Altersgerechte Wohnung einrichten: Bad, Schwellen und Gesamtplan (2026)

Die meisten Stürze im Haushalt passieren nicht beim Sport, sondern im Alltag: auf dem Weg zur Toilette, beim Aussteigen aus der Wanne, über eine Türschwelle. Eine altersgerechte Wohnung nimmt diese Risiken ernst – und sie ist mehr als ein einzelner Umbau. Sie entsteht aus einem Gesamtplan, der Bad, Wege, Schwellen, Beleuchtung und Küche in eine sinnvolle Reihenfolge bringt. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie vorgehen: welche Bereiche zuerst dran sind, was barrierearm von barrierefrei unterscheidet, was die Maßnahmen kosten und welche Förderung es gibt. Die kostenlose Beratung durch Wohnberatungsstellen beschreibt unser Beitrag Badumbau-Senioren-Wohnberatung.
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Gesamtplan statt Einzelmaßnahme
Der häufigste Fehler ist der Einstieg mit der teuersten Maßnahme – dem Badumbau –, während Stolperfallen auf dem Weg dorthin bestehen bleiben. Ein Gesamtplan stellt zuerst die Frage: Welche Wege gehe ich täglich, und wo droht ein Sturz? Dann folgt die Reihenfolge:
- Bad: der gefährlichste Raum – nasse Böden, Wannenrand, fehlender Halt.
- Schwellen und Wege: Türschwellen, Teppiche, Kabel, schmale Durchgänge.
- Der Weg zur Toilette nachts: Licht, freie Wege, erreichbare Türklinken.
- Küche und Alltag: Höhen, Griffe, erreichbare Schränke.
- Sicherheit im Notfall: Hausnotruf, gut erreichbares Telefon.
Wer in dieser Reihenfolge plant, bekommt für jeden Euro den größten Sicherheitsgewinn – und vermeidet, dass nach dem teuren Badumbau ein Sturz auf der Türschwelle zum Schlafzimmer passiert.
Barrierearm oder barrierefrei: Der Unterschied
Zwei Begriffe bestimmen die Planung:
- Barrierearm: Praktische Erleichterungen ohne feste Maße – Haltegriffe, rutschhemmende Matten, WC-Erhöhung. Für die meisten, die vorsorgen wollen, reicht das.
- Barrierefrei nach DIN 18040-2: Feste Anforderungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung: Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 Zentimetern, Schwellen von maximal 2 Zentimetern, Wohnungstüren mit mindestens 80 Zentimetern lichter Durchgangsbreite (90 Zentimeter bei Rollstuhlnutzung), rutschhemmende Böden.
Wer einen Rollator oder Rollstuhl nutzt, braucht die DIN-Konformität; wer nur vorbeugen will, kommt oft mit barrierearmen Maßnahmen weiter. Wichtig: Ein barrierearmes Bad lässt sich später meist schrittweise zum barrierefreien ausbauen, wenn die Grundentscheidungen stimmen – etwa der Verzicht auf eine Badewanne zugunsten einer bodengleichen Dusche. Details zur Norm finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Priorität 1: Das Bad
Das Bad ist der Ort mit dem höchsten Sturzrisiko: nasser Boden, glatte Fliesen, hohe Wannenränder, schlechtes Licht. Die wichtigsten Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Wirkung:
| Maßnahme | Warum | Richtwert (2026) |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche (oder flache Duschtasse) | schwellenloser Einstieg, Duschen im Sitzen möglich | 3.000–8.000 € (Umbau) |
| Haltegriffe an Dusche, WC, Waschtisch | sicherer Halt beim Stehen und Hinsetzen | 80–250 € je Stück |
| Rutschhemmende Fliesen (R10) oder Anti-Rutsch-Matten | weniger Rutschgefahr auf nassem Boden | Matten 100–400 € |
| Thermostatarmatur mit Verbrühschutz | feste Maximaltemperatur, kein Verbrühen | 200–500 € |
| Duschsitz oder Duschhocker | Duschen im Sitzen | 50–300 € |
| WC mit Sitzhöhe 46–48 cm oder WC-Erhöhung | erleichtert Aufstehen und Hinsetzen | 300–800 € / Erhöhung 30–100 € |
| Helle, blendfreie Beleuchtung, Nachtlicht | Stürze bei schlechtem Licht vermeiden | 100–500 € |
Die Beträge sind Richtwerte ohne Quellenbindung – die tatsächlichen Preise hängen von Ausführung, Qualität und Region ab. Die ausführliche Ausstattungsübersicht finden Sie in unserem Beitrag Seniorenbad einrichten. Wer das Budget begrenzt, beginnt mit Haltegriffen, rutschhemmenden Matten, Thermostatarmatur und Beleuchtung – das kostet zusammen oft unter 1.000 € und ist in wenigen Tagen umgesetzt.
Priorität 2: Schwellen und Wege
Schwellen sind die unterschätzten Sturzfallen: Sie sind niedrig genug, um übersehen zu werden, und hoch genug, um den Fuß hängen zu lassen. Gängige Stellen: Wohnungstür, Zimmertüren, Balkon- und Terrassentüren, Dusche. Die Lösungen:
- Schwellen absenken oder beseitigen: Die wirksamste Lösung. Bei Innentüren ist das meist mit überschaubarem Aufwand verbunden; bei Balkontüren hängt es von der Bauart ab. Ziel: eine Stufe von maximal 2 Zentimetern.
- Schwellenrampen: Für bestehende Schwellen, die nicht abgesenkt werden können. Rampen gibt es als Alu- oder Gummiprofile in verschiedenen Längen; wichtig ist eine rutschhemmende Oberfläche und eine fixe Verlegung.
- Ausgleichskeile: Für kleine Höhenunterschiede bis etwa 2 Zentimeter – auch auf beiden Seiten einer Türschwelle.
- Teppiche und Kabel entfernen: Lose Teppiche sind die häufigste Stolperfalle überhaupt. Wenn Teppiche bleiben, dann mit rutschhemmender Unterseite und ohne aufgebogene Kanten; Kabel gehören in Kanäle.
Richtwerte: Schwellenrampe ca. 30–150 € je nach Länge, Absenken einer Innentürschwelle ca. 150–600 € je Tür, Ausgleichskeile ca. 20–60 € (Richtwerte ohne Quellenbindung). Prüfen Sie auch die Durchgangsbreiten: Für den späteren Rollator- oder Rollstuhleinsatz sollten Türen mindestens 80, besser 90 Zentimeter lichte Breite haben – nach DIN 18040-2 genügen für Wohnungstüren 80 Zentimeter lichte Durchgangsbreite, 90 Zentimeter sind das Maß bei Rollstuhlnutzung.
Priorität 3: Der Weg zur Toilette nachts
Ein großer Teil der Stürze passiert nachts auf dem Weg zur Toilette – im Dunkeln, mit verschlafenen Augen. Drei einfache Maßnahmen senken das Risiko deutlich:
- Nachtlicht mit Bewegungsmelder entlang des Weges (im Schlafzimmer, im Flur, im Bad): ca. 30–100 € je Leuchte.
- Weg freiräumen: Nichts auf dem Boden, der im Dunkeln übersehen werden kann – Schuhe, Taschen, Wäsche.
- Türklinken prüfen: Drücker statt runder Knöpfe sind auch mit nachlassender Handkraft zu bedienen; im Zweifel helfen Hebelverlängerungen.
Priorität 4: Küche und Alltag
Auch außerhalb von Bad und Flur lässt sich der Alltag altersgerecht gestalten, oft ohne Umbau:
- Häufig Genutztes in Griffhöhe: Teller, Tassen und Vorräte so einräumen, dass nichts über Kopf oder in Bodennähe gegriffen werden muss – zwischen Hüfte und Schulterhöhe.
- Auszüge statt Türen: Unterschränke mit Auszügen ersparen das Bücken und das Hineinlangen. Auszüge lassen sich nachrüsten (ca. 50–150 € je Schrank, Richtwert ohne Quellenbindung).
- Herd und Geräte: Ein Herdwächter schaltet den Herd automatisch ab, wenn er unbeaufsichtigt bleibt – eine sinnvolle Ergänzung, wenn die Vergesslichkeit zunimmt (ca. 150–300 €, Richtwert).
- Wasserkocher mit Abschaltautomatik und Steckdosen in Griffhöhe statt am Boden.
Kosten: Was der Gesamtplan kostet
Ein realistischer Gesamtplan schichtet die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Budget. Beispielhafte Staffelung (Richtwerte ohne Quellenbindung):
| Schritt | Maßnahmen | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Schritt 1: Sofort (1–2 Wochen) | Teppiche sichern, Kabelkanäle, Nachtlichter, Haltegriffe, rutschhemmende Matten, WC-Erhöhung | ca. 300–1.500 € |
| Schritt 2: Kurzfristig (1–3 Monate) | Schwellen absenken oder Rampen, Thermostatarmatur, bessere Beleuchtung, Duschsitz | ca. 500–2.500 € |
| Schritt 3: Der große Umbau | Badewanne zu bodengleicher Dusche, ggf. Türverbreiterung | ca. 3.000–8.000 € |
Die Gesamtkosten für einen vollständigen Umbau liegen damit meist zwischen 4.000 und 12.000 € – je nachdem, wie viel von Schritt 1 und 2 schon erledigt ist. Die komplette Kostenübersicht finden Sie unter Badumbau-Kosten im Überblick.
Förderung und Finanzierung
Für die altersgerechte Wohnung gibt es mehrere Förderwege – jeweils mit klaren Bedingungen:
- Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] (§ 40 Abs. 4 SGB XI); leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, bis zu 16.720 €[1]. Der Zuschuss gilt auch für Mieter und für Maßnahmen außerhalb des Bads, etwa das Beseitigen von Schwellen – vorausgesetzt, sie erleichtern die häusliche Pflege. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn eingehen. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de.
- KfW: Der Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[2] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026); eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[3] je Wohneinheit) bleibt offen und eine Option – unabhängig von Pflegegrad und Alter. Quelle: kfw.de.
- Steuer: Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung sind nach § 35a EStG absetzbar: 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 €[4] pro Jahr – sofern die Maßnahme nicht öffentlich gefördert wurde. Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de.
- Wohnberatung: Viele Städte und Landkreise bieten kostenlose oder günstige Wohnberatung an – Fachleute kommen vorbei und erstellen einen Maßnahmenplan. Mehr dazu unter mehr dazu.
Den Ablauf der Förderung erklärt unser Beitrag Förderung beantragen – Anleitung.
Der Gesamtplan Schritt für Schritt
- Bestandsaufnahme: Gehen Sie jeden Raum mit der Frage durch: Wo könnte ich stolpern, rutschen, zu hoch oder zu tief greifen müssen? Beziehen Sie Angehörige ein – sie sehen Risiken oft unbefangener.
- Wohnberatung kontaktieren: Kostenlose Beratung nutzen, bevor Geld ausgegeben wird (Quelle: Wohnberatungsstellen der Länder und Kommunen).
- Prioritäten festlegen: Bad, Schwellen, Nachtweg, Küche – in dieser Reihenfolge, nach Dringlichkeit.
- Sofort-Maßnahmen umsetzen: Teppiche, Kabel, Nachtlichter, Haltegriffe – innerhalb weniger Tage machbar.
- Fachfirmen beauftragen: Für Schwellen und Badumbau zwei bis drei Festpreisangebote einholen; Vergleichskriterien in unserem Beitrag Sanitärfirmen vergleichen.
- Förderung beantragen: Pflegegrad vorhanden? Dann den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn stellen.
- Nachrüstung einplanen: Die Wohnung verändert sich mit den Bedürfnissen – ein zweiter Haltegriff oder ein Duschsitz lassen sich später leicht ergänzen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine altersgerechte Wohnung?
Je nach Umfang 4.000 bis 12.000 €: Sofort-Maßnahmen für 300–1.500 €, Schwellen und Beleuchtung für 500–2.500 €, der Badumbau für 3.000–8.000 € (Richtwerte ohne Quellenbindung). Förderungen und Steuerermäßigungen senken die Kosten.
Gibt es Förderung, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Für den Pflegekassen-Zuschuss ist ein Pflegegrad nötig. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159 (unabhängig von Pflegegrad und Alter)[3] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]. Quelle: kfw.de, gesetze-im-internet.de.
Muss ich jede Türschwelle entfernen?
Nicht jede – aber alle auf den täglichen Wegen: Schlafzimmer, Bad, Wohnzimmer, Balkon. Das Ziel ist eine Stufe von maximal 2 Zentimetern; für die Wege, die ein Rollator später nutzt, besser ganz ohne Schwelle.
Was ist zuerst dran: Bad oder Schwellen?
Erst die günstigen Sofort-Maßnahmen (Haltegriffe, Matten, Nachtlichter, Teppiche), dann Schwellen, dann der große Badumbau. So sinkt das Risiko sofort – und die teure Maßnahme kommt auf eine gesicherte Grundlage.
Wann brauche ich barrierefrei nach DIN 18040-2?
Sobald ein Rollator oder Rollstuhl im Spiel ist oder absehbar wird. Dann gelten feste Maße: Bewegungsflächen 120 × 120 Zentimeter, Schwellen maximal 2 Zentimeter, Türen ab 80 Zentimetern lichter Durchgangsbreite (90 Zentimeter bei Rollstuhlnutzung). Wer nur vorsorgen will, kommt mit barrierearmen Maßnahmen weiter.
Fazit
Eine altersgerechte Wohnung entsteht aus einem Gesamtplan, nicht aus einer Einzelmaßnahme. Beginnen Sie mit den günstigen Sofort-Maßnahmen, sichern Sie die Wege und Schwellen, und planen Sie den Badumbau als Herzstück mit ausreichend Vorlauf. Nutzen Sie die kostenlose Wohnberatung, holen Sie mehrere Festpreisangebote ein und stellen Sie den Förderantrag bei der Pflegekasse vor Baubeginn. So verteilt sich die Investition auf mehrere Schritte – und jede Stufe macht die Wohnung sicherer, bevor das Geld für den großen Umbau ausgegeben wird. Weitere Informationen und Checklisten finden Sie unter Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Quellen
- DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen); Übersicht: https://www.Barrierefreies Bad nach DIN 18040 und Normungsinstitutionen
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 sowie Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- Wohnberatungsstellen der Länder und Kommunen (kostenlose Beratung zum altersgerechten Wohnen): https://www.mehr dazu
- pflege.de und altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersichten Badumbau 2026): https://www.pflege.de, https://altersgerecht-modernisieren.de
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Kosten, Normen und Förderbedingungen können sich ändern. Vor der Antragstellung die aktuellen Konditionen prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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