Dusche 90×90 oder 120×90: Maße, Komfort und Barrierefreiheit im Vergleich

Beim Badumbau fällt die Entscheidung über die Duschfläche fast immer zwischen zwei Zahlen: dem klassischen Quadrat von 90 × 90 Zentimetern und dem Rechteck von 120 × 90 Zentimetern. Die 90er-Maße sind der jahrzehntelange Standard der Eckdusche, die 120×90-Variante ist das bevorzugte Format, wenn eine ehemalige Badewannennische Platz bietet – oder wenn Komfort und Barrierefreiheit eine größere Fläche verlangen. Der Unterschied klingt unspektakulär: 30 Zentimeter mehr Länge. In der Praxis trennen diese 30 Zentimeter eine Dusche, in der man sich umdreht, ohne die Glaswand zu streifen, von einer, in der man es lassen sollte. Dieser Ratgeber vergleicht beide Formate systematisch: was die Maße wirklich bedeuten (außen und innen), wie sich der Komfortunterschied anfühlt, welche Anforderungen die DIN 18040-2 stellt, welche Glaslösungen zu welchem Format passen und was der Unterschied beim Umbau kostet. Wer die Grundlagen des Wannenumbaus sucht, findet sie unter Wanne zur Dusche umbauen.
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Zwei Formate, zwei Grundrisse: Wo 90×90 und 120×90 entstehen
Die beiden Maße kommen aus unterschiedlichen Grundriss-Situationen – das erklärt, warum sie sich nicht einfach gegeneinander austauschen lassen:
- 90 × 90 cm ist das Maß der Eckdusche: zwei Wände des Raums bilden den Abschluss, dazu kommen Duschtasse (oder gefliester Boden) und zwei Glaswände mit Tür. Das Format gibt es auch in 80 × 80 und 100 × 100, aber 90 × 90 dominiert den Markt. Es passt in jede Raumecke, braucht wenig Fläche und ist der günstigste Standard (Quelle: obi.de).
- 120 × 90 cm ist das typische Maß der Nischendusche, wie sie entsteht, wenn eine Badewanne weicht. Eine Wannennische ist 160–180 cm lang und 70–75 cm tief. Nutzt man davon 120 cm Länge für die Dusche, bleiben 40–60 cm für Regal, Ablage oder einen schmalen Schrank. Die Dusche wird also 120 cm breit (entlang der Wand) und 90 cm tief – wobei die Tiefe bei einem gefliesten Duschplatz meist auf 90–100 cm wächst, weil der Raum bis zur Glaswand genutzt wird.
Daneben gibt es 120 × 90 auch als Duschwanne oder Duschboden-Element in der Ecke – etwa wenn vor dem Duschplatz noch eine breite Ablage oder ein Duschbank-Segment gewünscht ist. Für diesen Beitrag zählt aber der häufigste Fall: die Entscheidung zwischen kompakter Ecklösung und großzügigerer Nischenlösung beim Badumbau.
Ein Missverständnis sollten Sie von Anfang an ausschließen: Außenmaß ist nicht Innenmaß. Eine Duschwanne 90 × 90 misst außen 90 × 90; innen, zwischen den Wannenrändern, bleiben je nach Modell nur 80–85 cm. Bei einer gefliesten Dusche ist es umgekehrt: Hier ist das Fliesenmaß das Innenmaß, und die Abdichtung braucht ringsum einige Zentimeter mehr Raum. Wer Kabine und Duschplatz vergleicht, muss immer dieselbe Messart anlegen – sonst plant man 5 cm daneben, und genau die fehlen am Ende.
Komfort: Was die 30 Zentimeter mehr wirklich ändern
Der Komfortunterschied lässt sich nicht in der Fläche ablesen (90 × 90 = 0,81 m² gegenüber 1,08 m² bei 120 × 90 – rund ein Drittel mehr), sondern in den Bewegungen, die in der Dusche stattfinden. Ein ehrlicher Selbsttest: Stellen Sie sich mit geschlossenen Augen in die Ecke eines Raums und simulieren Sie mit ausgestreckten Armen das Abdrehen des Wassers, das Bücken nach dem Shampoo und das Abtrocknen. In 90 × 90 stoßen Sie bei fast jeder dieser Bewegungen an eine Glaswand; in 120 × 90 haben Sie seitlich Luft, solange Sie nicht in der Mitte stehen.
Konkret bedeutet das:
| Bewegung oder Nutzung | 90 × 90 cm | 120 × 90 cm |
|---|---|---|
| Duschen mit ausgestreckten Armen | Ellenbogen streifen Glas | ausreichend seitlicher Abstand |
| Drehen ohne Glaswand-Kontakt | nur vorsichtig möglich | problemlos |
| Duschhocker (Sitzbreite ca. 45 cm) | passt, aber eng neben der Armatur | passt mit Bewegungsraum rundum |
| Waschen im Sitzen mit Pflegeperson | kaum möglich | mit Anordnung möglich |
| Gehhilfe in der Dusche | nicht möglich | Rollator nicht, Gehstock ja |
| Gefühl der Enge | deutlich | deutlich entspannter |
Der wichtigste Punkt für ältere Nutzer: In einer 90er-Dusche duscht man „gegen die Wand gerichtet“ – die Armatur sitzt an einer der beiden geschlossenen Wände, man steht davor und hat Glas links und rechts. Wer im Stehen duscht und sich nicht viel dreht, kommt damit zurecht. Wer aber unsicher auf den Beinen ist, einen Duschhocker nutzt oder sich beim Duschen festhalten möchte, braucht seitlichen Raum – genau den schafft das 120er-Format. Haltegriffe lassen sich an der langen Wand so montieren, dass man sie sowohl im Stehen als auch im Sitzen erreicht. Details zur Ausstattung finden sich im Beitrag Dusche mit Sitz: Duschsitz, Klappsitz und Duschhocker für Senioren (2026).
Ein zweiter, oft übersehener Komfortpunkt ist das Spritzwasser. Bei 90 × 90 steht der Duschstrahl nah an der Glaswand oder dem Vorhang; beim Abdrehen und Abtrocknen läuft Wasser an der Scheibe herunter. Bei 120 × 90 lässt sich die Armatur so positionieren, dass der Strahl in die Raummitte fällt und die Glasflächen trocken bleiben – das bedeutet weniger Putzen und weniger Kalkränder.
Barrierefreiheit und DIN 18040-2: Die Norm macht die Ansage
Wer mit dem Gedanken an Barrierefreiheit plant – wegen eigener Mobilitätseinschränkung, eines Pflegegrads oder einfach für die Zukunft –, muss eine Zahl kennen: 120 × 120 cm. Die DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“) verlangt für eine barrierefreie Dusche eine Duschfläche von mindestens 120 × 120 cm, dazu eine Bewegungsfläche von ebenfalls mindestens 120 × 120 cm vor der Dusche. Für die Nutzung mit Rollstuhl gelten 150 × 150 cm. Quelle: DIN 18040-2; Zusammenfassungen z. B. pflege.de, kaldewei.de.
Die Konsequenz ist ernüchternd, aber wichtig: Weder 90 × 90 noch 120 × 90 erfüllen die DIN-Anforderung an die Duschfläche – das 120er-Rechteck nicht, weil die Tiefe von 90 cm fehlt. Die gute Nachricht: Die Norm kennt eine Überlappungsregel. Eine bodengleiche Duschfläche mit höchstens 2 % Gefälle darf der Bewegungsfläche zugerechnet werden. Wer also eine offene, bodengleiche Dusche von 120 × 90 plant und davor genügend freien Raum lässt, kann die geforderte Bewegungsfläche praktisch herstellen – die 90 cm Tiefe der Dusche plus 90–120 cm davor ergeben zusammen eine nutzbare Zone, die sich waschen und umsteigen lässt. In einer geschlossenen Kabine mit Glaswänden und Tür gilt diese Logik nicht: Dort zählt nur die Fläche innerhalb der Scheiben.
Für die Förderung durch die Pflegekasse (bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI) ist die DIN nicht zwingend vorgeschrieben – gefordert ist eine Maßnahme, die die Wohnsituation für den pflegebedürftigen Menschen wirksam barrierereduzierend verbessert. In der Praxis bewilligen die Pflegekassen den Zuschuss aber umso sicherer, je näher die Planung an DIN-Maßen liegt. Eine geschlossene 90er-Duschkabine mit hoher Tasse ist als förderfähige Maßnahme kaum vertretbar; eine bodengleiche Dusche mit 100–120 cm Breite, schwellenlosem Einstieg und Haltegriffen ist der Standardfall. Wer plant, sollte den Antrag vor Baubeginn stellen – alle Details unter Badumbau mit Pflegekasse: Zuschuss bis 4.180 € nach § 40 SGB XI. Die vollständigen Normanforderungen erklärt der Beitrag Bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2: Anforderungen, Maße und Ablauf (2026).
Glaslösungen: Welche Tür zu welchem Format passt
Das Format entscheidet mit über die Glaslösung – und die Glaslösung über den Platzbedarf vor der Dusche:
- 90 × 90 in der Ecke: Hier schließen zwei Glaswände die Ecke; die Tür sitzt schräg oder seitlich. Drehtüren schwingen in den Raum und brauchen vor der Dusche einen Schwenkradius von mindestens 60–70 cm – im kleinen Bad ein echtes Problem. Schiebetüren und Falttüren sind dort überlegen, weil sie keinen Schwenkraum brauchen (Quelle: obi.de). Details: Duschkabine in der Ecke einbauen: Ablauf, Kosten und Maße (2026).
- 120 × 90 in der Nische: Die lange Wand bleibt meist offen oder bekommt eine feste Glaswand; geschlossen wird nur die Front. Praktisch sind Pendeltüren, die nach innen und außen schwingen, oder Hebe-Schiebetüren, die leichtgängig in einer Schiene laufen. Eine feste Glaswand mit offenem Einstieg (Walk-in-Lösung) ist bei 120 cm Breite ebenfalls möglich – dann bleibt die Dusche offen und die Bewegungsfläche fließt mit der des Raums zusammen.
- Welche Tür Sie bei schmalen Nischen wählen sollten, zeigt der Beitrag Duschkabine für kleine Nische: Maße, Lösungen und Kosten (2026); die Typen im Überblick finden Sie unter Duschkabine oder offene Dusche: Vor- und Nachteile, Pflege und Kosten (2026).
Wer die Wahl hat, sollte bei 120 × 90 zur offenen oder halboffenen Lösung tendieren: eine feste Glaswand an der langen Seite, davor eine Pendel- oder Schiebetür. So bleibt der Duschplatz bei Bedarf mit dem Rollator oder einer Pflegeperson zugänglich – das ist der entscheidende Vorteil gegenüber der ringsum geschlossenen Kabine.
Was kostet der Unterschied? Richtwerte für 2026
Preislich unterscheiden sich die Formate auf drei Ebenen: Duschwanne oder Duschboden, Glaslösung und Fliesenaufwand. Die folgenden Zahlen sind Marktorientierungswerte für 2026 (Grundlagen: Badumbau-Kosten im Überblick; Materialangaben z. B. obi.de, Hornbach):
| Position | 90 × 90 cm | 120 × 90 cm |
|---|---|---|
| Duschwanne (Material, einfach) | ab ca. 100–250 € | ab ca. 200–400 € |
| Duschboden-Element bodengleich | ca. 300–700 € | ca. 400–900 € |
| Glaslösung (Tür + Seitenwand, Standard) | ca. 300–900 € | ca. 500–1.200 € |
| Fliesenanteil (nur Duschfläche, Richtwert) | ca. 300–600 € | ca. 400–800 € |
| Einbau inkl. Handwerk (Richtwerte gesamt) | ca. 2.000–4.500 € | ca. 2.800–5.500 € |
Die 120er-Variante kostet also spürbar mehr – aber der Unterschied ist kleiner als oft befürchtet, weil Wannen-Demontage, Abdichtung und Anschlussarbeiten in beiden Fällen anfallen. Wer ohnehin in einer ehemaligen Wannennische baut, bezahlt den größten Teil der Arbeiten doppelt unabhängig vom Format. Der echte Preisunterschied liegt meist zwischen 500 und 1.500 € (Richtwert) – für 30 cm mehr Komfort und die Möglichkeit, später eine DIN-nahe Dusche zu haben. Bei der bodengleichen Ausführung wächst der Abstand, weil größere Formate mehr Gefälle- und Entwässerungsaufwand bedeuten können; eine Duschrinne an der langen Seite verteilt das Gefälle aber gleichmäßig und hält den Aufbau flach (Details: Duschrinne einbauen: Arten, Aufbauhöhen und Technik im Vergleich (2026)).
Drei Fälle aus der Praxis
Fall 1 – 160er-Nische, kompakte Lösung: In einem Bad aus den 1970ern wird die 160 × 75 cm große Wanne ausgebaut. Die Nische wird geteilt: 90 cm für eine bodengleiche Dusche mit Glaswand und Pendeltür, 60 cm für einen Hochschrank und Ablagen. Kosten (Richtwerte): 4.200 € inklusive Demontage und Fliesen. Die Nutzerin (74) duscht im Sitzen auf einem Hocker – es passt, aber die Glaswand ist beim Waschen spürbar nah.
Fall 2 – 180er-Nische, die 120er-Lösung: Ein Ehepaar (66/69) baut die 180er-Wanne aus. Die Nische wird komplett zur Dusche: 120 × 90 cm bodengleich, offener Einstieg mit fester Glaswand und Schiebetür, davor 100 cm Bewegungsfläche. Kosten: 5.900 €. Der Ehemann nutzt einen Gehstock – er kann die Dusche betreten, ohne sich an der Glaswand festzuhalten.
Fall 3 – Nur Ecklösung möglich: In einem 2,5 × 2 m großen Bad bleibt nur die Ecke für die Dusche. Hier entscheidet sich das Paar bewusst für 90 × 90 mit Falttür statt Drehtür, weil der Schwenkraum fehlt. Sie wissen: DIN-barrierefrei ist das nicht – aber für die nächsten Jahre reicht es, und die Planung lässt eine spätere Vergrößerung zu, falls der Waschtisch weichen kann.
Die Fälle zeigen die Entscheidungslogik: Erst der Grundriss, dann der Komfort, dann das Budget. Wer die Wahl zwischen Ecke und Nische hat, sollte die Nische mit 120 cm Breite ernsthaft durchrechnen – der Aufpreis ist überschaubar, der Gewinn an Sicherheit und Komfort erheblich.
Entscheidungstabelle: 90×90 oder 120×90?
| Ihre Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Nur eine Raumecke verfügbar, Bad unter 5 m² | 90 × 90 (oder 100 × 100, wenn es passt) |
| Wannennische ab 160 cm, keine Pflege-Thematik | 90 × 90 + 60–70 cm Stauraum in der Nische |
| Wannennische ab 170–180 cm, Komfort gewünscht | 120 × 90, offen oder mit Schiebetür |
| Ältere Nutzer, Gehstock, Duschhocker geplant | 120 × 90 mit festem Sitz oder Hocker-Stellplatz |
| Pflegegrad, Rollator, langfristige Barrierefreiheit | mindestens 120 × 120 offen/bodengleich nach DIN 18040-2 |
| Rollstuhlnutzung geplant | 150 × 150 und Bewegungsflächen nach DIN 18040-2 (siehe Rollstuhlgerechte Dusche: Maße, Ausstattung und Kosten nach DIN 18040-2) |
Checkliste beim Aufmaß
- [ ] Außenmaß oder Innenmaß? (Wanne = außen, gefliest = innen) – einheitlich messen
- [ ] Nischenlänge und -tiefe zwischen den fertigen Wänden notiert
- [ ] Türschwung vor der Dusche geprüft (Dreh- vs. Schiebe-/Falttür)
- [ ] Bewegungsfläche von mind. 90 cm vor dem Einstieg eingeplant
- [ ] Armaturenposition festgelegt (nicht zwingend an der Schmalseite)
- [ ] Duschhocker-Stellplatz oder Duschsitz eingeplant, falls relevant
- [ ] Bodengleich oder Tasse? (Förderung und Komfort sprechen für bodengleich)
- [ ] Glaslösung passend zum Format gewählt (offen, Pendel-, Schiebetür)
- [ ] Haltegriffe an der langen Wand vorgesehen (Montagehöhe 85–90 cm)
Fragen und Antworten
Ist eine 90×90-Dusche zu klein?
Für das schnelle Stehduschen reicht sie. Eng wird es beim Drehen, bei ausgestreckten Armen, mit Duschhocker oder wenn eine zweite Person helfen muss. Wer unsicher ist, wählt besser das nächstgrößere Format.
Was bedeutet 120×90 bei einer Dusche genau?
120 cm Breite und 90 cm Tiefe – als Duschwanne gemessen außen, als geflieste Dusche innen. Das Format passt in eine ehemalige Wannennische ab etwa 170 cm Länge und lässt meist noch Platz für Stauraum neben der Dusche.
Kann ich eine 120×90-Dusche in eine 160er-Wannennische einbauen?
Nur wenn die Nische mindestens 125 cm misst (bei gefliesten Duschen mehr wegen der Abdichtung). Bei 160 cm Nischenlänge bleibt für eine 120er-Dusche zu wenig Restfläche – dann ist 90 × 90 plus Stauraum die realistischere Teilung.
Reicht 120×90 für eine barrierefreie Dusche nach DIN 18040-2?
Nein. Die Norm fordert eine Duschfläche von mindestens 120 × 120 cm (mit Rollstuhl 150 × 150). Eine bodengleiche 120×90-Dusche mit max. 2 % Gefälle kann jedoch der Bewegungsfläche zugerechnet werden, wenn davor genügend freier Raum bleibt – in der Praxis kommt man damit einer DIN-gerechten Lösung nahe.
Wie viel teurer ist 120×90 gegenüber 90×90?
Als Richtwert 2026: 500–1.500 € mehr für Wanne bzw. Duschboden, Glas und Fliesen. Grundarbeiten wie Demontage und Abdichtung kosten in beiden Fällen gleich viel.
Welche Duschkabinen-Tür passt zu 120×90?
Pendeltüren und Hebe-Schiebetüren sind bei dem Format am gebräuchlichsten; bei offener Ausführung genügt eine feste Glaswand. Drehtüren sollte man nur wählen, wenn vor der Dusche genug Schwenkraum bleibt.
Fazit
90 × 90 ist der bewährte Standard für die Ecke, 120 × 90 das Komfortformat für die Wannennische. Die 30 Zentimeter mehr Länge entscheiden darüber, ob Sie sich in der Dusche drehen können, ob ein Duschhocker Platz findet und ob die Dusche später förderfähig ausgebaut werden kann. Wer die Wahl hat, sollte zum größeren Format greifen – der Mehrpreis von rund 500–1.500 € ist gut angelegt, wenn das Bad noch zwanzig Jahre halten soll. Für echte Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 sind beide Formate zu klein: Dann sind 120 × 120 cm offen und bodengleich das Ziel. Wer seinen Grundriss mit einer Fachfirma durchrechnen möchte, startet unter Wanne zur Dusche umbauen.
Quellen
- DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen): https://www.dinmedia.de/de/norm/din-18040-2
- pflege.de, Barrierefreie Dusche und DIN 18040-2: https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/dusche/
- KALDEWEI, DIN 18040-2 – Informationen zur barrierefreien Badplanung: https://www.kaldewei.de/professionals/barrierefreies-bauen/din-18040-2/
- obi.de, Duschkabinen und Duschwannen – Maße und Formen: https://www.obi.de
- Hornbach, Duschwannen-Maße und Einbauhinweise: https://www.hornbach.de
- § 40 Abs. 4 SGB XI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
Stand: September 2026. Maße und Preise sind Richtwerte; verbindlich sind Herstellerangaben und ein Angebot nach Aufmaß vor Ort.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
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