Badumbau-Förderung in Schleswig-Holstein: IB.SH und Zuschüsse (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Schleswig-Holstein wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ – in Schleswig-Holstein direkt über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erhältlich – und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Schleswig-Holstein ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.

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Die Förderwege in Schleswig-Holstein im Überblick

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)[1]Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
KfW 159 über die IB.SHKreditmax. 50.000 €[2] je WohneinheitBadumbau, ohne Pflegegrad möglich
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 % (max. 2.500 €)[3]seit 31.07.2026 gestoppt, keine neuen Anträge (Stand: September 2026)
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Steuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €[4]/JahrLohnanteil separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft; keine neuen Anträge; Stand: September 2026). Eine Wiederöffnung ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich, ggf. 2027. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 läuft weiter.

Der KfW-Kredit 159 über die IB.SH im Detail

Anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es in Schleswig-Holstein kein eigenes Zuschussprogramm des Landes für den Badumbau im selbst genutzten Wohneigentum. Die IB.SH – die Investitionsbank des Landes – bietet Selbstnutzern jedoch das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) direkt an: ein Förderdarlehen von bis zu 50.000 €[2] je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden – unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer. Gefördert werden unter anderem der Badumbau, Maßnahmen an Sanitärräumen, der Schwellenabbau und die Anpassung der Raumaufteilung.

Die IB.SH wickelt das Programm im Direktkundengeschäft Wohneigentum ab: Sie können sich direkt an die IB.SH in Kiel wenden (Telefon 0431 9905-4500), die Antragstellung erfolgt über das Online-Tool „IB.SH Finanz@ss“. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – es dürfen noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen sein (ib-sh.de). Die IB.SH berät kostenlos zu den aktuellen Konditionen und stellt einen Tilgungsrechner bereit; die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.

Für Vermieter und Wohnungsunternehmen kommt ergänzend die soziale Wohnraumförderung des Landes in Betracht, über die die IB.SH altersgerechten Mietwohnraum fördert – das betrifft vor allem den Mietwohnungsbau und größere Modernisierungen.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 €[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen – rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.

Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich grundsätzlich mit dem KfW-Kredit 159 kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusage einholen, dann beauftragen. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt beraten lassen.

Weitere Fördermittel für Schleswig-Holstein

  • Kommunale Angebote: Viele Städte, Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen – vom Zuschuss für Haltegriffe bis zur kostenlosen Wohnberatung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[4] pro Jahr. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
  • Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis.
  • Hinweis für Vermieter: Auch die Modernisierung von Mietwohnraum kann im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes gefördert werden – Ansprechpartner ist die IB.SH im Bereich Mietwohnungsbau.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. Pflegegrad prüfenGgf. Pflegegrad beantragen oder Bescheid bereitlegenPflegekasse
3. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
4. IB.SH-KreditKfW-159-Antrag über „IB.SH Finanz@ss“ stellen – vor MaßnahmenbeginnIB.SH, Kiel
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahltPflegekasse / IB.SH

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, die IB.SH für die Kreditprüfung ebenfalls. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse, die IB.SH und die Steuererklärung gebraucht.

Checkliste: So beantragen Sie die Förderung richtig

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Zuschuss 455-B seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge) – stattdessen KfW-Kredit 159 über die IB.SH einplanen
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Bei Bedarf KfW-Kredit 159 über die IB.SH beantragen (vor Maßnahmenbeginn)
  • [ ] Kommunale Zuschüsse und Wohnberatung bei Gemeinde oder Kreis erfragen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Badumbau planen in Schleswig-Holstein: Worauf es ankommt

Ein altersgerechter Badumbau beginnt nicht auf der Baustelle, sondern am Schreibtisch: Bevor Sie Fachfirmen einladen, sollten Sie festlegen, welche Barrieren konkret beseitigt werden sollen und wer das Bad künftig nutzt. Kommt die Nutzung überwiegend im Sitzen oder mit dem Rollator in Frage, ist eine bodengleiche Dusche die passende Lösung; wer nur den Einstieg erleichtern möchte, kommt unter Umständen mit einer flachen Duschtasse oder einer Badewanne mit Einstiegstür aus. Diese Grundsatzentscheidung bestimmt Angebot, Kosten und Förderhöhe gleichermaßen – nehmen Sie sich dafür Zeit.

Bei den Vor-Ort-Terminen der Fachfirmen sollten Sie auf vollständige Leistungsverzeichnisse achten: Demontage der alten Wanne, Entsorgung, Abdichtung, Fliesenarbeiten, neue Armaturen und gegebenenfalls Elektroarbeiten sind nicht überall im Festpreis enthalten. Lassen Sie sich jeden Punkt schriftlich bestätigen und vergleichen Sie die Angebote inhaltlich, nicht nur nach dem Endbetrag. Ein seriöser Anbieter beantwortet auch die Frage, ob sich die geplante Maßnahme mit dem Zuschuss der Pflegekasse und dem KfW-Kredit 159 über die IB.SH finanzieren lässt – die Förderanträge gehören vor den Baubeginn, nicht danach.

Die häufigsten Fragen

Gibt es in Schleswig-Holstein einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?

Ein eigenes Zuschussprogramm des Landes für den Badumbau im selbst genutzten Wohneigentum gibt es derzeit nicht. Die IB.SH bietet Selbstnutzern jedoch das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) direkt an – ein Förderdarlehen bis 50.000 €[2] je Wohneinheit.

Wie beantrage ich den KfW-Kredit 159 in Schleswig-Holstein?

Direkt bei der IB.SH im Direktkundengeschäft Wohneigentum (Kiel, Telefon 0431 9905-4500) über das Online-Tool „IB.SH Finanz@ss“. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Schleswig-Holstein?

Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €.[1] Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.

Kann ich Pflegekasse und KfW-Kredit kombinieren?

Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse und der KfW-Kredit 159 schließen sich nicht aus. Die Reihenfolge ist wichtig: erst die Förderzusage, dann der Baubeginn.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159 über die IB.SH – der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge; Stand: September 2026).[3] Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse – die Beratung ist kostenlos.

Was kostet ein Badumbau in Schleswig-Holstein?

Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?

Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Auch die IB.SH prüft Kreditanträge mit einer gewissen Vorlaufzeit. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?

Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur IB.SH geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.

Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Der Pflegekassen-Zuschuss ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden; der KfW-Kredit 159 über die IB.SH ist ein Darlehen, das in Raten getilgt wird. Die aktuellen Konditionen nennt Ihnen die IB.SH kostenlos bei der Beratung.

Fazit

Schleswig-Holstein hat kein eigenes Landes-Zuschussprogramm für den Badumbau im selbst genutzten Eigentum – wer Fördermittel sucht, nutzt den Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €,[1] den KfW-Kredit 159 (direkt über die IB.SH, bis 50.000 €)[2] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.[4] Dazu kommen kommunale Angebote und Beratungsstellen, die von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wer zuerst die Förderzusage einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B[3] (Stand: September 2026) bleibt der KfW-Kredit 159 die offene Alternative – er läuft weiter.

Quellen

  • IB.SH, KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159) für Wohneigentum (Förderdarlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.ib-sh.de/produkt/kfw-programm-altersgerecht-umbauen-wohneigentum/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme bzw. bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW-Zuschuss 455-B seit dem 31.07.2026 gestoppt – 2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge (Stand: September 2026); die genannten Konditionen (10 %, max. 2.500 €) sind die Konditionen des ausgesetzten Programms: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 554 BGB (Erlaubnis für barrierereduzierende Umbauten in der Mietwohnung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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