Badumbau-Förderung in Baden-Württemberg: L-Bank und Zuschüsse (2026)

Wer in Baden-Württemberg wohnt und sein Bad altersgerecht oder barrierefrei umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, die zinsgünstige L-Bank-Finanzierung für barrierefreies Umbauen, KfW-Kredite und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Baden-Württemberg ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.
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Die Förderwege in Baden-Württemberg im Überblick
| Förderung | Art | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Zuschuss | bis 4.180 €[1] (16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen) | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| L-Bank – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit | Kredit | bis 50.000 €[2], Sollzins 1,00 % (Stand 2026) | Badumbau, Schwellenabbau u. a.; Anpassungsförderung bei Schwerbehinderung |
| L-Bank – Tilgungszuschuss | Zuschuss | 3 % der förderfähigen Kosten, max. 1.500 €[2] | vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 |
| KfW – Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) | Kredit | max. 50.000 €[3] je Wohneinheit | Badumbau, ohne Pflegegrad möglich |
| KfW – Zuschuss 455-B | Zuschuss | 10 % (max. 2.500 €)[4] | seit 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) |
| Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[5] | Lohnanteil separat ausgewiesen |
Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026)[4]. Eine Wiederöffnung käme frühestens mit neuen Bundesmitteln (ggf. 2027). Der zinsgünstige KfW-Kredit 159[3] läuft weiter.
Die L-Bank-Förderung im Detail
Die L-Bank ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Für den Badumbau ist die „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ das passende Produkt – ein zinsgünstiges Darlehen für den Umbau einer gebrauchten Immobilie, damit sie weniger Barrieren hat. Gefördert werden ausdrücklich auch Maßnahmen an Sanitärräumen, also der Badumbau, sowie Schwellenabbau, Türverbreiterungen und weitere Anpassungen nach DIN 18040-2.
Konditionen (Stand 2026): Kredithöhe bis zu 50.000 €[2], Sollzins aktuell 1,00 Prozent, Zinsbindung 10 Jahre, Tilgung 3 Prozent pro Jahr mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Wer den Standard eines „altersgerechten Hauses“ durch die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 erreicht, erhält zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 3 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €[2].
Zwei Zugangswege: Zum einen können Familien mit der Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) die Zusatzfinanzierung für den Umbau nutzen. Zum anderen steht die Anpassungsförderung Menschen mit Schwerbehinderung offen, die ihren bestehenden, selbst genutzten Wohnraum altersgerecht umbauen möchten – unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Basisförderung. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Bürgermeisteramt) beziehungsweise direkt über die L-Bank (l-bank.de).
Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Baden-Württemberg: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] mit bis zu 4.180 €[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen – rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich grundsätzlich mit Krediten kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse, beim Pflegestützpunkt oder bei einer Wohnberatungsstelle beraten lassen.
Weitere Fördermittel für Baden-Württemberg
- KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 €[3] je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – ausdrücklich auch den Badumbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über die Hausbank.
- Kommunale Angebote: Viele Städte, Landkreise und Gemeinden in Baden-Württemberg bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen – vom Zuschuss für Haltegriffe bis zur kostenlosen Wohnberatung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
- Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG[5] zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[5] pro Jahr. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
- Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[6] ein Anspruch auf Erlaubnis.
- Wohnberatung: In Baden-Württemberg beraten die Wohnberatungsstellen der Landkreise und Städte kostenlos zu barrierearmem Wohnen und zu passenden Fördermitteln.
Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung
| Schritt | Was passiert | Wo |
|---|---|---|
| 1. Angebote | Drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | bei Ihnen zu Hause |
| 2. Pflegegrad prüfen | Ggf. Pflegegrad beantragen oder Bescheid bereitlegen | Pflegekasse |
| 3. Pflegekassen-Antrag | Zuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem Baubeginn | Pflegekasse |
| 4. L-Bank | Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit beantragen (ggf. Anpassungsförderung) | Wohnraumförderungsstelle / L-Bank |
| 5. Umbau | Fachfirma beauftragen und ausführen lassen | Baustelle |
| 6. Belege | Rechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahlt | Pflegekasse / L-Bank |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, die Wohnraumförderungsstelle für die L-Bank-Förderung ebenfalls. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse, die L-Bank und die Steuererklärung gebraucht.
Checkliste: So beantragen Sie die Förderung richtig
- [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
- [ ] Bei Schwerbehinderung: Anpassungsförderung der L-Bank prüfen
- [ ] KfW-Programme einordnen: Zuschuss 455-B seit 31.07.2026 gestoppt, Kredit 159 offen
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] Bei Bedarf L-Bank- oder KfW-Kredit beantragen
- [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen
Badumbau nach DIN 18040-2: Worauf Sie bei der Planung achten
Die DIN 18040-2 beschreibt die Anforderungen an barrierefreies Bauen – vom Bewegungsraum vor Dusche und WC über die Bedienhöhe der Armaturen bis zur rutschhemmenden Oberfläche. Wer den Tilgungszuschuss der L-Bank anstrebt, sollte die Planung von Anfang an an dieser Norm ausrichten: Die vollständige Umsetzung ist Voraussetzung für den Zuschuss, und nachträgliche Änderungen sind teurer als eine von Beginn an normgerechte Ausführung.
Fragen Sie die Fachfirma im Vor-Ort-Termin, welche Punkte der DIN 18040-2 im Bestand erfüllbar sind und wo Kompromisse nötig sind – etwa bei der Raumgröße in Altbauten. Auch die Wohnberatungsstelle kann einschätzen, ob die geplante Maßnahme den Kriterien entspricht. Klären Sie das vor der Auftragsvergabe schriftlich, denn der Tilgungszuschuss wird nur bei vollständiger Umsetzung gewährt – und die Belege dafür gehören zu den Unterlagen, die Sie nach Abschluss einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Baden-Württemberg einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?
Einen pauschalen Zuschuss für alle gibt es nicht. Die L-Bank bietet jedoch den zinsgünstigen Kredit „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ bis 50.000 €[2] und einen Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 €[2], wenn die Wohnung vollständig nach DIN 18040-2 umgebaut wird. Menschen mit Schwerbehinderung können die Anpassungsförderung auch ohne Basisförderung nutzen.
Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Baden-Württemberg?
Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.
Kann ich Pflegekasse und L-Bank-Kredit kombinieren?
Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse und Kredite wie der L-Bank-Kredit oder der KfW-Kredit 159 schließen sich nicht aus. Die Reihenfolge ist wichtig: erst die Förderzusagen, dann der Baubeginn.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159[3] und – im Rahmen der Eigentumsfinanzierung – die L-Bank-Finanzierung[2]; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4].
Was kostet ein Badumbau in Baden-Württemberg?
Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.
Kann ich als Mieter in Baden-Württemberg die Förderung beantragen?
Ja. Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss und den KfW-Kredit 159[3] beantragen, benötigen aber die Zustimmung des Vermieters – dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[6] ein Anspruch auf Erlaubnis.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?
Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Auch die Wohnraumförderungsstelle bzw. die L-Bank prüft die Unterlagen mit einer gewissen Vorlaufzeit. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?
Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur L-Bank geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.
Fazit
Baden-Württemberg bietet für den Badumbau vor allem drei Wege: den bundesweiten Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1], die zinsgünstige L-Bank-Finanzierung bis 50.000 €[2] mit Tilgungszuschuss bei vollständiger DIN-18040-2-Umsetzung und den KfW-Kredit 159[3]. Dazu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B lohnt der Blick auf die aktuelle Lage bei der KfW – die Kreditwege laufen weiter.
Quellen
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. berechtigter Person, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen zugunsten der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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