Badumbau-Anbieter im Vergleich: Fachfirma oder Vermittler? (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 18 Min. Lesezeit

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Angebote verstehen und vergleichen – so treffen Sie eine sichere Entscheidung.

Wer ein Bad umbauen lässt, steht vor einer großen Auswahl: lokale Meisterbetriebe, überregionale Systemanbieter und Vermittlerportale buhlen um den Auftrag. Die Angebote unterscheiden sich stark – im Preis, im Leistungsumfang und in der Frage, wer im Schadensfall wirklich haftet. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Anbieter systematisch vergleichen und mit zehn Prüffragen das passende Unternehmen finden. Alle Informationen rund um den Badumbau finden Sie auf mehr dazu.

Festpreis statt Schätzung: Hier das unverbindliche Angebot für Ihren Umbau anfragen.

Welche Anbietertypen gibt es?

Fachfirma / Meisterbetrieb: Ein Handwerksbetrieb aus der Region führt den Umbau mit eigenen Monteuren aus. Die Qualifikation (Meisterbrief) ist über die Handwerkskammer prüfbar. Sie schließen den Vertrag direkt mit dem ausführenden Betrieb ab – das ist die wichtigste Voraussetzung für klare Gewährleistungsansprüche.

Systemanbieter: Überregionale Unternehmen mit festen Badumbau-Systemen (Duschtasse, Wandpaneele, Kabine). Sie arbeiten oft mit regionalen Handwerkspartnern zusammen und bieten Pauschalpreise. Achten Sie darauf, wer die Arbeiten tatsächlich ausführt und wer im Vertrag als Auftragnehmer steht.

Vermittlerportale: Portale sammeln Ihre Anfrage und geben sie an mehrere Betriebe weiter. Das kann bei der Marktübersicht helfen, hat aber Tücken: Oft bleibt unklar, welcher Betrieb den Auftrag übernimmt, und manche Portale verkaufen die Kontaktdaten. Bei Streit mit dem ausführenden Betrieb ist der Vertragspartner möglicherweise ein anderer als der, mit dem Sie gesprochen haben.

Ein Hinweis zur Einordnung: Es gibt auch Fachbetriebe, die sich auf barrierereduzierendes Bauen spezialisiert haben und regelmäßig nach DIN 18040-2 arbeiten. Fragen Sie bei jedem Anbietertyp konkret nach Referenzprojekten für Seniorenbäder – die Antwort verrät mehr als jede Selbstbeschreibung.

Die Anbietertypen im direkten Vergleich

Kriterium Fachfirma / Meisterbetrieb Systemanbieter (überregional) Vermittlerportal
Vertragspartnerder ausführende Betriebdas Systemunternehmen bzw. sein Handwerkspartneroft unklar – der Vermittler vermittelt nur
Ausführungeigene Monteureregionale Handwerkspartnerwechselnde Betriebe
QualifikationMeisterbrief prüfbarMeisterpartner, nicht immer Vertragspartnerkeine eigene Gewerke-Qualifikation
PreisstrukturFestpreis mit Leistungsverzeichnisoft Pauschalpreise für ein Standard-Systemabhängig vom übernehmenden Betrieb
Vor-Ort-Terminüblich, kostenlosüblich, oft ebenfalls kostenlosselten vor der Vermittlung
Gewährleistungdirekt beim Betrieb (i. d. R. 5 Jahre, § 438 BGB)beim Vertragspartnernur gegen den Vertragspartner
Eignung bei komplexen Bädernsehr guteingeschränkt (Standard-Systeme)schwer beurteilbar
Für wen geeignetwer einen festen Ansprechpartner schätztwer ein standardisiertes Bad zum Pauschalpreis suchtwer zuerst eine Marktübersicht braucht

Fachfirma oder Vermittlerportal: Vergleichstabelle

Kriterium Direkte Fachfirma Vermittlerportal
Vertragspartnereindeutig der ausführende Betrieboft unklar, Vermittler vermittelt nur
QualifikationsnachweisMeisterbrief über Handwerkskammer prüfbarkeine eigene Gewerke-Qualifikation
Festpreisim Angebot verbindlichabhängig vom übernehmenden Betrieb
Gewährleistungdirekt beim Betrieb, 5 Jahre bei BauleistungenAnspruch nur gegen den Vertragspartner
BeratungVor-Ort-Termin mit Fachplanungmeist telefonisch, keine Ortskenntnis
Haftung bei Mängelnklare Ansprechpersonmehrstufig, ggf. unklar

10 Prüffragen vor der Unterschrift

  1. Steht im Angebot ein verbindlicher Festpreis inklusive Demontage, Entsorgung und Endreinigung?
  2. Ist der Betrieb ein Meisterbetrieb und im Handwerksregister der zuständigen Handwerkskammer eingetragen?
  3. Wer führt die Arbeiten aus – eigene Monteure oder Subunternehmer?
  4. Welche Gewährleistung wird gewährt? (Bauleistungen: in der Regel 5 Jahre, § 438 BGB)
  5. Ist der Betrieb haftpflichtversichert und kann das nachweisen?
  6. Sind Referenzen vorhanden (echte Adressen/Orte, keine anonymen Testimonials)?
  7. Was passiert, wenn bei der Öffnung des Bodens Probleme auftreten (z. B. alte Leitungen)?
  8. Ist der Zahlungsplan an Meilensteine gekoppelt (Anzahlung begrenzt, Rest nach Abnahme)?
  9. Werden Termine und Dauer schriftlich zugesagt, inklusive Vertragsstrafe bei Verzug?
  10. Wird auf die DIN 18040-2 bei barrierefreier Ausführung Bezug genommen (Duschfläche ≥ 120 × 120 cm, Schwelle max. 2 cm)?

Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen

Ein belastbares Angebot nennt einzelne Positionen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Duschfläche, Wandpaneele, Armaturen, Montage. Pauschalangebote ohne Leistungsverzeichnis führen später zu Nachträgen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, mehrere Angebote einzuholen und auf gleiche Leistungsumfänge zu achten – nur so sind Preise wirklich vergleichbar. Seriöse Anbieter kommen kostenlos zum Vor-Ort-Termin und messen das Bad aus; wer nur am Telefon Angebote macht, kann die bauliche Situation nicht beurteilen.

Achten Sie außerdem auf das Material: Ein seriöses Angebot nennt Marken und Typen (Armaturen, Duschfläche, Glas), nicht nur „Qualitätssortiment". Und: Ein guter Betrieb erklärt Ihnen seine Vorgehensweise bei der Abdichtung – das ist die technisch entscheidende Position, an der später Wasserschäden entstehen.

Typische Angebotsfallen

  • Lockangebote: „Dusche ab 1.999 €" – die Zusatzkosten für Abdichtung, Fliesenarbeiten oder Entsorgung erscheinen erst im Kleingedruckten.
  • „0-Euro-Eigenanteil"-Versprechen: Eine komplette Finanzierung über Zuschüsse allein ist selten; prüfen Sie, ob ein Kredit eingeplant wird. Mehr dazu im Ratgeber Badumbau mit 0 Euro Eigenanteil – was wirklich dahintersteckt.
  • Druck beim Erstgespräch: „Das Angebot gilt nur heute" ist bei seriösen Betrieben unüblich.
  • Vermittler ohne Betriebssitz: Prüfen Sie Impressum und Handelsregistereintrag.
  • „Festpreis" ohne Leistungsverzeichnis: Ohne schriftliche Leistungsbeschreibung ist der Preis nachträglich verhandelbar – das Leistungsverzeichnis gehört in den Vertrag.
  • Angebot am Telefon: Wer das Bad nicht gesehen hat, kann keinen belastbaren Preis nennen. Seriöse Kalkulationen entstehen erst nach dem Vor-Ort-Termin.
  • „Sofortrabatt" bei Unterschrift heute: Druckmittel statt Argument – ein seriöser Betrieb lässt Ihnen Bedenkzeit.

Fallrechnung: Drei Angebote, drei Preise – ein Vergleich

Ein Beispiel zeigt, warum der Endpreis allein wenig aussagt (alle Beträge sind Richtwerte): Eine 76-jährige Eigentümerin lässt ihr Bad von drei Anbietern besichtigen. Angebot A (lokaler Meisterbetrieb) nennt 3.900 € als Festpreis für eine Systemlösung inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung. Angebot B (Systemanbieter) nennt 4.200 €, verlangt für Demontage und Entsorgung aber einen Aufschlag von 350 €. Angebot C (Vermittlerportal) lockt mit 2.900 € – im Kleingedruckten fehlen Abdichtung (Richtwert 150–400 €), Armaturen (150–600 €) und Endreinigung.

Position A (Meisterbetrieb) B (Systemanbieter) C (Portal)
Systemlösung inkl. Montage3.900 €4.200 €2.900 €
Demontage + Entsorgungenthalten+ 350 €nicht enthalten (ca. 250–500 €)
Abdichtungenthaltenenthaltennicht enthalten (ca. 150–400 €)
Armaturenenthaltenenthaltennicht enthalten (ca. 150–600 €)
Vergleichbarer Gesamtpreis3.900 €4.550 €ca. 3.450–4.500 € + Risiko

Das vermeintlich günstigste Angebot C ist nach Ergänzung der fehlenden Positionen nicht mehr automatisch am billigsten – und es bleibt unklar, welcher Betrieb die Leistung erbringt. Die Lektion: Fordern Sie von allen Anbietern dasselbe Leistungsverzeichnis und vergleichen Sie Position für Position, nicht den Endpreis.

So vergleichen Sie richtig

Ein systematischer Vergleich dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. So gehen Sie vor:

  1. Anbieterliste erstellen: 2–3 Fachfirmen aus der Region plus ggf. 1–2 überregionale Systemanbieter. Einen Überblick über alle Leistungen rund um den Badumbau finden Sie auf mehr dazu.
  2. Gleiche Leistung verlangen: Fordern Sie von allen dasselbe Leistungsverzeichnis an.
  3. Referenzen und Handwerkskammer prüfen: Meistertitel über die örtliche Handwerkskammer verifizieren.
  4. Vor-Ort-Termine wahrnehmen: Achten Sie auf Beratungsqualität und Erreichbarkeit.
  5. Vertrag erst nach Förderzusage: Der Förderantrag bei der Pflegekasse muss vor Baubeginn gestellt sein (§ 40 Abs. 4 SGB XI)[1] – erst danach unterschreiben.
  6. Zahlungsplan und Gewährleistung schriftlich fixieren: Anzahlung begrenzen, Rest nach Abnahme – das gehört in den Vertrag, nicht in die mündliche Absprache.
  7. Entscheidung dokumentieren: Halten Sie fest, welches Angebot Sie warum gewählt haben – das hilft, wenn später Fragen aufkommen.

Wer die Auswahl auf diese Weise angeht, reduziert das Risiko von Ärger nach dem Einbau deutlich. Vertiefende Informationen zur Angebotsprüfung und zu Gewährleistungsthemen finden Sie in unseren Ratgebern – sprechen Sie bei Unsicherheiten zusätzlich mit Ihrer Verbraucherzentrale oder der Handwerkskammer.

Vom Angebot zum Vertrag: Diese Punkte gehören hinein

Wenn das passende Angebot vorliegt, beginnt die letzte – und für viele schwierigste – Phase: der Vertragsschluss. Ein seriöser Badumbau-Vertrag ist mehr als eine Seite mit Endsumme. Er sollte diese Punkte eindeutig regeln:

  • Leistungsbeschreibung: Das Leistungsverzeichnis ist Teil des Vertrags – inklusive Materialangaben (Armaturen, Duschfläche, Glas nach Marke und Typ).
  • Festpreis und Zahlungsplan: Der Festpreis gilt für die beschriebene Leistung; der Zahlungsplan ist an Meilensteine gekoppelt (begrenzte Anzahlung, Rest nach Abnahme).
  • Termine: Beginn und Dauer der Arbeiten, verbindlich zugesagt – im Idealfall mit Vertragsstrafe bei Verzug.
  • Gewährleistung: Schriftliche Bestätigung der Gewährleistung (in der Regel 5 Jahre bei Bauleistungen, § 438 BGB) und der Ansprechperson für Mängel.
  • Umgang mit Unvorhergesehenem: Wer trägt Mehrkosten, wenn bei der Öffnung des Bodens alte Leitungen oder marode Untergründe auftauchen? Eine vereinbarte Preisobergrenze schützt Sie.
  • Abnahme: Das Prozedere der Abnahme – wer prüft wann, was passiert bei Mängeln und Restarbeiten?

Lassen Sie sich Zeit beim Durchlesen. Wenn eine Position unklar ist, fragen Sie nach – ein seriöser Betrieb beantwortet das schriftlich. Wenn Sie sich unsicher fühlen, zeigen Sie den Vertrag der Verbraucherzentrale oder einer Fachperson.

Gewährleistung und Abnahme: Ihre Absicherung

Die Gewährleistung ist der Kern der Absicherung nach dem Umbau. Bei Bauleistungen gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 438 BGB) für wesentliche Mängel – vorausgesetzt, sie werden dem Betrieb mitgeteilt. Wichtig ist der Unterschied: Die Gewährleistung richtet sich gegen den Vertragspartner, also den Betrieb, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Wer über ein Vermittlerportal gebucht hat, muss prüfen, wer das ist.

Die Abnahme sollten Sie nicht übereilt unterschreiben. Gehen Sie das Bad gemeinsam mit dem Monteur durch: Wasserhähne und Brause testen, Abfluss und Gefälle prüfen, Türen und Glasabtrennungen auf Funktion und Beschädigungen kontrollieren, Fliesen und Fugen in Augenschein nehmen. Restarbeiten lassen Sie schriftlich mit Frist festhalten. Fotografieren Sie vor der Abnahme alle Bereiche – diese Dokumentation hilft, wenn später Mängel auftreten.

Und ein Hinweis für den Alltag: Melden Sie Mängel schriftlich und zeitnah. Je früher der Betrieb die Chance hat, nachzubessern, desto unkomplizierter ist die Lösung – das entspricht auch dem Muster positiver Erfahrungsberichte.

Checkliste für den Umbautag und die Abnahme:

  • [ ] Vor Beginn: Ersatz-Duschmöglichkeit und Zugang für die Monteure geklärt
  • [ ] Demontierte Teile und Bauschutt wurden laut Vertrag abtransportiert
  • [ ] Wasserhähne, Brause, Thermostat und Abfluss getestet
  • [ ] Gefälle geprüft: Wasser läuft vollständig ab, keine Pfützen
  • [ ] Türen, Glasabtrennungen und Duschkabine auf Funktion und Beschädigungen kontrolliert
  • [ ] Fliesen, Fugen und Abdichtungsanschlüsse in Augenschein genommen
  • [ ] Restarbeiten schriftlich mit Frist festgehalten
  • [ ] Fotos vor der Abnahme gemacht (Dokumentation)
  • [ ] Rechnungen und Gewährleistungsbestätigung erhalten
  • [ ] Zahlungsplan eingehalten: Restbetrag erst nach Abnahme gezahlt

Typische Ausgangslage: Wenn die Angebote weit auseinanderliegen

Eine häufige Situation bei der Anbieterwahl: Drei Firmen besichtigen dasselbe Bad, und die Angebote unterscheiden sich um mehrere tausend Euro. Das ist an sich noch kein Zeichen von Unseriosität – oft stecken unterschiedliche Lösungen dahinter: Ein Anbieter plant eine Systemlösung mit Duschtasse (Marktorientierung 2026: 3.000–5.000 €), ein anderer eine bodengleiche, geflieste Dusche mit Abdichtung und Fliesenarbeiten (5.000–8.000 €; Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de, emax-haustechnik.de). Vergleichen Sie deshalb nie nur den Endpreis, sondern immer Position für Position.

Gleichzeitig gilt: Liegen zwei Angebote mit identischem Leistungsverzeichnis sehr weit auseinander, sollten Sie nachfragen, woran das liegt. Mögliche Gründe sind unterschiedliche Materialqualitäten, ein anderer Aufwand bei Untergrund oder Abdichtung – oder eine Position, die schlicht fehlt. Lassen Sie sich die Unterschiede schriftlich erklären; ein seriöser Betrieb kann das. Wer stattdessen nur das günstigste Angebot unterschreibt, ohne die Leistung zu vergleichen, riskiert Nachträge, die den Preis wieder angleichen.

Kosten im Detail: Was ein Angebot enthalten muss

Die Gesamtkosten eines Badumbaus setzen sich aus Positionen zusammen, die Sie im Leistungsverzeichnis wiederfinden sollten. Als Marktorientierung 2026 gelten (Quellen: altersgerecht-modernisieren.de, pflege.de, emax-haustechnik.de, gira.de):

  • Systemlösung (Duschtasse, Wandpaneele, Montage): 3.000–5.000 €, einzelne Anbieter nennen bis 6.500 €
  • Bodengleiche, geflieste Dusche: 5.000–8.000 €
  • Einfache bodengleiche Duschfläche: ab ca. 1.500 €
  • Badumbau im Altbau: eher 3.500–8.000 €, weil Untergrundausgleich, Leitungsarbeiten und Abdichtung aufwendiger sind (gira.de)

Die Positionen im Detail:

  • Demontage und Entsorgung: Alte Wanne, Fliesen, ggf. Leitungen entfernen und fachgerecht entsorgen. Fehlt diese Position, kommt sie später als Nachttrag.
  • Untergrundvorbereitung: Bodenausgleich, ggf. Absenkung oder Aufbau für die bodengleiche Dusche.
  • Abdichtung: Feuchtraum-Abdichtung nach DIN 18534 – nicht verhandelbar, aber nicht in jedem Angebot enthalten.
  • Duschfläche und Wandverkleidung: Duschtasse oder gefliestes Duschfertigelement, Wandpaneele oder Fliesen.
  • Armaturen und Glas: Mischbatterie, Brause, ggf. Duschkabine oder -wand. Hier unterscheiden sich Angebote besonders stark – achten Sie auf Marke und Ausführung.
  • Montage, Endreinigung, ggf. Kleinmaterial: Oft pauschal ausgewiesen.

Alle Beträge sind Richtwerte, keine Festpreise. Der Eigenanteil sinkt bei Pflegegrad um den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] (Antrag vor Baubeginn).

Förderung Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad klären: Liegt ein Pflegegrad 1–5 vor, kommt der Zuschuss der Pflegekasse in Betracht. Fehlt er, kann er formlos bei der Pflegekasse beantragt werden; die Pflegekasse entscheidet binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang, die Begutachtung wird unverzüglich veranlasst (§ 18c Abs. 1 SGB XI)[2].
  2. Zuschuss beantragen – vor Baubeginn: Bis 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein – erst danach sollte der Vertrag mit der Firma unterschrieben werden.
  3. KfW prüfen: Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[3]) läuft über die Hausbank und setzt keinen Pflegegrad voraus. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] – neue Anträge werden nicht angenommen (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026); offene Alternative ist der KfW-Kredit 159. Eine Wiederaufnahme käme nur bei neuen Bundesmitteln in Betracht (frühestens 2027).
  4. Krankenkasse einordnen: Sie übernimmt keine Umbaukosten, sondern nur Hilfsmittel nach § 33 SGB V[5] (z. B. Duschstuhl).
  5. Nach dem Umbau: Rechnungen einreichen, Zuschuss auszahlen lassen, Belege aufbewahren (Handwerkerleistungen sind nach § 35a EStG[6] unter Umständen steuerlich absetzbar).

Fragen Sie die Anbieter, ob sie Erfahrung mit der Förderung haben und die erforderlichen Nachweise (z. B. KfW-Technische Mindestanforderungen, Merkblatt 6000003991) mitliefern – das erleichtert die Abwicklung deutlich.

Häufige Fehler bei der Anbieterwahl

  • Nur auf den Preis schauen: Der günstigste Anbieter ist nicht automatisch der beste – und das teuerste Angebot nicht automatisch das schlechteste. Entscheidend ist, was im Preis enthalten ist.
  • Auf Lockangebote hereinfallen: „Dusche ab 1.999 €" gilt fast nie für den kompletten Umbau. Fragen Sie nach dem Gesamtpreis inklusive aller Positionen.
  • Anonyme Referenzen akzeptieren: Ohne Ortsbezug und nachvollziehbare Projekte sind Referenzen kein Beleg.
  • Meisterpflicht ignorieren: Sanitärarbeiten sind in vielen Gewerken meisterpflichtig. Der Eintrag im Handwerksregister der zuständigen Handwerkskammer ist prüfbar.
  • Vertrag vor Förderzusage unterschreiben: Der Pflegekassen-Zuschuss erfordert den Antrag vor Baubeginn. Erst die Zusage abwarten.
  • Anzahlung überhöhen: Hohe Vorauszahlungen sind ein Warnsignal. Üblich sind begrenzte Anzahlungen, der Rest fällt nach Abnahme an.
  • Subunternehmer nicht hinterfragen: Wer im Vertrag als Auftragnehmer steht, haftet für die Gewährleistung. Klären Sie, wer die Arbeiten tatsächlich ausführt.
  • Festpreis und Leistungsverzeichnis nicht vertraglich fixieren: Ohne schriftliche Leistungsbeschreibung ist der „Festpreis" nachträglich verhandelbar. Das Leistungsverzeichnis gehört in den Vertrag.
  • Abnahme übereilt unterschreiben: Prüfen Sie alles, bevor Sie unterschreiben – Restarbeiten mit Frist schriftlich festhalten, Mängel dokumentieren.

Welcher Anbietertyp passt zu Ihrer Situation?

Ihre Situation Empfehlung Warum
Einfacher Wannentausch, Standardmaße, schneller Umbau gewünschtSystemanbieter oder Fachfirma mit Systemlösungkurze Bauzeit, Pauschalpreis
Bodengleiche, geflieste Dusche mit Abdichtung und Fliesenarbeitenlokale Fachfirma / Meisterbetriebkomplexe Gewerke, klare Gewährleistung
Altbau mit unklaren Leitungen oder marodem UntergrundFachfirma mit Vor-Ort-TerminRisiken müssen vorab kalkuliert werden
Mietwohnung, Umbau mit Vermieter-ZustimmungFachfirma oder Systemanbieter mit schriftlichem LeistungsverzeichnisNachweise für Vermieter und Pflegekasse
Organisation aus der FerneSystemanbieter mit standardisierten Abläufen oder Fachfirma mit E-Mail-Kommunikationklare Prozesse, schriftliche Angebote
Sehr knappes BudgetAngebote mehrerer Anbietertypen vergleichenPreise sind nur mit gleichem Leistungsverzeichnis vergleichbar
Erstmalige MarktübersichtVermittlerportal als Recherche, Vertrag dann direkt mit dem BetriebPortal für die Übersicht, Vertrag mit dem ausführenden Betrieb

Die Tabelle ist eine Orientierung. Entscheidend bleibt immer die Einzelprüfung: Leistungsverzeichnis, Vertragspartner, Gewährleistung.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Anbieter ein Meisterbetrieb sein?

Ein Meisterbrief ist für Sanitärarbeiten in vielen Gewerken Pflicht (Meisterpflicht). Prüfen Sie den Eintrag im Handwerksregister der zuständigen Handwerkskammer – das ist online oder telefonisch möglich und schützt vor Schwarzarbeitern ohne Gewährleistung.

Was ist der Unterschied zwischen Festpreis und Kostenvoranschlag?

Ein Festpreis ist verbindlich: Der genannte Betrag gilt, auch wenn der Aufwand größer wird. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung – weicht die spätere Rechnung deutlich ab, muss der Betrieb das vorher ankündigen. Für den Badumbau mit festem Leistungsverzeichnis ist ein Festpreis die bessere Wahl.

Sind überregionale Systemanbieter seriös?

Ja, viele arbeiten mit regionalen Meisterbetrieben zusammen. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern wer im Vertrag als Auftragnehmer steht und wer die Gewährleistung übernimmt. Fragen Sie konkret nach dem ausführenden Betrieb und prüfen Sie dessen Qualifikation.

Wie viel Anzahlung ist üblich?

Seriös sind begrenzte Anzahlungen (oft 10–30 % des Auftragswerts) nach Vertragsschluss; der Restbetrag wird nach Abnahme fällig. Vorsicht bei Forderungen nach hohen Vorauszahlungen – das ist ein klassisches Warnsignal.

Was kostet der Vor-Ort-Termin?

In der Regel nichts – seriöse Anbieter messen das Bad kostenlos aus. Wird der Termin mit Kosten verbunden, fragen Sie vorher, ob diese bei Auftragserteilung angerechnet werden.

Darf ich nach Subunternehmern fragen?

Ja, unbedingt. Sie haben ein berechtigtes Interesse zu wissen, wer in Ihrer Wohnung arbeitet. Der Vertragspartner bleibt der Anbieter – er haftet auch für die Arbeit seiner Subunternehmer.

Soll ich über ein Vermittlerportal buchen?

Nur, wenn vorher eindeutig geklärt ist, welcher Betrieb den Auftrag übernimmt und mit wem Sie den Vertrag schließen. Portale können bei der Übersicht helfen, ersetzen aber keine eigene Prüfung.

Was mache ich, wenn der Anbieter nach Vertragsschluss nicht reagiert?

Schriftlich nachfassen, Fristen setzen und Mängel dokumentieren. Bleibt der Betrieb untätig, hilft die Verbraucherzentrale bei der Einordnung; ein Rechtsanwalt prüft, welche Ansprüche gegen den Betrieb und gegebenenfalls dessen Versicherung bestehen. Forderungen aus einem laufenden Vertrag sollten Sie nie durch Zurückhalten der gesamten Zahlung „lösen" – vereinbaren Sie stattdessen Einbehalte für festgestellte Mängel.

Was passiert, wenn der Betrieb während der Gewährleistung Insolvenz anmeldet?

Dann wird die Durchsetzung von Ansprüchen schwierig – die Gewährleistung hilft nur, solange der Vertragspartner leistungsfähig ist. Fragen Sie deshalb schon vor der Auftragsvergabe nach dem Versicherungsschutz des Betriebs und nach Referenzen. Praktisch hilft: einen Restbetrag erst nach der vollständigen Abnahme zahlen und Mängel schriftlich dokumentieren – das gibt Ihnen einen Verhandlungshebel.

Kann ich den Vertrag nach der Unterschrift widerrufen?

Ein Widerrufsrecht besteht vor allem bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (etwa bei Ihnen zu Hause) oder im Fernabsatz geschlossen wurden (§ 312g BGB) – nicht aber bei Verträgen, die Sie in Geschäftsräumen des Anbieters abschließen. Wurde der Vertrag bei einem Haustürtermin unterschrieben, prüfen Sie die Widerrufsbelehrung. Im Zweifel gilt: erst beraten lassen, dann unterschreiben.

Woran erkenne ich Schwarzarbeit?

Typische Anzeichen: Barzahlung ohne Rechnung, kein Eintrag im Handwerksregister, keine schriftliche Gewährleistung. Schwarzarbeit spart kurzfristig Geld, kostet aber Sicherheit: Im Schadensfall haben Sie kaum Ansprüche, und die Nachbesserung zahlen Sie doppelt. Bestehen Sie auf Rechnung und Überweisung – das ist auch Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[6].

Muss ich bei der Abnahme alles auf einmal prüfen?

Die Abnahme ist der Moment, in dem Sie das Werk abnehmen – prüfen Sie alles, was sicht- und testbar ist: Wasserhähne, Brause, Abfluss und Gefälle, Türen und Glas, Fliesen und Fugen. Nicht sichtbare Mängel (etwa eine undichte Abdichtung) können Sie später trotzdem rügen, solange die Gewährleistung läuft. Halten Sie Restarbeiten schriftlich mit Frist fest.

Checkliste: Anbieterwahl in 10 Schritten

  • [ ] 2–3 Fachfirmen und ggf. 1–2 Systemanbieter in die engere Wahl genommen
  • [ ] Meisterqualifikation über die Handwerkskammer geprüft
  • [ ] Identisches Leistungsverzeichnis von allen Anbietern angefordert
  • [ ] Festpreis inklusive Demontage, Entsorgung und Endreinigung bestätigt
  • [ ] Gewährleistung (in der Regel 5 Jahre, § 438 BGB) schriftlich festgehalten
  • [ ] Referenzen mit Ortsbezug geprüft, ggf. Kontakt zu früheren Kunden vermittelt
  • [ ] Zahlungsplan mit begrenzter Anzahlung vereinbart
  • [ ] Förderantrag bei der Pflegekasse vor Baubeginn gestellt
  • [ ] Umgang mit unvorhergesehenen Problemen (z. B. alte Leitungen) vertraglich geregelt
  • [ ] Vertrag erst nach Klärung aller Punkte und Förderzusage unterschrieben

Quellen

  • Verbraucherzentrale, Ratgeber zu Handwerkerangeboten und Badumbau: https://www.verbraucherzentrale.de
  • § 438 BGB (Verjährung: 5 Jahre bei Bauwerken): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html
  • § 312g BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
  • Handwerkskammer / ZDH, Meisterbetrieb-Suche: https://www.handwerkskammer.de
  • pflege.de, barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 (Duschfläche, Schwelle, Haltegriffe): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/
  • Anbieterangaben Systemlösungen (Preisspannen, Beispiele): https://profidusch.de · https://duschmax.de
  • emax-haustechnik.de, „Ebenerdige Dusche: Kosten & Arten": https://www.emax-haustechnik.de/magazin/ebenerdige-dusche/
  • gira.de, „Ebenerdige Dusche einbauen: Kosten": https://www.gira.de/g-pulse-magazin/bauplanung/ebenerdige-dusche-einbauen-kosten
  • altersgerecht-modernisieren.de, „Badewanne in Dusche umbauen" (Kosten 2026): https://www.altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/
  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 18c SGB XI (Begutachtungsfristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  • KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

Stand: September 2026. Keine Rechtsberatung; Gewährleistungsfristen im Einzelfall vertraglich prüfen. Kosten sind Richtwerte mit Quellenangabe, keine Angebote.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. Pflegebedürftigem, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 18c Abs. 1 SGB XI (Entscheidungsfrist: 25 Arbeitstage nach Antragseingang): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
  3. KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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