Badumbau-Förderung in Niedersachsen: NBank, Zuschüsse und Kredite (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Niedersachsen wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, die einkommensabhängige Eigentumsförderung der NBank – der Förderbank des Landes –, KfW-Kredite und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Niedersachsen ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.

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Die Förderwege in Niedersachsen im Überblick

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 €[1] (16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
NBank – Eigentumsförderung (Modernisierung)Darlehen + Zuschussnach Gesamtkosten und Einkommensgruppebarrierereduzierende Modernisierung, einkommensabhängig
KfW – Altersgerecht Umbauen (Kredit 159)Kreditmax. 50.000 €[2] je WohneinheitBadumbau, ohne Pflegegrad möglich
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 % (max. 2.500 €[3])seit 31.07.2026 gestoppt, keine neuen Anträge[3] (Stand: September 2026)
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Steuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[4]Lohnanteil separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen[3] (Stand: September 2026). Ob und wann das Programm wieder öffnet, hängt von neuen Bundesmitteln ab (frühestens 2027). Der zinsgünstige KfW-Kredit 159[2] läuft weiter.

Die NBank-Förderung im Detail

Die NBank fördert im Rahmen der Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) auch die barrierereduzierende Modernisierung eines bestehenden Gebäudes – also Maßnahmen, die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und Nutzbarkeit des Wohneigentums verbessern, darunter ausdrücklich der Badumbau. Gefördert wird mit Darlehen und Zuschuss, abhängig von den Gesamtkosten und der Einkommensgruppe des Haushalts[5]. Es handelt sich um eine soziale Wohnraumförderung: Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen des Landes. Bei der Modernisierung werden Darlehen und Zuschuss gewährt; die genauen Konditionen richten sich nach der Produktinformation der NBank und der Einkommensermittlung.

Der Antrag läuft nicht über die Hausbank, sondern über die zuständige Wohnraumförderstelle – das ist bei Ihnen der Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare (nbank.de). Hinweis: Für Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung erhöhen sich Darlehen und Zuschüsse zusätzlich. Auch der Erwerb eines bestehenden Gebäudes und die Modernisierung vermieteten Wohnraums lassen sich über die Eigentumsförderung abbilden – die Konditionen richten sich nach Maßnahmenart, Gesamtkosten und Einkommensgruppe.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Niedersachsen: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] mit bis zu 4.180 €[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen – rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.

Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich grundsätzlich mit Krediten kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse, beim Pflegestützpunkt oder beim Niedersachsenbüro „Neues Wohnen“ beraten lassen – letzteres berät unabhängig zu barrierearmem Wohnen und Fördermöglichkeiten.

Weitere Fördermittel für Niedersachsen

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 €[2] je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – ausdrücklich auch den Badumbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über die Hausbank.
  • Kommunale Angebote: Viele Städte, Landkreise und Gemeinden in Niedersachsen bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen – vom Zuschuss für Haltegriffe bis zur kostenlosen Wohnberatung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG[4] zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[4] pro Jahr. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
  • Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[6] ein Anspruch auf Erlaubnis.
  • Hinweis für Vermieter: Auch die Modernisierung vermieteten Wohnraums kann im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden – Ansprechpartner ist die Wohnraumförderstelle.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. EinkommensprüfungNBank-Einkommensgrenzen prüfen, Unterlagen bereitlegenWohnraumförderstelle
3. NBank-AntragEigentumsförderung für die Modernisierung beantragenWohnraumförderstelle von Stadt/Landkreis
4. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 SGB XI[1] beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahltPflegekasse / NBank

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, die Wohnraumförderstelle für die NBank-Förderung ebenfalls. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse, die NBank und die Steuererklärung gebraucht.

Checkliste: So beantragen Sie die Förderung richtig

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Einkommensgrenzen der NBank prüfen und Unterlagen zur Einkommensermittlung bereitlegen
  • [ ] Antrag auf Eigentumsförderung bei der Wohnraumförderstelle stellen
  • [ ] Antragsstopp des Zuschusses 455-B (seit 31.07.2026, keine neuen Anträge) bei der Planung berücksichtigen
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Beratung in Niedersachsen: Wo Sie Unterstützung bekommen

Wer in Niedersachsen einen Badumbau plant, muss die Anträge nicht allein durchblicken: Das Niedersachsenbüro „Neues Wohnen“ berät unabhängig und kostenlos zu barrierearmem Wohnen und Fördermöglichkeiten – eine gute erste Anlaufstelle, bevor Sie zur Wohnraumförderstelle gehen. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen die Einkommensermittlung für die NBank-Förderung verlangt und ob Ihre Maßnahme zum geförderten Maßnahmenkatalog gehört.

Ergänzend helfen die Pflegestützpunkte bei Fragen rund um den Pflegegrad und den Zuschuss der Pflegekasse, und viele Landkreise und Städte bieten Wohnberatungsstellen an, die zu Hause vorbeischauen und den Umbau-Bedarf gemeinsam mit Ihnen einschätzen. Diese Beratungen sind kostenlos und unverbindlich – sie lohnen sich in jedem Fall, bevor Sie Angebote einholen. Denn wer die Rahmenbedingungen kennt, kann die Fachfirmen gezielt nach einer förderfähigen Ausführung fragen und vermeidet, dass der Zuschuss an formalen Details scheitert.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Niedersachsen einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?

Ja, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Die NBank fördert die barrierereduzierende Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit Darlehen und Zuschuss – abhängig von Gesamtkosten und Einkommensgruppe. Die Förderung ist einkommensabhängig; Anträge laufen über die Wohnraumförderstelle von Stadt oder Landkreis.

Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Niedersachsen?

Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1], bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.

Kann ich Pflegekasse und NBank-Förderung kombinieren?

Grundsätzlich ja. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Lassen Sie sich bei der Wohnraumförderstelle bestätigen, wie Zuschüsse in Ihrem Fall angerechnet werden.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159[2] und – bei Einhaltung der Einkommensgrenzen – die NBank-Förderung[5]; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (keine neuen Anträge).

Was kostet ein Badumbau in Niedersachsen?

Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.

Kann ich als Mieter in Niedersachsen die Förderung beantragen?

Ja. Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss und den KfW-Kredit 159[2] beantragen, benötigen aber die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[6] ein Anspruch auf Erlaubnis.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?

Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Auch die Wohnraumförderstelle bzw. die NBank arbeitet mit einer gewissen Vorlaufzeit. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?

Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur NBank geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.

Muss ich die NBank-Förderung zurückzahlen?

Der Zuschuss der NBank ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden; das Darlehen ist ein zinsgünstiger Kredit, der in Raten getilgt wird. Die genauen Konditionen nennt Ihnen die Wohnraumförderstelle bei der Antragsberatung.

Fazit

Niedersachsen bietet für den Badumbau vor allem drei Wege: den bundesweiten Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1], die einkommensabhängige NBank-Förderung[5] mit Darlehen und Zuschuss für barrierereduzierende Modernisierungen und den KfW-Kredit 159 bis 50.000 €[2]. Dazu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B[3] lohnt der Blick auf die aktuelle Lage bei der KfW – die Kreditwege laufen weiter.

Quellen

  • NBank, Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) – barrierereduzierende Modernisierung, Darlehen und Zuschuss: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. NBank, Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) – barrierereduzierende Modernisierung, Darlehen und Zuschuss: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters bei Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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