Badumbau-Förderung 2026: Alle Zuschüsse im Überblick (Pflegekasse, KfW, NRW.BANK, Krankenkasse)

Wer ein Bad altersgerecht umbauen möchte, stößt schnell auf viele Förderwege: Pflegekasse, Krankenkasse, KfW, Landesbanken – jede Stelle hat eigene Voraussetzungen und eigene Fristen. Dieser Artikel gibt den Gesamtüberblick für 2026: welche Leistungen es gibt, wie hoch sie ausfallen und was sich kombinieren lässt. Alle Beträge sind mit Rechtsgrundlagen belegt. Für Menschen ab 50 und ihre Angehörigen ist vor allem die Reihenfolge entscheidend: Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert in vielen Fällen den Anspruch. Deshalb lohnt es sich, vor der ersten Handwerkeranfrage zu klären, welche Förderwege für die eigene Situation in Frage kommen.
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Die Förderwege auf einen Blick
| Förderweg | Was wird gefördert? | Höhe | Voraussetzung / Quelle |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Umbau zur Verbesserung des Wohnumfelds, z. B. Wanne → Dusche | bis 4.180 €[1] je Maßnahme (bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €) | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn · § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Pflegekasse (Entlastungsbetrag) | Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 €[2] monatlich | Pflegegrad 1–5 · § 45b SGB XI – nicht für den Umbau |
| Krankenkasse | Hilfsmittel: Duschstuhl, Haltegriffe, Wannenlifter | volle Kosten abzgl. Zuzahlung (10 %, max. 10 €) | Im Regelfall ärztliche Verordnung · § 33 SGB V[3] |
| KfW 455-B (Zuschuss) | Barrierereduzierung | Einzelmaßnahme 10 %, max. 2.500 €[4]; Standard bis 6.250 € | Antragsstopp seit 31.07.2026[5] – keine neuen Anträge (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) |
| KfW 159 (Kredit) | Altersgerechter Umbau | bis 50.000 €[6] je Wohneinheit | Kein Pflegegrad nötig |
| NRW.BANK | Barrierereduzierung in NRW (Zuschussweg über KfW) + zinsgünstige Kredite | KfW-Zuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 €; Standard bis 6.250 €) – von der NRW.BANK gelistet, seit 31.07.2026[5] gestoppt; Kredite bis 50.000 € bzw. 150.000 € | Antrag vor Maßnahmenbeginn |
Pflegekasse: bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI
Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme – ausdrücklich auch den Umbau einer Badewanne in eine Dusche. Voraussetzungen:
- Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor.
- Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder die selbstständige Lebensführung.
- Der Antrag wird vor Baubeginn gestellt – Anträge nach Beginn der Arbeiten werden abgelehnt. Das ist der häufigste Fehler.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 €[1] je Maßnahme steigen (4.180 € je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte). Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de. Beigelegt werden in der Regel ein Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung; ausgezahlt wird nach Rechnungsvorlage.
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich – und wofür er wirklich da ist
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI[2] steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Er ist keine Umbau-Förderung, sondern deckt Alltagsentlastung ab – zum Beispiel:
- hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen),
- Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Behörden, Arztbesuche),
- Betreuung und Beschäftigung.
Gerade während der Bauphase ist das praktisch: Ist das Bad nicht nutzbar, finanzieren Sie darüber Helfer, die Haushalt und Alltag auffangen. Wichtig: Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit zugelassenen Leistungsanbietern verrechnet. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist ein separates Angebot für die Vertretung pflegender Angehöriger und ebenfalls nicht für den Umbau einsetzbar.
Krankenkasse: Hilfsmittel statt Badumbau
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine kompletten Badumbauten. Sie leistet aber Hilfsmittel nach § 33 SGB V[3] – Duschstühle und -hocker, Haltegriffe, Stützklappgriffe oder Badewannenlifter – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 61 SGB V[3]). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig – im Regelfall aber die Verordnung. Hilfsmittel und Umbau-Zuschuss lassen sich kombinieren, weil es getrennte Leistungen sind.
KfW: Zuschuss 455-B und Kredit 159
- Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung): Der Bundeszuschuss ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen, bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet. Wiederaufnahme frühestens 2027. Vor dem Stopp galt: Einzelmaßnahme 10 % (max. 2.500 €[4]), Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % (max. 6.250 €).
- Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[6] je Wohneinheit. Kein Pflegegrad nötig, auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Nicht mit dem 455-B für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
NRW.BANK: Förderung in Nordrhein-Westfalen
Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes NRW. Für den altersgerechten Umbau gibt es mehrere Wege:
- „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“: Dieser Zuschuss ist ein KfW-Programm (455-B); die NRW.BANK listet es in ihrer Förderübersicht[4]. Die Antragstellung erfolgt über die KfW, der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Da es sich um das Bundesprogramm zur Barrierereduzierung handelt, ist dieser Weg seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen. Hinweis der NRW.BANK: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) ist damit nicht kombinierbar.
- „Altersgerecht Umbauen – Kredit“: zinsgünstige Kredite bis 50.000 € pro Wohneinheit.
- NRW.BANK.Gebäudesanierung: Darlehen bis 150.000 € mit Finanzierungsanteil bis 100 %.
Quelle: nrwbank.de (Produktseiten, Stand September 2026). Weitere kommunale Programme und die Wohnberatungsstellen ergänzen das Angebot – eine Anfrage bei Ihrer Gemeinde lohnt sich.
Fallbeispiel: Familie K. nutzt drei Förderwege gleichzeitig
Frau K. (78) wohnt mit ihrem Mann in einem Reihenhaus in Nordrhein-Westfalen. Nach einem Sturz hat sie Pflegegrad 2; die Badewanne im Erdgeschossbad (5 m²) soll einer bodengleichen Dusche weichen. Die Reihenfolge entschied über den Erfolg: Im März 2026 holte die Familie drei Festpreisangebote ein und stellte anschließend bei der Pflegekasse den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI – vor Baubeginn. Die Pflegekasse bewilligte 4.180 €[1].
Parallel verordnete der Hausarzt einen Duschhocker und zwei Haltegriffe. Die Krankenkasse übernahm die Kosten nach § 33 SGB V[3]; gezahlt wurde nur die Zuzahlung von 10 € je Hilfsmittel (§ 61 SGB V). Während der einwöchigen Bauzeit, in der das Bad nicht nutzbar war, organisierte die Familie über den Entlastungsbetrag von 131 €[2] im Monat (§ 45b SGB XI) einen ambulanten Dienst, der Einkäufe und Haushalt übernahm.
Die Rechnung: Der Umbau kostete 7.800 €. Nach Abzug des Zuschusses blieben rund 3.620 €, die Familie K. über den KfW-Kredit 159[6] finanzierte. Der häufigste Fehler wäre gewesen, vor dem Bewilligungsbescheid zu beginnen – dann hätte die Pflegekasse abgelehnt.
Kosten-Detail: Womit Sie rechnen sollten
Die Förderhöhe ist das eine, die tatsächlichen Umbaukosten das andere. Für den Umbau Wanne → Dusche nennen die Quellen für 2026 folgende Spannen: altersgerecht-modernisieren.de und auftragsglueck.de je 3.000–8.000 €, pflege.de 4.000–6.000 € und badklar.de 4.500–14.000 € je nach Ausführung. Wer den Zuschuss von 4.180 € einkalkuliert, sollte trotzdem einen Eigenanteil einplanen – die Förderung deckt den Standardfall selten vollständig ab.
Typische Positionen eines Wannen-Umbaus (Richtwerte, Quelle: auftragsglueck.de, Kostenaufstellung 2026):
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Demontage der Badewanne | 200–500 € |
| Entsorgung des Bauschutts | 100–200 € |
| Duschrinne oder Ablauf | 150–400 € |
| Abdichtung und Estricharbeiten | 400–800 € |
| Fliesen (Material und Verlegung) | 600–2.000 € |
| Glasabtrennung oder Duschwand | 300–1.200 € |
| Armatur mit Brause | 200–800 € |
| Sanitärinstallation (Anschlüsse) | 500–1.000 € |
Dazu kommen je nach Bad Haltegriffe oder ein Duschklappsitz. Verlangen Sie ein schriftliches Leistungsverzeichnis – nur so sind Angebote vergleichbar.
Häufige Fehler bei der Badumbau-Förderung
- Antrag nach Baubeginn stellen. Anträge, die nach Beginn der Arbeiten eingehen, lehnt die Pflegekasse ab (§ 40 Abs. 4 SGB XI[1]). Das ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kostenvoranschlag mit Förderantrag verwechseln. Ein Angebot ist kein Antrag. Der Antrag muss schriftlich bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt sein, bevor die erste Handwerkerleistung beginnt.
- Dieselbe Rechnung doppelt fördern lassen. Eine Maßnahme kann nicht über zwei Zuschüsse abgerechnet werden (z. B. KfW-Zuschuss und Pflegekassen-Zuschuss für denselben Umbau). Nebeneinander nutzbar sind dagegen getrennte Leistungen: Hilfsmittel, Umbau-Zuschuss und Entlastungsbetrag.
- Hilfsmittel ohne Verordnung beantragen. Duschstuhl und Haltegriffe übernimmt die Krankenkasse im Regelfall mit ärztlicher Verordnung (§ 33 SGB V[3]); eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung.
- Belege nicht aufbewahren. Rechnungen und Bewilligungsbescheid brauchen Sie für die Auszahlung und für die Steuererklärung (§ 35a EStG).
- Den Entlastungsbetrag zweckentfremden. Die 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) sind keine Umbau-Förderung, sondern für zugelassene Betreuungs- und Entlastungsleistungen bestimmt.
So kombinieren Sie die Förderungen richtig
- Reihenfolge einhalten: Zuerst Angebot einholen, dann Förderantrag stellen – und zwar vor Baubeginn.
- Doppelförderung vermeiden: Dieselbe Maßnahme kann nicht über zwei Zuschüsse gefördert werden (z. B. KfW 455-B und Pflegekassen-Zuschuss für dieselbe Rechnung). Unterschiedliche Leistungen – Hilfsmittel, Umbau, Entlastung – stehen dagegen nebeneinander.
- Belege aufbewahren: Rechnungen und Bewilligungsbescheid brauchen Sie für die Auszahlung und für die Steuererklärung (§ 35a EStG).
Checkliste: So sichern Sie die Förderung
- [ ] Pflegegrad anerkennen lassen – Antrag bei der Pflegekasse, Nachweis auch rückwirkend möglich
- [ ] Bedarf dokumentieren: Warum erleichtert der Umbau Pflege oder Alltag?
- [ ] Drei vergleichbare Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis einholen
- [ ] Förderantrag bei der Pflegekasse stellen – zwingend vor Baubeginn
- [ ] Hilfsmittel ärztlich verordnen lassen
- [ ] KfW-Programmstatus prüfen (kfw.de); Kredit 159 über die Hausbank beantragen
- [ ] In NRW: NRW.BANK-Programme prüfen (nrwbank.de)
- [ ] Bewilligungsbescheid und Rechnungen aufbewahren
- [ ] Nach Abschluss: Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in der Steuererklärung angeben
Die meistgestellten Fragen
Welche Förderung ist für den Badumbau am wichtigsten?
Bei anerkanntem Pflegegrad der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI). Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Weg (Kredit 159[6]; Zuschuss 455-B seit 31.07.2026[5] gestoppt, keine neuen Anträge) und je nach Bundesland die Landesbank.
Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht doppelt. Prüfen Sie, welcher Weg für Ihre Situation mehr abdeckt, und klären Sie das im Zweifel mit der Pflegekasse oder einem Berater.
Was bringt der Entlastungsbetrag von 131 € beim Badumbau?
Er zahlt keine Umbaukosten, kann aber während der Bauzeit Haushaltshilfen und Alltagsbegleitung finanzieren (§ 45b SGB XI[2]) – praktisch, wenn das Bad wochenlang nicht nutzbar ist.
Wo beantrage ich die NRW.BANK-Förderung?
Der Investitionszuschuss läuft über KfW-Formulare (Hausbank oder direkt bei der KfW), Kredite über Ihre Hausbank. Details und aktuelle Konditionen: nrwbank.de.
Kann ich mehrere Zuschüsse der Pflegekasse nacheinander beantragen?
Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] gilt je Maßnahme. Wer später eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme umsetzt – etwa einen Treppenlift nach dem Badumbau –, kann dafür erneut einen Antrag stellen. Auch dann gilt: Antrag vor Baubeginn.
Gibt es Förderung auch ohne Pflegegrad?
Ja. Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Weg: Kredit 159[6] (bis 50.000 € je Wohneinheit) und – sofern die KfW ihn wieder öffnet – der Zuschuss 455-B, der seit dem 31.07.2026[5] gestoppt ist (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026).
Fazit
Für den Badumbau 2026 gilt: Der stärkste Hebel ist der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €[1]) – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor Baubeginn. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026[5] gestoppt; alternativ stehen KfW-Kredit 159[6] und die NRW.BANK-Programme bereit. Krankenkasse (Hilfsmittel) und Entlastungsbetrag (Alltagshilfen) ergänzen das Paket. Wer Fallstricke wie den verfrühten Baubeginn vermeidet, die Belege sammelt und die Wege frühzeitig prüft, kann den Eigenanteil deutlich senken – und den Badumbau in Ruhe planen.
Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag 131 € monatlich): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel) und § 61 SGB V (Zuzahlung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- NRW.BANK, „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
- NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Übersicht, Kredite): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
- auftragsglueck.de, „Badewanne zur Dusche umbauen – Kosten“ (Kostenbestandteile): https://auftragsglueck.de/ratgeber/badewanne-zur-dusche-kosten/
- altersgerecht-modernisieren.de, „Umbau Badewanne zur Dusche“ (Kosten 2026): https://altersgerecht-modernisieren.de/bad/badewanne-in-dusche-umbauen/
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- badklar.de, „Wanne raus, Dusche rein – Kosten“ (Varianten 4.500–14.000 €): https://badklar.de/wanne-raus-dusche-rein
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, KfW und NRW.BANK prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag 131 € monatlich): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel) und § 61 SGB V (Zuzahlung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- NRW.BANK, Produktseite „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (listet das KfW-Programm 455-B; Konditionen 10 %, max. 2.500 € bzw. 12,5 %, max. 6.250 €): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html ↩
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
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