Badumbau-Förderung in Sachsen-Anhalt: Zuschüsse und Kredite des Landes (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Sachsen-Anhalt sein Bad altersgerecht umbauen möchte, kann auf mehrere Fördertöpfe zugreifen: den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) sowie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber stellt die Programme für Sachsen-Anhalt vor, nennt die belegten Beträge und Voraussetzungen und erklärt die richtige Reihenfolge beim Antrag. Alle Angaben sind mit den Quellen der jeweiligen Förderstellen belegt; wo sich Konditionen ändern können, weisen wir ausdrücklich darauf hin.

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Die Förderwege in Sachsen-Anhalt im Überblick

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 €[5] (16.720 €[5] bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
Land Sachsen-Anhalt (Wohnraumförderung, IB)Zuschuss50 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 € je Wohneinheitbarrierefreier Umbau von Wohneigentum, Antrag vor Baubeginn
IB – „Sachsen-Anhalt MODERN“Darlehenzinsgünstig, bis 50.000 € je Wohneinheitaltersgerechte Modernisierung selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude
KfW – Kredit 159Darlehenbis 50.000 € je WohneinheitBarrierereduzierung, Antrag über die Hausbank
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Steuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/JahrLohnanteil separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ läuft dagegen weiter[2] und ist die offene Alternative.

Zuschuss des Landes: Barrierefreier Umbau von Wohneigentum

Das Land Sachsen-Anhalt fördert über seine Wohnraumförderung auch den barrierefreien Umbau von bestehendem Wohneigentum. Nach den Angaben des offiziellen Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 € je Wohneinheit[3]. Die Bearbeitung übernimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt; das Förderberatungszentrum der IB in Magdeburg ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung und Antrag.

Wichtig: Der Zuschuss ist an Bedingungen geknüpft, die sich im Einzelfall unterscheiden – etwa an die Art der Maßnahmen, die Nutzung des Wohneigentums und die verfügbaren Haushaltsmittel. Da die Angaben des Landesportals zuletzt vor einigen Jahren aktualisiert wurden, sollten Sie die aktuellen Konditionen vor der Antragstellung direkt beim Förderberatungszentrum der IB erfragen. Grundsätzlich gilt auch hier: erst die Förderzusage einholen, dann beauftragen – Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind in der Regel nicht förderfähig.

IB Sachsen-Anhalt: Das Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“

Die zweite Säule der Landesförderung ist das Programm „Sachsen-Anhalt MODERN“ der Investitionsbank. Aus Landesmitteln des Fonds Wohnraumförderung bietet die IB zinsgünstige Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden an. Gefördert wird unter anderem der barrierereduzierende oder barrierefreie Umbau von Wohnungen – dazu zählt auch der altersgerechte Badumbau – sowie die energetische Modernisierung.

Je nach Programmteil sind Darlehen von bis zu 50.000 € je Wohneinheit[4] möglich, mit Zinsfestschreibungen von 10 oder 20 Jahren und Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren (Quelle: biallo.de, Programmübersicht Sachsen-Anhalt). Die Konditionen werden laufend angepasst; die IB veröffentlicht die aktuellen Zinssätze auf ihrer Website. Das Programm richtet sich an Selbstnutzer wie an Vermieter – wer also sein eigenes Haus altersgerecht umbauen möchte, kann das Darlehen ebenso beantragen wie ein Vermieter für seine Bestandswohnungen.

Kombinieren lässt sich das Darlehen grundsätzlich mit dem Zuschuss der Pflegekasse und mit dem KfW-Kredit 159 – die Fördergeber rechnen jedoch unterschiedlich. Lassen Sie sich die Kombination im Einzelfall schriftlich bestätigen und klären Sie vorab, ob die Steuerermäßigung nach § 35a EStG neben dem Landes-Darlehen in Anspruch genommen werden kann.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss für den Badumbau kommt bundesweit von der Pflegekasse – und damit auch in Sachsen-Anhalt. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[5], wenn ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[5] möglich (4.180 € je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte).

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt ausdrücklich der Umbau des Badezimmers, etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, von Haltegriffen oder eines stufenlosen Zugangs. Voraussetzungen:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor – wer unsicher ist, kann bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen.
  • Der Antrag wird vor Baubeginn gestellt. Wer zuerst umbaut und dann den Antrag einreicht, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Nach Abschluss der Maßnahme werden die Rechnungen eingereicht; der Zuschuss wird anschließend ausgezahlt.

Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich in Sachsen-Anhalt grundsätzlich mit dem Landes-Zuschuss und mit Darlehen kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Weitere Fördermittel für Sachsen-Anhalt

  • KfW – Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit[2] für Barrierereduzierung – auch für den Badumbau. Der Antrag läuft über die Hausbank. Der KfW-Zuschuss 455-B ist dagegen seit dem 31.07.2026 gestoppt[1] – neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[6]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Auch Angehörige, die den Umbau bezahlen, können die Leistung in ihrer Steuererklärung geltend machen.
  • Kommunale Angebote: Einzelne Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt bieten eigene Zuschüsse oder kostenlose Wohnberatung für barrierearmes Wohnen an. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis sowie beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe nach – die Angebote unterscheiden sich von Ort zu Ort und ändern sich regelmäßig.
  • Vermieter: Wer Mietwohnungen altersgerecht modernisiert, kann neben den Landesprogrammen auch die Wohnraumförderung für Mietwohnraum nutzen. Die Konditionen – inklusive möglicher Mietpreis- und Belegungsbindungen – klärt die IB im Einzelfall.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. Förderstatus prüfenKfW-Zuschuss 455-B beachten: seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge) – Status der Landesprogramme klärenkfw.de/455-B, ib-sachsen-anhalt.de
3. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
4. LandesförderungZuschuss bzw. Darlehen beim Förderberatungszentrum der IB beantragenIB Sachsen-Anhalt, Magdeburg
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahltPflegekasse / IB

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, die IB prüft Anträge ebenfalls mit Vorlauf. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende. Bewahren Sie Kostenvoranschlag, Rechnungen und Zahlungsnachweise auf – sie werden für die Pflegekasse, die IB und die Steuererklärung gebraucht.

Checkliste: So beantragen Sie die Förderung in Sachsen-Anhalt richtig

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B berücksichtigen: seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge) – Alternative: KfW-Kredit 159
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Landesförderung beim Förderberatungszentrum der IB Sachsen-Anhalt klären (Zuschuss und/oder „Sachsen-Anhalt MODERN“)
  • [ ] Vor Beginn keine Liefer- oder Leistungsverträge schließen, wenn ein Zuschuss beantragt wird
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Die häufigsten Fragen

Gibt es in Sachsen-Anhalt einen eigenen Zuschuss für den barrierefreien Badumbau?

Ja. Über die Wohnraumförderung des Landes werden Maßnahmen zum barrierefreien Umbau von Wohneigentum mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, maximal 10.000 € je Wohneinheit[3]. Die Bearbeitung übernimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Da sich Konditionen und verfügbare Mittel ändern können, sollten Sie die aktuellen Bedingungen vor der Antragstellung beim Förderberatungszentrum der IB erfragen.

Kann ich Pflegekasse und Landesförderung kombinieren?

Grundsätzlich ja. Zuschuss der Pflegekasse, Landes-Zuschuss und Darlehen lassen sich kombinieren, die Fördergeber rechnen jedoch unterschiedlich. Holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen, und lassen Sie sich die Kombination schriftlich bestätigen.

Wie hoch ist das Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“?

Je nach Programmteil bis zu 50.000 € je Wohneinheit[4], mit Zinsfestschreibungen von 10 oder 20 Jahren und Laufzeiten bis 30 Jahre. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die IB auf ihrer Website. Das Darlehen steht Selbstnutzern wie Vermietern offen.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Landesförderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Die Programme des Landes und der KfW-Kredit 159 sind dagegen unabhängig von einem Pflegegrad zugänglich.

Kann ich als Mieter in Sachsen-Anhalt eine Förderung beantragen?

Der Pflegekassen-Zuschuss und der KfW-Kredit 159 stehen auch Mietern offen. Für bauliche Veränderungen in der Mietwohnung benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters – dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, so besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis[7].

Was kostet ein Badumbau in Sachsen-Anhalt?

Als Orientierung gelten die bundesweit üblichen Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.

Fazit

Sachsen-Anhalt bietet für den Badumbau eine solide Kombination aus Landes-Zuschuss (50 Prozent, maximal 10.000 € je Wohneinheit)[3], zinsgünstigen Darlehen der IB sowie dem bundesweiten Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[5]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil spürbar. Wegen des Antragsstopps des KfW-Zuschusses 455-B[1] bleibt der KfW-Kredit 159[2] die offene Alternative – die Darlehenswege laufen weiter.

Quellen

  • Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt, Wohnungsbauförderung beantragen (Zuschuss 50 % / max. 10.000 € je Wohneinheit): https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183683
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt, „Sachsen-Anhalt MODERN“ (altersgerechte Wohnraummodernisierung): https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/wohnen-vermieten/modern/
  • biallo.de, Förderprogramme Sachsen-Anhalt (MODERN: max. 50.000 € je Wohneinheit, Konditionen): https://www.biallo.de/baufinanzierung/ratgeber/foerderprogramme-sachsen-anhalt
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt, Wohnungsbauförderung beantragen (Zuschuss 50 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 € je Wohneinheit): https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183683
  4. biallo.de, Förderprogramme Sachsen-Anhalt („Sachsen-Anhalt MODERN“: bis 50.000 € je Wohneinheit, Konditionen): https://www.biallo.de/baufinanzierung/ratgeber/foerderprogramme-sachsen-anhalt
  5. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis des Mieters für bauliche Veränderungen zugunsten von Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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