Badumbau-Förderung in Hessen: WIBank-Zuschuss und Kredite (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 8 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer in Hessen wohnt und sein Bad behindertengerecht oder altersgerecht umbauen möchte, hat mehrere Wege, Fördermittel zu bekommen: den bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse, den Kostenzuschuss der WIBank – der Förderbank des Landes – für den behindertengerechten Umbau von Wohneigentum, KfW-Kredite und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber ordnet die Programme für Hessen ein, nennt konkrete Beträge und Voraussetzungen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der jeweiligen Fördergeber belegt.

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Die Förderwege in Hessen im Überblick

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 €[1] (16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
WIBank – Behindertengerechter UmbauZuschussbis 50 % der Kosten, Bad max. 5.500 €, gesamt max. 15.000 €selbst genutzter Wohnraum, Bewohner mit Behinderung, Antrag vor Baubeginn
KfW – Altersgerecht Umbauen (Kredit 159)Kreditmax. 50.000 €[2] je WohneinheitBadumbau, ohne Pflegegrad möglich
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 % (max. 2.500 €)[3]seit 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge (Stand: September 2026)
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Steuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €[4]/JahrLohnanteil separat ausgewiesen

Wichtig vorab: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026 – es werden keine neuen Anträge angenommen). Eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159[2] läuft weiter.

Der WIBank-Zuschuss im Detail

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gewährt Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, damit behinderte Menschen ihre eigene Haushaltsführung ermöglicht und ein selbstständiges Leben erleichtert wird. Gefördert werden bauliche Maßnahmen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen – ausdrücklich auch die Verbesserung von Bädern, also der Badumbau.

Konditionen (Stand 2026): Der Kostenzuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit maßnahmenspezifischen Höchstbeträgen: für den Um- oder Einbau des Bades maximal 5.500 €, für die Küche ebenfalls 5.500 €, für den Lift- oder Aufzugseinbau 6.500 € und für andere Einzelmaßnahmen 3.000 €. Insgesamt sind bis zu 15.000 € je Wohneinheit möglich. Förderfähig sind Kosten zwischen 1.500 € und 30.000 €; Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum – auch wenn der Wohnraum von einem Angehörigen genutzt wird. Der Umbau muss den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen, die die Wohnung nutzt. Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, für die vor der Bewilligung noch keine Aufträge erteilt und keine Arbeiten begonnen wurden. Der Antrag läuft über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt; die WIBank erteilt die Förderzusage (wibank.de).

Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse – bundesweit und damit auch in Hessen: Mit Pflegegrad 1–5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 €[1] bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; nach Abschluss werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen – rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.

Hinweis zur Kombination: Bei Landesförderungen wie dem WIBank-Zuschuss können Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten angerechnet werden – lassen Sie sich vor dem Antrag bestätigen, wie sich Pflegekasse und WIBank in Ihrem Fall zueinander verhalten. Entscheidend ist: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Weitere Fördermittel für Hessen

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 €[2] je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – ausdrücklich auch den Badumbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Der Antrag läuft über die Hausbank.
  • Kommunale Angebote: Viele Städte, Landkreise und Gemeinden in Hessen bezuschussen oder beraten barrierearmes Wohnen – vom Zuschuss für Haltegriffe bis zur kostenlosen Wohnberatung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis sowie beim Pflegestützpunkt nach; die Angebote ändern sich regelmäßig.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[4] pro Jahr. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
  • Mieter: In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[5] ein Anspruch auf Erlaubnis.
  • Wohnberatung: In Hessen beraten die Wohnberatungsstellen der Kreise und Städte kostenlos zu barrierearmem Wohnen – ein guter erster Anlaufpunkt vor der Antragstellung.

Ablauf in der Praxis: Vom Angebot zur Auszahlung

Schritt Was passiert Wo
1. AngeboteDrei Fachfirmen mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause
2. WIBank-AntragKostenzuschuss beantragen – vor jeder Auftragsvergabe und vor BaubeginnWohnungsbauförderstelle von Kreis/Stadt
3. Pflegekassen-AntragZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
4. Kombination klärenAnrechnung von Landes- und Pflegekassenmitteln erfragenWohnungsbauförderstelle / Pflegekasse
5. UmbauFachfirma beauftragen und ausführen lassenBaustelle
6. BelegeRechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahltPflegekasse / WIBank

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die WIBank-Förderung setzt voraus, dass vor der Bewilligung keine Aufträge erteilt und keine Arbeiten begonnen wurden. Wer zuerst baut und dann fragt, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf, denn sie werden für die Pflegekasse, die WIBank und die Steuererklärung gebraucht.

Checkliste: So beantragen Sie die Förderung richtig

  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] WIBank-Antrag bei der Wohnungsbauförderstelle von Kreis oder Stadt stellen – vor jeder Auftragsvergabe
  • [ ] Antragsstopp des Zuschusses 455-B berücksichtigen (seit 31.07.2026 keine neuen Anträge; kfw.de/455-B)
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Bei Bedarf KfW-Kredit 159 über die Hausbank beantragen
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Fragen und Antworten

Gibt es in Hessen einen eigenen Zuschuss für den Badumbau?

Ja. Die WIBank bezuschusst den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – für den Badumbau bis 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit. Der Antrag läuft über die Wohnungsbauförderstelle und muss vor Auftragsvergabe und Baubeginn gestellt werden.

Wer kann den WIBank-Zuschuss beantragen?

Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum – auch wenn ein Angehöriger in der Wohnung lebt. Der Umbau muss den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen, die die Wohnung nutzt.

Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Hessen?

Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1–5 und ein Antrag vor dem Baubeginn.

Kann ich Pflegekasse und WIBank-Zuschuss kombinieren?

Das müssen Sie vor dem Antrag klären: Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten können angerechnet werden. Lassen Sie sich bei der Wohnungsbauförderstelle bestätigen, wie sich die Förderungen in Ihrem Fall zueinander verhalten – und holen Sie erst danach die Zusagen ein.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159[2]; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026 – keine neuen Anträge). Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse – die Beratung ist kostenlos.

Was kostet ein Badumbau in Hessen?

Als Orientierung gelten bundesweit übliche Spannen: eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen etwa 3.000–5.000 €, eine bodengleiche, geflieste Dusche etwa 5.000–8.000 €.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?

Die Pflegekasse benötigt in der Regel einige Wochen für die Prüfung des Antrags; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Auch die Wohnungsbauförderstelle bzw. die WIBank arbeitet mit einer gewissen Vorlaufzeit. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung?

Der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse oder zur WIBank geht, erhält keinen Zuschuss mehr. Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und holen Sie die Förderzusagen ein, bevor Sie beauftragen.

Fazit

Hessen bietet für den Badumbau besonders gute Zuschussmöglichkeiten: den bundesweiten Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €[1] und den WIBank-Kostenzuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – für das Bad bis 5.500 €, insgesamt bis 15.000 €. Dazu kommen der KfW-Kredit 159[2] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[4]. Wer zuerst die Förderzusagen einholt und erst dann beauftragt, senkt den Eigenanteil deutlich. Wegen des Antragsstopps des Zuschusses 455-B[3] lohnt der Blick auf die aktuelle Lage bei der KfW – die Kreditwege laufen weiter.

Quellen

  • WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss bis 50 %, Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  5. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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