Badumbau-Förderung in Rheinland-Pfalz: ISB und Zuschüsse (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

Illustration zu: Badumbau-Förderung in Rheinland-Pfalz: ISB und Zuschüsse (2026)
Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Rheinland-Pfalz wohnt und sein Bad altersgerecht oder barrierefrei umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: das Modernisierungsprogramm des Landes über die ISB – die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz –, den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, KfW-Kredite und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Rheinland-Pfalz ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.

Direkt prüfen: Bis zu 4.180 € Zuschuss – der kostenlose Förder-Check.

Die Förderwege in Rheinland-Pfalz im Überblick

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)[1]Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
ISB – Investitionszuschuss (Modernisierungsprogramm)Zuschuss25 % der Investitionen (Maßnahmen 2.000–10.000 €)einkommensabhängig, Antrag bei Stadt-/Kreisverwaltung
ISB – ZinsgarantiedarlehenKredit460 €/m² Wohnfläche, 1,7 % p. a. (erste 5 Jahre)einkommensabhängig, über Hausbank
KfW – Altersgerecht Umbauen (Kredit 159)Kreditmax. 50.000 € je Wohneinheit[2]Badumbau, ohne Pflegegrad möglich
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 % (max. 2.500 €)[3]seit 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Steuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[4]Lohnanteil separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (Mittel ausgeschöpft); neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Eine Wiederaufnahme käme frühestens 2027 mit neuen Bundesmitteln in Betracht. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 läuft weiter[2].

Die ISB-Förderung im Detail

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Investitionen in barrierefreies Wohnen über das Modernisierungsprogramm der ISB – der Maßnahmenkatalog umfasst ausdrücklich auch den Umbau des Bades sowie die Verbreiterung von Türen, den Einbau von Rampen und den Abbau von Schwellen. Zwei Wege stehen offen:

Investitionszuschuss: Wer Modernisierungsmaßnahmen zwischen 2.000 € und 10.000 € pro Wohnung durchführt, kann einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von 25 Prozent der Investitionen erhalten. Anträge nimmt die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen. Auch hier gelten Einkommensgrenzen.

Zinsgarantiedarlehen: Alternativ gibt es ein zinsgünstiges Darlehen über die Hausbank. Die Höhe beträgt 460 € pro Quadratmeter Wohnfläche, der Zinssatz in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Für den Antrag wird eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung (isb.rlp.de).

Beide Wege lassen sich nicht beliebig kombinieren – wer den Zuschuss wählt, verzichtet in der Regel auf das Darlehen für dieselbe Maßnahme. Lassen Sie sich bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beraten, welcher Weg für Ihre Einkommenssituation und Ihr Vorhaben der günstigere ist.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss für Pflegebedürftige kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 €[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen – rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.

Hinweis zur Kombination: Ob sich Landesförderung und Pflegekassen-Zuschuss addieren lassen oder angerechnet werden, hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie bei der Stadt-/Kreisverwaltung und Ihrer Pflegekasse gezielt nach. Entscheidend ist: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Weitere Fördermittel für Rheinland-Pfalz

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2] als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – ausdrücklich auch den Badumbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über die Hausbank.
  • Kommunale Angebote: Viele Städte, Landkreise und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[4]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
  • Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; dient die Maßnahme der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis.
  • Beratung: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert auf ihrer Website zu Fördermitteln für barrierefreies Bauen und Wohnen; die Stadt- oder Kreisverwaltung berät zu den Landesprogrammen.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. BeratungZuschuss oder Zinsgarantiedarlehen? Einkommensgrenzen klärenStadt-/Kreisverwaltung
3. LandesantragInvestitionszuschuss oder Förderbestätigung beantragenStadt-/Kreisverwaltung
4. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahltPflegekasse / Verwaltung

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, die Stadt- oder Kreisverwaltung für die Landesmittel ebenfalls. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse, die Verwaltung und die Steuererklärung gebraucht.

Checkliste: So beantragen Sie die Förderung richtig

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Bei der Stadt- oder Kreisverwaltung über Zuschuss und Zinsgarantiedarlehen informieren und Einkommensgrenzen prüfen
  • [ ] Antragsstopp des Zuschusses 455-B berücksichtigt (seit 31.07.2026 keine neuen Anträge; Alternative: KfW-Kredit 159)
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Bei Bedarf ISB- oder KfW-Kredit über die Hausbank beantragen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

ISB-Förderung beantragen: Typische Fragen in der Praxis

Vor dem Antrag bei der Stadt- oder Kreisverwaltung lohnt ein Blick in die aktuelle Förderrichtlinie des Landes: Die Einkommensgrenzen und der Maßnahmenkatalog werden regelmäßig angepasst, und nur Maßnahmen, die zum Katalog gehören, sind förderfähig. Klären Sie deshalb frühzeitig, ob Ihr Vorhaben – etwa der Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche – im Rahmen des Modernisierungsprogramms anerkannt wird und welche Nachweise die Verwaltung verlangt.

Ein häufiger Unsicherheitspunkt ist die Reihenfolge der Anträge. Da sowohl die ISB-Förderung als auch der Zuschuss der Pflegekasse vor dem Baubeginn beantragt werden müssen, sollten Sie beide Wege parallel anstoßen: die Beratung bei der Verwaltung zur Einkommenslage und parallel die Anfrage bei der Pflegekasse. So vermeiden Sie, dass eine Zusage auf sich warten lässt, während die andere schon erteilt ist. Notieren Sie sich die Ansprechpartner und Fristen der jeweiligen Stelle – wer den Überblick behält, kommt schneller zur Auszahlung.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?

Ja. Im Modernisierungsprogramm des Landes (ISB) gibt es einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss von 25 Prozent für Modernisierungsmaßnahmen zwischen 2.000 € und 10.000 € pro Wohnung – der Badumbau gehört zum Maßnahmenkatalog. Die Förderung ist einkommensabhängig; Anträge laufen über die Stadt- oder Kreisverwaltung.

Wie funktioniert das Zinsgarantiedarlehen der ISB?

Sie erhalten über Ihre Hausbank ein Darlehen von 460 € pro Quadratmeter Wohnfläche; der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Voraussetzung ist eine Förderbestätigung der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung; die Förderung ist einkommensabhängig.

Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Rheinland-Pfalz?

Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.

Kann ich Pflegekasse und ISB-Förderung kombinieren?

Das müssen Sie vor dem Antrag klären – fragen Sie bei der Stadt-/Kreisverwaltung und Ihrer Pflegekasse gezielt nach, ob und wie sich die Förderungen in Ihrem Fall zueinander verhalten. Entscheidend ist: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Die ISB-Förderung richtet sich nach Einkommensgrenzen, nicht nach einem Pflegegrad. Ohne Pflegegrad bleibt zudem der KfW-Kredit 159[2].

Was kostet ein Badumbau in Rheinland-Pfalz?

Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?

Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Auch die Stadt- oder Kreisverwaltung prüft die Anträge mit einer gewissen Vorlaufzeit. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?

Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur Verwaltung geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.

Fazit

Rheinland-Pfalz bietet für den Badumbau zwei landeseigene Wege: den Investitionszuschuss von 25 Prozent (bei Maßnahmen zwischen 2.000 € und 10.000 €) und das Zinsgarantiedarlehen über die ISB. Dazu kommen der Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1], der KfW-Kredit 159[2] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B[3] lohnt der Blick auf die aktuelle Lage bei der KfW – die Kreditwege laufen weiter.

Quellen

  • ISB Rheinland-Pfalz, Modernisierungsprogramm – altengerecht und barrierefrei wohnen (Zinsgarantiedarlehen 460 €/m², 1,7 %, Investitionszuschuss 25 %): https://isb.rlp.de/presse/detailansicht/komfortabel-altengerecht-und-barrierefrei-wohnen-finanziert-mit-den-foerdermitteln-des-landes-rh.html
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank; weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 554 BGB (Erlaubnis für barrierereduzierende Veränderungen in der Mietwohnung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

Jetzt Förder-Check starten

Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – prüfen Sie kostenlos, ob Sie förderfähig sind. Zur Seite ›