Badumbau-Förderung im Saarland: Zuschuss bis 11.250 € und SIKB-Darlehen (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer im Saarland wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, findet gleich mehrere Wege: Das Land bezuschusst den barrierefreien Umbau von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen mit bis zu 11.250 Euro, die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) ergänzt mit zinsgünstigen Darlehen, und bundesweit kommt der Zuschuss der Pflegekasse hinzu. Dieser Ratgeber ordnet die Förderwege für das Saarland ein, nennt Beträge und Voraussetzungen und erklärt die richtige Reihenfolge von Antrag und Umbau. Alle Angaben sind mit den Quellen der Fördergeber belegt.

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Die Förderwege im Saarland im Überblick

Förderung Was wird gefördert Höhe Voraussetzungen
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. BadumbauZuschuss bis 4.180 €[1] (bis 16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
Land Saarland – barrierefreies Wohnenbauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung, u. a. BadZuschuss bis 7.500 € (komplett barrierefrei) bzw. 5.000 € (Einzelmaßnahmen); 11.250 € / 7.500 €[2] mit Merkzeichen G/aG oder PflegegradAlter ab 60, Einkommensgrenzen, Antrag vor Maßnahmenbeginn
SIKB – Modernisierung selbstgenutztes WohneigentumModernisierung inkl. Barrierereduzierungzinsgünstiges Darlehen bis 80 % der Kosten, max. 75.000 €[3]Einkommensgrenzen, Mindestinvestition 12.500 €, Antrag vor Baubeginn
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Lohnkosten der Handwerkerleistung20 % von max. 6.000 € Lohnkosten, bis 1.200 €/Jahr[4]Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5]: Die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Die offene Alternative ist der KfW-Kredit 159[6]; die saarländische Landesförderung ist davon unabhängig.

Der Landeszuschuss für barrierefreies Wohnen im Detail

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) fördert mit Mitteln aus dem Wohnraumfördergesetz bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehendem selbst genutztem Wohneigentum und in vorhandenen Mietwohnungen – etwa den Umbau des Badezimmers, den Abbau von Schwellen, Türverbreiterungen oder den Einbau eines Treppenlifts. Die Förderung wirkt auch vorbeugend: Ältere Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres gehören ausdrücklich zur Zielgruppe.

Die Förderhöhe hängt vom Umfang der Maßnahme und von der persönlichen Situation ab:

  • Komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung: maximal 7.500 Euro[2] für Menschen ab 60 Jahren; maximal 11.250 Euro[2], wenn im Haushalt eine erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ und/oder ein Pflegegrad nach SGB XI vorliegt.
  • Einzelne barrierereduzierende Maßnahmen: maximal 5.000 Euro[2] für Menschen ab 60 Jahren; maximal 7.500 Euro[2] bei Merkzeichen „G“/„aG“ oder Pflegegrad. Dieser Höchstbetrag gilt auch, wenn mehrere Einzelmaßnahmen durchgeführt werden.

Voraussetzungen: Im Haushalt muss ein Mensch ab 60 Jahren, mit Schwerbehinderung (Merkzeichen G oder aG) oder mit Pflegegrad leben. Zudem gelten Einkommensgrenzen: Einpersonenhaushalte bis 32.000 Euro[2] netto pro Jahr, Zweipersonenhaushalte bis 48.000 Euro[2], Dreipersonenhaushalte bis 55.800 Euro[2]. Leistungen anderer Sozialleistungsträger – etwa der Pflegekasse – werden auf die Förderung angerechnet. Der Antrag mit Antragsvordruck und Einkommenserklärung geht beim MASFG in Saarbrücken ein; die Förderrichtlinie wurde verlängert und galt zuletzt bis zum 30.06.2026 – prüfen Sie den aktuellen Stand beim Ministerium, bevor Sie planen.

Das SIKB-Darlehen für die Modernisierung

Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) bündelt die Wohnraumförderung des Landes. Für Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums ist das Modernisierungsdarlehen das zentrale Instrument: ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 75.000 Euro[3], mit einem festen Zinssatz von 1,0 Prozent nominal für die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 12.500 Euro. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihr selbst genutztes Wohneigentum – Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung – modernisieren möchten und die Einkommensgrenzen des Saarlands einhalten. Vorhaben in der „besonderen Gebietskulisse“ (festgelegte Stadterneuerungsgebiete) werden bevorzugt gefördert. Der Antrag ist vor Baubeginn direkt bei der SIKB in Saarbrücken einzureichen.

Für den reinen Badumbau ist das Landesdarlehen meist das passende Instrument; für Vermieter hält die SIKB zudem Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau bereit (Wohnraumförderungsprogramm des Landes). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können über die SIKB KfW-Darlehen mit Ergänzungsdarlehen kombinieren.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch im Saarland: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] mit bis zu 4.180 Euro[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 Euro[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.

Beachten Sie: Beim saarländischen Landeszuschuss werden Leistungen der Pflegekasse angerechnet. Entscheidend ist deshalb die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen und die Anrechnungsregeln klären, dann beauftragen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt beraten lassen.

Weitere Bundesmittel: KfW 159 und Steuerbonus

  • KfW 159 – Altersgerecht Umbauen: Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit[6] für Barrierereduzierung, Wohnkomfort und Einbruchschutz – unabhängig von Alter und Pflegegrad, auch für Mieter. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; dieselbe Maßnahme kann nicht zugleich mit dem Pflegekassen-Zuschuss über den KfW-Kredit finanziert werden.
  • KfW 455-B – Barrierereduzierung: Der Investitionszuschuss (10 % der förderfähigen Kosten bis 25.000 €, also bis 2.500 €[5]; beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % bis 6.250 €[5]) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5]; neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
  • Steuerermäßigung (§ 35a EStG): Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr[4] (20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten[4]). Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. BeratungKostenlose Beratung bei Pflegestützpunkt oder SIKB nutzenin Ihrer Nähe
3. Zuschuss 455-B einordnenSeit 31.07.2026 gestoppt – als Alternative KfW-Kredit 159 prüfenkfw.de/455-B
4. AnträgeLandeszuschuss und Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellenMASFG / Pflegekasse
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahltMASFG / Pflegekasse

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Das MASFG prüft Antrag und Einkommenserklärung, die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist mehrere Wochen. Wer die Anträge erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.

Checkliste: So beantragen Sie die saarländische Förderung richtig

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad bzw. Schwerbehinderung (Merkzeichen G/aG) prüfen – sie erhöhen die Förderhöhe
  • [ ] Einkommensgrenzen des Landesprogramms prüfen (32.000 € / 48.000 € / 55.800 € netto)
  • [ ] Antrag beim MASFG mit Antragsvordruck und Einkommenserklärung vor Maßnahmenbeginn stellen
  • [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn stellen
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B berücksichtigen: seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge) – Alternative: KfW-Kredit 159
  • [ ] Bei Bedarf SIKB-Modernisierungsdarlehen vor Baubeginn beantragen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es im Saarland für den Badumbau?

Das Land fördert über das MASFG: bis zu 7.500 Euro[2] für die komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung, bis zu 11.250 Euro[2] bei Schwerbehinderung (Merkzeichen G/aG) oder Pflegegrad. Für einzelne barrierereduzierende Maßnahmen wie den Badumbau sind maximal 5.000 Euro[2] (bzw. 7.500 Euro[2] mit G/aG oder Pflegegrad) möglich.

Welche Einkommensgrenzen gelten für den Landeszuschuss?

Einpersonenhaushalte dürfen höchstens 32.000 Euro[2] netto im Jahr verdienen, Zweipersonenhaushalte 48.000 Euro[2], Dreipersonenhaushalte 55.800 Euro[2]. Die Berechnung prüft das Ministerium im Einzelfall.

Kann ich Landeszuschuss und Pflegekasse kombinieren?

Beim saarländischen Landeszuschuss werden Leistungen anderer Sozialleistungsträger – darunter die der Pflegekasse – angerechnet. Klären Sie die Anrechnungsregeln vor der Antragstellung, und stellen Sie alle Anträge vor Baubeginn.

Wie hoch ist das SIKB-Darlehen für die Modernisierung?

Das Modernisierungsdarlehen der SIKB für selbst genutztes Wohneigentum reicht bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 75.000 Euro[3], bei einem Festzins von 1,0 Prozent nominal und Laufzeiten bis 30 Jahre. Die Mindestinvestition liegt bei 12.500 Euro.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Pflegekassen-Zuschuss ja. Für den Landeszuschuss reicht alternativ das Alter ab 60 Jahren; mit Pflegegrad oder Merkzeichen G/aG steigt die Förderhöhe. Das SIKB-Darlehen ist unabhängig von Alter und Pflegegrad zugänglich.

Kann ich als Mieter im Saarland Förderung beantragen?

Ja. Das Landesprogramm fördert ausdrücklich auch vorhandene Mietwohnungen. Mieter benötigen für den Umbau die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis[7].

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?

Der zu späte Antrag. Wer erst nach dem Umbau zum MASFG oder zur Pflegekasse geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.

Fazit

Das Saarland gehört zu den Bundesländern mit eigenem Landeszuschuss für den Badumbau: bis 7.500 Euro[2] für die barrierefreie Anpassung, bis 11.250 Euro[2] bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad – dazu das zinsgünstige SIKB-Modernisierungsdarlehen bis 75.000 Euro[3], der Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 Euro[1] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des bundesweiten Zuschusses 455-B[5] bleibt der KfW-Kredit 159[6] die offene Alternative – die saarländische Landesförderung läuft unabhängig davon.

Quellen

  • Saarland (MASFG), Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen (Höhen, Einkommensgrenzen, Antrag): https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum/wohnraum
  • SIKB, Modernisieren – Sanieren (Wohnraumförderung des Saarlands): https://www.sikb.de/modernisieren-sanieren
  • KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. Saarland (MASFG), Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen (Förderhöhen und Einkommensgrenzen): https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum/wohnraum
  3. SIKB, Modernisieren – Sanieren (Darlehen bis 80 % der förderfähigen Kosten, max. 75.000 €): https://www.sikb.de/modernisieren-sanieren
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  7. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für barrierereduzierende Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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