NRW.BANK-Förderung für den Badumbau: Zuschuss, Kredit und Wohnraumförderung beantragen (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, hat mit der NRW.BANK einen Ansprechpartner im eigenen Bundesland, der auf zwei Ebenen hilft: Der Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist ein KfW-Programm (455-B), das die NRW.BANK in ihrer Förderübersicht listet – bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen wie den Badumbau, bis zu 6.250 € beim Komplettstandard[1]; der Antrag läuft über die KfW. Ergänzend gibt es den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ der NRW.BANK (bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2]) und die Wohnraumförderung des Landes für altersgerechten Mietwohnraum, die vor allem Vermieter und Wohnungsunternehmen betrifft. Dieser Ratgeber erklärt die Konditionen, den Antragsweg über die Hausbank und die Unterlagen, die Sie brauchen – mit dem wichtigen Hinweis vorweg: Der Zuschuss folgt dem bundesweiten KfW-Modell 455-B, das seit dem 31.07.2026 gestoppt ist[3]; die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Eine Übersicht über alle NRW-Förderwege finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.

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Die Rolle der NRW.BANK: Förderbank des Landes, Antrag über die Bank

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie vergibt – wie die KfW auf Bundesebene – keine Direktkredite an Privatpersonen, sondern arbeitet über durchleitende Kreditinstitute: Ihre Hausbank prüft Bonität und Vorhaben, reicht den Antrag bei der NRW.BANK ein und schließt nach der Zusage den Vertrag mit Ihnen ab. Der Zinsvorteil ist „eingebaut“ – Sie zahlen schlicht weniger als bei einem normalen Ratenkredit. Für den Kredit gilt deshalb: Ihr erster Ansprechpartner ist die Bank Ihres Vertrauens, nicht die NRW.BANK selbst; den Zuschuss (KfW-Programm 455-B) beantragen Sie direkt bei der KfW[1]. Die Angebote sind unabhängig von Pflegegrad und Alter – auch wer keinen Pflegegrad hat, kann den Kredit nutzen; den Zuschuss gibt es wegen des Antragsstopps seit dem 31.07.2026 vorerst nicht mehr[3], sobald er wieder beantragbar ist, gilt auch für ihn: kein Pflegegrad nötig.

Die Produkte im Überblick

Produkt Art Konditionen Zugang
Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (KfW-Programm 455-B, über die NRW.BANK gelistet – Förderprodukt 15730)Zuschuss, nicht rückzahlbarEinzelmaßnahme: 10 % der förderfähigen Kosten bis 25.000 € = max. 2.500 €; Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % bis 50.000 € = max. 6.250 €Eigentümer und Mieter in NRW; seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – keine neuen Anträge
Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Förderprodukt 15208)zinsgünstiges Darlehenbis 50.000 € je Wohneinheit; Laufzeit 4–30 Jahre; bis 5 tilgungsfreie Jahre; Zinsbindung 5 oder 10 Jahreohne Pflegegrad, auch Mieter, über die Hausbank
Wohnraumförderung „Wohnen im Alter“Förderung von MietwohnraumNeubau und Modernisierung altersgerechter Mietwohnungenvor allem Vermieter und Wohnungsunternehmen

Der Investitionszuschuss im Detail (Förderprodukt 15730)

Der Zuschuss fördert Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung – ausdrücklich auch den Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen. Wichtig vorab: Es handelt sich um das KfW-Programm 455-B, das die NRW.BANK in ihrer Förderübersicht listet; beantragt wird es bei der KfW[1]. Die Konditionen (des seit dem 31.07.2026 ausgesetzten Programms):

  • Einzelmaßnahme: 10 % der förderfähigen Kosten, bemessen auf maximal 25.000 € je Wohneinheit – also höchstens 2.500 €[1]. Der typische Badumbau (bodengleiche Dusche statt Wanne, Haltegriffe, Schwellenabbau) fällt in diese Kategorie.
  • Standard „Altersgerechtes Haus“: Wer nicht nur das Bad, sondern den Wohnraum umfassend nach dem Standard umbaut, erhält 12,5 % von maximal 50.000 € – also bis zu 6.250 €[1]. Dann ist ein unabhängiger Sachverständiger einzubinden.
  • Bagatellgrenze: Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 € betragen.
  • Keine Eigenleistung: Gefördert werden nur Leistungen von Fachunternehmen – wer selbst Hand anlegt, kann diese Teile nicht abrechnen.
  • Kein Baubeginn vor dem Antrag: Es dürfen vor der Antragstellung keine Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen sein.

Der kritische Punkt – der Status: Der Zuschuss folgt dem bundesweiten KfW-Modell 455-B, das seit dem 31.07.2026 gestoppt ist[3]: Die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen, eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln zu erwarten (ggf. 2027). Eine „Warteliste“ gibt es nicht; laufende Anträge werden weiterbearbeitet, bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit. Planen Sie deshalb immer einen Plan B ein – der NRW.BANK-Kredit 15208 und der KfW-Kredit 159[4] laufen unabhängig vom Zuschuss-Stopp.

Der Kredit im Detail (Förderprodukt 15208)

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ ist das verlässliche NRW.BANK-Produkt für den Badumbau – er ist vom Zuschuss-Stopp nicht betroffen:

  • Kreditbetrag: bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2] – der Rahmen deckt auch umfangreiche Badumbauten samt Türverbreiterung und Treppenanpassung ab
  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre, wahlweise mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren – in der Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen
  • Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre fest; die tagesaktuellen Konditionen nennt Ihre Bank
  • Förderfähig: Barrierereduzierung und Einbruchschutz – für den Badumbau zählen alle barrierebezogenen Positionen (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Schwellenabbau, Türverbreiterung, rutschhemmende Böden, angepasste Armaturen)
  • Zugang: ohne Pflegegrad, ohne Altersgrenze; auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters

Ein wichtiger Unterschied zum Zuschuss: Der Kredit muss zurückgezahlt werden – der Vorteil liegt im vergünstigten Zins und in der langen, flexiblen Laufzeit. Genau darin liegt seine Stärke: Wer 8.000 € für den Umbau braucht, muss sein Erspartes nicht vollständig aufbrauchen, sondern kann die Kosten über Jahre strecken. Der Zuschuss (KfW-Programm 455-B) und der NRW.BANK-Kredit lassen sich kombinieren – der Zuschuss senkt dann den Kreditbedarf.

Wohnraumförderung: Altersgerechter Mietwohnraum

Über die Wohnraumförderung des Landes fördert das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) auch Neubau und Modernisierung von altersgerechtem Mietwohnraum. Dieses Programm richtet sich vor allem an Vermieter und Wohnungsunternehmen, die barrierearme Wohnungen schaffen oder anpassen – für Selbstnutzer, die ihr eigenes Bad umbauen, sind die Privatkunden-Produkte der NRW.BANK der passende Weg. Als Vermieter in NRW lohnt der Blick auf die Wohnraumförderung trotzdem: Ein barrierereduziertes Bad steigert nicht nur die Vermietbarkeit, sondern kann über die Förderung finanziert werden. Auch der Kredit 15208 steht Vermietern für Maßnahmen an vermieteten Wohneinheiten offen. Informationen zu Konditionen und Antragswegen der Wohnraumförderung stellt das MHKBD bereit; die Abwicklung läuft über die NRW.BANK.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die NRW.BANK-Förderung

Beim Kredit 15208:

  1. Angebote einholen – zwei bis drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin; barrierebezogene Positionen getrennt ausweisen lassen
  2. Hausbank kontaktieren – Konditionen erfragen (Zinssatz für 5- und 10-jährige Zinsbindung, tilgungsfreie Jahre, Gebühren)
  3. Antrag einreichen – mit Einkommensnachweisen, Angebot, bei Eigentum Grundbuchauszug, bei Miete Vermieter-Zustimmung
  4. Zusage abwarten – die Bank reicht den Antrag bei der NRW.BANK ein; rechnen Sie mit einigen Wochen
  5. Vertrag schließen, dann beauftragen – erst nach der Zusage die Fachfirma beauftragen (Antrag-vor-Baubeginn-Prinzip)
  6. Umbau, Rechnungen einreichen, Auszahlung – die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Rechnungen durch die Bank

Beim Zuschuss 15730:

  1. Status kennen – der Zuschuss (KfW-Programm 455-B) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3]: keine neuen Anträge (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026). Ob und wann er wieder beantragbar ist, erfahren Sie auf der Produktseite 15730 der NRW.BANK bzw. unter kfw.de/455-B
  2. Angebote einholen – Bagatellgrenze 2.000 € beachten; keine Eigenleistung einplanen
  3. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen – keine Liefer- oder Leistungsverträge vor der Antragstellung schließen
  4. Zusage abwarten, dann beauftragen – Maßnahmen nur durch Fachunternehmen
  5. Rechnungen einreichen – Auszahlung nach Abschluss der Arbeiten

Unterlagen für beide Wege: Personalausweis, Einkommensnachweise (Gehalt oder Rente), Eigentumsnachweis bzw. Vermieter-Zustimmung, Angebot der Fachfirma mit Leistungsbeschreibung, bei Eigentumswohnung die Teilungserklärung. Bei der Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss zusätzlich den Pflegegrad-Bescheid.

Rechenbeispiel: Badumbau in NRW durchgerechnet (Richtwerte)

Variante 1 – Zuschuss plus Eigenmittel: Eine Eigentümerin in Dortmund lässt die Wanne zu einer bodengleichen, gefliesten Dusche umbauen. Angebot: 8.500 €, vollständig förderfähig, Lohnanteil 4.000 €. Sofern der Zuschuss (KfW-Programm 455-B) wieder beantragbar ist, wären es 10 % von 8.500 € = 850 € Zuschuss (aktuell ist er seit dem 31.07.2026 gestoppt[3]). Den Rest von 7.650 € zahlt sie aus Eigenmitteln. Hinweis: Bei dem KfW-Zuschuss 455-B ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in bestimmten Fällen ausgeschlossen – die Frage, ob sie den Zuschuss nimmt oder stattdessen 20 % des Lohnanteils (800 €) steuerlich geltend macht[5], klärt sie vor dem Antrag mit der KfW beziehungsweise ihrem Steuerberater.

Variante 2 – Kredit statt Eigenmittel: Ein Rentnerpaar in Köln (kein Pflegegrad) plant einen kompletten Badumbau für 15.000 €. Es beantragt den Kredit 15208 über 15.000 € mit 10 Jahren Zinsbindung und 3 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit. Bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 % (reines Rechenbeispiel) zahlen die beiden in den ersten 36 Monaten nur die Zinsen (rund 44 €/Monat), danach eine deutlich höhere Tilgungsrate – das Ersparte bleibt als Notreserve erhalten. Zusätzlich setzen sie den Lohnanteil der Rechnung (ca. 7.500 €) nach § 35a EStG ab: 20 % = 1.500 €, gedeckelt auf 1.200 €[5] Steuerermäßigung.

Variante 3 – mit Pflegegrad: Liegt ein Pflegegrad vor, kommt der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €[6] nach § 40 SGB XI) obendrauf beziehungsweise an die erste Stelle – die NRW.BANK-Produkte finanzieren den Rest. Die Reihenfolge: erst Pflegekassen-Antrag, dann NRW.BANK-Kredit über den Restbetrag, beides vor Baubeginn.

Kombination mit anderen Förderungen

Die NRW.BANK-Produkte fügen sich in die Förderlandschaft ein:

  • Mit der Pflegekasse: Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €[6], Pflegegrad 1–5) und die NRW.BANK-Förderung lassen sich grundsätzlich kombinieren – Zuschuss und Kredit ergänzen sich, die Fördergeber rechnen unterschiedlich. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.
  • Zuschuss plus Kredit der NRW.BANK: sinnvoll kombinierbar – der Zuschuss senkt den Kreditbedarf.
  • Mit der Steuer: Bei dem KfW-Zuschuss 455-B ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in bestimmten Fällen ausgeschlossen – das vor der Antragstellung klären. Beim Kredit gilt der Ausschluss nicht; der Lohnanteil der Rechnung bleibt absetzbar[5].
  • Mit KfW-Programmen: Landesförderungen werden auf KfW-Mittel angerechnet – klären Sie das Landesprogramm vor einem KfW-Antrag.

Häufige Fehler bei der NRW.BANK-Förderung

  1. Ohne Status-Check geplant: Wer den Antragsstopp des Zuschussmodells (31.07.2026)[3] ignoriert, wartet vergeblich – der NRW.BANK-Kredit 15208 läuft weiter.
  2. Verträge vor dem Zuschuss-Antrag geschlossen: Liefer- oder Leistungsverträge vor der Antragstellung machen den Antrag unzulässig.
  3. Eigenleistung eingerechnet: Der Zuschuss fördert nur Fachunternehmen-Leistungen.
  4. § 35a-Falle: Zuschuss genommen und den Lohnanteil derselben Rechnung zusätzlich abgesetzt, obwohl der Fördergeber das ausschließt – die Steuerermäßigung wird später gekürzt.
  5. Direkt bei der NRW.BANK angefragt: Privatkunden-Produkte laufen über die Hausbank.
  6. Bagatellgrenze unterschätzt: Kleine Maßnahmen unter 2.000 € Investitionskosten fallen aus der Zuschussförderung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die NRW.BANK-Förderung ohne Pflegegrad beantragen?

Ja. Der NRW.BANK-Kredit und der von der NRW.BANK gelistete KfW-Zuschuss (455-B) sind unabhängig von Pflegegrad und Alter. Der Zuschuss ist wegen des Antragsstopps seit dem 31.07.2026 nicht mehr beantragbar[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026).

Wie beantrage ich den Kredit der NRW.BANK?

Über Ihre Hausbank: Sie reicht den Antrag bei der NRW.BANK ein. Mitbringen sollten Sie Einkommensnachweise, das Angebot der Fachfirma mit ausgewiesenen förderfähigen Positionen und bei Miete die Vermieter-Zustimmung.

Gibt es den Zuschuss 15730 gerade noch?

Der Zuschuss ist ein KfW-Programm (455-B), das die NRW.BANK in ihrer Förderübersicht listet und das seit dem 31.07.2026 gestoppt ist[3] – neue Anträge werden nicht mehr angenommen (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026). Ob und ab wann wieder Anträge möglich sind, erfahren Sie auf der Produktseite 15730 der NRW.BANK bzw. bei der KfW. Der Kredit 15208 läuft unabhängig davon weiter.

Was kostet der Kredit „Altersgerecht Umbauen“?

Der Zinssatz ist tagesaktuell und wird am Tag der Zusage festgeschrieben – Zinsbindung wahlweise 5 oder 10 Jahre. Das konkrete Angebot rechnet Ihre Hausbank; Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren sind möglich.

Kann ich NRW.BANK-Kredit und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI (bis 4.180 €[6]) und der Kredit stammen aus unterschiedlichen Systemen. Reihenfolge: Pflegekassen-Antrag zuerst, Kredit über den Restbetrag, beides vor Baubeginn, Zusagen schriftlich bestätigen lassen.

Gilt die Förderung auch für Mietwohnungen?

Ja – Mieter können Kredit (und bei Verfügbarkeit Zuschuss) mit Zustimmung des Vermieters beantragen; wenn die Maßnahme der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dient, besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis[7].

Was ist mit der Wohnraumförderung des Landes?

Sie fördert über das MHKBD altersgerechten Mietwohnraum – relevant vor allem für Vermieter und Wohnungsunternehmen. Selbstnutzer nutzen für den eigenen Badumbau die Privatkunden-Produkte der NRW.BANK.

Fazit

Die NRW.BANK listet den KfW-Zuschuss 455-B für die Barrierereduzierung (10 % bis 2.500 €, beim Komplettstandard bis 6.250 €[1]) und bietet selbst einen zinsgünstigen Kredit bis 50.000 €[2] – beides ohne Pflegegrad zugänglich. Weil der Zuschuss seit dem 31.07.2026 gestoppt ist[3], gilt: keine neuen Anträge, Plan B bereithalten. Der Kredit 15208 läuft zuverlässig über die Hausbank und lässt sich mit Pflegekassen-Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren. Wer in NRW umbaut und nur einen Förderweg kennt, lässt Landesmittel liegen – die NRW.BANK-Produkte gehören in jede Rechnung. Alle Förderwege im Überblick: Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (10 %/max. 2.500 €; Standard 12,5 %/max. 6.250 €): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Kredit (max. 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • MHKBD NRW, Förderung von Wohnen im Alter: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/foerderung-von-wohnen-im-alter
  • § 40 SGB XI (Pflegekassen-Zuschuss): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

Stand: September 2026. Rechenbeispiele sind Richtwerte mit angenommenen Zinssätzen, keine Angebote. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung Konditionen und Status direkt bei der NRW.BANK prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. NRW.BANK, Förderprodukt 15730 – „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (listet das KfW-Programm 455-B; Konditionen des seit dem 31.07.2026 ausgesetzten Programms): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  2. NRW.BANK, „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (Darlehen, max. 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  3. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (offene Alternative, kein Pflegegrad nötig): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters bei Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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