereinbart wurde – ein erlaubter barrierefreier Umbau muss ohne Rückbau-Klausel nicht zurückgebaut werden; § 546 BGB regelt allein die Rückgabepflicht der Wohnung[6]. Klären Sie die Rückbau-Regelung deshalb schriftlich mit dem Vermieter.
Fallbeispiel: Umbau ohne Pflegegrad in der Praxis
Herr K. (68) und seine Frau (65) bewohnen ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren. Beide sind gesund, ein Pflegegrad ist nicht beantragt – aber die Badewanne im Obergeschoss wird zum Hindernis: Nach einer Knieoperation fällt der Einstieg über den Wannenrand schwer. Statt auf einen späteren Pflegegrad zu warten, entscheidet sich das Paar für den präventiven Umbau.
Umgesetzt wurden: Ersatz der Badewanne durch eine bodengleiche, geflieste Dusche (7.200 €), zwei Stützklappgriffe mit Wandverstärkung (650 €) und rutschhemmende Fliesen im Duschbereich (in den Fliesenarbeiten enthalten). Gesamtkosten: 7.850 €.
Finanziert wurde das Vorhaben mit einem KfW-Kredit 159 über 8.000 € bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung; der Antrag lief über die Hausbank. Die Bank verlangte ein Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis, das die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen nachweist. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergingen rund sechs Wochen, die Bauarbeiten dauerten fünf Arbeitstage. Entscheidend war, dass der Antrag vor dem ersten Handwerkertermin gestellt und der Baubeginn erst nach der KfW-Zusage erfolgte – sonst hätte der Kredit nicht bewilligt werden können.
Das Beispiel zeigt: Auch ohne Pflegegrad und ohne akuten Notfall lässt sich der Umbau geordnet finanzieren. Voraussetzung ist eine saubere Planung mit Festpreisangebot und Fachausführung.
So läuft der Antrag
- Angebot und Maßnahmenplan: Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis einholen; prüfen, dass die Maßnahmen den Technischen Mindestanforderungen entsprechen.
- Beratung bei der Hausbank: Der Kredit wird ausschließlich über ein Finanzierungsinstitut beantragt. Die Bank prüft die Bonität und reicht den Antrag bei der KfW ein.
- Zusage abwarten: Erst nach KfW-Zusage mit dem Umbau beginnen – Förderkredite werden für Maßnahmen bewilligt, die noch nicht begonnen wurden.
- Umsetzung durch Fachunternehmen: Die Arbeiten müssen von Fachfirmen ausgeführt werden; Eigenleistung ist nicht förderfähig.
- Nachweise einreichen: Originalrechnungen und ggf. eine Fachunternehmerbestätigung über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der Bank vorlegen. Diese Unterlagen sind auch bei möglichen Vor-Ort-Kontrollen innerhalb von fünf Jahren nach Bauabnahme vorzuhalten.
Häufige Fehler beim KfW-Antrag
- Vor der Zusage beginnen: Maßnahmen, die vor der KfW-Zusage begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Erst nach Bewilligung beauftragen.
- Eigenleistung einplanen: Selbst ausgeführte Arbeiten werden nicht gefördert. Auch Material, das der Antragsteller selbst kauft, erschwert die eindeutige Zuordnung der Rechnungen.
- Technische Mindestanforderungen übersehen: Bewegungsflächen, Schwellenhöhen und Ausführungen sind im Merkblatt vorgegeben. Wer erst nach dem Einbau prüft, riskiert Rückfragen von Bank oder KfW.
- Kredit und Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme kombinieren: Das ist nicht zulässig – der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026 – keine neuen Anträge)[3]; offen ist der Kredit 159.
- Ohne Leistungsverzeichnis anbieten lassen: Ein mündliches Preisversprechen reicht weder der Bank noch der KfW. Festpreisangebot mit detailliertem Leistungsverzeichnis einholen und prüfen lassen.
- Nachweise nicht aufbewahren: Originalrechnungen und die Fachunternehmerbestätigung sind bis zu fünf Jahre nach Bauabnahme vorzuhalten – auch für mögliche Vor-Ort-Kontrollen.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für den KfW-Kredit 159 einen Pflegegrad?
Nein. Der Kredit ist ausdrücklich unabhängig von Pflegegrad und Alter. Er eignet sich damit auch für die präventive Modernisierung.
Kann ich den Kredit 159 mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?
Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €[1]) kann zusammen mit dem Kredit für dasselbe Vorhaben genutzt werden.
Was passiert mit dem gestoppten Zuschuss 455-B?
Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 wegen ausgeschöpfter 2026er-Mittel gestoppt (Stand: September 2026 – keine neuen Anträge)[3]; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich.
Ist der Kredit auch für eine reine Dusche statt Badewanne nutzbar?
Ja, der Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche gehört zu den förderfähigen Maßnahmen der Barrierereduzierung, sofern die Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Eine pauschale Frist gibt es nicht. Zuerst prüft die Hausbank die Bonität, danach bearbeitet die KfW den Antrag; in der Praxis sind mehrere Wochen üblich. Beantragen Sie deshalb frühzeitig – der Baubeginn richtet sich nach der Zusage.
Kann ich den Kredit nach dem Umbau noch beantragen?
Nein. Förderkredite werden für Maßnahmen bewilligt, die noch nicht begonnen wurden. Die Antragstellung gehört an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.
Checkliste vor dem Antrag
- [ ] Festpreisangebot mit Leistungsverzeichnis von einem Fachbetrieb eingeholt
- [ ] Geprüft, dass die Maßnahmen den Technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen (Anlage, Bestellnummer 6000003991)
- [ ] Keine Eigenleistung im Angebot enthalten
- [ ] Kombinationsregeln geprüft: KfW 159 + Pflegekassen-Zuschuss möglich, KfW 159 + 455-B nicht
- [ ] Gestoppter Zuschuss 455-B (seit 31.07.2026, keine neuen Anträge) nicht eingeplant; stattdessen Kredit 159 berücksichtigt
- [ ] Termin bei der Hausbank vereinbart, Bonitätsunterlagen bereitgelegt
- [ ] Bei Miete: schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt
- [ ] Baubeginn erst nach KfW-Zusage geplant
- [ ] Originalrechnungen und Fachunternehmerbestätigung für die Nachweise aufbewahrt
Fazit
Ohne Pflegegrad ist der KfW-Kredit 159 der zentrale Baustein für den altersgerechten Badumbau: bis 50.000 € je Wohneinheit[2], kein Pflegegrad nötig, Laufzeiten bis 30 Jahre, Antrag über die Hausbank. Wichtig sind die Technischen Mindestanforderungen, die Fachausführung und die Kombinationsregeln – insbesondere das Verbot, Kredit und Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme zu verbinden. Wer den Kredit mit einem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren kann, senkt seinen Eigenanteil zusätzlich. Die Fördermöglichkeiten im Überblick und den Antragsweg finden Sie auf Förderung & Zuschüsse; die Umbauvarianten auf Wanne zur Dusche umbauen.
Quellen
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- KfW, Merkblatt 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (Bestellnummer 6000003884): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003884_M_159_AU_ohne_TMA.pdf
- KfW, Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ (6000003991): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003991_M_159_AU_Anlage_TMA_ff_Maßnahmen.pdf
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss bis 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 554 BGB (bauliche Veränderungen durch Mieter, Barrierereduzierung; ersetzt § 554a seit 01.12.2020): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html
- § 35a EStG (Handwerkerleistungen; Kombinationsverbot laut Merkblatt 159): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- auftragsglueck.de, „Badewanne zur Dusche umbauen – Kosten“ (DIN-Lösung 5.000–10.000 €): https://auftragsglueck.de/ratgeber/badewanne-zur-dusche-kosten/
- badklar.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (barrierefreie Komplett-Lösung 7.500–11.500 €): https://badklar.de/wanne-raus-dusche-rein
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten und Zuschuss): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Konditionen und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die tagesaktuellen Angaben auf kfw.de. Keine Rechtsberatung; im Einzelfall Bank und Steuerberatung hinzuziehen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; setzt einen Pflegegrad voraus): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Meldung zum Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen durch Mieter; Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- § 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters bei Mietende): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html ↩
Jetzt Förder-Check starten
Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – prüfen Sie kostenlos, ob Sie förderfähig sind. Zur Seite ›