Badumbau Ablauf: In 5 Schritten von der Anfrage bis zur Übergabe

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 19 Min. Lesezeit

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Vom ersten Termin bis zum fertigen Bad – mit festem Ansprechpartner.

Ein Badumbau – etwa „Badewanne raus, Dusche rein" – ist gut planbar, wenn man den Ablauf kennt. Viele Fehler passieren nicht auf der Baustelle, sondern in der Vorbereitung: bei der Angebotsphase, beim Förderantrag oder bei der Terminplanung. Dieser Ratgeber führt Sie in fünf Schritten durch den gesamten Prozess – von der ersten Anfrage bis zur Übergabe. Wer zuerst einen Überblick über die möglichen Lösungen und deren Voraussetzungen braucht, findet diesen im Ratgeber Wanne zur Dusche umbauen.

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Schritt 1: Angebote einholen und vergleichen

Der erste Schritt ist die Auswahl einer geeigneten Fachfirma.

  • Vor-Ort-Termin: Seriöse Anbieter besichtigen das Bad, bevor sie kalkulieren. Angebote „am Telefon" oder „per Foto" sind unverbindliche Schätzungen.
  • Festpreis anfordern: Das Angebot sollte Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Montage und Anschlussarbeiten enthalten – am besten als Festpreis.
  • Drei Angebote vergleichen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auf den Leistungsumfang. Das günstigste Angebot ist nicht immer das beste, wenn Zusatzkosten später dazukommen.
  • Referenzen prüfen: Fragen Sie nach abgeschlossenen Projekten und Bewertungen. Ein Meisterbetrieb mit Gewährleistung (üblich: 5 Jahre auf Bauleistungen) ist die sicherere Wahl.

Prüfen Sie im Angebot auch das Leistungsverzeichnis im Detail: Sind Demontage und Entsorgung der alten Wanne enthalten? Ist die Abdichtung des Duschbereichs als eigene Position aufgeführt? Wie ist der Zahlungsplan geregelt – üblich sind Raten nach Baufortschritt, nicht die volle Summe im Voraus? Diese Punkte entscheiden später darüber, ob der Endpreis dem Angebot entspricht. Achten Sie außerdem auf die Gültigkeitsdauer des Angebots (üblich: vier bis sechs Wochen) – sie muss bis zur Förderzusage reichen.

Wer bietet den Umbau an? Anbieterklassen im Vergleich

Je nach Anbietertyp unterscheiden sich Preisniveau, Verbindlichkeit und Betreuung. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung – die Grenzen sind fließend, entscheidend ist immer das konkrete Angebot (Richtwerte):

Anbietertyp Stärken Worauf Sie achten sollten Geeignet für
Sanitär-Fachbetrieb aus der RegionKennt die örtlichen Gegebenheiten, kurze Wege, persönlicher AnsprechpartnerTermine oft längerfristig ausgebucht; Leistungsumfang genau vergleichenEigentümer, die Wert auf persönliche Betreuung und Ortsnähe legen
Badumbau-Spezialist / Systemanbieter (bundesweit)Festpreisgarantie, Umbau oft an einem Tag, schlüsselfertig aus einer HandGeringere Gestaltungsfreiheit; Zuschläge bei Sonderfällen (z. B. alte Leitungen)Schnelle, planbare Lösung; auch für Mietwohnungen wegen des geringen Eingriffs
Badstudio oder Meisterbetrieb mit PlanungGroße Auswahl, Design- und Umbauplanung, hoher QualitätsanspruchHöherer Preis, längere VorlaufzeitKompletter Badumbau mit neuem Design
Online-VermittlungsportaleSchnell mehrere Angebote vergleichenPortale vermitteln nur – die Qualität der ausführenden Firmen schwanktErste Marktorientierung, danach gezielt prüfen

Beim Vor-Ort-Termin prüfen: Ist der Zugang zum Bad frei und breit genug (z. B. für das Duschelement)? Wo liegen die Wasseranschlüsse, und wie alt sind die Leitungen? Muss der Boden angeglichen werden, oder kann die Duschfläche auf dem vorhandenen Boden aufgesetzt werden? Diese Fragen entscheiden mit über Preis und Aufwand – ein seriöser Betrieb beantwortet sie direkt vor Ort.

Schritt 2: Förderung klären – VOR dem Baubeginn

Der wichtigste Schritt im gesamten Ablauf: Klären Sie die Finanzierung, bevor die Arbeiten starten.

  • Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 erhalten Sie bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Wanne → Dusche). Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – danach ist der Zuschuss ausgeschlossen.
  • Pflegegrad fehlt? Beantragen Sie ihn formlos bei der Pflegekasse; die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[2], die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst. Bei besonderer Dringlichkeit kann eine Eilbegutachtung beantragt werden.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[3]. Der zinsgünstige Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit) ist weiterhin beantragbar – auch ohne Pflegegrad[4].

Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), KfW-Meldung vom 31.07.2026, kfw.de/159.

Die wichtigsten Bausteine im Überblick – als Entscheidungshilfe, welche Förderung für Sie in Frage kommt:

Förderung Was Sie erhalten Voraussetzung Wichtig
Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XIbis 4.180 € je Maßnahme[1] (bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt)[1]anerkannter Pflegegrad 1–5Antrag vor Baubeginn
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit[4]Eigentum oder – mit Zustimmung des Vermieters – MieteAntrag über die Hausbank
KfW-Zuschuss 455-BZuschuss zum altersgerechten Umbauseit 31.07.2026 gestoppt – Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge (Stand: September 2026)[3]
§ 35a EStG (Steuererklärung)20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr[5]Handwerkerleistungen im eigenen HaushaltMaterialkosten zählen nicht; mit der Steuererklärung geltend machen
§ 33 EStG (Steuererklärung)Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungnur im Ausnahmefall: medizinisch notwendiger, behindertengerechter Umbau[6]nur oberhalb der zumutbaren Belastungsgrenze (abhängig von Einkommen und Familienstand); nicht zusätzlich zu § 35a (keine Doppelbegünstigung derselben Kosten)
Landesprogramme (z. B. NRW.BANK)je nach Programm Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehenz. B. Eigentümer in NRW: Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung" mit 10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 € je Wohneinheit[3] – das ist das KfW-Programm 455-B (von der NRW.BANK in der Förderübersicht gelistet, Antrag über die KfW); Konditionen des seit 31.07.2026 ausgesetzten Programmsebenfalls vor Baubeginn beantragen; Angebote der jeweiligen Landesbank prüfen

Zuschuss und Steuervorteil schließen sich nicht aus: Der Pflegekassen-Zuschuss mindert die Umbaukosten, und die verbleibenden Arbeitskosten können zusätzlich über § 35a EStG in der Steuererklärung angesetzt werden[5] – sofern die Rechnung sauber getrennt nach Material und Arbeitsleistung ausgewiesen ist. Lassen Sie sich die Rechnung deshalb immer mit ausgewiesenen Arbeitskosten stellen.

Schritt 3: Zusage abwarten und Termin planen

Warten Sie die Zusage der Pflegekasse ab, bevor Sie den Umbau verbindlich beauftragen. In der Praxis heißt das:

  • Förderantrag mit Angebot der Fachfirma einreichen (formloses Schreiben genügt meist).
  • Die Pflegekasse prüft und bestätigt die Förderfähigkeit – die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
  • Erst danach Vertrag mit der Fachfirma schließen und den Umbautermin festlegen.

Planen Sie die Wartezeit realistisch ein: Vom ersten Angebot bis zur Übergabe vergehen meist vier bis acht Wochen, wobei die Förderzusage der größte Zeitfaktor ist. Die Angebote der Fachfirmen haben eine Gültigkeitsdauer – üblich sind vier bis sechs Wochen. Parallel können Sie den Zeitpunkt wählen: Bei Systemlösungen (Duschtasse + Paneele) ist der Umbau oft an einem Tag erledigt; für bodengleiche Fliesenlösungen sollten Sie mehrere Tage einplanen.

Nutzen Sie die Wartezeit sinnvoll: Klären Sie mit der Firma, ob der gewünschte Termin unverbindlich reserviert werden kann, ohne den Vertrag schon zu unterschreiben. Lassen Sie sich die Gültigkeit des Angebots schriftlich bestätigen und fragen Sie bei Verzögerungen frühzeitig nach, ob die Firma bereit ist, den Preis zu halten. Wichtig ist außerdem: Erst mit der schriftlichen Zusage der Pflegekasse wird der Vertrag verbindlich geschlossen – eine mündliche Zusage reicht dafür nicht aus.

Schritt 4: Der Umbau – was Sie erwartet

Je nach Lösung erwartet Sie folgender Ablauf:

  • Systemlösung (1 Tag): Badewanne ausbauen, Duschfläche setzen, Wandpaneele montieren, Duschabtrennung einsetzen, Armaturen anschließen. Das Bad ist am Abend wieder nutzbar.
  • Bodengleiche Dusche (mehrere Tage): Bodenaufbau anpassen, Abdichtung, Fliesenarbeiten, Trocknungszeiten – planen Sie eine Woche Baustelle ein.

Während der Arbeiten ist das Bad zeitweise nicht nutzbar. Fragen Sie vorher, wie das Unternehmen das organisiert (z. B. mobile Duschmöglichkeit oder Nutzung am ersten Abend) und ob Staub- und Lärmschutz Teil des Angebots sind. Räumen Sie den Zugang zum Bad frei und sichern Sie empfindliche Gegenstände. Vereinbaren Sie außerdem, wer während der Arbeiten zu Hause erreichbar ist – die Monteure benötigen für Rückfragen einen Ansprechpartner. Viele Unternehmen arbeiten mit Schutzfolien und Abdeckplanen; fragen Sie, ob das im Preis enthalten ist. Und klären Sie vorab, ob die Wasser- oder Stromversorgung in Teilen der Wohnung zeitweise unterbrochen wird – für pflegebedürftige Personen kann das relevant sein.

Der Ablauf am Umbautag (Systemlösung) – Schritt für Schritt:

  1. Anlieferung und Schutz: Das Material wird angeliefert, Boden und Flur werden mit Folien und Abdeckplanen geschützt.
  2. Absperren: Wasser und ggf. Strom werden kurzzeitig abgestellt – fragen Sie vorher, wie lange das dauert.
  3. Demontage: Die alte Badewanne wird ausgebaut, die Armaturen werden abgeklemmt.
  4. Entsorgung: Die alte Wanne wird abtransportiert – ist die Entsorgung im Festpreis enthalten? (prüfen!)
  5. Vorbereitung: Der Untergrund wird gereinigt und nivelliert, Abfluss und Duschfläche werden vorbereitet.
  6. Montage: Duschelement bzw. Duschwanne wird gesetzt, Wandpaneele werden montiert.
  7. Abdichtung und Anschluss: Fugen, Wandanschlüsse und Armaturen werden abgedichtet und angeschlossen.
  8. Dichtigkeitsprüfung: Das Wasser wird aufgedreht, alle Anschlüsse werden geprüft.
  9. Reinigung und Übergabe: Das Bad wird gereinigt, Restmaterial wird mitgenommen, Sie erhalten Hinweise zur Pflege der neuen Oberflächen.

Vor dem Umbautag vorbereiten: Räumen Sie den Zugang zum Bad frei – auch über den Hausflur. Stellen Sie für die Bauzeit eine Ersatz-Duschmöglichkeit sicher (z. B. bei Angehörigen, in einem Duschbad oder mit einer Notdusche). Sichern Sie empfindliche Gegenstände, klären Sie, ob für die Monteure ein Parkplatz reserviert werden kann, und halten Sie einen Ansprechpartner bereit, der während der Arbeiten erreichbar ist.

Schritt 5: Abnahme und Nacharbeiten

Nach Abschluss der Arbeiten:

  1. Gemeinsame Begehung: Prüfen Sie gemeinsam mit der Firma, ob alles wie vereinbart ausgeführt wurde (Abdichtung, Fliesen, Armaturen, Funktion).
  2. Mängel dokumentieren: Kleinere Nacharbeiten gehören zum Prozess – lassen Sie sich eine Frist für die Behebung schriftlich geben.
  3. Rechnungen einreichen: Für den Pflegekassen-Zuschuss reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein; der Zuschuss wird nachträglich ausgezahlt.
  4. Unterlagen aufbewahren: Gewährleistungsnachweis, Rechnungen und Zuschussbescheid gehören in den Ordner „Badumbau".

Konkret prüfen Sie bei der Begehung: Funktion von Armatur und Ablauf, dichte Silikonfugen, sauberes Gefälle zum Ablauf, fest sitzende Duschabtrennung, keine Beschädigungen an Fliesen oder Wänden. Notieren Sie Auffälligkeiten direkt bei der Begehung und lassen Sie sich die Behebung schriftlich zusagen.

Typische Ausgangslage und Fallbeispiel

Die typische Ausgangslage: Eine ältere Person oder ein Paar wohnt seit Jahrzehnten im eigenen Haus, die Badewanne wird zum Hindernis, der Wunsch nach einer Dusche wächst – oft angestoßen von den Kindern, die einen Sturz befürchten. Unsicherheit besteht meist darüber, in welcher Reihenfolge man vorgehen muss: Erst Angebot oder erst Förderantrag? Erst Zusage oder erst Vertrag?

Fallbeispiel (Beispielwerte): Herr S., 71 Jahre, Pflegegrad 1, möchte die Badewanne durch eine Dusche ersetzen. In Woche 1 holt er drei Angebote ein (zwei Systemlösungen, eine Fliesenlösung). In Woche 2 stellt er den Förderantrag bei der Pflegekasse mit dem Angebot der gewählten Firma. In Woche 4 kommt die Zusage. In Woche 5 findet der Umbau statt – bei der Systemlösung an einem Tag. In Woche 6 reicht er die Rechnungen ein, der Zuschuss wird nachträglich ausgezahlt. Gesamtkosten (Beispiel): 4.200 € Festpreis, Zuschuss 4.180 €, Eigenanteil 20 €. Die Reihenfolge ist in jedem Fall gleich: Angebot → Antrag → Zusage → Umbau → Abrechnung.

Zweites Fallbeispiel: Bodengleiche Dusche mit Finanzierungsmix

Fallbeispiel (Beispielwerte): Frau M., 68 Jahre, Pflegegrad 2, entscheidet sich für eine bodengleiche, geflieste Dusche – Festpreis 7.400 € inklusive Demontage und Entsorgung. So rechnet sich das:

Position Betrag (Beispiel)
Festpreis inkl. Montage7.400 €
Zuschuss Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)− 4.180 €
Restbetrag3.220 €
KfW-Kredit 159 für den Restbetrag3.220 €
Monatliche Rate (Beispiel: 2 % p. a., 10 Jahre Laufzeit)ca. 30 €
Steuerermäßigung § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten; Beispiel: Arbeitskostenanteil ca. 2.600 €)ca. 520 €

Die Steuerermäßigung wird mit der Steuererklärung des Folgejahres verrechnet und verringert die Steuerlast – rechnerisch sinkt der Eigenanteil damit auf rund 2.700 € (3.220 € abzüglich 520 €), zuzüglich der Kreditzinsen. Wichtig: Die Zahlen sind Beispielwerte. Der Arbeitskostenanteil hängt vom Angebot ab (bei gefliesten Lösungen üblicherweise rund ein Drittel bis knapp die Hälfte des Preises), und der tatsächliche Kreditzins richtet sich nach dem aktuellen Angebot der Bank. Entscheidend bleibt die Reihenfolge: erst Zuschuss beantragen, dann Vertrag unterschreiben – und die Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten anfordern.

Zeitplan im Überblick

Woche Schritt
1Angebote einholen (2–3 Firmen, Vor-Ort-Termine)
2Förderantrag bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlag
3–4Bearbeitung durch die Pflegekasse, Zusage
5Umbau (Systemlösung: 1 Tag; Fliesenlösung: ca. 1 Woche)
6Rechnungen einreichen, Auszahlung des Zuschusses

Die Zeiten sind Richtwerte – die Bearbeitungsdauer der Pflegekasse kann variieren. Planen Sie Puffer ein, wenn der Umbau an einen bestimmten Termin gebunden ist.

Kosten im Detail: Woraus sich der Preis zusammensetzt

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Als Orientierung für den Wannenersatz (Wanne → Dusche) gelten folgende marktübliche Größenordnungen (Quellen siehe Abschnitt Quellen):

Ausführung Kostenrahmen inkl. Montage
Systemlösung (Duschtasse, Paneele, Duschabtrennung)ca. 3.000–6.500 €
Standard-Ausführung (gefliest)ca. 4.000–6.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €

Die Verteilung auf die einzelnen Positionen ist eine grobe Orientierung (Richtwerte):

Position Anteil (Richtwert)
Material (Duschtasse/-element, Paneele, Abtrennung, Armaturen)ca. 40–50 %
Montage und Demontageca. 30–40 %
Entsorgung, Abdichtung, Kleinmaterialca. 10–20 %

Mit Pflegegrad senkt der Zuschuss der Pflegekasse die Kosten um bis zu 4.180 €[1] – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor dem Baubeginn (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Eine vollständige Beispielrechnung mit Zuschuss und Kredit finden Sie im Ratgeber Badumbau finanzieren.

Welche Lösung passt zu Ihnen? Entscheidungstabelle

Nicht jede Ausführung passt zu jeder Situation. Die Tabelle fasst die wichtigsten Entscheidungskriterien zusammen (Kosten = Richtwerte inkl. Montage):

Kriterium Systemlösung (Duschtasse + Paneele) Geflieste Dusche (Standard) Bodengleiche, geflieste Dusche
Umbauzeitca. 1 Tag2–3 Tageca. 1 Woche (inkl. Trocknungszeiten)
Eingriff in die Bausubstanzgering – Duschfläche wird aufgesetztmittel – Bodenanpassunghoch – Bodenaufbau und Abdichtung
Kosten (Richtwerte)ca. 3.000–6.500 €ca. 4.000–6.000 €ca. 5.000–8.000 €
Barrierefreiheitflacher Einstieg möglich (kleine Stufe)kleine Stufe bleibt meist erhaltenstufenloser Einstieg
Optikfunktional, pflegeleichtklassisch gefliesthochwertig, nahtlos
Rückbau-Aufwand (bei Miete)geringmittelhoch
Empfehlungschnelle Lösung, wenig Staub, auch für Mietwohnungensolider Standard für Eigentumdauerhafte Barrierefreiheit, Eigentum

Vereinfachter Entscheidungsbaum: Ist die Dusche dauerhaft nötig, weil Gehen und Stehen schwerfallen? → dann bodengleiche Lösung oder flache Duschwanne wählen. Ist der Umbau zeitkritisch (z. B. vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus)? → Systemlösung, sie ist an einem Tag wieder nutzbar. Wohnen Sie zur Miete? → Systemlösung, weil der Eingriff gering und der Rückbau einfacher ist. Steht ohnehin ein kompletter Badumbau an und ist das Budget flexibel? → geflieste Variante mit Duschfläche. Lassen Sie sich bei der Auswahl von der Fachfirma beraten – die Tabelle ersetzt keine Vor-Ort-Besichtigung.

Förderung Schritt für Schritt

Damit die Förderung nicht an Formalitäten scheitert, hier der Ablauf im Einzelnen:

  1. Pflegegrad klären: Liegt ein anerkannter Pflegegrad 1–5 vor, ist der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI möglich[1]. Ohne Pflegegrad: formloser Antrag bei der Pflegekasse; die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[2], die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst. Der Antrag auf einen Pflegegrad ist kostenlos.
  2. Angebot als Grundlage: Der Kostenvoranschlag der Fachfirma ist die Basis für den Förderantrag – er sollte die förderfähige Maßnahme klar beschreiben.
  3. Antrag vor Baubeginn: Den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen. Entscheidend: Die Arbeiten dürfen erst nach der Antragstellung beginnen.
  4. Zusage abwarten: Die Pflegekasse bestätigt die Förderfähigkeit schriftlich. Erst danach Vertrag und Termin mit der Firma.
  5. Umbau durchführen: Rechnungen und Nachweise über die Zahlung aufbewahren.
  6. Auszahlung beantragen: Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen; die Erstattung erfolgt nachträglich.

Zusätzlich möglich: der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 € je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre)[4] – beantragbar über die Hausbank, auch ohne Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[3].

Wohnen Sie zur Miete, holen Sie vor dem Förderantrag die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein – der Anspruch auf Erlaubnis ergibt sich aus § 554 BGB[7]. Die Details zur Rechtslage in der Mietwohnung finden Sie im Ratgeber Badumbau in der Mietwohnung.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler Folge Vermeidung
Erst umbauen, dann Förderung beantragenZuschuss entfälltAntrag vor Baubeginn
Nur ein Angebot einholenÜberhöhter PreisDrei Angebote vergleichen
Angebot ohne FestpreisNachträgeLeistungsumfang schriftlich fixieren
Abdichtung nicht hinterfragtFeuchteschäden späterAbdichtung als Leistungsposition im Angebot
Keine Gewährleistung dokumentiertKein Anspruch bei MängelnSchriftliche Bestätigung einholen
Auf die Förderzusage nicht gewartetVertrag trotz Ablehnung, hoher EigenanteilErst nach Zusage unterschreiben
Baustelle nicht vorbereitetVerzögerungen, BeschädigungenZugang freiräumen, Ersatz-Duschmöglichkeit klären
Rechnungen nicht gesammeltVerzögerte Auszahlung des ZuschussesBelege direkt nach dem Umbau ablegen

Die meistgestellten Fragen

Wie lange dauert ein Badumbau insgesamt?

Vom ersten Angebot bis zur Übergabe vergehen meist 4–8 Wochen – die Wartezeit auf die Förderzusage ist der größte Zeitfaktor. Der eigentliche Umbau dauert einen Tag (Systemlösung) bis etwa eine Woche (bodengleiche Fliesenlösung).

Muss ich den Zuschuss selbst beantragen?

Ja, der Antrag nach § 40 SGB XI ist Ihre Aufgabe[1] – die Fachfirma kann Sie dabei unterstützen, aber den Antrag stellt die pflegebedürftige Person beziehungsweise der Antragsteller bei der Pflegekasse.

Was, wenn die Pflegekasse den Zuschuss ablehnt?

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen (Frist: ein Monat). Lassen Sie sich vorher von einem Pflegestützpunkt beraten.

Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?

Der Antrag selbst ist kostenlos. Auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst löst keine Gebühren für Sie aus.

Wer prüft die fertige Arbeit?

In der Regel Sie selbst gemeinsam mit der Fachfirma bei der Abnahme. Kommt es zu Streit über Mängel, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden – klären Sie die Kosten dafür vorher.

Kann ich den Termin verschieben, wenn die Förderzusage länger dauert?

Ja, planen Sie den Umbautermin erst nach der Zusage. Die Gültigkeitsdauer der Angebote steht im Angebot – üblich sind vier bis sechs Wochen; sprechen Sie die Firma frühzeitig an, wenn es länger dauert.

Kann ich den Badumbau steuerlich geltend machen?

Ja, in zwei Fällen: Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) können über § 35a EStG in der Steuererklärung angesetzt werden[5], und in Ausnahmefällen – etwa bei einem medizinisch notwendigen, behindertengerechten Umbau – kann eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG möglich sein[6]. Die Details hängen von Ihrer individuellen Situation ab – eine Einordnung mit Beispielen finden Sie im Ratgeber Badumbau steuerlich absetzen.

Wer haftet bei Mängeln nach der Übergabe?

Das Unternehmen haftet für Mängel der Bauleistung – üblich sind 5 Jahre Gewährleistung. Melden Sie Mängel schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Behebung; bewahren Sie den Gewährleistungsnachweis zusammen mit den Rechnungen auf. Details und Fristen erklärt der Ratgeber Gewährleistung beim Badumbau.

Kann ich Gewerke getrennt vergeben, um Kosten zu sparen?

Möglich ist das – etwa Sanitärarbeiten und Fliesenarbeiten an verschiedene Betriebe zu vergeben. Bedenken Sie aber: Dann koordiniert niemand die Schnittstellen (z. B. die Abdichtung zwischen Estrich, Fliese und Duschelement), und im Gewährleistungsfall können sich die Firmen gegenseitig aufeinander verweisen. Wer ein Festpreisangebot aus einer Hand erhält, hat einen Ansprechpartner – das ist für ältere Menschen und Angehörige meist die einfachere Lösung.

Muss ich während des Umbaus zu Hause sein?

Bei einer Systemlösung ist in der Regel keine dauerhafte Anwesenheit nötig – die Monteure benötigen aber einen erreichbaren Ansprechpartner für Rückfragen und Zugang zur Wohnung. Bei längeren Arbeiten (geflieste Lösungen) ist es sinnvoll, anwesend zu sein oder eine Vertrauensperson zu benennen, die den Betrieb beaufsichtigt.

Kann ich den Umbau selbst durchführen?

Von Eigenleistungen bei Abdichtung, Sanitär- und Elektroanschlüssen ist dringend abzuraten: Der Pflegekassen-Zuschuss setzt eine fachgerechte Ausführung voraus, und die Gewährleistung entfällt bei Eigenleistung. Zudem haften Sie bei Wasserschäden selbst. Sinnvoll ist höchstens das Freiräumen und Ausräumen des Bads als Vorbereitung.

Was passiert, wenn während der Arbeiten etwas beschädigt wird?

Seriöse Betriebe haben eine Betriebshaftpflichtversicherung – fragen Sie vor Vertragsschluss danach und lassen Sie sich den Versicherungsschutz bestätigen. Dokumentieren Sie den Zustand von Flur und Bad vor Beginn (Fotos mit Datum), damit Schäden eindeutig zugeordnet werden können.

Checkliste für den gesamten Ablauf

  • [ ] 2–3 Angebote mit Vor-Ort-Termin eingeholt, Leistungsverzeichnis geprüft
  • [ ] Pflegegrad vorhanden oder formlos beantragt
  • [ ] Förderantrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingereicht
  • [ ] Förderzusage schriftlich vorliegend, erst dann Vertrag unterschrieben
  • [ ] Termin mit der Fachfirma vereinbart, Zugang freigeräumt
  • [ ] Ersatz-Duschmöglichkeit für die Bauphase organisiert
  • [ ] Abnahme-Begehung mit Prüfpunkten geplant
  • [ ] Rechnungen gesammelt und zur Auszahlung eingereicht, Unterlagen abgeheftet

Fazit

Der Badumbau-Ablauf ist in fünf Schritten überschaubar: Angebot, Förderung (vor Baubeginn!), Zusage, Umbau, Abnahme. Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge – erst bauen, dann beantragen. Wer den Förderantrag zuerst stellt, spart bis zu 4.180 €[1] und vermeidet böse Überraschungen. Die komplette Übersicht über Zuschüsse, Kredite und Eigenanteil finden Sie im Ratgeber Badumbau finanzieren.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (Entscheidung der Pflegekasse binnen 25 Arbeitstagen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B (31.07.2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein": https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • profidusch.de, Kosten und Ablauf: https://profidusch.de/wanne-zu-dusche-umbauen-kosten
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • NRW.BANK, „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (Investitionszuschuss)": https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  • DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen – Wohnungen), Erläuterung: https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18040

Stand: September 2026. Angaben zu Fristen und Zuschüssen nach aktuellem Rechtsstand; im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse. Kostenangaben sind Marktorientierungen (Richtwerte) – verbindlich ist das Festpreisangebot der Fachfirma.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidung der Pflegekasse binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang; die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  3. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen; nur im Ausnahmefall, keine Doppelbegünstigung mit § 35a): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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