Badumbau-Förderung in NRW: Zuschüsse und Kredite des Landes (2026)

Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und sein Bad altersgerecht umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, Förderprodukte der NRW.BANK – der Förderbank des Landes – und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Nordrhein-Westfalen ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.
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Die Förderwege in NRW im Überblick
| Förderung | Art | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Zuschuss | bis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)[1] | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| KfW 455-B – Barrierereduzierung (über die NRW.BANK gelistet) | Zuschuss | 10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €[2] | Antrag vor Maßnahmenbeginn; seit 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge[3] (Stand: September 2026) |
| KfW 455-B – „Altersgerechtes Haus“ (über die NRW.BANK gelistet) | Zuschuss | 12,5 %, max. 6.250 €[2] | kompletter Umbau nach Standard, Sachverständiger; seit 31.07.2026 gestoppt[3] (Stand: September 2026) |
| NRW.BANK – Altersgerecht Umbauen (Kredit) | Kredit | max. 50.000 € je Wohneinheit[4] | Badumbau und andere Barrierereduzierung, über Hausbank |
| Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[5] | Lohnanteil separat ausgewiesen |
Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen[3]. Die NRW.BANK listet das Programm als Investitionszuschuss in ihrer Förderübersicht; der Antrag läuft über die KfW. Eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet; als offene Alternative gilt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“.
Die NRW.BANK-Förderung im Detail
Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein eigenes Zuschussprogramm der NRW.BANK für den Badumbau gibt es nicht – sie listet das bundesweite KfW-Programm 455-B in ihrer Förderübersicht, eigene Produkte sind Kredite. Für den Badumbau sind zwei Förderwege relevant:
Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (KfW-Programm 455-B, über die NRW.BANK gelistet): Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung – ausdrücklich auch der Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen. Der Zuschuss kommt von der KfW und beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 25.000 € je Wohneinheit, also höchstens 2.500 €[2]. Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ vollständig umsetzt, erhält 12,5 Prozent von maximal 50.000 €, also bis zu 6.250 €[2] – dann ist ein unabhängiger Sachverständiger einzubinden. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 € Investitionskosten; Eigenleistungen werden nicht gefördert. Wichtig: Die Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden, und es dürfen vor der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen sein. Das sind die Konditionen des ausgesetzten Programms: Wegen des Antragsstopps vom 31.07.2026 werden keine neuen Anträge angenommen[3] (Stand: September 2026). Der Antrag läuft über die KfW; die NRW.BANK informiert auf ihrer Förderproduktseite (15730) über das Programm.
Kredit „Altersgerecht Umbauen“: Ergänzend bietet die NRW.BANK ein zinsgünstiges Darlehen für Barrierereduzierung und Einbruchschutz – inklusive Badumbau – von bis zu 50.000 € je Wohneinheit[4]. Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren sind möglich, der Zinssatz ist für 5 oder 10 Jahre fest. Der Antrag läuft über die Hausbank. Das Darlehen ist auch für Mieter und Eigentümer ohne Pflegegrad zugänglich (nrwbank.de, Förderprodukt 15208).
Hinweis zur Kombination: Bei den Zuschüssen zur Barrierereduzierung (KfW 455-B) ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5] in bestimmten Fällen ausgeschlossen – klären Sie das vor der Antragstellung. Zuschuss und Kredit lassen sich dagegen sinnvoll kombinieren.
Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in NRW: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
Der Zuschuss der Pflegekasse und die übrigen Förderwege lassen sich grundsätzlich kombinieren – die Fördergeber rechnen jedoch unterschiedlich. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt in der Nähe beraten lassen.
Weitere Landes- und Bundesmittel für NRW
- Wohnen im Alter (Mietwohnraum): Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fördert über die Wohnraumförderung auch Neubau und Modernisierung von altersgerechtem Mietwohnraum[6]. Das betrifft vor allem Vermieter und Wohnungsunternehmen, weniger Selbstnutzer (mhkbd.nrw).
- NRW.BANK.Gebäudesanierung: Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent – auch für Modernisierungen. Für reine Badumbauten ist der spezifische Altersgerecht-Kredit meist passender (nrwbank.de).
- Kommunale Angebote: Viele Städte und Kreise in NRW bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen – vom Zuschuss für Haltegriffe bis zur kostenlosen Wohnberatung. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
- Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[5]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung
| Schritt | Was passiert | Wo |
|---|---|---|
| 1. Angebote | Drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | bei Ihnen zu Hause |
| 2. Förderstatus prüfen | Zuschuss 455-B: seit dem 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge[3] (Stand: September 2026) | kfw.de/455-B |
| 3. Pflegekassen-Antrag | Zuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem Baubeginn | Pflegekasse |
| 4. Kredit | NRW.BANK „Altersgerecht Umbauen“ über die Hausbank beantragen | Hausbank |
| 5. Umbau | Fachfirma beauftragen und ausführen lassen | Baustelle |
| 6. Belege | Rechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahlt | Pflegekasse / Hausbank |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen, die Kreditprüfung der Hausbank ebenfalls. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschussanspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse, die Hausbank und die Steuererklärung gebraucht.
Checkliste: So beantragen Sie die NRW-Förderung richtig
- [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
- [ ] Zuschuss 455-B beachten: seit dem 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge[3] (Stand: September 2026)
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] Bei Bedarf NRW.BANK-Kredit über die Hausbank beantragen
- [ ] Vor Beginn keine Liefer- oder Leistungsverträge schließen, wenn ein Zuschuss beantragt wird
- [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen
Die meistgestellten Fragen
Gibt es in NRW einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?
Einen eigenen Zuschuss des Landes NRW gibt es nicht. Der bundesweite Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist ein KfW-Programm (455-B), das die NRW.BANK in ihrer Förderübersicht listet; der Antrag läuft über die KfW: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €[2] für Einzelmaßnahmen wie den Badumbau; beim Standard „Altersgerechtes Haus“ bis zu 6.250 €[2]. Wegen des Antragsstopps vom 31.07.2026 werden keine neuen Anträge angenommen[3] (Stand: September 2026).
Kann ich Pflegekasse und NRW.BANK-Förderung kombinieren?
Grundsätzlich ja – Zuschuss und Kredit lassen sich kombinieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Beachten Sie, dass bei den Zuschüssen in bestimmten Fällen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5] ausgeschlossen ist.
Wie hoch ist der Kredit der NRW.BANK für den Badumbau?
Bis zu 50.000 € je Wohneinheit[4], mit festen Zinssätzen für 5 oder 10 Jahre und Laufzeiten bis 30 Jahre. Der Antrag läuft über die Hausbank.
Brauche ich einen Pflegegrad für die NRW-Förderung?
Für den Pflegekassen-Zuschuss ja. Die NRW.BANK-Kredite sind unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad zugänglich; das galt grundsätzlich auch für den Zuschuss zur Barrierereduzierung (KfW 455-B), der seit dem 31.07.2026 jedoch gestoppt ist – neue Anträge werden nicht angenommen[3] (Stand: September 2026).
Was kostet ein Badumbau in NRW?
Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt einen großen Teil des Standardfalls ab.
Kann ich als Mieter in NRW die Förderung beantragen?
Ja. Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss und die NRW.BANK-Darlehen beantragen, benötigen aber die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[7] ein Anspruch auf Erlaubnis.
- Wohnberatung: Auch die Wohnberatungsstellen in NRW – etwa bei Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen – beraten kostenlos und unabhängig zu barrierearmem Wohnen und zu passenden Fördermitteln.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?
Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Die NRW.BANK prüft Kredite über die Hausbank – planen Sie auch hier Vorlaufzeit ein. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?
Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur NRW.BANK geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.
Fazit
Nordrhein-Westfalen gehört zu den Bundesländern mit den umfangreichsten Fördermöglichkeiten für den Badumbau: der Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1], der KfW-Zuschuss 455-B (über die NRW.BANK gelistet) bis 2.500 € bzw. 6.250 €[2], die Kredite der NRW.BANK bis 50.000 €[4] sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B[3] werden aktuell keine neuen Anträge angenommen (Stand: September 2026); die Kredite „Altersgerecht Umbauen“ laufen weiter.
Quellen
- NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (10 % / max. 2.500 €, Altersgerechtes Haus 12,5 % / max. 6.250 €): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
- NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Kredit (max. 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- MHKBD NRW, Förderung von Wohnen im Alter: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/foerderung-von-wohnen-im-alter
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (Konditionen: 10 %/max. 2.500 € bzw. „Altersgerechtes Haus“ 12,5 %/max. 6.250 €), über die NRW.BANK gelistet: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Kredit (max. 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- MHKBD NRW, Förderung von Wohnen im Alter: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/foerderung-von-wohnen-im-alter ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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