Badumbau-Förderung in Berlin: IBB-Darlehen bis 50.000 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 8 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Berlin wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, findet über die Investitionsbank Berlin (IBB) zinsgünstige Förderdarlehen – der Badumbau ist ausdrücklich förderfähig. Einen eigenen Landeszuschuss für private Badumbauten gibt es in Berlin derzeit nicht; die wichtigste Zuschussquelle bleibt deshalb die Pflegekasse. Dieser Ratgeber ordnet die Förderwege für Berlin ein, nennt Beträge und Voraussetzungen und erklärt die richtige Reihenfolge von Antrag und Umbau. Alle Angaben sind mit den Quellen der Fördergeber belegt.

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Die Förderwege in Berlin im Überblick

Förderung Was wird gefördert Höhe Voraussetzungen
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. BadumbauZuschuss bis 4.180 €[1] (bis 16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
IBB – Altersgerecht WohnenBarrierereduzierung, u. a. Badumbau und Sanitärräume, Einbruchschutzzinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[2] je WohneinheitVermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Investoren; Antrag vor Beginn
IBB – KfW-Altersgerecht Umbauen (KfW-Nr. 159)Barrierereduzierung, Wohnkomfort, Einbruchschutzzinsgünstiger Kredit bis 50.000 €[3] je Wohneinheitauch selbstnutzende Eigentümer; Antrag vor Beginn
IBB – Wohnraum ModernisierenBarrierereduzierung, Sanitär, energetische ModernisierungKredit bis 100.000 €[4] je WohneinheitVermieter und selbstnutzende Eigentümer; Antrag vor Beginn
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Lohnkosten der Handwerkerleistung20 % von max. 6.000 € Lohnkosten, bis 1.200 €/Jahr[5]Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[6], die Mittel sind ausgeschöpft. Prüfen Sie vor der Planung den aktuellen Status auf kfw.de/455-B – eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet. In Berlin stehen stattdessen die zinsgünstigen Darlehen der IBB im Mittelpunkt.

Die IBB-Darlehen im Detail

Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist die Förderbank des Landes Berlin. Für den Badumbau sind drei Produkte relevant, die sich in Zielgruppe und Konditionen unterscheiden:

IBB „Altersgerecht Wohnen“: Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen zur Barrierereduzierung – ausdrücklich auch der Badumbau beziehungsweise Maßnahmen an Sanitärräumen – sowie Einbruchschutz und die Erhöhung des Wohnkomforts. Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW, den die IBB zusätzlich zinsvergünstigen kann. Möglich sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit[2] mit wählbaren Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren. Angesprochen sind Vermieter, private und kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Ersterwerber von barrierereduzierten Wohngebäuden zur Vermietung. Der Investitionsstandort muss in Berlin liegen, der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

IBB „KfW-Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Nr. 159): Dieses Förderdarlehen richtet sich auch an selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zur Erhöhung des Wohnkomforts und zum Einbruchschutz – der Badumbau zählt dazu. Auch hier sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit[3] möglich. Für Wohneigentümer gilt ein Eigenkapitaleinsatz von mindestens 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten; der Antrag läuft komplett online über das IBB-Kundenportal oder per Post und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

IBB „Wohnraum Modernisieren“: Wer ohnehin umfangreicher modernisiert, kann bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit[4] beantragen. Gefördert werden neben energetischen Maßnahmen auch barrierereduzierende Maßnahmen und die Erneuerung der Sanitärinstallation. Das Programm steht Vermietern und selbstnutzenden Eigentümern offen und lässt sich mit anderen IBB- und KfW-Produkten kombinieren.

Alle IBB-Darlehen sind grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar – sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Berlin: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] mit bis zu 4.180 Euro[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.

Der Zuschuss der Pflegekasse und die IBB-Darlehen lassen sich grundsätzlich kombinieren – die Fördergeber rechnen jedoch unterschiedlich. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt in der Nähe beraten lassen.

Weitere Bundesmittel: KfW 159 und Steuerbonus

  • KfW 159 – Altersgerecht Umbauen: Neben der IBB-Variante kann der Kredit direkt bei der KfW beantragt werden: bis 50.000 € je Wohneinheit[3], zinsgünstig, unabhängig von Alter und Pflegegrad, auch für Mieter. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Achtung: Dieselbe Maßnahme kann nicht zugleich mit dem Pflegekassen-Zuschuss und dem KfW-Kredit gefördert werden.
  • KfW 455-B – Barrierereduzierung: Der Investitionszuschuss (10 % der förderfähigen Kosten bis 25.000 €, also bis 2.500 €[6]; beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % bis 6.250 €[6]) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[6]. Den aktuellen Status finden Sie unter kfw.de/455-B.
  • Steuerermäßigung (§ 35a EStG): Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr[5] (20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten[5]). Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Weitere Berliner Anlaufstellen

  • Wohnberatung und Pflegestützpunkte: In Berlin beraten die Pflegestützpunkte und die Wohnberatungsstellen kostenlos zu barrierearmem Wohnen, zur Wohnungsanpassung und zu passenden Fördermitteln – unabhängig von Verkaufsinteressen.
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Für Mietwohnraumförderung und Modernisierungsförderung im Bestand ist die Senatsverwaltung zuständig; die Umsetzung läuft über die IBB. Diese Programme richten sich vor allem an Vermieter und Wohnungsunternehmen.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. BeratungPflegestützpunkt oder Wohnberatung zur Förderung nutzenin Ihrer Nähe
3. Förderstatus prüfenAktuellen Status des Zuschusses 455-B klärenkfw.de/455-B
4. AnträgePflegekassen-Antrag und ggf. IBB-Antrag vor Baubeginn stellenPflegekasse / IBB-Kundenportal
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschuss und Darlehen werden ausgezahltPflegekasse / Hausbank

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist mehrere Wochen, die IBB prüft Kreditanträge nach Objekt- und Bonitätsprüfung ebenfalls mit Vorlauf. Wer die Anträge erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.

Checkliste: So beantragen Sie die Berliner Förderung richtig

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 SGB XI vor Baubeginn stellen
  • [ ] Bei Bedarf IBB-Darlehen („Altersgerecht Wohnen“, KfW-Nr. 159 oder „Wohnraum Modernisieren“) vor Beginn beantragen
  • [ ] Aktuellen Status des KfW-Zuschusses 455-B prüfen (kfw.de/455-B)
  • [ ] Eigenkapitaleinsatz und Bonitätsunterlagen für das IBB-Darlehen bereithalten
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Berlin einen Zuschuss für den Badumbau?

Einen eigenen Landeszuschuss für private Badumbauten bietet Berlin derzeit nicht – anders als einige andere Bundesländer. Die Landesförderung läuft über zinsgünstige IBB-Darlehen; der wichtigste Zuschuss ist der bundesweite Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] (bis 4.180 €[1]).

Wie hoch ist das IBB-Darlehen für den Badumbau?

Über „Altersgerecht Wohnen“ und „KfW-Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Nr. 159) sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit[2] möglich, über „Wohnraum Modernisieren“ bis zu 100.000 Euro[4]. Die Zinssätze sind zinsgünstig; bei „Altersgerecht Wohnen“ kann die IBB den KfW-Kredit zusätzlich zinsvergünstigen.

Brauche ich einen Pflegegrad für die IBB-Förderung?

Nein. Die IBB-Darlehen sind unabhängig von Alter und Pflegegrad zugänglich. Einen Pflegegrad brauchen Sie nur für den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1].

Kann ich Pflegekasse und IBB-Darlehen kombinieren?

Grundsätzlich ja. Die IBB-Programme sind mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Beachten Sie, dass dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert werden darf.

Kann ich als Mieter in Berlin Förderung beantragen?

Ja. Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss beantragen und benötigen für den Umbau die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis[7]. Der KfW-Kredit 159 steht ebenfalls Mietern offen.

Was kostet ein Badumbau in Berlin?

Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 Euro, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 Euro. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?

Der zu späte Antrag. Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur IBB geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.

Fazit

Berlin fördert den Badumbau vor allem über zinsgünstige Darlehen der IBB – bis 50.000 Euro für Barrierereduzierung, darunter ausdrücklich Maßnahmen an Bad und Sanitärräumen. Einen Landeszuschuss gibt es nicht; den wichtigsten Zuschuss liefert bundesweit die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Dazu kommen der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B[6] lohnt der Blick auf den aktuellen Status bei der KfW.

Quellen

  • IBB, Altersgerecht Wohnen (Darlehen bis 50.000 €, Badumbau förderfähig): https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-altersgerecht-wohnen.html
  • IBB, KfW-Altersgerecht Umbauen (KfW-Nr. 159): https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kfw-altersgerecht-umbauen.html
  • IBB, Wohnraum Modernisieren (bis 100.000 € je Wohneinheit): https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wohnraum-modernisieren.html
  • KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. IBB, Altersgerecht Wohnen (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-altersgerecht-wohnen.html
  3. KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), bis 50.000 € je Wohneinheit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. IBB, Wohnraum Modernisieren (Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit): https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wohnraum-modernisieren.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für barrierereduzierende Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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