Badumbau-Förderung in Thüringen: ThüBaFF-Zuschuss und TAB (2026)

Wer in Thüringen wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, findet mit dem Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) ein eigenes Landesprogramm: Zuschüsse für die Verbesserung der Barrierefreiheit – ausdrücklich auch für den Badumbau. Allerdings ist die Antragstellung aktuell pausiert, weil die Haushaltsmittel begrenzt sind. Die verlässlichen Bausteine bleiben deshalb der Zuschuss der Pflegekasse, der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Förderwege für Thüringen ein, nennt Beträge und Voraussetzungen und erklärt die richtige Reihenfolge von Antrag und Umbau. Alle Angaben sind mit den Quellen der Fördergeber belegt.
→ Direkt prüfen: Bis zu 4.180 € Zuschuss – der kostenlose Förder-Check.
Die Förderwege in Thüringen im Überblick
| Förderung | Was wird gefördert | Höhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. Badumbau | Zuschuss bis 4.180 €[1] (bis 16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen) | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| Thüringer Aufbaubank – ThüBaFF | Herstellung/Verbesserung von Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenanlagen und IKT | Zuschuss, für natürliche Personen bis 11.000 € | Sitz in Thüringen, Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten, Antrag vor Maßnahmenbeginn; aktuell pausiert |
| TAB – Wohnraumförderung für bezahlbaren Wohnraum | Neubau und Modernisierung von Mietwohnraum | zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse | Vermieter, Wohnungsunternehmen; Belegungsbindungen |
| KfW 159 – Altersgerecht Umbauen | Barrierereduzierung, Wohnkomfort, Einbruchschutz | zinsgünstiger Kredit bis 50.000 €[2] je Wohneinheit | Antrag vor Beginn, nicht für dieselbe Maßnahme wie der Pflegekassen-Zuschuss |
| Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | Lohnkosten der Handwerkerleistung | 20 % von max. 6.000 € Lohnkosten, bis 1.200 €[3]/Jahr | Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen |
Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4]; die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft (Stand: September 2026 – es werden keine neuen Anträge angenommen). Eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich.
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) im Detail
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) führt das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm durch. Gefördert wird die Herstellung oder Verbesserung von Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenanlagen sowie im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie – dazu gehören auch der barrierefreie Umbau des Badezimmers, Türverbreiterungen, schwellenfreie Zugänge und Rampen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Thüringen. Für natürliche Personen sieht der Förderrahmen Zuschüsse von bis zu 11.000 Euro vor. Voraussetzungen sind unter anderem eine Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten und ein Online-Antrag bei der TAB vor Maßnahmenbeginn.
Zur aktuellen Lage: Für die Programmjahre 2024–2025 ist die Antragstellung nicht mehr möglich. Für die Programmjahre 2026–2030 ist die Antragstellung derzeit ebenfalls ausgesetzt – die TAB meldet, dass wegen begrenzter Haushaltsmittel aktuell keine Anträge angenommen werden können (Stand September 2026). Wer eine Förderung plant, sollte die Programmseite der TAB regelmäßig prüfen, da eine Wiedereröffnung möglich ist. Bis dahin planen Thüringer Haushalte den Badumbau am besten mit Pflegekasse, KfW 159 und Steuerermäßigung.
Die TAB-Wohnraumförderung für bezahlbaren Wohnraum
Über die Wohnraumförderung unterstützt die TAB außerdem Neubau und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum in Thüringen – mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Gefördert wird unter anderem die Modernisierung von Mietwohnungen, auch mit barrierereduzierenden Maßnahmen. Diese Programme richten sich vor allem an Vermieter, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften; es gelten Belegungs- und Mietpreisbindungen. Für Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums ist bei reinen Badumbauten meist die Kombination aus Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit der passendere Weg.
Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Thüringen: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 Euro[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
Der Pflegekassen-Zuschuss und der KfW-Kredit 159 lassen sich grundsätzlich kombinieren – allerdings nicht für dieselbe Maßnahme: Wird etwa der Badumbau von der Pflegekasse bezuschusst, kann der KfW-Kredit für andere Maßnahmen wie einen Treppenlift eingesetzt werden. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt in der Nähe beraten lassen.
Weitere Bundesmittel: KfW 159 und Steuerbonus
- KfW 159 – Altersgerecht Umbauen: Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 €[2] je Wohneinheit für Barrierereduzierung, Wohnkomfort und Einbruchschutz – unabhängig von Alter und Pflegegrad, auch für Mieter. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- KfW 455-B – Barrierereduzierung: Der Investitionszuschuss (10 % der förderfähigen Kosten bis 25.000 €, also bis 2.500 €[4]; beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % bis 6.250 €[4]) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (keine neuen Anträge; Stand: September 2026).
- Steuerermäßigung (§ 35a EStG): Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 Euro[3] pro Jahr (20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten). Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein – fordern Sie das beim Handwerker ausdrücklich an.
Weitere Thüringer Anlaufstellen
- Pflegestützpunkte und Wohnberatung: In Thüringen beraten die Pflegestützpunkte und die Wohnberatungsstellen kostenlos zu barrierearmem Wohnen, zur Wohnungsanpassung und zu passenden Fördermitteln – unabhängig von Verkaufsinteressen.
- Kommunale Behindertenbeauftragte: Für das ThüBaFF ist die Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten erforderlich – der erste Kontaktpunkt, sobald das Programm wieder Anträge annimmt.
Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung
| Schritt | Was passiert | Wo |
|---|---|---|
| 1. Angebote | Drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | bei Ihnen zu Hause |
| 2. Beratung | Pflegestützpunkt oder Wohnberatung zur Förderung nutzen | in Ihrer Nähe |
| 3. Förderstatus prüfen | Aktuellen Status des Zuschusses 455-B und des ThüBaFF klären | kfw.de/455-B / aufbaubank.de |
| 4. Anträge | Pflegekassen-Antrag und ggf. Kreditantrag vor Baubeginn stellen | Pflegekasse / Hausbank |
| 5. Umbau | Fachfirma beauftragen und ausführen lassen | Baustelle |
| 6. Belege | Rechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt | Pflegekasse / Hausbank |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist mehrere Wochen, die Kreditprüfung der Hausbank ebenfalls. Wer die Anträge erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
Checkliste: So beantragen Sie die Thüringer Förderung richtig
- [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
- [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn stellen
- [ ] Aktuellen Status des ThüBaFF bei der TAB prüfen (aufbaubank.de) und bei Wiedereröffnung Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten einholen
- [ ] Antragsstopp des KfW-Zuschusses 455-B berücksichtigen (seit 31.07.2026 keine neuen Anträge; kfw.de/455-B)
- [ ] Bei Bedarf KfW-Kredit 159 vor Beginn über die Hausbank beantragen
- [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen
Die häufigsten Fragen
Gibt es in Thüringen einen Zuschuss für den Badumbau?
Ja – über das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) der Thüringer Aufbaubank, mit Zuschüssen bis 11.000 Euro für natürliche Personen. Aktuell ist die Antragstellung allerdings pausiert, weil die Haushaltsmittel begrenzt sind. Die verlässliche Zuschussquelle ist derzeit die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Wann nimmt die TAB wieder ThüBaFF-Anträge an?
Das ist offen. Die Programmjahre 2024–2025 sind beendet; für 2026–2030 ist die Antragstellung wegen begrenzter Haushaltsmittel ausgesetzt (Stand September 2026). Die TAB aktualisiert ihre Programmseite regelmäßig – prüfen Sie dort den aktuellen Stand, bevor Sie planen.
Welche Voraussetzungen gelten für das ThüBaFF?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Thüringen. Erforderlich sind unter anderem eine Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten und ein Online-Antrag bei der TAB vor Maßnahmenbeginn. Gefördert werden Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung von Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenanlagen und im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie.
Kann ich Pflegekasse und KfW-Kredit kombinieren?
Grundsätzlich ja – aber nicht für dieselbe Maßnahme. Wird der Badumbau von der Pflegekasse bezuschusst, kann der KfW-Kredit 159 zum Beispiel für einen Treppenlift oder andere Maßnahmen zur Barrierereduzierung genutzt werden.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?
Für den Pflegekassen-Zuschuss ja. Der KfW-Kredit 159 ist unabhängig von Alter und Pflegegrad zugänglich, auch für Mieter. Das ThüBaFF setzt ebenfalls keinen Pflegegrad voraus.
Kann ich als Mieter in Thüringen Förderung beantragen?
Ja. Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss beantragen und benötigen für den Umbau die Zustimmung des Vermieters – dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis. Der KfW-Kredit 159 steht ebenfalls Mietern offen.
Was kostet ein Badumbau in Thüringen?
Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 Euro, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 Euro. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.
Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?
Der zu späte Antrag. Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur TAB geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.
Fazit
Thüringen verfügt mit dem ThüBaFF über ein eigenes Landesprogramm für den Badumbau – bis 11.000 Euro Zuschuss für natürliche Personen. Aktuell ist die Antragstellung pausiert; die verlässlichen Bausteine sind deshalb der Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 Euro[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, der KfW-Kredit 159 bis 50.000 Euro[2] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[3]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Prüfen Sie die Programmseiten von KfW und TAB regelmäßig – beim ThüBaFF kann sich der Status kurzfristig ändern, beim Zuschuss 455-B ist eine Wiederaufnahme nur bei neuen Bundesmitteln möglich.
Quellen
- Thüringer Aufbaubank, Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF), Programmjahre 2026–2030 (aktueller Stand, pausiert): https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/thueringer-barrierefreiheitsfoerderprogramm-thuebaff-ab-2026
- Thüringer Aufbaubank, ThüBaFF Programmjahre 2024–2025 (abgelaufen, Unterlagen für Bewilligte): https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Barrierefreiheitsfoerderprogramm
- Thüringer Aufbaubank, Wohnraumförderung für bezahlbaren Wohnraum: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/wohnraumfoerderung-fuer-bezahlbaren-wohnraum
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
Jetzt Förder-Check starten
Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – prüfen Sie kostenlos, ob Sie förderfähig sind. Zur Seite ›