Badumbau nach Amputation: Dusche, Stumpfpflege und Hilfsmittel (2026)

In Deutschland werden pro Jahr rund 60.000 Amputationen durchgeführt, davon schätzungsweise 40.000 bei Menschen mit Diabetes (Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft). Die mit Abstand häufigste Ursache sind Durchblutungsstörungen der Beine – die periphere arterielle Verschlusskrankheit und das diabetische Fußsyndrom; die meisten Betroffenen sind bei der Amputation älter als 60 Jahre. Nach dem Eingriff folgen Wochen der Rehabilitation, und irgendwann die Frage, die alle betrifft: Wie soll die Körperpflege zu Hause gelingen? Wer nach einer Beinamputation nach Hause kommt, kann nicht mehr im Stehen duschen, muss den Stumpf täglich pflegen und bewegt sich zunächst mit Gehhilfen oder im Rollstuhl – im alten Bad ist fast jeder Handgriff eine Barriere. Dieser Ratgeber begleitet Sie durch die drei Phasen nach der Amputation – Klinik und Reha, die ersten Wochen zu Hause, der dauerhafte Umbau – und zeigt, welche Hilfsmittel sofort helfen, was das Bad langfristig leisten muss und wie sich die Kosten fördern lassen.
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Warum die Amputation das Bad zur Baustelle macht
Eine Amputation der unteren Extremität verändert die Körperpflege grundlegend – unabhängig davon, ob später eine Prothese getragen wird oder nicht:
- Kein Stehen beim Waschen. Einbeiniges Stehen in der Dusche oder vor dem Waschtisch ist nach einer Beinamputation kaum möglich: Das Gleichgewicht fehlt, der verbliebene Stumpf kann nicht sicher belasten, und ein Sturz im nassen Bad hätte schwerwiegende Folgen – für den Stumpf, für das verbliebene Bein und für die ganze weitere Rehabilitation.
- Der Stumpf will täglich gepflegt sein. Die Haut am Stumpf ist empfindlich, die Narbe zunächst wenig belastbar. Tägliches Reinigen, Abtrocknen und Kontrollieren gehören zur Grundversorgung – das passiert im Sitzen, am besten in der Dusche oder am Waschtisch (Quelle: Ottobock, „Rehabilitation und Beinprothese“).
- Die Prothese ist nicht wasserfest. Normale Beinprothesen vertragen kein Wasser – zum Duschen wird die Prothese abgenommen, geduscht wird im Sitzen. Wer im Schwimmbad oder in der Sauna duschen möchte, braucht eine eigens dafür gebaute Badeprothese.
- Körperpflege kostet Kraft. Gehen mit einer Unterschenkelprothese erhöht den Energieverbrauch um etwa 10 bis 40 Prozent, mit Oberschenkelprothese um 60 bis 100 Prozent (Quelle: MSD Manual). Wer schon für den Weg ins Bad Energie braucht, will dort nicht zusätzlich im Stehen kämpfen.
- Das verbliebene Bein ist besonders schützenswert. Bei Amputationen wegen Durchblutungsstörungen oder Diabetes ist das zweite Bein gefährdet. Kleine Verletzungen – eine scharfe Kante an der Duschtasse, ein Sturz – können dort fatale Folgen haben. Das Bad muss deshalb nicht nur sicher, sondern auch „wundenfreundlich“ sein: keine scharfen Kanten, kein Stolperrisiko, gute Sicht.
Phase 1: In Klinik und Reha die Weichen stellen
Die Rehabilitation nach einer Amputation beginnt früh – die S2k-Leitlinie „Rehabilitation nach Majoramputation an der unteren Extremität“ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) empfiehlt einen strukturierten, interdisziplinären Aufbau (Quelle: AWMF-Registernummer 033/044). In dieser Zeit wird der Stumpf auf die Prothese vorbereitet: Die Schwellung bildet sich zurück, die Haut wird widerstandsfähiger, und Physio- und Ergotherapie trainieren Kraft, Gleichgewicht und Transfers. Für die Badplanung ist die Reha aus drei Gründen die wichtigste Phase:
- Dort zeigt sich, wie Sie sich zu Hause bewegen werden. Ob Sie mit der Prothese gut gehen, Gehhilfen brauchen oder zeitweise im Rollstuhl sitzen, entscheidet darüber, ob das Bad „nur“ barrierefrei oder rollstuhlgerecht werden muss. Diese Frage lässt sich in den ersten Wochen nach der OP noch nicht beantworten – der Umbau sollte deshalb nicht überstürzt werden.
- Die Therapeuten kennen den Bedarf. Ergotherapeuten beurteilen, welche Bewegungen im Alltag gelingen und wo Haltegriffe, Sitze und Höhen hinmüssen. Eine ergotherapeutische Wohnraumberatung – idealerweise noch während der Reha – ist die beste Grundlage für die spätere Umbauplanung.
- Pflegegrad und Hilfsmittel brauchen Zeit. Der Zuschuss der Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus; Antrag und Begutachtung dauern Wochen. Stellen Sie den Antrag früh – auch wer nach der Entlassung wieder gut zu Fuß ist, kann während der ersten Monate Anspruch auf Leistungen haben, wenn Pflegebedürftigkeit vorlag.
Klären Sie in der Reha außerdem mit dem Sanitätshaus: Welcher Duschstuhl passt zu mir? Welche Toilettensitzerhöhung? Wie pflege ich Liner und Prothese? Das Sanitätshaus liefert die Hilfsmittel auf Rezept direkt nach Hause – oft noch vor der Entlassung.
Phase 2: Die ersten Wochen zu Hause – sicher duschen ohne Umbau
Direkt nach der Entlassung ist kein Badumbau nötig – und meist auch nicht möglich, weil sich Mobilität und Stumpf noch verändern. In den ersten Wochen helfen Hilfsmittel, die Sie auf Rezept oder im Sanitätshaus erhalten:
| Hilfsmittel | Funktion | Kostenträger |
|---|---|---|
| Duschhocker / Duschstuhl | Sicheres Duschen im Sitzen, auch zum Waschen des Stumpfes | Krankenkasse auf Rezept (§ 33 SGB V, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04) |
| Toilettensitzerhöhung | Erleichtert Aufstehen und Hinsetzen mit einseitig belastbarem Bein | Krankenkasse auf Rezept (in bestimmten Fällen) |
| Haltegriffe (fest montiert) | Halt beim Hinsetzen, Aufstehen und beim Transfer auf den Duschstuhl | Eigenkauf – gelten als allgemeine Gebrauchsgegenstände |
| Handbrause mit langem Schlauch | Waschen im Sitzen ohne Verrenken | Eigenkauf |
| Rutschfeste Duschmatte | Rutschschutz auf vorhandenem Boden | Eigenkauf |
| Hausnotruf | Hilfe rufen im Notfall | Pflegekasse als Pflegehilfsmittel, je nach Anbieter |
Solange die alte Wanne steht, duschen Sie auf einem Duschhocker in der Wanne oder davor – niemals im Stehen. Wer den Einstieg in die Wanne nicht schafft, nutzt einen Duschstuhl vor der Wanne mit Handbrause oder stellt bis zum Umbau eine Duschwanne mit niedrigem Einstieg auf. In dieser Phase zählt vor allem eines: kein Sturz. Planen Sie deshalb schon jetzt, wo später die Haltegriffe hinkommen – Sie werden sie schneller brauchen, als Sie denken.
Phase 3: Das Bad dauerhaft umbauen – nach Amputationshöhe und Mobilität
Sobald sich abzeichnet, wie Sie sich langfristig fortbewegen, wird der Umbau geplant. Die Anforderungen hängen stark von der Amputationshöhe und der Prothesenversorgung ab:
| Situation | Typisches Gangbild | Konsequenz fürs Bad |
|---|---|---|
| Unterschenkelamputation mit gut sitzender Prothese | Sicheres Gehen, oft ohne Gehhilfe | Barrierefreie Dusche mit Duschplatz, Sitz und Haltegriffen genügt meist |
| Oberschenkelamputation | Gehen möglich, aber anstrengender; Gehhilfen häufig | Dusche mit festem Sitz, großzügige Bewegungsflächen, Halt auf allen Wegen |
| Beidseitige Amputation oder dauerhafte Rollstuhlnutzung | Fortbewegung im Rollstuhl | Rollstuhlgerechtes Bad nach DIN 18040-2 (Stufe R): Dusche mind. 150 × 150 cm, unterfahrbarer Waschtisch, Türbreite mind. 90 cm |
Für die meisten Menschen nach einer einseitigen Beinamputation reicht ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2: bodengleiche Dusche, Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm, Haltegriffe an den richtigen Stellen (ausführlich: Barrierefreies Bad nach DIN 18040). Die wichtigsten Entscheidungen im Einzelnen:
- Die Dusche: Bodengleich, ohne Schwelle, mit einer Duschfläche von mindestens 120 × 120 cm. Ein fester Wandklappsitz oder der mitgebrachte Duschstuhl macht das Waschen im Sitzen zur Routine. Die Armatur – Einhand-Thermostat mit Handbrause und langem Schlauch – sitzt so, dass sie vom Sitz aus bedienbar ist; Ablagen für Shampoo und Waschlotion ebenfalls in Sitzhöhe. Eine Glaswand statt Duschvorhang hält Wasser zurück, ohne den Raum zu verstellen.
- Die Wanne: Nach einer Beinamputation ist die Badewanne in den meisten Fällen keine sinnvolle Option mehr – der Einstieg über den Wannenrand ist ohne intaktes Bein nicht sicher zu bewältigen, und der glatte Wannenboden ist eine Sturzfalle. Der Umbau von der Wanne zur Dusche ist hier meist die Kernmaßnahme: Wanne zur Dusche umbauen.
- Der Waschtisch: Waschbecken und Spiegel müssen im Sitzen nutzbar sein. Ein unterfahrbarer Waschtisch mit Beinfreiheit erlaubt es, direkt davor Platz zu nehmen – wichtig für die tägliche Stumpfkontrolle und das Zähneputzen ohne Bücken. Der Spiegel sollte auch im Sitzen das ganze Gesicht zeigen.
- Der Platz für die Prothese: Die Prothese wird im Bad abgenommen – sie braucht einen trockenen, griffbereiten Abstellplatz außerhalb des Spritzwassers, idealerweise mit einer Sitzgelegenheit daneben. Liner und Protheseninnenraum werden nach Anleitung des Sanitätshauses gereinigt; dafür ist ein kleiner Waschplatz oder zumindest ein Becken in der Nähe praktisch.
- Das WC: Mit Platz für den Transfer vom Rollstuhl oder für die Stützen: Stützklappgriffe beidseitig, bei Bedarf eine Sitzerhöhung. Wer einseitig belastet, braucht auf der gesunden Seite einen festen Griff zum Abstützen.
- Türen und Wege: Wenn ein Rollstuhl oder Rollator genutzt wird, prüfen Sie Türbreiten (mindestens 90 cm lichte Weite) und Schwellen auf dem gesamten Weg – vom Schlafzimmer bis ins Bad. Die Details zur rollstuhlgerechten Ausführung nach DIN 18040-2 (Duschfläche 150 × 150 cm, Wendeflächen) finden Sie in unserem Beitrag „Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2“.
Stumpfpflege im Bad: Der tägliche Ablauf
Die tägliche Pflege des Stumpfes ist keine Kür, sondern die Grundlage für die gesamte weitere Versorgung: Nur eine gesunde, widerstandsfähige Haut verträgt die Prothese dauerhaft. Der empfohlene Ablauf (Quelle: Ottobock, Ossur – Stumpf-, Liner- und Prothesenpflege):
- Täglich waschen – am besten abends, damit die Haut über Nacht trocknen kann. Lauwarmes Wasser und eine pH-neutrale, parfümfreie Seife genügen; starke Seifen oder zu heißes Wasser entfetten die Haut.
- Sanft abtrocknen, nicht rubbeln – mit einem weichen Handtuch abtupfen, auch die Falten und die Rückseite des Stumpfes.
- Genau ansehen: Kontrollieren Sie die Haut täglich auf Rötungen, Druckstellen, Blasen oder offene Stellen – am besten im Sitzen vor dem Spiegel. Was auffällt, gehört dem Arzt oder dem Orthopädietechniker gezeigt, bevor es sich verschlimmert.
- Nichts auf die Haut, was die Prothese verändert: Fettige Cremes und Puder können die Passform des Prothesenschafts beeinflussen. Pflegeprodukte nur nach Rücksprache mit dem Sanitätshaus verwenden.
- Prothese und Liner pflegen: Liner werden nach Herstellerangabe gereinigt und getrocknet; der Prothesenschaft wird innen feucht ausgewischt. Alles, was dafür nötig ist, sollte im Bad griffbereit liegen.
- Bewegung einplanen: Der Stumpf gehört nicht dauerhaft in die Prothese. Legen Sie bewusst prothesenfreie Zeiten ein – zum Beispiel nach dem abendlichen Duschen – und nutzen Sie die Zeit für Hautpflege und Kontrolle.
Wer im Schwimmbad oder in der Sauna duschen möchte: Normale Prothesen sind nicht automatisch wasserfest. Fragen Sie Ihren Orthopädietechniker nach einer wasserfesten Badeprothese, wenn Sie regelmäßig schwimmen möchten (Quelle: Ossur).
Was wer zahlt: Hilfsmittel, Pflegegrad und Badumbau
- Krankenkasse: Duschhocker, Duschstuhl und Toilettensitzerhöhung sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V[1] – der Arzt verordnet sie, die Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €). Haltegriffe und Duschmatten zählen dagegen zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen und sind Eigenkauf.
- Pflegekasse: Mit anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse den Badumbau mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI – der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden; bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sind bis zu 16.720 €[2] möglich. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 42 € monatlich[3] (§ 40 Abs. 2 SGB XI, seit 01.01.2025).
- Pflegegrad: Wer nach der Amputation Hilfe bei der Körperpflege oder Mobilität braucht, sollte einen Pflegegrad beantragen – formlos bei der Pflegekasse, begutachtet wird vom Medizinischen Dienst. Voraussetzung: Die Pflegebedürftigkeit besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.
- KfW: Der Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen; prüfen Sie den Programmstatus direkt bei der KfW. Alternativ gibt es den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ über die Hausbank[5] sowie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG (bis 1.200 € im Jahr)[6]. Mehr im Überblick: Förderung & Zuschüsse.
Wenn Pflege dazukommt: Das Bad für zwei
Nicht jeder Mensch nach einer Amputation pflegt sich selbstständig – gerade ältere Betroffene mit Durchblutungsstörungen sind oft zusätzlich in ihrer allgemeinen Mobilität eingeschränkt und auf Hilfe beim Waschen, Anziehen oder beim Transfer angewiesen. Dann gilt: Das Bad muss für die Pflegeperson ebenso funktionieren wie für den Betroffenen. Neben Dusche, WC und Waschtisch braucht es Bewegungsraum für eine zweite Person, eine Arbeitshöhe, die den Rücken schont (Duschstuhl mit Rädern statt Bücken), und griffbereite Materialien. Wenn Sie Transfers vom Rollstuhl auf Duschstuhl oder WC üben, gehört ein ruhiger, planbarer Ablauf mit festen Haltepunkten dazu – die Ergotherapie trainiert das vor der Entlassung, und das Bad sollte diese Abläufe nicht durch Enge oder Hindernisse erschweren.
Checkliste: Bad nach Amputation
- [ ] Ergotherapeutische Wohnraumberatung durchgeführt (idealerweise während der Reha)
- [ ] Pflegegrad beantragt bzw. vorhanden
- [ ] Duschhocker/Duschstuhl und ggf. Toilettensitzerhöhung auf Rezept (§ 33 SGB V[1]) beantragt
- [ ] Haltegriffe an Dusche, WC und Waschtisch montiert (an tragfähigen Wänden, auf der starken Seite)
- [ ] Bodengleiche Dusche mit Sitz, Handbrause (langer Schlauch) und Ablagen in Sitzhöhe geplant
- [ ] Thermostatarmatur mit Verbrühschutz vorgesehen
- [ ] Rutschhemmende Fliesen (Duschfläche mind. Bewertungsgruppe B nach DIN 51097, z. B. R10 mit B-Einstufung) oder rutschfeste Matten vorhanden
- [ ] Waschtisch unterfahrbar, Spiegel auch im Sitzen nutzbar
- [ ] Trockener, griffbereiter Abstellplatz für die Prothese eingeplant
- [ ] Türbreiten und Wege für Rollator/Rollstuhl geprüft (mind. 90 cm lichte Weite)
- [ ] Zuschussantrag § 40 Abs. 4 SGB XI[2] vor Baubeginn gestellt
- [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt, Kredit 159 als Alternative)
Häufig gestellte Fragen
Kann man nach einer Beinamputation duschen?
Ja – sicher duschen geht im Sitzen: Prothese abnehmen, auf einem Duschhocker oder Duschstuhl Platz nehmen, mit der Handbrause waschen. Im Stehen duschen sollten Sie nach einer Beinamputation nicht, solange der Stumpf nicht voll belastbar ist – die Sturzgefahr ist zu hoch.
Bekomme ich einen Duschstuhl auf Rezept?
Ja. Duschhocker und Duschstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet (Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“)[1]. Der Arzt oder die Ärztin verordnet das Hilfsmittel; die Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich der Zuzahlung (10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €).
Muss die Badewanne nach einer Amputation weichen?
In den meisten Fällen ja. Der Einstieg über den Wannenrand ist mit einem Bein nicht sicher zu bewältigen, und der glatte Wannenboden ist eine Sturzfalle. Die bodengleiche Dusche mit Sitz ist die sichere Alternative – sie lässt sich auch mit dem Rollstuhl anfahren, wenn er später gebraucht wird.
Wie schnell bekommt man nach der Amputation eine Prothese?
Das ist individuell – in der Regel vergehen Wochen bis Monate, denn der Stumpf muss abheilen und seine Form stabilisieren, bevor der Prothesenschaft angepasst werden kann. Planen Sie das Bad nicht auf die Prothese hin, sondern auf den Alltag: Duschen im Sitzen funktioniert mit und ohne Prothese.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Badumbau?
Nicht in den ersten Wochen nach der OP – erst wenn sich abzeichnet, wie Sie sich langfristig fortbewegen (Prothese, Gehhilfen, Rollstuhl). In der Übergangszeit helfen Duschstuhl, Sitzerhöhung und Haltegriffe. Denken Sie an die Förderung: Der Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI[2] muss vor Baubeginn gestellt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei anerkanntem Pflegegrad; bei mehreren berechtigten Personen im Haushalt bis zu 16.720 €[2]. Dazu kommen bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch[3] (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Fazit
Ein Badumbau nach einer Amputation ist keine Frage des Komforts, sondern der Sicherheit und der weiteren Rehabilitation: Wer im Sitzen duschen, den Stumpf täglich pflegen und die Prothese sicher handhaben kann, gewinnt Selbstständigkeit zurück – und schützt zugleich das verbliebene Bein. Planen Sie in Phasen: In Klinik und Reha die Weichen stellen, die ersten Wochen zu Hause mit Duschstuhl und Haltegriffen überbrücken, dann – wenn Mobilität und Stumpf sich stabilisiert haben – dauerhaft umbauen: bodengleiche Dusche mit Sitz, unterfahrbarer Waschtisch, Platz für die Prothese und Haltegriffe an allen Stationen. Beantragen Sie frühzeitig den Pflegegrad und den Zuschuss von bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI[2] – vor Baubeginn. Das Bad ist der Raum, in dem die Rückkehr in den eigenen Alltag jeden Morgen neu entschieden wird; es lohnt sich, ihn richtig zu planen. Alle Maße und Ausstattungsdetails: Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- Deutsche Diabetes Gesellschaft, „Awareness-Kampagne gegen unnötige Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom“ (rund 70 % der Amputationen bei Diabetes, etwa 40.000 jährlich): https://www.ddg.info/presse/awareness-kampagne-gegen-unnoetige-amputationen-beim-diabetischen-fusssyndrom
- diabetes-news.de, „Die meisten Amputationen in Deutschland sind Folge von Diabetes“ (rund 60.000 Amputationen jährlich, ca. 40.000 diabetesbedingt, DDG): https://www.diabetes-news.de/nachrichten/die-meisten-amputationen-deutschland-sind-folge-von-diabetes-und-liessen-sich-verhindern
- AWMF, S2k-Leitlinie „Rehabilitation nach Majoramputation an der unteren Extremität“ (DGOOC, Registernummer 033/044): https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/033-044.html
- MSD Manual, „Rehabilitation nach einer Beinamputation“ (Energieverbrauch +10–40 % Unterschenkel, +60–100 % Oberschenkel): https://www.msdmanuals.com/de/profi/spezielle-fachgebiete/rehabilitation/rehabilitation-nach-einer-beinamputation
- Ottobock, „Rehabilitation und Beinprothese“ (Stumpfpflege, Gangtraining): https://www.ottobock.com/de-de/situation/leben-mit-amputation/beinamputation/rehabilitation-und-beinprothese
- Ossur, „Stumpf-, Liner- und Prothesenpflege“ (tägliche Stumpfhygiene, Duschhocker, Badeprothese): https://www.ossur.com/de-de/prothetik/informationen/amputation-und-koerperpflege
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, 42 €/Monat; wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
Stand: September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung – Stumpfpflege, Prothesenversorgung und Rehabilitation gehören in die Hände von Arzt, Sanitätshaus und Therapie. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen.
Quellennachweise
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen; Antrag vor Baubeginn): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 40 Abs. 2 SGB XI (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis 42 € monatlich): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (offen; Antrag über die Hausbank): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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