Badumbau für Alleinstehende organisieren: Sicher duschen ohne Familie (2026)

Wer allein lebt und älter wird, spürt die Grenzen des eigenen Bades früher als andere: Niemand steht daneben, wenn der Einstieg in die Badewanne wackelig wird, niemand hört es, wenn nachts etwas passiert. Der Wunsch nach einem sicheren Bad ist dann oft groß – und die Frage, wie man einen Umbau ganz ohne Familie organisiert, ebenso. Dieser Ratgeber richtet sich genau an diese Situation: Er zeigt, welche Beratungsstellen kostenlos helfen, wie Sie Angebote, Verträge und Förderanträge im Alleingang sicher über die Bühne bringen und wie Ihr Bad danach so ausgestattet ist, dass es Sie auch dann schützt, wenn niemand in der Nähe ist. Weitere Anregungen für das sichere Bad finden Sie auf unserer Seite zur Bad-Sicherheit für Senioren.
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Warum gerade Alleinstehende im Bad besonders gefährdet sind
Das Badezimmer ist in Ein-Personen-Haushalten der gefährlichste Raum der Wohnung – nicht wegen der Fliesen, sondern wegen der Umstände. Wer allein lebt, hat im Bad niemanden, der nach einem Sturz Hilfe holt. Hinzu kommen drei typische Probleme, die mit dem Alter wachsen:
- Der Wannenrand wird zur Hürde. Das Bein über den Rand der Badewanne zu heben, erfordert Kraft und Gleichgewicht – beides nimmt mit den Jahren ab. Wer strauchelt, stürzt auf harten, nassen Grund.
- Der Alltag wird still. Manche Alleinstehende duschen seltener oder nur oberflächlich, weil sie sich unsicher fühlen – mit Folgen für Haut, Wohlbefinden und Würde.
- Die Entscheidung lastet allein. Ein Umbau ist eine Investition von mehreren tausend Euro und eine Entscheidung für Jahre. Ohne Familie fehlt der zweite Blick – und manchmal auch schlicht jemand, der bei den Handwerkern mitredet.
Dazu kommt: Viele Alleinstehende zögern, Hilfe zu organisieren, weil sie niemandem zur Last fallen wollen. Dabei ist genau das Gegenteil richtig: Ein sicherer Umbau ist eine der wirksamsten Maßnahmen, um lange selbstständig in der eigenen Wohnung zu bleiben – und genau diese Selbstständigkeit ist es, die Alleinstehende am meisten schätzen.
Fallbeispiel (Beispielwerte): Herr K., 78, verwitwet, lebt seit sechs Jahren allein in seiner Dreizimmerwohnung. Nach einem Beinahe-Sturz an der Badewanne spricht sein Hausarzt den Badumbau an. Herr K. hat keine Kinder, aber einen langjährigen Nachbarn, der ihn zu Terminen begleitet. Über den Pflegestützpunkt erhält er eine kostenlose Wohnberatung; die empfohlene Fachfirma erstellt ein Festpreisangebot über 6.200 € für eine bodengleiche Dusche. Der Pflegegrad-2-Bescheid liegt bereits vor, der Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI wird vor Baubeginn gestellt und mit 4.180 € bewilligt[1]. Den Restbetrag von 2.020 € finanziert Herr K. über den KfW-Kredit 159[2] mit einer monatlichen Rate von rund 20 €. Der Umbau dauert drei Tage; währenddessen duscht er im Bad des Nachbarn. (Rechenbeispiel: Die tatsächlichen Kosten hängen von Bad, Ausführung und Anbieter ab.)
Beratung zuerst: Diese Stellen helfen kostenlos oder günstig
Der größte Fehler im Alleingang ist, mit dem ersten Angebot zu starten, das im Briefkasten liegt. Vor jeder Unterschrift steht die neutrale Beratung – sie kostet in der Regel nichts und verhindert teure Fehlentscheidungen:
| Stelle | Was sie leistet | Kosten |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkt (in fast allen Bundesländern) | Berät zu Pflegegrad, Zuschüssen nach § 40 SGB XI und vermittelt zu Wohnberatung und Pflegediensten | kostenlos |
| Kommunale Wohnberatungsstelle (viele Städte und Landkreise, oft beim Sozialamt oder Seniorenbüro) | Begutachtet die Wohnung vor Ort, empfiehlt Maßnahmen, erklärt Fördermöglichkeiten | kostenlos oder geringe Gebühr |
| Verbraucherzentrale | Prüft Verträge und Angebote, berät zu unseriösen Handwerkern und Finanzierung | meist geringe Pauschale (ca. 5–15 €, je nach Bundesland) |
| Ergotherapie / Sanitätshaus | Berät zu Hilfsmitteln wie Duschstuhl und Haltegriffen, die die Krankenkasse als Hilfsmittel übernehmen kann (§ 33 SGB V)[3] | Beratung kostenlos; Hilfsmittel im Regelfall mit ärztlicher Verordnung (eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Kasse verlangt häufig eine Genehmigung) |
| Seniorenberatung / Altenhilfe der Gemeinde | Begleitet im Einzelfall auch zu Terminen, vermittelt ehrenamtliche Helfer | kostenlos oder auf Spendenbasis |
Eine gute Wohnberatung macht den Umbau im wahrsten Sinne greifbar: Sie sehen vor Ort, was nötig ist, und bekommen eine Prioritätenliste – oft reichen zunächst Haltegriffe und ein Duschhocker, der große Umbau kann warten. Diese neutrale Einschätzung ist für Alleinstehende besonders wertvoll, weil sie die Entscheidung von der Schulter nimmt. Details zu den einzelnen Sicherheitsmaßnahmen finden Sie im Ratgeber zu Haltegriffen im Bad.
Sechs Schritte zum eigenen Bad – ohne Familie, aber nicht ohne Hilfe
Der Ablauf ist für Alleinstehende derselbe wie für alle anderen – nur die Reihenfolge der Hilfe ist eine andere. Wer diese sechs Schritte geht, hat jederzeit den Überblick:
- Pflegegrad prüfen oder beantragen. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, ist der Weg zum Zuschuss frei. Ohne Pflegegrad: Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen; die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst, der Antrag ist kostenlos. Auch wer sich „nur“ unsicher fühlt, sollte prüfen lassen, ob Hilfe beim Waschen und Anziehen bereits einen Pflegegrad begründet – die Begutachtung klärt das.
- Neutrale Beratung einholen. Pflegestützpunkt oder Wohnberatungsstelle anrufen (siehe Tabelle oben) und die Wohnsituation schildern. Am Ende steht eine Empfehlungsliste, was nötig ist.
- Zwei bis drei Angebote einholen. Fachfirmen für Badumbau kommen kostenlos vorbei, messen und erstellen Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis. Im Alleingang gilt: niemals das erste Angebot unterschreiben, immer vergleichen. Wer unsicher ist, nimmt eine Vertrauensperson zum Termin mit (siehe nächster Abschnitt).
- Förderantrag stellen – vor Baubeginn. Den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen, solange kein Handwerker begonnen hat. Das ist der häufigste Ablehnungsgrund überhaupt (§ 40 Abs. 4 SGB XI)[1].
- Erst nach Zusage unterschreiben. Die Pflegekasse bestätigt die Förderfähigkeit schriftlich. Der Vertrag mit der Firma wird erst danach geschlossen – so bleibt das Risiko einer Ablehnung bei niemandem hängen.
- Abnahme und Belege. Nach dem Umbau alles in Ruhe prüfen (Wasserhähne, Brause, Abfluss, Türen, Fliesen und Fugen), Mängel schriftlich festhalten, Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Rechnungen und Überweisungsbelege für die Steuererklärung aufbewahren (§ 35a EStG)[4].
Zwischen Schritt 1 und 6 liegen meist vier bis acht Wochen; die längste Zeit beansprucht die Bearbeitung des Förderantrags. Wer den Umbau zügig braucht, kann die Fristen bei der Pflegekasse erfragen – in dringenden Fällen lassen sich Bearbeitungszeiten oft verkürzen.
Der Vertrag als Schutz: So erkennen Sie unseriöse Anbieter
Alleinstehende Senioren sind ein klassisches Ziel unseriöser Handwerker – oft klingelt jemand an der Tür, bietet „Sofort-Umbau zum Sonderpreis“ an und fordert Anzahlung in bar. Drei Regeln schützen zuverlässig:
- Nie an der Haustür beauftragen. Seriöse Fachfirmen drängen nicht. Wer spontan unterschreiben soll, hat in der Regel etwas zu verbergen. Nehmen Sie sich Bedenkzeit – ein faires Angebot gilt auch morgen noch.
- Nie bar zahlen oder hohe Anzahlungen leisten. Üblich ist eine Zahlung nach Leistung, häufig in Raten nach Baufortschritt. Eine Anzahlung von 20–30 % kann vereinbart werden, mehr ist ein Warnsignal. Barzahlung ist bei seriösen Betrieben unüblich.
- Festpreis mit Leistungsverzeichnis verlangen. Im Angebot müssen Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen und die Ersatz-Duschmöglichkeit schriftlich stehen. Pauschalangebote ohne Positionsliste führen später zu Nachträgen.
Lassen Sie den Vertrag im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen, bevor Sie unterschreiben – das kostet wenig und schafft Sicherheit. Bei Abzocke hilft die Polizei- oder Verbraucherzentrale; präventiv gilt: Wer drängt, fliegt raus.
Vertrauenspersonen: Wer hilft, wenn keine Familie da ist?
Ein Badumbau braucht niemanden, der mitentscheidet – aber es hilft ungemein, wenn eine Person den Prozess begleitet und mitliest. Wer keine Kinder oder Geschwister hat, findet Vertrauenspersonen näher, als er denkt:
- Nachbarn und Freunde: Oft reicht es, eine Person zu bitten, bei den zwei, drei wichtigen Terminen dabeizusein: Vor-Ort-Termin der Fachfirma, Vertragsunterschrift, Abnahme. Wer das Gefühl hat, nichts „leisten“ zu müssen, wird schneller Hilfe annehmen – ein gemeinsames Kaffeetrinken danach ist genug Dankeschön.
- Hausarzt und Hausärztin: Sie kennen die gesundheitliche Lage, können den Pflegegrad-Antrag unterstützen und wissen, welche Hilfsmittel sinnvoll sind. Als neutrale Instanz können sie auch bei der Anbieterwahl beraten.
- Betreuungsvereine und Sozialdienste: Wer spürt, dass die Organisation über den Kopf wächst, kann eine rechtliche Betreuung anregen – etwa für Gesundheitssorge oder Vermögensangelegenheiten. Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn sie nötig ist; viele Betreuungsvereine beraten vorab kostenlos.
- Vorsorgevollmacht: Unabhängig vom Umbau sollten Alleinstehende eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson errichten – für den Fall, dass sie nach einem Sturz selbst nicht entscheiden können. Damit kann die bevollmächtigte Person auch den Badumbau weiterführen, wenn mitten in der Bauphase etwas passiert. Die Beratung dazu ist bei Betreuungsvereinen und vielen Seniorenbüros kostenlos.
Ein digitaler Ordner (oder ein simpler Schnellhefter) mit Angeboten, Bescheiden, Rechnungen und Vollmacht an einem festen Platz macht die Vertretung jederzeit möglich – auch für den Fall, dass plötzlich jemand anderes weitermachen muss.
Finanzierung mit kleiner Rente: Was geht ohne großes Budget?
Die Kosten sind der häufigste Grund, den Umbau zu verschieben – dabei lässt sich die Finanzierung in fast jedem Fall tragen machen. Die wichtigsten Bausteine:
| Baustein | Konditionen | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Zuschuss Pflegekasse | bis 4.180 €[1] je Maßnahme | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn (§ 40 Abs. 4 SGB XI) |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ | bis 50.000 €[2], Laufzeit bis 30 Jahre, zinsgünstig | kein Pflegegrad nötig; Antrag über die Hausbank (kfw.de/159) |
| KfW-Zuschuss 455-B | seit 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft)[5] | keine neuen Anträge; offene Alternative: KfW-Kredit 159 |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr[4] | Rechnung und Überweisungsnachweis |
| Eigenmittel / Ratenzahlung | Restbetrag; manche Anbieter bieten Ratenpläne an | – |
Rechenbeispiel (Beispielwerte): Eine Systemlösung (Wanne zur Dusche mit niedriger Einstiegskante) kostet als Festpreis 4.300 €. Der Pflegekassen-Zuschuss deckt 4.180 €[1], der Eigenanteil liegt bei 120 €. Bei einer bodengleichen, gefliesten Dusche für 7.500 € bleiben nach dem Zuschuss 3.320 €; über den KfW-Kredit 159[2] ergibt das bei zehn Jahren Laufzeit eine monatliche Rate von etwa 30 € (Richtwert, tagesaktueller Zinssatz laut kfw.de). Die Handwerkerkosten lassen sich zusätzlich über die Steuererklärung geltend machen[4]. Alle Beträge sind Richtwerte – verbindlich sind das Festpreisangebot und der Bewilligungsbescheid. Mehr Details zur Kombination der Bausteine: Badumbau finanzieren.
Was das Bad sicher macht, wenn niemand in der Nähe ist
Ein Bad für Alleinstehende muss zwei Aufgaben erfüllen: Es muss Stürze verhindern – und es muss Hilfe holen, wenn doch etwas passiert. Dafür gibt es eine bewährte Grundausstattung:
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne: Keine Kante zum Übersteigen, kein Rutschrisiko am Wannenrand. Der Umbau von der Wanne zur Dusche ist für Alleinstehende meist die wichtigste Maßnahme überhaupt – mehr dazu unter Wanne zur Dusche.
- Rutschhemmender Boden: Fliesen müssen im Duschbereich rutschhemmend sein; die DIN 18040-2 verlangt dort mindestens Bewertungsgruppe B (DIN 51097) – in der Praxis üblich sind R10-Fliesen mit B-Einstufung. Keine losen Vorleger.
- Haltegriffe an Dusche und WC: Sie müssen fest montiert sein – Saugnapfmodelle sind keine Dauerlösung.
- Duschhocker oder Wandklappsitz: Duschen im Sitzen reduziert die Sturzgefahr erheblich; der Sitz kann die Krankenkasse als Hilfsmittel übernehmen (§ 33 SGB V)[3].
- Hausnotruf mit wasserdichtem Funkknopf: Der Knopf gehört ins Bad – entweder als Halskette oder als wasserdichte Armbanduhr mit Notruffunktion. Moderne Geräte erkennen Stürze automatisch und alarmieren auch ohne Knopfdruck. Viele Anbieter berechnen eine Monatspauschale; in einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse, beim Pflegestützpunkt nachfragen.
- Nachtlicht mit Bewegungsmelder: Der Weg zur Toilette nachts ist die klassische Sturzstrecke – ein Licht, das von selbst angeht, macht ihn sicher.
- Tür, die sich von außen öffnen lässt: Die Badtür sollte von innen nicht abschließbar sein oder einen Notöffnungsmechanismus haben, damit Rettungskräfte und Nachbarn im Notfall hineinkommen.
Der Praxistest: Gehen Sie nach dem Umbau einmal mit geschlossenen Augen duschen – im Sitzen. Was Sie ertasten können (Griff, Ablage, Armatur an immer gleicher Position), funktioniert auch dann, wenn Sie nachts halb wach oder nach einem Sturz verunsichert sind. Feste Plätze für alles sind die unsichtbare Sicherheitsausstattung des Bads.
Wenn der Sturz schon passiert ist: Die Reha-Zeit nutzen
Häufig ist ein Sturz der Auslöser für die Umbauplanung – und die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt die beste Gelegenheit dafür. Drei Vorteile fallen zusammen: Der Bedarf ist ärztlich dokumentiert (das stützt den Förderantrag), die Reha-Phase zwingt ohnehin zu Anpassungen, und die Entscheidung hat einen klaren Anlass. Warten Sie mit dem Umbau dennoch nicht, bis Sie zurück in der Wohnung sind: Der Pflegegrad-Antrag und der Förderantrag lassen sich bereits aus dem Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung vorbereiten. Für die ersten Wochen nach der Entlassung helfen Übergangslösungen (Duschhocker, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung) – die Krankenkasse übernimmt sie als Hilfsmittel auf Rezept. Nach der Reha ist das Bad idealerweise fertig: kein gefährlicher Zwischenzustand, keine zweite Belastung.
Checkliste: Badumbau im Alleingang
- [ ] Pflegegrad-Bescheid liegt vor, sonst formloser Antrag bei der Pflegekasse (kostenlos)
- [ ] Kostenlose Beratung genutzt (Pflegestützpunkt / Wohnberatungsstelle / Seniorenbüro)
- [ ] 2–3 Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis verglichen – nie das erste unterschreiben
- [ ] Vertrag im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen lassen
- [ ] Förderantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn gestellt
- [ ] Schriftliche Zusage der Pflegekasse abgewartet, erst dann Vertrag geschlossen
- [ ] Vertrauensperson für Vor-Ort-Termin, Unterschrift und Abnahme benannt
- [ ] Vorsorgevollmacht geklärt; Unterlagen (Angebote, Bescheide) an einem festen Ort
- [ ] Ersatz-Duschmöglichkeit für die Bauzeit organisiert (Nachbarn, Verwandte, Pflegedienst)
- [ ] Hausnotruf oder Notrufknopf im Bad eingeplant
- [ ] Badtür von außen notöffnbar, Nachtlicht mit Bewegungsmelder vorgesehen
- [ ] Rechnungen für die Steuererklärung aufbewahrt (§ 35a EStG)[4]
Fragen und Antworten
Kann ich den Badumbau allein überhaupt durchsetzen – gegenüber Handwerkern und Behörden?
Ja. Fachfirmen arbeiten täglich mit älteren Kunden, die allein entscheiden; Behördenkontakte beschränken sich meist auf den formlosen Förderantrag. Entscheidend ist, sich nicht drängen zu lassen und Angebote in Ruhe zu vergleichen. Wer sich bei Verträgen unsicher fühlt, bekommt bei der Verbraucherzentrale oder der kommunalen Wohnberatung Unterstützung.
Was mache ich, wenn ich keinen Pflegegrad habe, aber unsicher im Bad bin?
Stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad – er ist kostenlos, und die Begutachtung klärt, ob Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Toilettengang bereits einen Anspruch begründet. Auch ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159[2] für den Umbau möglich, und kleinere Maßnahmen wie Haltegriffe können Sie nachrüsten lassen.
Wer beaufsichtigt die Handwerker, wenn ich nicht die ganze Zeit dabei sein kann?
Sie müssen niemanden beaufsichtigen – seriöse Firmen arbeiten eigenverantwortlich. Bei Systemlösungen ist der Umbau oft an einem Tag erledigt. Vereinbaren Sie vorab, wer Ihnen den Fortschritt zeigt, und machen Sie die Schlusszahlung von der gemeinsamen Abnahme abhängig. Nachbarn oder der Hausnotruf-Dienst sind zusätzliche Augen, wenn Sie möchten.
Was passiert, wenn mitten in der Bauphase etwas mit meiner Gesundheit passiert?
Dann greift Ihre Vorsorgevollmacht: Die bevollmächtigte Vertrauensperson kann den Vertrag weiterführen, Zahlungen freigeben und die Abnahme übernehmen. Deshalb gehört die Vollmacht zu den ersten Schritten – nicht zu den letzten. Bewahren Sie Angebot und Vertrag so auf, dass die Person sie findet.
Sind Haustürgeschäfte mit „Sofort-Rabatt“ seriös?
In aller Regel nicht. Seriöse Fachfirmen für Badumbau kommen auf Termin, erstellen ein schriftliches Angebot und geben Bedenkzeit. Wer an der Tür unterschreiben soll, Barzahlung oder eine hohe Anzahlung verlangt, ist unseriös – brechen Sie das Gespräch ab und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie unsicher sind.
Brauche ich für die Mietwohnung die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, für bauliche Veränderungen brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Mietende haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zu barrierereduzierenden Umbauten[6] – die Einzelheiten regelt der Mietvertrag. Der Zuschuss der Pflegekasse ist unabhängig davon an Sie als pflegebedürftige Person gebunden.
Fazit
Ein Badumbau ohne Familie ist keine Frage des Könnens, sondern der richtigen Reihenfolge: erst neutral beraten lassen, dann Angebote vergleichen, den Förderantrag vor Baubeginn stellen und eine Vertrauensperson für die entscheidenden Termine gewinnen. Die Zuschüsse der Pflegekasse (bis 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI)[1] und der zinsgünstige KfW-Kredit 159[2] machen den Umbau auch mit kleiner Rente finanzierbar. Am Ende steht mehr als eine neue Dusche: ein Bad, das Stürze verhindert, im Notfall Hilfe holt und Ihnen erlaubt, so lange wie möglich selbstständig in der eigenen Wohnung zu bleiben – genau das, was Alleinstehende am meisten schätzen. Alle Ausstattungsdetails für das sichere Bad: mehr dazu.
Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 €, Antrag vor Baubeginn): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 18c SGB XI (Begutachtung durch den Medizinischen Dienst): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse, z. B. Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnisanspruch des Mieters bei barrierereduzierenden Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Ablauf und Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen. Kostenangaben sind Marktorientierungen (Richtwerte) – verbindlich ist das Festpreisangebot der Fachfirma.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026, keine neuen Anträge (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnisanspruch des Mieters bei barrierereduzierenden Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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