KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“: Kredit beantragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 12 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist 2026 der wichtigste KfW-Weg für den Badumbau: Der bekannte Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1], weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind – der zinsgünstige Kredit dagegen läuft weiter und finanziert barrierereduzierende Maßnahmen mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2]. Doch der Antrag hat seine Tücken: Er läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, und förderfähig ist nur, was vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag – von der Status-Prüfung über das Bankgespräch bis zur Auszahlung – und zeigt mit einem Rechenbeispiel, was der Kredit monatlich kostet.

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Was der Kredit 159 ist – und was nicht

Vorab die Einordnung, damit keine falschen Erwartungen entstehen:

  • Kredit, kein Zuschuss: 159 ist ein Darlehen mit vergünstigtem Zins – es muss zurückgezahlt werden. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht; der Vorteil entsteht über die Zinsersparnis gegenüber einem normalen Ratenkredit.
  • Bis 50.000 € je Wohneinheit[2]: Der Rahmen deckt auch umfangreiche Badumbauten ab.
  • Flexible Konditionen: Zinsbindung wahlweise 5 oder 10 Jahre, Laufzeit bis zu 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit möglich.
  • Kein Pflegegrad, keine Altersgrenze: Der Kredit steht Eigentümern und – mit Zustimmung des Vermieters – Mietern offen.
  • Nicht kombinierbar mit 455-B: Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht parallel Zuschuss 455-B und Kredit 159 beantragen. Auch Förderungen von Landesbanken werden angerechnet.

Quelle der Eckdaten: Produktseite der KfW zum Kredit 159 und das dazugehörige Merkblatt (Stand September 2026). Die genauen Konditionen und Zinssätze ändern sich laufend – wie Sie den aktuellen Stand verbindlich prüfen, erklärt der nächste Abschnitt.

Schritt 0: Den aktuellen Status prüfen (Konditionen ändern sich)

Förderprogramme der KfW werden regelmäßig angepasst – Zinssätze monatlich, Konditionen und Verfügbarkeit im Jahresverlauf. Bevor Sie irgendetwas planen, prüfen Sie drei Dinge:

  1. Programmstatus: Auf kfw.de/159 sehen Sie, ob das Programm beantragbar ist. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1] – der Kredit 159 läuft nach aktuellem Stand weiter[2]. Solche Änderungen kommen kurzfristig; der Blick auf die Produktseite dauert eine Minute.
  2. Aktueller Zinssatz: Die KfW veröffentlicht keine festen Zinssätze in den Medien – die tagesaktuellen Konditionen stehen im „Konditionen- und Merkblatt“ auf der Produktseite 159. Ihre Hausbank rechnet Ihnen daraus das konkrete Angebot.
  3. Ihr Kreditinstitut: Nicht jede Bank bietet das Programm an – die KfW arbeitet mit durchleitenden Banken zusammen. Ein Anruf bei Ihrer Hausbank klärt, ob sie KfW-Programme vermittelt; falls nicht, nennt die KfW auf ihrer Website teilnehmende Banken.

Schritt 1: Förderfähige Kosten erkennen und Angebote einholen

Der Kreditrahmen richtet sich nach den förderfähigen Kosten – nicht nach der Gesamtrechnung. Förderfähig ist beim Badumbau alles, was Barrieren abbaut:

  • Ausbau der Badewanne, Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Entfernen von Türschwellen und Stolperkanten, Verbreiterung von Türen im Zugangsbereich
  • Haltegriffe, Stützklappgriffe, unterfahrbarer Waschtisch, angepasstes WC
  • Rutschhemmende Bodenbeläge im Nassbereich, Armaturen mit Verbrühschutz
  • Beleuchtung im Zugangsbereich und im Bad

Nicht förderfähig sind reine Modernisierungen ohne Barrierebezug – etwa neue Fliesen aus optischen Gründen oder eine neue Badewanne in gleicher Ausführung. Deshalb ist die Angebotsphase so wichtig: Lassen Sie sich Angebote geben, die barrierebezogene Positionen getrennt ausweisen. Ein Angebot, das „Badewanne ausbauen, bodengleiche Dusche einbauen inklusive Abdichtung, Haltegriffe, rutschhemmende Fliesen im Duschbereich“ als eigene Positionen listet, kann die Bank schneller und sicherer prüfen als ein Pauschalangebot. Wer nach den Maßen der DIN 18040-2 plant, erfüllt die üblichen Anforderungen an Barrierefreiheit – die wichtigsten Maße finden Sie auf Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Ein Beispiel zur Größenordnung (Richtwert): Ein kompletter Badumbau kostet häufig 12.000–20.000 €, eine Wanne-zu-Dusche-Lösung 3.000–8.000 €. Entscheidend für den Kredit ist der förderfähige Anteil – bei einem Umbau für 16.000 € können das 12.000 € sein; die restlichen 4.000 € (rein optische Positionen) müssten aus Eigenmitteln kommen.

Schritt 2: Das Bankgespräch vorbereiten

Ihr erster Ansprechpartner ist nicht die KfW, sondern Ihr Kreditinstitut – die KfW vergibt keine Direktkredite an Privatpersonen. Bereiten Sie das Gespräch mit einem Ordner vor:

  • Angebot(e) der Fachfirma mit Leistungsbeschreibung und ausgewiesenen förderfähigen Positionen
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Rentenbescheid)
  • Bei Eigentum: Grundbuchauszug bzw. Unterlagen zur Immobilie; bei Eigentumswohnung die Teilungserklärung
  • Bei Mietwohnung: schriftliche Zustimmung des Vermieters
  • Optional: Pflegebescheid, wenn Sie parallel den Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI[3] beantragen

Fragen Sie im Gespräch ausdrücklich nach: aktuellem Zinssatz für die Zinsbindung (5 oder 10 Jahre), Möglichkeit und Dauer einer tilgungsfreien Anlaufzeit, anfallenden Bankgebühren (bei KfW-Darlehen üblicherweise keine – erfragen Sie es trotzdem) und der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer bis zur Zusage.

Schritt 3: Den Antrag stellen – vor Baubeginn

Der Antrag wird über die Bank eingereicht; die Bank prüft Ihre Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Die entscheidende Voraussetzung: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben – weder bestellt noch beauftragt, keine Anzahlung geleistet. Begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig. Planen Sie deshalb die Antragstellung fest in den Projektablauf ein und rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit zwischen Antrag und Zusage.

Schritt 4: Die Zusage abwarten

Nach der Prüfung durch die KfW erhalten Sie über Ihre Bank die Zusage. Erst jetzt wird der Kreditvertrag geschlossen – wiederum über die Bank. Warten Sie mit der Beauftragung der Fachfirma, bis der Vertrag unterschrieben ist: Die Zusage sichert die Konditionen, der Vertrag macht sie verbindlich. In dieser Phase passiert der häufigste Fehler überhaupt – wer die Firma beauftragt, „damit es voran geht“, riskiert die komplette Förderung.

Schritt 5: Umbau durchführen und Nachweise einreichen

Nach der Beauftragung läuft der Umbau – bei einem reinen Badumbau meist innerhalb weniger Tage. Anschließend reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Bank ein; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung, üblicherweise in Raten oder als Einmalbetrag nach Fertigstellung. Weicht die Endrechnung stark vom Angebot ab, fragt die Bank nach – sammeln Sie deshalb alle Belege (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Zahlungsnachweise) in einem Ordner.

Schritt 6: Steuerbonus nicht vergessen

Unabhängig vom Kredit können Sie die Handwerkerleistungen nach § 35a EStG geltend machen: 20 % des Lohnanteils, bis zu 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr[4]. Voraussetzung: Die Rechnung weist den Lohnanteil separat aus, wird per Überweisung bezahlt und in der Steuererklärung angegeben. Wer den Lohnanteil nicht ausweisen lässt, verschenkt diesen Betrag – die Bitte an die Firma gehört in die Angebotsphase, nicht in die Nachbereitung. Alle Details zur Steuerermäßigung finden Sie auf mehr dazu.

Der komplette Ablauf als Zeitstrahl

Woche Schritt Wer ist dran
1Programmstatus und Konditionen prüfen (kfw.de/159)Sie
1–3Angebote mit getrennt ausgewiesenen förderfähigen Positionen einholenSie + 2–3 Fachfirmen
3Bankgespräch, Konditionen erfragen, Antragsunterlagen abgebenSie + Hausbank
3–8Bonitätsprüfung, Antrag bei der KfW, Zusage (Richtwert: einige Wochen)Bank + KfW
8Kreditvertrag unterschreiben – erst jetzt Fachfirma beauftragenSie
9–10Umbau durchführen (Badumbau in der Regel 1–7 Tage)Fachfirma
10–12Rechnungen bei der Bank einreichen, Auszahlung prüfenSie + Bank
SteuerjahrRechnung + Zahlungsnachweis für § 35a EStG aufbewahren und angebenSie + Finanzamt

Rechenbeispiel: Was kostet der Kredit 159 im Monat? (Richtwert)

Die tatsächlichen Konditionen legt Ihre Bank am Tag der Zusage fest – die folgende Rechnung dient nur der Einordnung:

  • Kreditbetrag 10.000 €, Zinsbindung 10 Jahre, angenommener Zinssatz 3,5 % (reines Rechenbeispiel, kein Angebot)
  • Laufzeit 10 Jahre: Die monatliche Rate liegt bei rund 99 € – Kreditbetrag plus Zinsen, verteilt auf 120 Monate
  • Mit tilgungsfreier Anlaufzeit von z. B. 2 Jahren: In den ersten 24 Monaten zahlen Sie nur die Zinsen (im Beispiel rund 29 € pro Monat), die Tilgung setzt danach ein
  • Zum Vergleich: Bei einem Badumbau von 5.000 € läge die Rate über 10 Jahre bei rund 49 €/Monat (gleiche Annahmen)

Die Rechnung zeigt: Auch ein kompletter Badumbau lässt sich über den Kredit strecken, ohne das Ersparte anzugreifen. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von Liquidität und Lebenssituation ab – die Bank rechnet Ihnen die Varianten kostenlos durch.

Lohnt sich der Kredit? Der Vergleich mit dem normalen Ratenkredit

Ob der Kredit 159 Ihre beste Option ist, erkennen Sie am Vergleich mit dem, was die Bank Ihnen ohne Förderprogramm anbietet. Das Muster ist fast immer dasselbe:

Kriterium KfW-Kredit 159 normaler Ratenkredit der Bank
Zinssatzzinsgünstig, am Tag der Zusage festgeschriebenmarktüblich, meist höher
Laufzeitbis zu 30 Jahreoft 5–7 Jahre üblich
Tilgungsfreie Anlaufzeitmöglich (z. B. 1–3 Jahre)nur selten, dann teuer
ZweckbindungBarrierereduzierung/Einbruchschutz (förderfähige Kosten)frei verwendbar
Vermittlungüber Ihre Bank, Antrag an die KfWdirekt bei der Bank

Für einen reinen Badumbau ist der Zweckbindung kein Nachteil – die förderfähigen Positionen decken genau das ab, was Sie ohnehin vorhaben. Der Vorteil des Programms zeigt sich vor allem bei größeren Summen und langen Laufzeiten: Wer 20.000 € über 20 Jahre finanziert, spart gegenüber einem kurzen Ratenkredit nicht nur Zinsen, sondern hält die Monatsrate in einem Bereich, der das Budget nicht sprengt. Lassen Sie sich von Ihrer Bank beide Varianten schriftlich rechnen – der Vergleich kostet nichts und macht die Entscheidung transparent.

Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss

Haben Sie einen Pflegegrad, kombinieren Sie den Kredit mit dem Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[3] (bis zu 4.180 € je Maßnahme, 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt). Die Kombination ist grundsätzlich möglich, weil beide aus unterschiedlichen Systemen stammen – die Bank rechnet den zugesagten Zuschuss bei der Konditionenberechnung an. Beispiel (Richtwert): Badumbau für 9.500 € mit Pflegegrad 2 – die Pflegekasse bewilligt 4.180 €, der Kredit 159 finanziert die restlichen 5.320 €. Antragstellung: zuerst der Pflegekassen-Antrag, dann der Kredit über den Restbetrag – und beides vor Baubeginn. Lassen Sie sich beide Zusagen schriftlich bestätigen, bevor Sie beauftragen.

Häufige Stolpersteine beim KfW-159-Antrag

  1. Baubeginn vor der Zusage: Bestellungen, Verträge und Anzahlungen vor der Zusage beenden die Förderfähigkeit – unabhängig davon, ob schon gearbeitet wurde.
  2. Direkt bei der KfW angefragt: Anträge laufen ausschließlich über Banken. Ohne Hausbank-Gespräch kommt kein Antrag zustande.
  3. Förderfähige und nicht-förderfähige Kosten vermischt: Ohne getrennte Ausweisung im Angebot wird die Prüfung zäh – und der förderfähige Anteil unnötig klein.
  4. 455-B und 159 parallel beantragt: Für dieselbe Maßnahme nicht zulässig; der Zuschuss 455-B ist zudem seit dem 31.07.2026 gestoppt[1].
  5. Vermieter-Zustimmung vergessen: Mieter brauchen die schriftliche Erlaubnis – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch darauf, aber die Zustimmung muss vorliegen.
  6. Steuerbonus nicht eingeplant: Der Lohnanteil muss schon im Angebot separat ausgewiesen sein – nachträglich ist das oft nicht mehr zu ändern.

Die meistgestellten Fragen

Wo stelle ich den Antrag für den KfW-Kredit 159?

Bei Ihrer Hausbank beziehungsweise einem durchleitenden Kreditinstitut. Die Bank prüft Bonität und förderfähige Kosten, reicht den Antrag bei der KfW ein und schließt nach der Zusage den Vertrag mit Ihnen ab.

Wie hoch ist der Zinssatz bei KfW 159?

Tagesaktuell und abhängig von der gewählten Zinsbindung (5 oder 10 Jahre). Die KfW veröffentlicht keine festen Zinssätze – die aktuellen Konditionen stehen im Konditionenblatt auf kfw.de/159, das konkrete Angebot rechnet Ihre Bank.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Kredit 159?

Nein. Der Kredit ist unabhängig von Pflegegrad und Alter. Der Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI)[3] dagegen setzt einen Pflegegrad voraus – beide lassen sich kombinieren.

Kann ich Kredit 159 und Zuschuss 455-B kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme nicht. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 ohnehin gestoppt[1] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026).

Was bedeutet die tilgungsfreie Anlaufzeit?

In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, die Tilgung setzt später ein. So bleibt die Rate direkt nach dem Umbau niedrig – sinnvoll, wenn in derselben Zeit andere Ausgaben anstehen. Die Bank rechnet die Variante durch.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Nach Durchführung der Maßnahme: Sie reichen die Rechnungen bei Ihrer Bank ein, die Auszahlung erfolgt nach Prüfung – üblicherweise in Raten oder als Einmalbetrag. Planen Sie die Zwischenfinanzierung der Handwerkerrechnung ein.

Was ist, wenn mein Umbau teurer wird als geplant?

Der Kreditrahmen ist auf die beantragten förderfähigen Kosten bezogen. Kostensteigerungen sprechen Sie früh mit Ihrer Bank ab – nachträgliche Erhöhungen sind nicht selbstverständlich und müssen geprüft werden.

Kann ich den Kredit kündigen oder vorzeitig zurückzahlen?

Ja, wie bei anderen Darlehen auch – die Konditionen für Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlung regelt Ihr Kreditvertrag. Fragen Sie Ihre Bank schon beim Abschluss nach den Möglichkeiten: Wer später eine Erbschaft oder einen Verkaufserlös erwartet, möchte oft flexibel tilgen können.

Was passiert mit dem Kredit, wenn ich die Wohnung verkaufe oder umziehe?

Das Darlehen bleibt grundsätzlich bestehen und wird aus dem Verkaufserlös abgelöst – sprechen Sie die Ablösung früh mit Ihrer Bank ab. Die geförderten Maßnahmen sind an die Wohnung gebunden, nicht an den Kredit; ein „Umhängen“ auf eine neue Immobilie ist in der Regel nicht vorgesehen – klären Sie Ihre Optionen im Einzelfall mit der Bank.

Fazit

Der KfW-Kredit 159 ist 2026 der verlässliche KfW-Weg für den Badumbau: bis 50.000 € je Wohneinheit[2], flexible Laufzeiten und Zinsbindungen, zugänglich ohne Pflegegrad – beantragt über die Hausbank, nicht bei der KfW. Der Erfolg steht und fällt mit drei Dingen: dem Status-Check auf kfw.de/159 vor der Planung, Angeboten mit sauber ausgewiesenen förderfähigen Positionen und der eisernen Regel „Antrag und Zusage vor Baubeginn“. Wer dazu den Pflegekassen-Zuschuss (bei Pflegegrad) und den Steuerbonus nach § 35a EStG einplant, hat den finanziell stärksten Umbauweg ohne laufenden Zuschuss. Einen Gesamtüberblick über alle Fördermöglichkeiten finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Konditionen und Merkblatt): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegekassen-Zuschuss): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

Stand: September 2026. Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert mit angenommenem Zinssatz, kein Angebot. Konditionen und Verfügbarkeit des Programms können sich ändern – vor Antragstellung auf kfw.de/159 prüfen.

Quellennachweise

  1. KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B am 31.07.2026 – 2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  2. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ – Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin beantragbar (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis zu 4.180 € je Maßnahme; bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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