Badumbau-Förderung in Sachsen: SAB-Zuschuss und Kredite (2026)

Wer in Sachsen wohnt und sein Bad wegen einer Mobilitätseinschränkung umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: den Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zur Wohnraumanpassung, den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, KfW-Kredite und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Sachsen ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.
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Die Förderwege in Sachsen im Überblick
| Förderung | Art | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| SAB – Wohnraumanpassung | Zuschuss | 80 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € (Rollstuhl „R“: max. 10.000 €) | dauerhafte Mobilitätseinschränkung, Einkommensgrenzen, Antrag vor Beginn |
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)[1] | Zuschuss | bis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen) | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| KfW – Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) | Kredit | max. 50.000 € je Wohneinheit[2] | Badumbau, ohne Pflegegrad möglich |
| KfW – Zuschuss 455-B | Zuschuss | 10 % (max. 2.500 €[3]) – Konditionen des ausgesetzten Programms | seit 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge (Stand: September 2026)[3] |
| Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[4] | Lohnanteil separat ausgewiesen |
Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[3]. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 läuft weiter.
Der SAB-Zuschuss im Detail
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert mit dem Programm „Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen“ Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen – ausdrücklich auch den Badumbau, Treppenlifte, die Beseitigung von Schwellen und Rampen. Es ist ein Zuschuss, kein Kredit.
Konditionen (Stand 2026, neue Richtlinie ab 18.03.2026): Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000 €. Für Rollstuhlfahrer mit dem Merkzeichen „R“ gilt ein Höchstbetrag von 10.000 €. Haushalte, die Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten – maximal 5.000 € für barrierereduzierten Wohnraum beziehungsweise 12.500 € bei Herstellung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum. Es gilt eine Mindestförderhöhe von 1.500 €.
Voraussetzungen: Die Mobilitätseinschränkung der Bewohner muss dauerhaft bestehen (Nachweis über das Votum einer Fachstelle – VdK Sachsen, LAG Selbsthilfe Sachsen oder Behindertenverband Leipzig, je nach Region). Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter Wohnungen und Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen sowie Mieter – unabhängig vom Alter. Seit dem 18.03.2026 gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen: Alleinlebende dürfen 40.000 €, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 € nicht überschreiten, für jede weitere Person sind 10.000 € mehr zulässig. Wichtig: Erst nach Eingang des Antrags bei der SAB dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen – lösen Sie den Auftrag beim Handwerker erst nach Einreichung des Antrags verbindlich aus (sab.sachsen.de).
Antrag: Bevorzugt digital über das SAB-Förderportal; die Fachstelle beurteilt, ob die Mobilitätseinschränkung dauerhaft besteht. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den Rechnungen ein.
Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der wichtigste Zuschuss für Pflegebedürftige kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Sachsen: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € bezuschusst[1]. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 € möglich[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
Hinweis zur Kombination: Ob und wie sich der SAB-Zuschuss mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren lässt, hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie bei der SAB und Ihrer Pflegekasse gezielt nach. Entscheidend ist: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.
Weitere Fördermittel für Sachsen
- KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 € je Wohneinheit[2] als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – ausdrücklich auch den Badumbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über die Hausbank.
- Kommunale Angebote: Viele Städte, Landkreise und Gemeinden in Sachsen bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
- Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[4]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
- Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis[5].
- Wohnberatung: Die SAB und die beauftragten Fachstellen – VdK Sachsen, LAG Selbsthilfe Sachsen und Behindertenverband Leipzig – beraten zur Wohnraumanpassung und zu barrierearmem Wohnen; der Antrag läuft über das SAB-Förderportal.
Für Mieter gilt zudem: Der Vermieter muss bestätigen, dass bei einem Auszug kein Rückbau verlangt wird.
Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung
| Schritt | Was passiert | Wo |
|---|---|---|
| 1. Angebote | Drei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen | bei Ihnen zu Hause |
| 2. Fachstellen-Votum | Nachweis der dauerhaften Mobilitätseinschränkung einholen | VdK / LAG Selbsthilfe / Behindertenverband |
| 3. SAB-Antrag | Antrag im Förderportal stellen – vor jeder Auftragsvergabe | SAB-Förderportal |
| 4. Pflegekassen-Antrag | Zuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem Baubeginn | Pflegekasse |
| 5. Umbau | Fachfirma beauftragen und ausführen lassen | Baustelle |
| 6. Belege | Rechnungen und Verwendungsnachweis einreichen | SAB / Pflegekasse |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die SAB bearbeitet Anträge mit einer gewissen Vorlaufzeit, und erst nach Eingang des Antrags dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Wer zuerst baut und dann fragt, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die SAB, die Pflegekasse und die Steuererklärung gebraucht.
Checkliste: So beantragen Sie die Förderung richtig
- [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
- [ ] Votum der zuständigen Fachstelle zur dauerhaften Mobilitätseinschränkung einholen
- [ ] Einkommensgrenzen prüfen (40.000 € / 60.000 €, Stand 2026)
- [ ] SAB-Antrag im Förderportal stellen – vor jeder Auftragsvergabe
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] KfW-Zuschuss 455-B berücksichtigen: seit 31.07.2026 gestoppt (keine neuen Anträge), Alternative KfW-Kredit 159
- [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Rechnungen aufbewahren und Verwendungsnachweis bei der SAB einreichen
Die meistgestellten Fragen
Gibt es in Sachsen einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?
Ja. Die SAB fördert die Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen mit einem Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 4.000 €, bei Rollstuhl-Nutzung (Merkzeichen „R“) bis 10.000 €. Der Badumbau ist ausdrücklich förderfähig.
Wer kann den SAB-Zuschuss beantragen?
Eigentümer selbst genutzter Wohnungen sowie Mieter – unabhängig vom Alter. Voraussetzungen: eine dauerhaft bestehende Mobilitätseinschränkung (Nachweis über eine Fachstelle), Einhaltung der Einkommensgrenzen und ein Antrag vor Beginn der Maßnahme.
Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Sachsen?
Bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1], bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.
Kann ich SAB- und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?
Das müssen Sie vor dem Antrag klären – fragen Sie bei der SAB und Ihrer Pflegekasse gezielt nach, wie sich die Zuschüsse in Ihrem Fall zueinander verhalten. Entscheidend ist: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Der SAB-Zuschuss richtet sich dagegen nach der Mobilitätseinschränkung, nicht nach einem Pflegegrad. Ohne Pflegegrad bleibt zudem der KfW-Kredit 159[2].
Was kostet ein Badumbau in Sachsen?
Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?
Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Die SAB veröffentlicht aktuelle Bearbeitungsstände auf ihrer Website – planen Sie die Vorlaufzeit ein. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?
Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur SAB geht, erhält keinen Zuschuss mehr – bei der SAB gilt zusätzlich, dass Sie erst nach Antragseingang mit dem Vorhaben beginnen dürfen. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts.
Fazit
Sachsen bietet mit dem SAB-Zuschuss zur Wohnraumanpassung eine der großzügigsten Landesförderungen für den Badumbau: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 4.000 €, bei Rollstuhl-Nutzung bis 10.000 €). Dazu kommen der Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1], der KfW-Kredit 159[2] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Wer zuerst die Förderzusagen einholt – und bei der SAB den Antrag vor jeder Auftragsvergabe stellt – senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B (seit 31.07.2026, keine neuen Anträge)[3] bleibt der KfW-Kredit 159 die offene Alternative – die Kreditwege laufen weiter.
Quellen
- SAB Sachsen, Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (80 %, max. 4.000 € / 10.000 €, Einkommensgrenzen, Richtlinie ab 18.03.2026): https://sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Anspruch des Mieters auf Erlaubnis bei Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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