Badumbau-Förderung in Bremen: KfW 159 über die BAB und Pflegekasse (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Bremen oder Bremerhaven wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, muss etwas genauer hinschauen: Ein eigenes Landeszuschussprogramm für den barrierefreien Badumbau gibt es in Bremen – anders als etwa im Nachbarstadtstaat Hamburg – derzeit nicht. Dafür bündelt die Bremer Aufbau-Bank (BAB) die Förderwege, leitet den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 durch und berät kostenlos über die Kombination aller Fördertöpfe. Die wichtigste Zuschussquelle ist bundesweit die Pflegekasse. Dieser Ratgeber ordnet die Förderwege für Bremen ein, nennt Beträge und Voraussetzungen und erklärt die richtige Reihenfolge von Antrag und Umbau. Alle Angaben sind mit den Quellen der Fördergeber belegt.

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Die Förderwege in Bremen im Überblick

Förderung Was wird gefördert Höhe Voraussetzungen
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)[1]wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. BadumbauZuschuss bis 4.180 € (bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
BAB – Kredite rund ums Haus (Durchleitung KfW 159)Barrierereduzierung, u. a. Badumbau, Wohnkomfort, Einbruchschutzzinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit[2]Eigentümer und Mieter, Antrag vor Beginn
BAB – Modernisierungskredite für Mietwohnungenenergetische und barrierearme Modernisierung von Mietwohnungenzinsgünstige Kredite mit ZuschussVermieter, Mietpreis- und Belegungsbindung
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Lohnkosten der Handwerkerleistung20 % von max. 6.000 € Lohnkosten, bis 1.200 €/Jahr[3]Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[4]. Für Bremer Haushalte bleiben der Pflegekassen-Zuschuss, der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung die verlässlichen Bausteine.

Die Bremer Aufbau-Bank: Durchleitung und Beratung

Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) ist die Förderbank für Bremen und Bremerhaven. Ein eigenständiges Zuschussprogramm des Landes für den privaten barrierefreien Umbau ist nicht belegt – die BAB konzentriert sich auf die Durchleitung bundesweiter Programme, auf Modernisierungskredite und auf Beratung:

Kredite rund ums Haus: Über dieses Programm leitet die BAB KfW-Programme durch – darunter den Bereich Barrierefreiheit mit dem KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Damit sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen möglich[2], etwa für den Badumbau, Treppenlifte, Türverbreiterungen und weitere Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Das Programm steht Eigentümern und Mietern offen, der Antrag läuft über die BAB und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Modernisierungskredite für Mietwohnungen: Vermieter können die barrierearme und energetische Modernisierung von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohnungen über zinsgünstige Kredite mit Zuschuss finanzieren. Dafür gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen – es entsteht bezahlbarer Wohnraum. Diese Förderung richtet sich vor allem an Wohnungsgesellschaften und Vermieter, weniger an Selbstnutzer.

Förderlotse: Die BAB bietet einen kostenlosen Fördermittel-Lotsen für Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum in Bremen und Bremerhaven. Er berät individuell zur optimalen Kombination aus KfW, Pflegekasse und weiteren Programmen – eine gute erste Anlaufstelle, bevor Sie Angebote einholen.

Hinweis zur Landes-Wohnraumförderung: Die Wohnraumförderungsprogramme bis einschließlich 2025 sind ausgebucht. Der Senat hat am 30. Juni 2026 eine neue Landeswohnraumförderung beschlossen, die nach der abschließenden Gremienbefassung Mitte August 2026 in Kraft treten soll – wer ein größeres Vorhaben plant, kann eine Interessenbekundung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung einreichen.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Bremen: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst[1]. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.

Der Pflegekassen-Zuschuss und der KfW-Kredit 159 lassen sich grundsätzlich kombinieren – allerdings nicht für dieselbe Maßnahme: Wird etwa der Badumbau von der Pflegekasse bezuschusst, kann der KfW-Kredit für andere Maßnahmen wie einen Treppenlift eingesetzt werden. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt in der Nähe beraten lassen.

Weitere Bundesmittel: KfW 159 und Steuerbonus

  • KfW 159 – Altersgerecht Umbauen: Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit[2] für Barrierereduzierung, Wohnkomfort und Einbruchschutz – unabhängig von Alter und Pflegegrad, auch für Mieter. In Bremen läuft die Beantragung über die BAB („Kredite rund ums Haus“) oder über die Hausbank direkt bei der KfW; der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • KfW 455-B – Barrierereduzierung: Der Investitionszuschuss (10 % der förderfähigen Kosten bis 25.000 €, also bis 2.500 €; beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % bis 6.250 €) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[4]. Als Alternative bleibt der KfW-Kredit 159.
  • Steuerermäßigung (§ 35a EStG): Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr (20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten)[3]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein – fordern Sie das beim Handwerker ausdrücklich an.

Weitere Bremer Anlaufstellen

  • Wohnberatung und Pflegestützpunkte: In Bremen beraten die Pflegestützpunkte und die Wohnberatungsstellen kostenlos zu barrierearmem Wohnen und zur Wohnungsanpassung – unabhängig von Verkaufsinteressen. Auch die kostenlose Fördermittelberatung der BAB (Förderlotse) hilft bei der Auswahl der passenden Programme.
  • Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung: Für die Landeswohnraumförderung und Modernisierungsförderung im Bestand ist die Senatorin zuständig; die Umsetzung läuft über die BAB. Diese Programme richten sich vor allem an Vermieter und Wohnungsunternehmen.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. BeratungKostenlose Fördermittelberatung der BAB nutzenbab-bremen.de / Förderlotse
2. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
3. Förderstatus prüfenKfW-Zuschuss 455-B seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge) – ggf. Kredit 159 prüfenkfw.de
4. AnträgePflegekassen-Antrag und ggf. Kreditantrag vor Baubeginn stellenPflegekasse / BAB oder Hausbank
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasse / Hausbank

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist mehrere Wochen, die Kreditprüfung der BAB oder Hausbank ebenfalls. Wer die Anträge erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.

Checkliste: So beantragen Sie die Bremer Förderung richtig

  • [ ] Kostenlose Fördermittelberatung der BAB (Förderlotse) nutzen
  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn stellen
  • [ ] Bei Bedarf KfW 159 über die BAB oder die Hausbank vor Beginn beantragen
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B berücksichtigen: seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge), Alternative KfW-Kredit 159
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Die meistgestellten Fragen

Gibt es in Bremen einen Zuschuss für den Badumbau?

Ein eigenständiges Landeszuschussprogramm für den privaten barrierefreien Badumbau ist in Bremen derzeit nicht belegt. Die wichtigste Zuschussquelle ist der bundesweite Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro[1]. Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt mit Kredit-Durchleitung und kostenloser Fördermittelberatung.

Welche Rolle spielt die Bremer Aufbau-Bank beim Badumbau?

Die BAB leitet den KfW-Kredit 159 über das Programm „Kredite rund ums Haus“ durch (bis 50.000 € je Wohneinheit[2]), vergibt Modernisierungskredite für Mietwohnungen und bietet den kostenlosen Förderlotsen, der individuell zur Kombination aus KfW, Pflegekasse und weiteren Programmen berät.

Kann ich Pflegekasse und KfW-Kredit kombinieren?

Grundsätzlich ja – aber nicht für dieselbe Maßnahme. Wird der Badumbau von der Pflegekasse bezuschusst, kann der KfW-Kredit 159 zum Beispiel für einen Treppenlift oder andere Maßnahmen zur Barrierereduzierung genutzt werden.

Brauche ich einen Pflegegrad für den KfW-Kredit 159?

Nein. Der Kredit ist unabhängig von Alter und Pflegegrad zugänglich, auch für Mieter. Einen Pflegegrad brauchen Sie nur für den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1].

Kann ich als Mieter in Bremen Förderung beantragen?

Ja. Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss beantragen und benötigen für den Umbau die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis[5]. Der KfW-Kredit 159 steht ebenfalls Mietern offen.

Was kostet ein Badumbau in Bremen?

Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 Euro, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 Euro. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?

Der zu späte Antrag. Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur BAB geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.

Fazit

Bremen hat kein eigenes Landeszuschussprogramm für den Badumbau – die Wege führen hier über den Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 Euro[1], den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 (über die BAB bis 50.000 Euro[2]) und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Die Bremer Aufbau-Bank gleicht das Fehlen eines Landeszuschusses durch die kostenlose Fördermittelberatung und die Durchleitung der KfW-Programme teilweise aus. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B (seit 31.07.2026, keine neuen Anträge)[4] bleibt der KfW-Kredit 159 die offene Alternative.

Quellen

  • Bremer Aufbau-Bank, Wohnraumförderung (Programme, Kredite rund ums Haus, Förderlotse): https://www.bab-bremen.de/de/page/wohnraumfoerderung
  • Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Wohnraumförderung in Bremen (Stand der Programme 2025/2026): https://bau.bremen.de/bau/wohnen-und-foerdern/wohnraumfoerderung-3566
  • KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 554 BGB (Anspruch des Mieters auf Erlaubnis bei Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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