Bodengleiche Dusche: Kosten, Technik und Nachrüstung

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 21 Min. Lesezeit

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Sicher und bequem duschen – ohne hohen Wannenrand.

Eine bodengleiche Dusche – auch ebenerdige oder schwellenlose Dusche genannt – ist die bequemste und sicherste Lösung für ein altersgerechtes Bad: Man muss keine Schwelle überwinden, der Einstieg ist eben, und die Fläche lässt sich mit Rollator oder Rollstuhl befahren. Dieser Ratgeber erklärt die Technik, die Kosten und die Fördermöglichkeiten – und zeigt anhand eines typischen Fallbeispiels, wie der Umbau in der Praxis abläuft. Wer noch am Anfang der Überlegung steht, findet in unserem Ratgeber Wanne zur Dusche umbauen einen Gesamtüberblick über die Möglichkeiten – von der flachen Duschtasse bis zur vollständig bodengleichen Lösung.

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Was ist eine bodengleiche Dusche?

Bei einer bodengleichen Dusche liegt die Duschfläche auf demselben Niveau wie der umgebende Boden. Das Wasser läuft über eine Duschrinne oder einen bodenebenen Ablauf ab. Dafür braucht die Dusche ein leichtes Gefälle (nach DIN 18040-2 zwischen 1 und 2 Prozent) zur Entwässerung.

Wichtig: Nicht jede bodenebene Dusche ist automatisch „barrierefrei". Für die DIN-Konformität müssen zusätzlich die Mindestmaße erfüllt sein: 120 × 120 cm Duschfläche im barrierefreien Standard, 150 × 150 cm in der rollstuhlgerechten Ausführung (R). Quelle: seniorbad.de, dallmer.de.

Der Unterschied zur „nur" barrierearmen Lösung ist für die Praxis entscheidend: Eine Schwelle von bis zu 2 cm gilt nach DIN 18040-2 noch als schwellenlos – wer mit dem Rollstuhl fährt, merkt aber auch kleine Kanten. Wer dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder dessen Einstieg sich abzeichnet, sollte von Anfang an die rollstuhlgerechte Ausführung planen.

Drei Begriffe werden im Alltag oft durcheinandergebracht – für die Planung ist die Unterscheidung wichtig:

  • Bodengleich: Die Duschfläche liegt auf dem Niveau des umgebenden Bodens (max. 2 cm Schwelle). Das ist die Voraussetzung für Barrierefreiheit.
  • Barrierearm: Der Einstieg ist erleichtert, aber nicht vollständig eben – typisch dafür ist eine flache Duschtasse mit 3–6 cm Aufbau oder eine kleine Rampe.
  • Barrierefrei: Erfüllt die Anforderungen der DIN 18040-2, also neben dem schwellenlosen Einstieg auch Mindestmaße, Bewegungsflächen und die Erreichbarkeit mit Rollstuhl oder Rollator.

Wer unsicher ist, welche Stufe realistisch reicht, sollte nicht nur aufs Budget schauen: Ein zu knapp geplanter Einstieg lässt sich später nur mit Aufwand nachrüsten.

Typische Ausgangslage: Ein Fallbeispiel

Fallbeispiel Frau M., 72 Jahre, Pflegegrad 2: Frau M. wohnt mit ihrem Mann in einer Eigentumswohnung aus den 1970er-Jahren. Nach einer Hüftoperation fällt ihr der Einstieg in die Badewanne schwer, zweimal wäre sie beinahe gestürzt. Die Hausärztin empfiehlt einen Badezimmerumbau. Die Wohnung hat einen Fußbodenaufbau von etwa 8 Zentimetern – genug für eine abgesenkte, bodengleiche Duschfläche.

Der Ablauf bei Frau M.:

  1. Erstgespräch und Besichtigung: Die Fachfirma misst Raum, Aufbauhöhe und Entwässerung und empfiehlt eine bodengleiche Lösung mit Duschrinne.
  2. Pflegegrad prüfen: Pflegegrad 2 ist bereits anerkannt – damit ist der Weg zum Zuschuss der Pflegekasse frei.
  3. Förderantrag vor Baubeginn: Der Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] wird mit dem Angebot der Firma eingereicht.
  4. Umbau: Estricharbeiten, Abdichtung, Fliesen – insgesamt fünf Arbeitstage.
  5. Ergebnis: Eine schwellenlose Dusche mit Haltegriffen, Duschhocker-Platz und rutschhemmenden Fliesen. Frau M. duscht wieder selbstständig.

Das Beispiel zeigt: Die bodengleiche Dusche ist keine Luxuslösung, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass ältere Menschen weiterhin sicher und selbstständig zu Hause wohnen können. Wie das im Detail abläuft, beschreibt unser Ratgeber Badumbau-Ablauf.

Rechenbeispiel: Was kostet der Umbau Frau M. wirklich? (Richtwerte)

Hier eine Beispielrechnung für einen kompletten Wannenersatz – die Positionen liegen innerhalb der unten genannten Kostenrahmen, sind aber Richtwerte, kein Angebot. Ihre tatsächliche Rechnung hängt von Bad, Material und Region ab.

Position (Richtwerte) Betrag
Demontage und Entsorgung der alten Badewanneca. 350 €
Estrich- und Bodenarbeiten (abgesenkte Lösung)ca. 700 €
Duschrinne mit Geruchsverschluss (Material)ca. 500 €
Verbundabdichtung des Duschbereichsca. 450 €
Fliesenarbeiten inklusive Fliesenmaterialca. 1.500 €
Glasabtrennung (Duschwand)ca. 800 €
Armaturen (Handbrause, Thermostat)ca. 350 €
Kleinteile, Montage, Abschlussarbeitenca. 550 €
Gesamtkosten (Richtwert)ca. 5.200 €
Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)− 4.180 €[1]
Eigenanteil nach Zuschussca. 1.020 €
Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 % des Arbeitskostenanteils von ca. 2.600 €)− ca. 520 €[2]
Effektiver Eigenanteil (Rechenbeispiel)ca. 500 €

So viel zum Prinzip: Mit anerkanntem Pflegegrad und Antrag vor Baubeginn bleibt von den Bruttokosten oft ein überschaubarer Eigenanteil. Ob die Steuerermäßigung im Einzelfall greift, klärt am besten die Steuererklärung beziehungsweise ein Steuerberater – die Rechnung muss dafür Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.

Technik: So wird gebaut

Es gibt zwei grundlegende Bauweisen:

  1. Duschelement / Duschrinne auf dem vorhandenen Boden: Ein fertiges Duschprofil (zum Beispiel eine bodengleiche Duschtasse mit sehr flachem Aufbau) wird auf den Estrich gesetzt und eingefliest. Der Aufbau ist gering (etwa 3–6 cm), dadurch auch im Altbau oft möglich.
  2. Abgesenkte Duschfläche: Der Fußboden im Duschbereich wird abgesenkt, sodass Duschfläche und Umgebung exakt auf einem Niveau liegen. Das erfordert mehr Aufwand – im Altbau stößt diese Lösung an Grenzen, wenn die Aufbauhöhe nicht ausreicht.

Weitere technische Punkte:

  • Abdichtung: Der Duschbereich muss wasserdicht abgedichtet werden (Verbundabdichtung) – das ist die Grundlage für eine dauerhaft dichte Dusche. Die Abdichtung sollte als eigene Position im Angebot stehen, nicht als Selbstverständlichkeit.
  • Duschrinne: Die Rinne mit Geruchsverschluss wird bündig eingebaut; es gibt Modelle mit verdecktem oder sichtbarem Ablauf. Rinnen unterscheiden sich in Durchflussmenge und Reinigungsfreundlichkeit – beim Kauf auf eine abnehmbare Einheit zur Reinigung achten.
  • Gefälle: Zum Ablauf hin, mindestens 1 %, idealerweise 2 %. Das Gefälle wird in den Estrich eingearbeitet – bei Fertigelementen ist es bereits integriert.
  • Rutschhemmung: Die Fliesen im Duschbereich sollten rutschhemmend sein – die DIN 18040-2 verlangt im Duschbereich mindestens Bewertungsgruppe B (Prüfung nach DIN 51097 für nassbelastete Barfußbereiche); in der Praxis üblich sind R10-Fliesen mit B-Einstufung. Gerade für ältere Nutzer ist das ein entscheidender Sicherheitsfaktor, der bei der Planung oft unterschätzt wird.

Duschrinne oder Punktablauf?

Bei der Entwässerung gibt es zwei Grundvarianten, die sich in Optik und Funktion unterscheiden:

Kriterium Duschrinne Punktablauf
Aussehenschlanke, lineare Rinne, moderner Lookrunder Ablauf im Boden, klassisch unauffällig
Gefälleeinseitig zur Rinne, gut planbarvon allen Seiten zum Ablauf hin
Durchflussgroßzügig, für große Flächen geeignetausreichend für Standardflächen
Reinigungabnehmbarer Siphon, regelmäßig entkalkenEinhebel-Siphon, meist einfach zugänglich
BesonderheitBreite der Fläche bestimmt die Rinnenlängebei kleinen Bädern oft die einfachere Lösung

Beide Varianten sind bei fachgerechter Ausführung dauerhaft dicht. Die Entscheidung hängt von Raum, Fliesengröße und persönlichem Geschmack ab – die Fachfirma kann nach der Besichtigung eine Empfehlung geben.

Fertigelemente oder Ortfertigung?

  • Fertigelemente (Duschelement, Duschprofil, fertige Duschtasse): Vormontiert, geringe Aufbauhöhe, schnelle Montage, klarer Preis. Grenzen: Die Maße sind vorgegeben, individuelle Flächengeometrien sind nicht immer möglich.
  • Ortfertigung (abgesenkter Estrich, Abdichtung und Fliesen vor Ort): Maximale Gestaltungsfreiheit, exakt auf den Raum abgestimmt, echter Niveauabschluss. Aufwand und Bauzeit sind höher, das Ergebnis ist dafür einzigartig.

Die Abdichtung im Detail

Eine dauerhaft dichte Dusche lebt von der sorgfältigen Abdichtung. Zur Verbundabdichtung gehören in der Regel: eine flüssig aufgebrachte oder als Bahn verlegte Abdichtung, Dichtbänder an den Übergängen Wand–Boden sowie eine Dichtmanschette am Bodeneinlauf. Fragen Sie Ihr Angebot ab: Ist die Abdichtung als eigene Position enthalten? Wird nach Herstellervorgaben (System) gearbeitet? Ist eine Dichtigkeitsprüfung vorgesehen? Wer hier spart, riskiert Feuchteschäden, die erst Jahre später sichtbar werden – dann aber teuer.

Kosten im Detail

Leistung Kostenrahmen
Einfache bodengleiche Duschfläche (Material + Einbau, ohne aufwendige Umgebung)ab ca. 1.500 €
Übliches Projekt mit Fliesen, Abdichtung und Glasabtrennungca. 2.500–4.000 €
Bodengleiche Dusche als Ersatz einer Badewanne (komplett)ca. 5.000–8.000 €
Aufwendige Ausführung, große Flächen, Designmaterialdarüber hinaus

Quellen: emax-haustechnik.de (1.500–5.000 €), gira.de (einfache Lösungen ab 1.500 €, typisch 2.500–4.000 €), altersgerecht-modernisieren.de (5.000–8.000 € für den gefliesten Wannenersatz).

Damit Sie Angebote besser vergleichen können, hier die typischen Einzelpositionen eines Wannenersatzes (Richtwerte, ohne Gewähr – die tatsächlichen Preise hängen von Material und Region ab):

  • Demontage und Entsorgung der alten Badewanne: etwa 200–400 €. Hier lohnt ein Blick ins Angebot: Manche Anbieter rechnen die Entsorgung separat ab, andere haben sie im Festpreis enthalten.
  • Estrich- und Bodenarbeiten (bei abgesenkter Lösung): etwa 400–800 €, je nach Aufwand und Aufbauhöhe.
  • Duschrinne oder bodengleiches Duschelement: etwa 150–600 € für das Material, je nach Hersteller und Design.
  • Abdichtung (Verbundabdichtung): etwa 300–600 € im Duschbereich.
  • Fliesenarbeiten inklusive Fliesenmaterial: etwa 800–2.000 €, stark abhängig von Fliesenformat und Qualität. Großformatige Fliesen wirken modern, sind aber aufwendiger zu verlegen.
  • Glasabtrennung (Duschkabine oder -wand): etwa 300–1.200 €. Klarglas wirkt preiswerter als satiniertes Glas, ist aber aufwendiger in der Pflege.
  • Armaturen: etwa 150–600 €. Eine Handbrause mit Schlauch ist für die Nutzung im Sitzen praktisch; wer langfristig im Sitzen duscht, kann eine Brausestange mit Sitzbank kombinieren.

Die genannten Einzelpositionen sind Richtwerte ohne Quellenbeleg – sie dienen der Einordnung von Angeboten. Verbindlich ist allein das Angebot der Fachfirma nach Besichtigung. Einen Überblick über die Gesamtkosten eines Badumbaus finden Sie in unserem Ratgeber Badumbau-Kosten.

Was den Preis nach oben treibt

  • Aufbauhöhe und Altbaukonstruktion: Je weniger Aufbau vorhanden ist, desto aufwendiger wird die Niveauplanung – im Zweifel kommen Rampen oder Höhenausgleiche dazu.
  • Fliesenformat und -qualität: Großformate (z. B. 60 × 60 cm) benötigen mehr Vorbereitung und exaktere Untergründe als Kleinformate.
  • Glas statt Duschvorhang: Eine feste Glasabtrennung ist teurer, dafür dauerhafter und pflegeleichter.
  • Armaturen und Design: Thermostat, Handbrause mit Brausestange oder wandhängende Armaturen kosten je nach Ausstattung deutlich mehr.
  • Region und Anfahrt: Montagekosten weichen regional ab – beim Angebotsvergleich berücksichtigen.
  • Fußbodenheizung: Wird die Heizung im Duschbereich mitgeplant oder angepasst, kommt eine eigene Position dazu (Fachplanung nötig).

Anbieterklassen im Vergleich

Nicht jeder Anbieter ist für jeden Umbau gleich gut geeignet. Diese Einordnung hilft bei der Auswahl (vereinfachte Übersicht, keine Wertung):

Anbietertyp Vorteile Grenzen Für wen geeignet
Sanitär-Fachbetrieb / Meisterbetrieb vor OrtBeratung vor Ort, Maßarbeit, Gewährleistung aus einer Hand, bei Altbau-Konstruktionen erfahrenoft höhere Stundensätze, Termine je nach AuslastungWer individuelle Lösungen und Altbau-Erfahrung braucht
Komplettanbieter für Badsanierung (Systemlösungen)Festpreis, kurze Bauzeit (oft 1 Tag), klarer Leistungsumfangmeist nur Systemelemente, keine vollständig geflieste BodengleichheitWannenersatz mit flacher Tasse, Zeitdruck, kalkulierbares Budget
Baumarkt-Montageservicegünstig für einfache Tauschleistungen (z. B. Armaturen)keine komplexen Abdichtungs- und Estricharbeiten, Gewährleistungsfragen klärenKleine Handgriffe, nicht für den kompletten Umbau
Eigenleistung mit Fachfirma für Anschlüssespart Lohnkosten bei Vorarbeiten (z. B. Ausbau)Haftung und Gewährleistung unklar, Sanitär- und Elektroarbeiten müssen vom Fachbetrieb kommenHandwerklich Versierte mit klarer Aufgabenverteilung

Wichtig: Bei Abdichtung, Sanitär- und Elektroanschlüssen endet die Eigenleistung – auch die Gewährleistung der Fachfirma hängt an der fachgerechten Ausführung aller Gewerke.

Bodengleiche Dusche im Altbau: Was ist zu beachten?

Im Altbau hängt die Machbarkeit von der Aufbauhöhe ab:

  • Bei ausreichend hohem Fußbodenaufbau (Estrich) lässt sich die Dusche oft in den Bestand integrieren.
  • Bei niedrigen Aufbauhöhen kommen flache Duschelemente oder angehobene Lösungen mit geringem Höhenausgleich zum Einsatz. Eine vollständig ebenerdige Lösung ist dann nicht immer möglich – ein Kompromiss mit wenigen Zentimetern Aufbau oder eine leichte Rampe ist üblich.
  • Fußbodenheizung im Duschbereich ist möglich, wenn die Duschrinne darauf abgestimmt wird (Planung durch die Fachfirma).

Als grobe Erfahrungswerte aus der Praxis (keine Norm, Richtwerte): Bei 6–10 cm Fußbodenaufbau ist eine abgesenkte, geflieste Lösung in vielen Altbauten möglich, bei 3–5 cm sind flache Duschelemente realistischer, bei Holzbalkendecken ist eine Absenkung meist nicht möglich – dann entscheidet ein Systemelement oder ein geringer Höhenausgleich.

Zwei Altbau-Besonderheiten werden häufig unterschätzt:

Alte Leitungen: In Gebäuden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren sind die Wasserleitungen oft verrostet oder verkalkt. Beim Öffnen des Bodens zeigt sich dann, ob die Leitungen mit erneuert werden müssen. Seriöse Anbieter weisen vorab darauf hin, dass solche Arbeiten nur nach Sichtprüfung kalkulierbar sind – ein Festpreis, der das pauschal ausschließt, ist kein Vorteil, sondern eine Einladung zu späteren Nachträgen.

Holzbalkendecken: Bei Decken aus Holz ist die Schall- und Feuchtedämmung kritisch. Die Abdichtung muss besonders sorgfältig ausgeführt werden, damit keine Feuchtigkeit in die Decke zieht. Fachbetriebe kennen diese Anforderung; fragen Sie im Zweifel gezielt nach der Abdichtungslösung. Mehr dazu im Ratgeber Badumbau im Altbau.

Checkliste für den Altbau-Vor-Ort-Termin

  • [ ] Aufbauhöhe messen lassen (Fußbodenaufbau, Estrichstärke)
  • [ ] Entwässerungsanschluss prüfen (Lage, Tiefe, Zustand)
  • [ ] Leitungszustand sichten lassen (Wasserleitungen, Abflussrohre)
  • [ ] Fußbodenheizung? – Lage und Verträglichkeit mit der Duschrinne klären
  • [ ] Feuchte im Estrich prüfen (besonders bei Altbau-Böden)
  • [ ] Bei Holzbalkendecke: Abdichtungskonzept und Statik ansprechen

Förderung: Zuschüsse für die bodengleiche Dusche

  1. Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 erhalten Sie bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] – der Umbau der Badewanne zu einer bodengleichen Dusche ist eine klassische geförderte Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich[1]. Antrag vor Baubeginn stellen!
  2. KfW: Der Zuschuss 455-B (Einzelmaßnahme 10 %, max. 2.500 €) ist laut KfW-Meldung vom 31.07.2026 gestoppt[3] (Stand: September 2026) – prüfen Sie den aktuellen Status vor der Antragstellung auf kfw.de. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[4]) ist weiterhin beantragbar – er fördert ausdrücklich auch den Einbau bodengleicher Duschen.

Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), KfW-Meldung vom 31.07.2026, kfw.de/159.

Wichtig für die Praxis: Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an die Immobilie. Das bedeutet: Er steht auch Mietern zu, und er kann mehrfach genutzt werden, solange je Antrag eine neue Maßnahme umgesetzt wird. Die Auszahlung erfolgt nachträglich gegen Vorlage der Rechnungen – Sie müssen die Kosten also zunächst selbst tragen beziehungsweise zwischenfinanzieren.

Weitere Bausteine: Land und Steuer

NRW.BANK (nur Nordrhein-Westfalen): Das Land fördert die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit zinsgünstigen Darlehen – je nach Programm bis 220.000 €, Finanzierungsanteil bis 100 %, Tilgungsnachlässe möglich; der altersgerechte beziehungsweise barrierefreie Umbau wird ausdrücklich unterstützt[5]. Es gelten Einkommensgrenzen – Konditionen und Status vor Antragstellung auf nrwbank.de prüfen.

Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt erstattet das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € je Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG)[2]. Der Badumbau zählt dazu – die Rechnung muss Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen und per Überweisung bezahlt werden (Barzahlung ist nicht begünstigt).

Kombinieren, aber in der richtigen Reihenfolge: Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich grundsätzlich kombinieren; die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bezieht sich auf den selbst getragenen Arbeitskostenanteil. Die Kombination im Einzelfall bestätigen Pflegekasse, Hausbank und Steuerberater – entscheidend bleibt: Förderantrag vor Baubeginn.

Förderung Schritt für Schritt

So beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse für Ihre bodengleiche Dusche:

  1. Pflegegrad klären: Ist noch kein Pflegegrad anerkannt, stellen Sie zuerst einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[6]; die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst. Eine Anleitung finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  2. Angebot einholen: Lassen Sie sich von der Fachfirma ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis geben. Es dient der Pflegekasse als Nachweis der Maßnahme.
  3. Antrag stellen – vor Baubeginn: Reichen Sie das Angebot mit einem formlosen Schreiben bei der Pflegekasse ein. Begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.
  4. Zusage abwarten: Die Pflegekasse prüft die Förderfähigkeit und erteilt einen Bescheid. Erst danach beauftragen Sie die Firma verbindlich.
  5. Rechnungen einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen ein; der Zuschuss wird ausgezahlt. Bewahren Sie alle Belege auf.

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, die Pflegekasse überweise den Zuschuss direkt an die Fachfirma. Tatsächlich wird er in der Regel an die antragstellende Person ausgezahlt, die dann die Rechnungen begleicht.

Dusche ohne Schwelle oder mit flacher Wanne: Vergleich

Kriterium Bodengleiche Dusche Dusche mit flacher Duschtasse
Einstiegschwellenlos3–6 cm Stufe
Barrierefrei nach DIN 18040-2ja (max. 2 cm Schwelle)nein (barrierearm)
Aufwand / Bauzeithoch (mehrere Tage)gering (oft 1 Tag)
Kosten (Wannenersatz)ab ca. 5.000 €ab ca. 3.000 €
Altbau-Eignungabhängig von Aufbauhöhemeist möglich

Wer eine vollständig barrierefreie Lösung nach DIN 18040-2 braucht (z. B. für Rollstuhl oder Rollator), sollte die bodengleiche Variante wählen. Wenn die Bausubstanz das nicht zulässt oder das Budget begrenzt ist, ist die flache Duschtasse eine gute Kompromisslösung – sie reduziert das Sturzrisiko ebenfalls deutlich und ist oft an einem Tag montiert. Mehr zur schnellen Variante im Ratgeber Badumbau in 24 Stunden.

Entscheidungsfinder: Welche Variante passt zu Ihnen?

Ihre Situation Empfehlung
Dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesenBodengleiche, rollstuhlgerechte Lösung (Duschfläche 150 × 150 cm), mehrere Tage Bauzeit einplanen
Pflegegrad vorhanden, Wannenersatz, begrenzte ZeitSystemlösung mit flacher Tasse + Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] (oft 1 Tag Bauzeit)
Altbau mit weniger als ca. 5 cm AufbauhöheFlache Duschtasse oder Lösung mit geringem Höhenausgleich statt Absenkung
Fußbodenheizung vorhandenAbgesenkte Lösung mit auf die Rinne abgestimmter Heizung (Fachplanung)
Sehr knappes BudgetFlache Tasse, Zuschuss beantragen, § 35a EStG nutzen – später bei Bedarf aufrüsten
Neubau oder KomplettsanierungBodengleich von Anfang an – die Mehrkosten sind dort am geringsten

Bodengleiche Dusche nachrüsten: Ablauf

  1. Machbarkeit prüfen lassen: Fachfirma misst Aufbauhöhe, Raumgröße und Entwässerung.
  2. Förderantrag stellen: Bei Pflegegrad zuerst den Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] beantragen – vor dem Umbau.
  3. Umbau durchführen: Je nach Umfang ein bis mehrere Tage; bei einem Wannenersatz mit Duschelement oft ein Tag, bei abgesenkter, gefliesten Lösung etwa eine Woche. Ein typischer Wochenablauf bei der gefliesten Variante (Richtwerte): Tag 1 Rückbau der Wanne, Tag 2 Estricharbeiten mit Gefälle, Tag 3 Abdichtung inklusive Trocknungszeit, Tag 4–5 Fliesenarbeiten, Tag 5–6 Fugen, Armaturen und Abnahme.
  4. Abnahme und Belege: Rechnungen an die Pflegekasse zur Auszahlung des Zuschusses einreichen.

Häufige Fehler beim Einbau einer bodengleichen Dusche

Fehler 1: Zu spät planen. Wer erst nach einem Sturz oder einer Operation umbauen lässt, zahlt nicht nur mehr, sondern riskiert in der Zwischenzeit weitere Unfälle. Planen Sie den Umbau, solange Sie die Entscheidungen selbst treffen können.

Fehler 2: Den Förderantrag vergessen. Der Zuschuss der Pflegekasse fließt nur, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Wer zuerst baut, verliert bis zu 4.180 €[1].

Fehler 3: Nur den Preis vergleichen. Das günstigste Angebot ist nicht automatisch das beste. Vergleichen Sie das Leistungsverzeichnis: Ist die Abdichtung enthalten? Ist die Entsorgung enthalten? Fehlen Positionen, kommen später Nachträge.

Fehler 4: Die Abdichtung nicht hinterfragen. Eine mangelhafte Abdichtung führt zu Feuchteschäden, die Jahre später teuer werden. Fragen Sie, wie abgedichtet wird und ob die Abdichtung eine Gewährleistung hat.

Fehler 5: Den Einstieg ins Angebot unterschätzen. Eine bodengleiche Dusche ohne Haltegriff und ohne rutschhemmende Fliesen ist nur halb so sicher. Ergänzen Sie beides – es sind vergleichsweise kleine Positionen mit großem Sicherheitsgewinn.

Fehler 6: Die Zusage der Pflegekasse nicht abwarten. Wer den Umbau startet, bevor der Bescheid da ist, riskiert, dass die Maßnahme nicht anerkannt wird. Erst Zusage, dann Auftrag – dann ist die Finanzierung planbar.

Fehler 7: Nur das Bad betrachten, nicht den Weg dorthin. Eine bodengleiche Dusche nützt wenig, wenn die Tür zu schmal für den Rollator ist oder eine Stufe vor dem Bad liegt. Prüfen Sie bei der Gelegenheit Türbreite, Wendekreis und Zugang mit – das spart den zweiten Umbau.

Checkliste: Bodengleiche Dusche nachrüsten

  • [ ] Pflegegrad vorhanden? Wenn nein: formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
  • [ ] Vor-Ort-Termin mit mindestens zwei Fachfirmen vereinbart.
  • [ ] Leistungsverzeichnis geprüft: Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Fliesen, Glas, Armaturen.
  • [ ] Aufbauhöhe und Machbarkeit einer bodengleichen Lösung bestätigt.
  • [ ] Förderantrag (§ 40 SGB XI) vor Baubeginn gestellt und Zusage abgewartet.
  • [ ] Haltegriffe und rutschhemmende Fliesen eingeplant.
  • [ ] Termin für den Umbau festgelegt, Zugang zum Bad freigeräumt.
  • [ ] Nach Abschluss: Abnahme, Rechnungen einreichen, Gewährleistungsnachweis abheften.
  • [ ] Wasserablaufprobe nach dem Einbau durchgeführt (kein Staunässe-Risiko).
  • [ ] Reinigungsklappe der Duschrinne geöffnet und Funktion geprüft.

Die häufigsten Fragen

Ist eine bodengleiche Dusche teurer als eine normale Dusche?

In der Regel ja, weil mehr Aufwand in Abdichtung, Gefälle und Entwässerung steckt. Im Vergleich zur Badewanne kommt sie beim klassischen Wannenersatz mit Systemelementen jedoch kaum teurer als eine Dusche mit erhöhter Wanne.

Kann ich eine bodengleiche Dusche in jede Wohnung einbauen?

Nicht immer. Entscheidend sind Aufbauhöhe und Entwässerung. Eine Fachfirma kann nach einer Besichtigung verbindlich sagen, welche Lösung möglich ist. In Mietwohnungen ist zusätzlich die Zustimmung des Vermieters nötig (§ 554 BGB)[7] – Details im Ratgeber Badumbau in der Mietwohnung.

Was tun, wenn keine bodengleiche Lösung möglich ist?

Dann ist eine Dusche mit sehr flacher Duschtasse (3–6 cm Aufbauhöhe) oder mit kleiner Rampe die praktikable Alternative. Auch das reduziert das Sturzrisiko deutlich.

Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn ich nur Pflegegrad 1 habe?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI steht bei allen Pflegegraden 1–5 zu[1]; die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab, sondern von den anerkannten Kosten der Maßnahme.

Wird die bodengleiche Dusche vom Vermieter bezahlt?

Nein. In der Mietwohnung trägt grundsätzlich der Mieter die Kosten – der Vermieter muss dem Umbau aber bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zustimmen (§ 554 BGB)[7].

Wie lange dauert der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche?

Bei einer abgesenkten, gefliesten Lösung müssen Sie mehrere Tage bis etwa eine Woche einplanen, weil Estrich, Abdichtung und Fliesen trocknen müssen. Systemlösungen mit flachem Duschelement sind oft an einem Tag montiert.

Kann ich den Zuschuss mehrfach nutzen?

Ja. Der Zuschuss gilt je Maßnahme[1]. Wer später weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umsetzt (z. B. einen Treppenlift oder eine Türverbreiterung), kann dafür erneut Mittel beantragen – jeweils vor Beginn der Maßnahme.

Brauche ich für den Umbau eine Baugenehmigung?

In der Regel nicht: Der Austausch einer Badewanne durch eine Dusche ist ein gewöhnlicher Innenumbau. Nur wenn tragende Bauteile verändert oder die Entwässerung neu verlegt wird, kann eine Anzeige beim Bauamt erforderlich sein – im Zweifel dort kurz nachfragen. In Mietwohnungen und bei Denkmalschutz gelten besondere Regeln.

Wie reinige ich eine Duschrinne?

Modelle mit abnehmbarem Siphon und Reinigungsöffnung lassen sich unkompliziert säubern; je nach Wasserhärte regelmäßig entkalken. Öffnen Sie die Rinne alle paar Monate und entfernen Sie Rückstände – das verhindert Gerüche und Abflussprobleme. Die konkrete Pflegeanleitung liefert der Hersteller.

Was kostet die bodengleiche Dusche im Neubau?

Im Neubau ist sie deutlich günstiger als im Bestand, weil die Bodenebene von Anfang an geplant wird. Die Mehrkosten gegenüber einer herkömmlichen Dusche liegen je nach Ausführung meist im dreistelligen Bereich (Richtwert, kein fester Preis) – die konkrete Differenz nennt die Fachplanung im Angebot.

Fazit

Die bodengleiche Dusche ist die sicherste Duschform – und mit 1.500 bis 8.000 € je nach Umfang finanzierbar. Wer einen Pflegegrad hat, sollte vor dem Umbau den Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €)[1] beantragen. Im Altbau entscheidet die Aufbauhöhe über die Machbarkeit; lassen Sie sich das von einer Fachfirma vor Ort bestätigen. Planen Sie den Umbau früh, vergleichen Sie Angebote anhand des Leistungsverzeichnisses und achten Sie auf Abdichtung, Rutschhemmung und Haltegriffe – dann gewinnen Sie nicht nur Komfort, sondern ein Stück Lebensqualität und Sicherheit für die nächsten Jahrzehnte. Nutzen Sie dafür den Entscheidungsfinder und die Checkliste in diesem Ratgeber – und klären Sie Fördermittel und Steuerermäßigung, bevor Sie den Auftrag vergeben.

Quellen

  • emax-haustechnik.de, „Ebenerdige Dusche: Kosten & Arten" (1.500–5.000 €): https://www.emax-haustechnik.de/magazin/ebenerdige-dusche/
  • gira.de, „Ebenerdige Dusche einbauen: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen": https://www.gira.de/g-pulse-magazin/bauplanung/ebenerdige-dusche-einbauen-kosten
  • seniorbad.de, Maße nach DIN 18040-2: https://www.seniorbad.de/barrierefreie-dusche-masse
  • dallmer.de, Duschrinnen und barrierefreies Duschen: https://www.dallmer.de/
  • § 40 Abs. 4 SGB XI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • NRW.BANK, „Altersgerechter und behindertengerechter Umbau": https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen

Stand: September 2026. Preise sind Orientierungswerte; für Ihr Bad zählt das Angebot nach Besichtigung.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €; Antrag vor Baubeginn): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. KfW, Newsmeldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Konditionen des ausgesetzten Programms: 10 %/max. 2.500 €; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit; weiterhin beantragbar, Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. NRW.BANK, „Altersgerechter und behindertengerechter Umbau“ (zinsgünstige Darlehen bis 220.000 €, Finanzierungsanteil bis 100 %, Tilgungsnachlässe bis 50 %; Einkommensgrenzen): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
  6. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang; Begutachtung wird unverzüglich veranlasst): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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