Badumbau-Förderung in Brandenburg: ILB-Zuschuss bis 12.000 € (2026)

Brandenburg gehört zu den Bundesländern mit einem ausdrücklichen Landes-Zuschuss für den barrierereduzierenden Umbau von Wohnraum: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die behindertengerechte Anpassung vorhandener Wohnungen – dazu zählt ausdrücklich auch der Umbau von Bad und Küche. Hinzu kommen der bundesweite Zuschuss der Pflegekasse, der Brandenburg-Kredit für die Wohnungswirtschaft und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber stellt die Programme für Brandenburg vor, nennt die belegten Beträge und Voraussetzungen und erklärt den Ablauf. Die Angaben beruhen auf der Wohnraumanpassungsrichtlinie des Landes vom 13. Februar 2026 sowie den Programmangaben der ILB.
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Die Förderwege in Brandenburg im Überblick
| Förderung | Art | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| ILB – Behindertengerechte Anpassung (WohnraumanpassungsR) | Zuschuss | bis 12.000 € je Wohnung (Aufzüge/Rampen: bis 14.000 €) | schwerbehinderte Person im Haushalt, GdB i. d. R. mind. 80, DIN 18040-2 |
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Zuschuss | bis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen) | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen (ILB) | Darlehen + Tilgungszuschuss | KfW-159-Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, ILB-Tilgungszuschuss 5 % | für Vermieter und Wohnungswirtschaft in Brandenburg |
| KfW – Kredit 159 | Darlehen | bis 50.000 € je Wohneinheit | Barrierereduzierung, Antrag über die Hausbank |
| Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr | Lohnanteil separat ausgewiesen |
Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Prüfen Sie vor jeder Planung den aktuellen Status auf kfw.de/455-B. Der KfW-Kredit 159 und der ILB-Zuschuss in Brandenburg laufen dagegen weiter[2].
Der ILB-Zuschuss: Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Das Land Brandenburg gewährt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Zuschüsse zur behindertengerechten Anpassung durch Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum. Rechtsgrundlage ist die Wohnraumanpassungsrichtlinie vom 13. Februar 2026. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums – ausdrücklich gehören dazu bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren, etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder die Verbreiterung von Türen.
Die Zuschusshöhe:
- bis 12.000 € je Wohnung[3] für bauliche Anpassungsmaßnahmen nach DIN 18040-2 (dazu zählt der Badumbau),
- bis 14.000 € je Wohnung[3] für Rampen und den ausschließlichen Einbau höhenüberwindender Hilfsmittel wie Senkrecht- oder Schrägaufzüge.
Voraussetzungen:
- Im Haushalt lebt eine schwerbehinderte Person, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche Ausgestaltung des Wohnraums erforderlich macht. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt grundsätzlich mindestens 80 – etwa bei Gehbehinderung (Merkzeichen G oder aG). In begründeten Einzelfällen kann die ILB Ausnahmen befürworten.
- Die Maßnahmen orientieren sich an der DIN 18040-2.
- Eine Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben ist zu erbringen. Zuschüsse Dritter – zum Beispiel der Pflegekasse – können als Eigenleistung anerkannt werden.
- Die für die Behindertenberatung zuständige Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt muss die Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme bestätigen.
- Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn gestellt: Maßnahmen, mit denen vor Erteilung des Förderbescheids begonnen wurde, sind nicht förderfähig. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Eine Unschädlichkeitsbestätigung der Bewilligungsstelle kann Klarheit schaffen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermieter und – mit Zustimmung des Vermieters – auch Mieter. Die geförderte Wohnung ist mindestens zehn Jahre entsprechend dem Förderzweck zu nutzen. Die Auszahlung erfolgt zu 90 Prozent nach Baubeginn und zu 10 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Eine Kombination mit anderen Landesprogrammen und dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist ausdrücklich möglich.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen: Für Vermieter und Wohnungswirtschaft
Ergänzend bietet die ILB den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen an. Er richtet sich an kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg – also an Vermieter, nicht an private Selbstnutzer. Das Programm verbilligt das KfW-Darlehen 159 „Altersgerecht Umbauen“ durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss der ILB von 5 Prozent des Zusagebetrags[4], der zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist gewährt wird.
- Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2] für barrierereduzierende Baumaßnahmen – auch an Sanitärräumen.
- Die Laufzeit beträgt 10 bis 30 Jahre, die Zinsbindung 10 Jahre.
- Der ILB-Tilgungszuschuss setzt einen störungsfreien Darlehensverlauf voraus; ausgezahlt wird er nach Durchführung der Maßnahmen und Einreichung des Verwendungsnachweises.
Für Eigentümer, die ihr selbst genutztes Wohneigentum umbauen möchten, ist dagegen der Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung der richtige Weg; der KfW-Kredit 159 kann zusätzlich über die Hausbank beantragt werden[2].
Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der wichtigste Zuschuss für den Badumbau kommt bundesweit von der Pflegekasse – auch in Brandenburg. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[5], wenn ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 €[5] möglich.
Voraussetzungen:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor.
- Der Antrag wird vor Baubeginn gestellt – das ist der häufigste Fehler und führt zur Ablehnung.
- Nach Abschluss der Maßnahme werden die Rechnungen eingereicht; der Zuschuss wird anschließend ausgezahlt.
Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich mit dem ILB-Zuschuss kombinieren: Zuschüsse der Pflegekasse können als Eigenleistung im ILB-Programm anerkannt werden. Klären Sie die Kombination im Einzelfall schriftlich mit beiden Stellen.
Weitere Fördermittel für Brandenburg
- KfW – Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit[2] für Barrierereduzierung. Der Antrag läuft über die Hausbank; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1].
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[6]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
- Kommunale Angebote: Viele Landkreise und Städte in Brandenburg bieten eigene Beratung und teils Zuschüsse für barrierearmes Wohnen an – oft über die Wohnberatungsstellen der Landkreise. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
- Wohneigentumsprogramm der ILB: Für Bau, Kauf und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum vergibt die ILB zinsfreie Darlehen mit Zuschüssen – im Programm enthalten sind auch Zusatzdarlehen für schwerbehinderte Angehörige. Dieses Programm ist breiter angelegt als der reine Badumbau, kann bei Gesamtmodernisierungen aber relevant sein.
Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung
| Schritt | Was passiert | Wo |
|---|---|---|
| 1. Angebote | Drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | bei Ihnen zu Hause |
| 2. Voraussetzungen klären | GdB feststellen, Behindertenberatungsstelle des Landkreises einschalten | Landkreis / kreisfreie Stadt |
| 3. Pflegekassen-Antrag | Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragen – vor dem Baubeginn | Pflegekasse |
| 4. ILB-Antrag | Antrag auf Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung stellen | ILB (Bewilligungsstelle) |
| 5. Umbau | Fachfirma beauftragen und ausführen lassen | Baustelle |
| 6. Belege | Verwendungsnachweis einreichen, Restbetrag wird ausgezahlt | ILB / Pflegekasse |
Wichtig: Beauftragen Sie die Fachfirma erst, wenn der Förderbescheid vorliegt – sonst gilt die Maßnahme als begonnen und ist nicht mehr förderfähig. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Bestätigung der Behindertenberatungsstelle, die Prüfung durch die ILB und die Zusage der Pflegekasse brauchen jeweils Vorlauf.
Checkliste: So beantragen Sie die Förderung in Brandenburg richtig
- [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
- [ ] Schwerbehinderung bzw. Pflegegrad prüfen (GdB ab 80, Ausnahmen möglich)
- [ ] Behindertenberatungsstelle des Landkreises/der kreisfreien Stadt einschalten
- [ ] Pflegekassen-Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn stellen
- [ ] ILB-Antrag auf Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung stellen
- [ ] Förderbescheid abwarten – erst dann Liefer- oder Leistungsverträge abschließen
- [ ] Eigenleistung von mindestens 10 % der Gesamtausgaben einplanen
- [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Rechnungen aufbewahren und Verwendungsnachweis einreichen
Die meistgestellten Fragen
Wie hoch ist der ILB-Zuschuss für den Badumbau in Brandenburg?
Für bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Anpassung – dazu zählt der Umbau von Bad und Küche – zahlt das Land bis zu 12.000 € je Wohnung[3]. Für Rampen und Aufzüge sind bis zu 14.000 €[3] möglich. Rechtsgrundlage ist die Wohnraumanpassungsrichtlinie vom 13.02.2026.
Wer bekommt den ILB-Zuschuss?
Haushalte mit einer schwerbehinderten Person, deren GdB grundsätzlich mindestens 80 beträgt – in begründeten Einzelfällen kann die ILB Ausnahmen befürworten. Die Maßnahmen müssen nach DIN 18040-2 geeignet sein, und die Behindertenberatungsstelle des Landkreises muss die Dringlichkeit bestätigen.
Kann ich den ILB-Zuschuss mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Die Kombination mit anderen Landesprogrammen und dem KfW-Programm ist ausdrücklich zulässig. Zuschüsse Dritter – etwa der Pflegekasse – können als Eigenleistung im ILB-Programm anerkannt werden. Holen Sie die Zusagen ein, bevor Sie beauftragen.
Brauche ich einen Pflegegrad für die ILB-Förderung?
Nein. Der ILB-Zuschuss setzt eine Schwerbehinderung im Haushalt voraus, nicht zwingend einen Pflegegrad. Der Pflegekassen-Zuschuss dagegen erfordert einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5.
Kann ich als Mieter in Brandenburg den Zuschuss beantragen?
Ja, mit Zustimmung des Vermieters. Mieter können den ILB-Zuschuss ebenso beantragen wie Eigentümer; nötig sind die Verpflichtungserklärung des Vermieters und eine Vereinbarung über die Durchführung der Maßnahme.
Was ist der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen?
Ein Programm für Vermieter und die Wohnungswirtschaft: Es verbilligt das KfW-Darlehen 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit)[2] durch einen Tilgungszuschuss der ILB von 5 Prozent[4]. Private Selbstnutzer nutzen stattdessen den Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung oder den KfW-Kredit 159 über die Hausbank.
Was kostet ein Badumbau in Brandenburg?
Als Orientierung gelten die bundesweit üblichen Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €. Der ILB-Zuschuss und der Pflegekassen-Zuschuss können einen Großteil davon abdecken.
Fazit
Brandenburg gehört zu den Bundesländern mit einem klaren Landes-Zuschuss für den Badumbau: Bis zu 12.000 € je Wohnung[3] zahlt das Land über die ILB, wenn im Haushalt eine schwerbehinderte Person lebt. Zusammen mit dem Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[5] und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG lässt sich der Eigenanteil deutlich senken. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Förderbescheid, dann beauftragen – und der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[1].
Quellen
- Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (Zuschuss bis 12.000 € / 14.000 €, Voraussetzungen): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026
- ILB, Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/
- ILB, Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburg-kredit-altersgerecht-umbauen/
- Förderdatenbank des Bundes und der Länder, Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen (5 % Tilgungszuschuss, bis 50.000 €/WE): https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburg-kredit-altersgerecht-umbauen.html
- Familienportal Brandenburg, Förderung von Wohneigentum (ILB, barrierefreier Umbau): https://familienportal.brandenburg.de/fpb/de/geld-fuer-familien/wohnen/foerderung-von-wohneigentum/
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung: bis 12.000 €, Rampen/Aufzüge bis 14.000 €): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026 ↩
- ILB, Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen (Tilgungszuschuss 5 % für die Wohnungswirtschaft): https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburg-kredit-altersgerecht-umbauen/ ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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