Badumbau-Förderung ohne Pflegegrad: Diese Wege gibt es (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 21 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Viele Eigentümer ohne Pflegegrad gehen davon aus, dass sie keine Förderung für den Badumbau bekommen. Das ist ein Irrtum. Zwar setzt der bekannte Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI[1] einen anerkannten Pflegegrad voraus – aber es gibt weitere Wege, die unabhängig vom Pflegegrad funktionieren: die KfW-Programme, Landes- und Kommunalförderungen sowie steuerliche Vergünstigungen. Dieser Artikel zeigt, welche Förderung ohne Pflegegrad möglich ist und wo Sie 2026 genau hinschauen müssen – mit Ablauf, Kosten, Fallbeispiel und Checkliste. Der Artikel richtet sich an Eigentümer und Angehörige ab 50, die vorsorgen wollen, ohne einen Pflegegrad zu haben – etwa als Vorsorge vor einem Sturz oder nach einer bevorstehenden Operation. Die wichtigste Botschaft vorweg: Förderung und Finanzierung sind zwei verschiedene Dinge. Ein Zuschuss senkt Ihre Kosten direkt, ein zinsgünstiges Darlehen macht die Finanzierung günstiger, eine Steuerermäßigung verringert Ihre Steuerlast. Wer diese Hebel kennt, findet fast immer eine Lösung – auch ohne Pflegegrad. Voraussetzung ist in fast allen Fällen: Der Antrag kommt vor dem Baubeginn.

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Die kurze Antwort

Förderweg Pflegegrad nötig? Stand 2026
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)ja (1–5)läuft – Antrag vor Baubeginn
KfW-Zuschuss 455-Bneinseit 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026) – keine neuen Anträge; Alternative: Kredit 159
KfW-Kredit 159neinläuft
Landesprogramme (z. B. NRW.BANK in NRW)teils (je nach Programm)im Einzelfall prüfen
Steuerermäßigung (§ 35a EStG)neinunabhängig vom Pflegegrad

Entscheidungshilfe: Für wen lohnt sich welcher Weg?

Bevor Sie Anträge stellen, sollten Sie Ihre Ausgangslage einordnen. Die folgende Tabelle führt die typischen Situationen und den jeweils naheliegenden Weg auf. Sie ersetzt keine persönliche Beratung, hilft aber, das Gespräch mit Bank, Pflegekasse oder Steuerberatung gezielt vorzubereiten.

Ihre Situation Naheliegender Weg Warum
Eigentümer, selbst genutzt, kein Pflegegrad, Vorsorge-UmbauKfW-Kredit 159; Steuerermäßigung § 35a prüfenDer Kredit läuft unabhängig von Pflegegrad und Alter; § 35a wirkt, wenn keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme genutzt wird
Eigentümer, selbst genutzt, mit Pflegegrad 1–5Zuerst Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI, bis 4.180 €), Rest über Eigenmittel oder Kredit 159Der Zuschuss senkt den Eigenanteil direkt; das Darlehen deckt die verbleibende Lücke
VermieterKfW-Kredit 159 – Bedingungen im Merkblatt prüfenAuch für vermietete Wohneinheiten kommt die Förderung in Betracht; die Details regelt das Merkblatt
MieterKfW-Kredit 159 mit Zustimmung des Vermieters; Kommune und Wohnberatung fragenMieter sind beim Kredit 159 ausdrücklich zugelassen; lokale Zuschüsse ergänzen
Kleine Maßnahme, knappes Budget (nur Dusche)Erst drei Festpreisangebote, dann Kredit 159 oder Eigenmittel plus § 35aAuch kleine Kreditbeträge sind möglich; der Steuerabzug wirkt anteilig
Unterstützungsbedarf im Alltag (auch ohne anerkannten Pflegegrad)Pflegegrad-Antrag ehrlich prüfen lassenBei anerkanntem Pflegegrad kommt der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €) hinzu

Wer mehrere Optionen hat, geht nach einem einfachen Muster vor: erst die Zuschüsse prüfen (Pflegekasse, KfW 455-B, Kommune), dann die Darlehen (KfW 159, Landesbank), zuletzt die Steuer. Die Reihenfolge ist auch rechtlich wichtig, denn manche Wege schließen sich gegenseitig aus – dazu weiter unten mehr.

KfW: Der wichtigste Weg ohne Pflegegrad

Die KfW-Programme für altersgerechtes Umbauen sind ausdrücklich nicht an einen Pflegegrad gebunden. Es gibt zwei Varianten:

Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“: Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet; eine Wiederaufnahme käme erst mit neuen Bundesmitteln in Betracht (frühestens 2027). Zur Einordnung die Konditionen des ausgesetzten Programms: 10 % der förderfähigen Kosten (max. 25.000 €) für Einzelmaßnahmen, also bis zu 2.500 €[3]; beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % (max. 50.000 €), also bis zu 6.250 €[3]. Wer nicht warten will, setzt auf den offenen KfW-Kredit 159 (siehe unten). Quelle: KfW, Meldung vom 31.07.2026; KfW-Merkblatt 455-B.

> Wichtig: Der Zuschuss 455-B ist gestoppt (Stand: September 2026). Neue Anträge werden seit dem 31.07.2026 nicht mehr angenommen[2], die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft. Eine Wiederöffnung kommt erst mit neuen Bundesmitteln in Betracht (frühestens 2027); den jeweils aktuellen Stand veröffentlicht die KfW unter kfw.de/455-B. Planen Sie bis dahin nicht mit dem Zuschuss – die offene Alternative ist der KfW-Kredit 159.

Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Dieses zinsgünstige Darlehen läuft weiter und ist der aktuell sicherste KfW-Weg ohne Pflegegrad:

  • bis zu 50.000 €[4] je Wohneinheit, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre, Laufzeit bis 30 Jahre
  • kein Pflegegrad und keine Altersgrenze erforderlich
  • auch für Mieter möglich – mit Zustimmung des Vermieters
  • beantragt wird über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW
  • in der Regel ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit möglich – die aktuellen Bedingungen nennt das KfW-Merkblatt zum Kredit 159

Wichtig: Kredit 159 und Zuschuss 455-B sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Quelle: kfw.de, Produktseite Kredit 159; KfW-Merkblatt 455-B.

Beispielrechnung (Richtwert, kein Angebot): Ein Badumbau kostet laut Festpreisangebot 12.000 €. Bei einem angenommenen Sollzins von 3 % und einer Laufzeit von 10 Jahren ergäbe sich eine monatliche Rate von rund 116 €; über die gesamte Laufzeit wären das etwa 13.900 €, davon rund 1.900 € Zinsanteil. Die Zinssätze legt die KfW regelmäßig neu fest – die tatsächliche Rate nennt Ihnen Ihre Bank im schriftlichen Angebot. Der Kredit ist ein Darlehen: Sie zahlen die Summe zurück, die Ersparnis liegt im günstigen Zins und in der Planbarkeit der Raten.

Förderfähig sind bei der KfW in der Regel Handwerker- und Materialkosten sowie anteilige Planungs- und Nebenkosten; was im Einzelnen zählt, steht im Merkblatt zum Kredit 159. Als Faustregel gilt: Die Maßnahme muss dauerhaft Barrieren reduzieren – eine reine Verschönerung des Bads reicht nicht.

Wichtig: Eigenleistungen sind beim Kredit 159 nicht förderfähig – die Arbeiten muss ein Fachunternehmen ausführen, das die technischen Mindestanforderungen der KfW einhält (Anlage zum KfW-Merkblatt 159).

Für die Beantragung gilt: Die KfW arbeitet nicht direkt mit Privatpersonen – der Antrag läuft über Ihre Hausbank. Vereinbaren Sie einen Termin, lassen Sie sich die Konditionen schriftlich geben und planen Sie den Umbau erst, wenn die Zusage vorliegt.

Einzelmaßnahme oder Gesamtlösung: Die KfW-Standards

Die KfW unterscheidet bei der Barrierereduzierung zwischen Einzelmaßnahmen und dem Standard „Altersgerechtes Haus“. Einzelmaßnahmen sind einzelne Umbauten wie die bodengleiche Dusche, der Einbau von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder der Treppenlift. Der Standard „Altersgerechtes Haus“ verlangt dagegen ein Bündel von Maßnahmen nach einem festgelegten Katalog – in der Regel auch außerhalb des Badezimmers. Für die meisten Badumbauten reicht die Einzelmaßnahme; sie ist einfacher zu planen und kostet weniger. Quelle: KfW-Merkblatt 455-B.

Übrigens: „Barrierearm“ und „barrierefrei“ sind nicht dasselbe. Die KfW fördert die Barrierereduzierung, also die Beseitigung der wichtigsten Hindernisse im Bestand. Vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040 ist im Bestand selten erreichbar und nicht Voraussetzung für die Förderung – ein barrierearmes Bad mit bodengleicher Dusche ist für die meisten die richtige Zielmarke.

Typische Ausgangslage: Ein Beispiel aus der Praxis

Herr und Frau K., 67 und 69, wohnen in einem freistehenden Haus aus den 1970er-Jahren. Einen Pflegegrad haben sie nicht und möchten auch keinen beantragen – es geht um Vorsorge: Beide wollen die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen, bevor ein Sturz oder eine Erkrankung den Umbau erzwingt. Weil der KfW-Zuschuss 455-B seit dem 31.07.2026 gestoppt ist[2] (Stand: September 2026), rechnen sie nicht mehr mit dem Zuschuss und beobachten nur noch die KfW-Meldungen. Parallel klären sie zwei Wege: den zinsgünstigen Kredit 159 über ihre Hausbank und – als NRW-Eigentümer – die Darlehen der NRW.BANK. Dazu holen sie drei Festpreisangebote ein und lassen sich von einer Steuerberaterin zeigen, welcher Anteil der Handwerkerkosten steuerlich wirkt. Ergebnis: Der Umbau wird über einen KfW-Kredit 159 finanziert. Die KfW zahlt den Kredit in der Regel erst aus, wenn die Maßnahme begonnen hat – die genauen Auszahlungsbedingungen nennt die Bank; die Zinsbindung von zehn Jahren gibt dem Paar Planungssicherheit.

Das Beispiel zeigt die typische Reihenfolge: erst den Zuschussstatus klären, dann die Darlehenswege vergleichen, dann die Steuer einbeziehen. Wer diesen Ablauf einhält, vermeidet die häufigsten Fehler – etwa den Baubeginn vor der Zusage oder die Kombination von Programmen, die sich ausschließen.

Kosten im Detail: Was der Umbau ohne Pflegegrad kostet

Der Badumbau selbst kostet unabhängig von der Förderung. Als Marktorientierung 2026 gelten folgende Richtwerte (regional und nach Anbieter unterschiedlich): Systemlösungen mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen kosten häufig 3.000–5.000 €, bodengleich geflieste Lösungen 5.000–8.000 €, einfache bodengleiche Duschflächen beginnen bei etwa 1.500 €. Es sind Richtwerte aus dem Markt, keine Festpreise – die tatsächlichen Kosten hängen von Badgröße, Untergrund, Armaturen und Anbieter ab. Ein Vergleich mehrerer Festpreisangebote ist deshalb der erste Schritt, bevor Sie über Finanzierung nachdenken.

Wichtig für die Einordnung der Förderung: Der KfW-Kredit 159 ist ein Darlehen, kein Zuschuss. Sie zahlen den Betrag über die Laufzeit mit Zinsen zurück; einen Tilgungszuschuss wie beim früheren 455-B-Zuschuss gibt es nicht. Das heißt: Die Förderung senkt hier nicht die Umbaukosten, sondern macht die Finanzierung günstiger und planbarer. Ähnlich funktionieren die Darlehen der NRW.BANK (z. B. NRW.BANK.Gebäudesanierung, Laufzeit bis 20 Jahre, Antrag über die Hausbank). Steuerlich gilt: Wer ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen steuerfreien Zuschuss für dieselbe Maßnahme nutzt, kann die Handwerkerkosten in der Regel nicht zusätzlich nach § 35a EStG[5] absetzen (Ausschluss in § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG) – die Wechselwirkung zwischen Förderung und Steuer gehört in die Steuerberatung.

Wovon die tatsächlichen Kosten abhängen: von Badgröße, gewählter Lösung (Systemlösung oder gefliest), Untergrund (Estrich, Aufbauhöhen), Armaturen und Anbieter. Ein Festpreisangebot mit ausgewiesener Demontage, Entsorgung und Abdichtung macht die Kalkulation nachvollziehbar – Nachträge sind dann die Ausnahme. Wer Förderung und Finanzierung verwechselt, plant falsch: Zuschüsse senken den Eigenanteil direkt, Darlehen verteilen die Kosten auf die Laufzeit.

Verwendungsnachweis: Diese Unterlagen brauchen Sie

Bank und Fördermittelgeber fragen bei der Auszahlung in der Regel Kostenvoranschlag, Auftragsbestätigung, Rechnungen und Zahlungsnachweise ab. Sammeln Sie diese ab dem ersten Angebot in einem Ordner – das beschleunigt die Auszahlung und schützt Sie bei Rückfragen. Auch für die Steuererklärung sind die Belege später nützlich.

Landes- und Kommunalprogramme: Förderung ohne Pflegegrad

Neben dem Bund fördern auch Bundesländer und Kommunen barrierereduzierende Umbauten – häufig ohne Pflegegrad, aber mit eigenen Voraussetzungen. Für Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel:

  • NRW.BANK.Gebäudesanierung: zinsgünstiges Darlehen, Laufzeit bis 20 Jahre, Antrag über die Hausbank; förderfähig ist unter anderem der alters- und behindertengerechte Umbau. Quelle: nrwbank.de.
  • Wohnraumförderung des Landes: einkommensabhängige Förderdarlehen; bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung sind je nach Programm Tilgungsnachlässe möglich – die Details klärt die zuständige Bewilligungsstelle. Quelle: barrierefrei-profis.de (Übersicht NRW 2026).

In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Angebote über die jeweiligen Landesförderbanken – in Bayern etwa die LfA, in Baden-Württemberg die L-Bank, in Niedersachsen die NBank.

Ein konkretes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die L-Bank bietet mit der „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € für den barrierereduzierenden Umbau; bei vollständiger Umsetzung der DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 € hinzu. Voraussetzung ist in der Regel ein bestehendes Z15-Darlehen oder eine Schwerbehinderung; Details und Antragsweg nennt das L-Bank-Merkblatt. Quelle: l-bank.de.

Auch Städte und Gemeinden bieten gelegentlich Zuschüsse für ältere oder behinderte Bewohner an. Fragen Sie bei Ihrer Kommune und beim örtlichen Wohnberatungsdienst nach – die Programme unterscheiden sich stark und ändern sich regelmäßig. Einen guten Einstieg bieten die Wohnberatungsstellen, etwa der Verbraucherzentralen: Sie kennen die lokalen Angebote und helfen bei der Antragstellung. Ein Anruf bei der Gemeinde reicht oft – viele kleine Zuschüsse werden nur selten beworben.

Was ohne Pflegegrad nicht geht

Der Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme) setzt zwingend einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 voraus – ohne Pflegegrad gibt es hier kein Geld. Das gilt es zu wissen, weil dieser Zuschuss im Gespräch über Badumbau-Förderung oft genannt wird.

Ein Pflegegrad ist übrigens kein Tabu für Menschen, die noch weitgehend selbstständig leben: Auch Pflegegrad 1 kann zuerkannt werden, wenn ein Hilfebedarf im Alltag besteht. Die Begutachtung prüft das. Wer keinen tatsächlichen Unterstützungsbedarf hat, sollte keinen Antrag nur wegen des Zuschusses stellen – er würde abgelehnt. Der ehrliche Weg ist: Bedarf prüfen lassen, dann entscheiden.

Wer tatsächlich Unterstützung im Alltag braucht – etwa beim Anziehen, Waschen oder bei der Haushaltsführung –, sollte den Antrag ernsthaft prüfen: Eröffnet die Begutachtung einen Pflegegrad, kommt der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €[1]) hinzu, und die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad weitere Leistungen. Das kann die Finanzierung eines Badumbaus deutlich verändern – die Begutachtung ist kostenlos, der Antrag formlos möglich.

Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad wird unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Auch ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Zuschuss nach § 40 SGB XI – maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Umgekehrt gilt: Menschen mit Pflegegrad, aber ohne Schwerbehinderung erhalten den Zuschuss. Wer einen GdB hat, sollte die Pauschbeträge nach § 33b EStG im Blick haben.

Kombinieren, aber richtig

Mehrere Förderungen zu kombinieren ist möglich, unterliegt aber Kumulierungs- und Anrechnungsregeln. Grundsatz: Für dieselbe Maßnahme gibt es keine doppelte Förderung. Konkret:

  • KfW-Kredit 159 und Pflegekassen-Zuschuss können für ein Vorhaben zusammenkommen – die Pflegekasse berücksichtigt dabei die Gesamtfinanzierung.
  • KfW-Zuschuss 455-B und Kredit 159 schließen sich für dieselbe Maßnahme aus – ebenso Kredite von Landesförderinstituten, die aus dem 159-Programm refinanziert werden. Quelle: KfW-Merkblatt 455-B.
  • Öffentliche Zuschüsse mindern außerdem den Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann.
  • Lassen Sie sich die Kombinationsmöglichkeiten schriftlich von Pflegekasse und Bank bestätigen. Quelle: deutscherpflegebeistand.de (Kumulierungsregeln, Stand 07/2026).

Vergleichstabelle: Die Wege im Detail

Weg Art Höhe (Richtwerte, mit Quelle) Pflegegrad nötig? Antrag über Kombinierbar?
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 € je Maßnahmeja (1–5)Pflegekassemit KfW-Darlehen möglich; nicht doppelt mit anderem Zuschuss
KfW-Zuschuss 455-BZuschussvor dem Stopp: 10 % von max. 25.000 € (bis 2.500 €); 12,5 % von max. 50.000 € (bis 6.250 €)neinHausbanknicht mit 159 oder Landesförderkredit für dieselbe Maßnahme
KfW-Kredit 159zinsgünstiges Darlehenbis 50.000 € je WohneinheitneinHausbankmit Pflegekassen-Zuschuss möglich; nicht mit 455-B
NRW.BANK.Gebäudesanierung (NRW)zinsgünstiges DarlehenLaufzeit bis 20 Jahreteils je nach ProgrammHausbankim Einzelfall prüfen
Steuerermäßigung § 35a EStGSteuerermäßigung20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro JahrneinSteuererklärungnicht bei zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss für dieselbe Maßnahme

Die Beträge beruhen auf KfW-Merkblatt 455-B, KfW-Produktseite 159, § 40 SGB XI und § 35a EStG (vollständige Quellen unten). Stand September 2026 – Änderungen möglich.

Steuerermäßigung: Der vierte Weg

Unabhängig vom Pflegegrad können sich Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt steuerlich auswirken: Nach § 35a Abs. 3 EStG[5] ermäßigt sich die Steuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €[5] pro Jahr. Voraussetzungen sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesener Arbeitsleistung und eine unbare Zahlung. Wichtig ist die Wechselwirkung mit der Förderung: Wer für dieselbe Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen (z. B. KfW 159) oder einen steuerfreien Zuschuss nutzt, kann den § 35a-Abzug in der Regel nicht geltend machen (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Ob sich für Ihr Vorhaben ein Weg lohnt und wie die Reihenfolge von Förderung und Steuer aussieht, klärt die Steuerberatung im Einzelfall.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Bei getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten von 4.000 € ermäßigt sich die Steuer um 800 € (20 %). Erst bei 6.000 € Arbeitskosten ist der Höchstbetrag von 1.200 € erreicht – höhere Arbeitskosten im selben Jahr bringen nichts mehr. Wer die Arbeiten so verteilen kann, dass in zwei Kalenderjahren jeweils mindestens 6.000 € Arbeitskosten anfallen und bezahlt werden, kann den Abzug zweimal nutzen; maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Planen Sie die Verteilung nur, wenn sie handwerklich sinnvoll ist.

Förderung Schritt für Schritt: Drei Wege ohne Pflegegrad

  1. 455-B-Status kennen: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] – neue Anträge werden nicht angenommen (2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026); eine Wiederöffnung ist frühestens 2027 möglich. Planen Sie daher mit Schritt 2 (Kredit 159).
  2. Kredit 159 über die Hausbank: Termin vereinbaren, Konditionen und Kredithöhe besprechen, Antrag stellen. Bringen Sie dazu die Festpreisangebote mit – die Bank braucht sie für den Antrag. Nach der Zusage können Sie den Auftrag vergeben – die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Maßnahmenbeginn.
  3. NRW.BANK prüfen (in NRW): Beratungsgespräch zu NRW.BANK.Gebäudesanierung oder zur einkommensabhängigen Wohnraumförderung; auch hier läuft der Antrag über die Hausbank beziehungsweise die Bewilligungsstelle.
  4. Kommune anfragen: Stadt oder Gemeinde sowie die örtliche Wohnberatung kennen eventuelle Zuschüsse für ältere oder behinderte Bewohner – die Angebote unterscheiden sich von Ort zu Ort.
  5. Steuerliche Seite klären: Belege sammeln und vor dem Umbau mit Steuerberaterin oder Steuerberater besprechen, welche Beträge sich wie auswirken – insbesondere, ob die geplante Förderung den § 35a-Abzug ausschließt.
  6. Unterlagen für den Verwendungsnachweis sichern: Kostenvoranschlag, Auftragsbestätigung und Rechnungen aufbewahren – Bank und Fördermittelgeber fragen diese Unterlagen bei der Auszahlung ab.

Zeitplan: Wann muss was passieren

Zeitpunkt Was zu tun ist
3–6 Monate vorherBeratung (Bank, Wohnberatung, ggf. Steuerberatung), drei Festpreisangebote einholen, KfW-Programme kennen (455-B seit 31.07.2026 gestoppt, Kredit 159 offen)
2–3 Monate vorherKredit- und Förderanträge stellen, Konditionen schriftlich bestätigen lassen
1 Monat vorherZusage abwarten, Auftrag erst nach Zusage vergeben, Baubeginn planen
Während des UmbausRechnungen, Zahlungsnachweise und Änderungsaufträge sammeln
Nach AbschlussVerwendungsnachweis einreichen, Auszahlung prüfen, Unterlagen für die Steuer ablegen

Der Zeitplan ist bewusst großzügig: Banken und Bewilligungsstellen brauchen für Kredit- und Förderanträge oft mehrere Wochen. Wer den Antrag erst nach dem Baubeginn stellt, riskiert, dass die Förderung entfällt – bei KfW und Pflegekasse gilt grundsätzlich: Antrag vor Baubeginn.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Prüfen Sie zuerst den Grund: fehlende Unterlagen, eine nicht förderfähige Maßnahme oder eine zu späte Antragstellung sind die häufigsten Ursachen. Bei der Pflegekasse können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bei Banken und Bewilligungsstellen lohnt ein Rückfragegespräch – oft fehlt nur ein Dokument. Steht die Ablehnung fest, wählen Sie einen anderen Weg: Statt eines Zuschusses ein Darlehen, statt der Landesförderung die Steuerermäßigung.

Häufige Fehler

  • Vor dem Antrag gebaut: Auch bei KfW und Landesprogrammen gilt: erst Förderung klären, dann beauftragen.
  • Nur auf den 455-B-Zuschuss gewartet: Solange der Zuschuss gestoppt ist, verlieren Sie Zeit. Der Kredit 159 läuft und sichert die Finanzierung.
  • 159 und 455-B für dieselbe Maßnahme kombiniert: Das ist nicht zulässig – die Programme schließen sich für ein Vorhaben aus.
  • Pflegekasse ohne Pflegegrad angefragt: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus; ohne ihn wird der Antrag abgelehnt.
  • Steuerabzug trotz Förderung: Wer ein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, kann für dieselbe Maßnahme in der Regel keinen § 35a-Abzug geltend machen.
  • Konditionen nicht schriftlich bestätigen lassen: Mündliche Zusagen von Bank und Fördermittelgebern reichen nicht – lassen Sie sich alles schriftlich geben.
  • Verwendungsnachweis erst nach der Auszahlung gesucht: Rechnungen und Zahlungsnachweise ab dem ersten Angebot sammeln – das beschleunigt die Auszahlung erheblich.
  • Zuschuss mit Zuschuss kombiniert: Für dieselbe Maßnahme gibt es keine doppelte Förderung – vor der Antragstellung die Kumulierungsregeln klären.

Die meistgestellten Fragen

Gibt es 2026 noch einen KfW-Zuschuss ohne Pflegegrad?

Stand September 2026 nicht: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt[2] – neue Anträge werden nicht angenommen. Eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich; den aktuellen Stand veröffentlicht die KfW unter kfw.de/455-B.

Kann ich die Pflegekasse ohne Pflegegrad anzapfen?

Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleiben die KfW-Wege, Landesprogramme und die Steuerermäßigung.

Braucht der KfW-Kredit 159 einen Pflegegrad?

Nein. Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ ist unabhängig von Pflegegrad und Alter. Auch Mieter können ihn mit Zustimmung des Vermieters beantragen.

Gibt es in NRW eine Förderung ohne Pflegegrad?

Ja, über die NRW.BANK (z. B. NRW.BANK.Gebäudesanierung, zinsgünstiges Darlehen). Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klärt die Hausbank oder die zuständige Bewilligungsstelle.

Was kostet ein Badumbau ohne Förderung?

Als Richtwert 2026: Systemlösungen 3.000–5.000 €, bodengleich gefliest 5.000–8.000 €, einfache bodengleiche Duschflächen ab ca. 1.500 € – regional unterschiedlich. Mehrere Festpreisangebote einholen.

Kann ich den KfW-Kredit 159 mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

Ja, für dasselbe Vorhaben ist das möglich – die Pflegekasse berücksichtigt dabei die Gesamtfinanzierung. Lassen Sie sich die Kombination schriftlich bestätigen.

Lohnt sich ein Pflegegrad-Antrag nur wegen des Zuschusses?

Nein. Ohne tatsächlichen Unterstützungsbedarf wird der Antrag abgelehnt. Lassen Sie den Bedarf ehrlich prüfen und entscheiden Sie dann.

Kann ich den KfW-Kredit 159 auch für eine einzelne Dusche nutzen?

Ja. Einzelmaßnahmen wie der Umbau der Badewanne zur Dusche zählen zu den förderfähigen Maßnahmen der Barrierereduzierung; die Details stehen im KfW-Merkblatt zum Kredit 159.

Wie hoch ist der Zins beim Kredit 159?

Die Zinssätze legt die KfW regelmäßig neu fest und hängen von der Zinsbindung ab. Nennen Sie im Bankgespräch Ihre Wunschbindung (5 oder 10 Jahre) und lassen Sie sich ein verbindliches Angebot geben.

Was passiert, wenn die KfW den 455-B wieder öffnet?

Sobald neue Bundesmittel bereitgestellt sind, nimmt die KfW in der Regel wieder Anträge an – der Stand auf kfw.de/455-B ist maßgeblich. Bis dahin bleibt der Kredit 159 der sichere Weg ohne Pflegegrad.

Kann ich die Förderung rückwirkend beantragen, wenn ich schon gebaut habe?

In der Regel nein: Bei KfW und Pflegekasse gilt grundsätzlich, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt sein muss. Wer bereits gebaut hat, sollte trotzdem die Steuerseite prüfen – die Steuerermäßigung nach § 35a EStG hängt nicht vom Zeitpunkt der Antragstellung ab, solange die Belege vorhanden sind.

Bekomme ich als Mieter den Zuschuss der Pflegekasse?

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] ist eine Leistung an den Versicherten und kann grundsätzlich auch für eine Mietwohnung beantragt werden – die Zustimmung des Vermieters zur baulichen Veränderung gehört dann zu den Voraussetzungen. Zusätzlich kommt für Mieter der KfW-Kredit 159 mit Vermieter-Zustimmung in Betracht.

Was ist der Unterschied zwischen barrierearm und barrierefrei?

Barrierearm bedeutet, dass die wichtigsten Hindernisse im Bestand reduziert werden – das fördert die KfW. Barrierefrei nach DIN 18040 verlangt deutlich mehr (zum Beispiel Bewegungsflächen für Rollstühle) und ist im Bestand selten vollständig erreichbar. Für die meisten Umbauten reicht die barrierearme Lösung.

Was zählt zu den förderfähigen Kosten bei der KfW?

In der Regel Handwerker- und Materialkosten sowie anteilige Planungs- und Nebenkosten; die vollständige Liste steht im KfW-Merkblatt zum Kredit 159. Reine Renovierungsarbeiten ohne Barrierereduzierung sind nicht förderfähig.

Checkliste: Ohne Pflegegrad zur Förderung

  • [ ] 455-B-Status kennen: seit 31.07.2026 gestoppt[2] (Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026) – nicht mit dem Zuschuss planen
  • [ ] KfW-Merkblatt zum Kredit 159 vor dem Banktermin lesen
  • [ ] Hausbank-Termin für Kredit 159 vereinbaren
  • [ ] In NRW: NRW.BANK-Programme prüfen
  • [ ] Kommune und Wohnberatung nach Zuschüssen fragen
  • [ ] Drei Festpreisangebote vergleichen
  • [ ] Förderfähige Kosten im Kostenvoranschlag markieren lassen
  • [ ] Förderantrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Steuerliche Wechselwirkung mit Steuerberater klären
  • [ ] Alle Zusagen schriftlich bestätigen lassen
  • [ ] Rechnungen und Zahlungsnachweise ab dem ersten Angebot sammeln
  • [ ] Verwendungsnachweis nach Abschluss einreichen

Fazit

Ohne Pflegegrad ist ein Badumbau nicht förderungslos: Der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €[4]) läuft unabhängig vom Pflegegrad, der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] (2026er-Mittel ausgeschöpft, Stand: September 2026) – planen Sie statt des Zuschusses mit dem Kredit 159. Dazu kommen Landesprogramme wie die NRW.BANK und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Wer doch einen Pflegegrad hat oder beantragen kann, hat zusätzlich Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI). Die Grundregel bleibt bei allen Programmen: Antrag vor Baubeginn. Eine Übersicht über alle Wege finden Sie auf unserer Seite zu Zuschüssen für barrierearme Badumbauten: Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • KfW, „Wichtige Information zur Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung: Antragstopp“ (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Produktseite 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
  • KfW, Merkblatt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B, PDF): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004452_M_455_B.PDF
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • NRW.BANK, „Altersgerechter und behindertengerechter Umbau“: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen/
  • L-Bank (Baden-Württemberg), „Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit“: https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
  • barrierefrei-profis.de, „Förderung barrierefreier Umbau NRW 2026“: https://www.barrierefrei-profis.de/foerderung/nordrhein-westfalen
  • deutscherpflegebeistand.de, „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (Kumulierungsregeln): https://www.deutscherpflegebeistand.de/wohnumfeldverbessernde-massnahmen
  • pflege.de, „KfW-Zuschuss 455-B: barrierefrei umbauen“ (Übersicht und Konditionen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/kfw-zuschuss

Stand: September 2026. Förderprogramme können jederzeit geändert oder gestoppt werden; prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der KfW, Ihrer Pflegekasse und der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  3. KfW, Merkblatt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B; Konditionen des seit 31.07.2026 ausgesetzten Programms): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004452_M_455_B.PDF
  4. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € je Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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